Wilsmann
Logistik GmbH
Edenkoben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
321.673,00 |
460.025,00 |
| I.
Sachanlagen |
321.673,00 |
460.025,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.728.725,15 |
2.139.522,77 |
| I.
Vorräte |
791.423,70 |
771.589,72 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.067.173,28 |
864.419,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
30.000,00 |
30.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
71,01 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
870.128,17 |
503.513,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.941,47 |
9.265,64 |
| Aktiva |
3.060.339,62 |
2.608.813,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.252.092,50 |
857.052,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
832.052,23 |
382.632,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
395.040,27 |
449.419,52 |
| B.
Rückstellungen |
382.089,42 |
262.428,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.426.157,70 |
1.489.332,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.011.920,16 |
846.941,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
414.237,54 |
642.391,08 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
446,69 |
| Passiva |
3.060.339,62 |
2.608.813,41 |
Anhang
1. Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 der
Wilsmann Logistik GmbH, Edenkoben, ist nach den
§§ 242, 264 ff. des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung der Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gesellschaft ist
eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1
HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend
§ 275 HGB in der Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nach
den handelsrechtlichen und ertragsteuerlichen
Grundsätzen ausgerichtet worden.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstands (§ 253 Abs. 1 Satz 1 und
Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgte die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter wurden ebenfalls
linear abgeschrieben. Die Abschreibung bei beweglichen
Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens erfolgt
monatsgenau. Für die Bemessung der Abschreibungen
wurden die Mindestnutzungsdauern gemäßder
AfA-Tabellen verwendet.
Die Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden analog
des § 6 Abs. 2 und 2 a EStG abgeschrieben. Die
Maßgaben des § 253 Abs. 3 HGB wurden dabei
eingehalten.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte
bezüglich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu
Einstandspreisen, der unfertigen Erzeugnisse unter
Berücksichtigung des Fertigungsgrades der Produkte zu
Herstellungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert, bezüglich der fertigen
Erzeugnisse zu Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips und bezüglich der
Warenbestände zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit den Nominalwerten
angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1,0 % auf die Netto-Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit den Nominalwerten angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde in der
Höhe der Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)
angesetzt.
3. Angaben zu Positionen der Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres sind in der Entwicklung des
Anlagenvermögens dargestellt.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr beträgt Euro 30.000,00 (Vorjahr Euro
30.000,00).
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen Euro
71,01 ( Vorjahr: Euro 0,00).
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro
25.000,00 und ist komplett eingezahlt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen Euro 0,00 ( Vorjahr: Euro 446,69).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt Euro
1.011.920,16 (Vorjahr Euro 846.941,13). Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit mehr als einem
Jahr beträgt Euro 414.237,54 (Vorjahr Euro
642.391,08).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
Euro 0,00.
4. Angaben zu Positionen der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
5. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Wilsmann Logistik GmbH durch
den Geschäftsführer Herrn Ulrich Wilsmann. Er ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 13
Arbeitnehmer beschäftigt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Edenkoben, den
12.12.2024
gez.
Ulrich Wilsmann, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024
festgestellt.
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