West-Gleis-GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Ansgar Solenski seit 15.9.2025 | Geschäftsführer |
Guido Bigalke seit 6.5.2024 | Prokura |
Udo Friedrich Winkens seit 15.12.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Mönchengladbach | 18.37% |
Stadt Viersen | 18.36% |
Kreis Heinsberg | 7.67% |
Stadt GrevenbroichEigenbeteiligung | 6.38% |
Stadt Geilenkirchen | 1.41% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WestVerkehr GmbHGeilenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2023
Anhang zum 31.12.2023Allgemeine AngabenDie WestVerkehr GmbH (west) mit Sitz in Geilenkirchen wird beim Registergericht Aachen unter der Handelsregisternummer HRB 19385 geführt. Der Jahresabschluss der WestVerkehr GmbH wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften für GmbHs sowie der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen aufgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von straßen- und schienengebundenen Verkehrsleistungen und von mit diesen in Zusammenhang stehenden Diensten sowie die Wahrnehmung weiterer Aufgaben der Daseinsvorsorge. Der Jahresabschluss 2023 der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der NEW Kommunalholding GmbH (NKH), Mönchengladbach (Ort, an dem der Konzernabschluss der NKH erhältlich ist), einbezogen. Die west verzichtet aufgrund dessen auf die Erstellung eines eigenen Konzernabschlusses. Mit der NEW Kommunalholding GmbH wurde ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Dieser galt erstmals für das Wirtschaftsjahr 2015. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagengitter ersichtlich. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Alle gesetzlich geforderten Vermerke zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen im Anhang. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gegenstände des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Eigene Leistungen sind entsprechend der steuerlichen Aktivierungspflicht in den Wertansatz einbezogen. Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens sind um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert. Die Abschreibungen werden nach den steuerlich zulässigen Höchstsätzen vorgenommen. Die so genannten geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr entsprechend den steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Im Umlaufvermögen sind Vorräte zu Anschaffungskosten bewertet und Forderungen zum Nennwert bilanziert. Erkennbaren Risiken wird durch Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Bei der Position der Sonderposten handelt es sich im Wesentlichen um Investitionszuschüsse für Busse, Wartehallen, die Modernisierung des Betriebshofes in Geilenkirchen sowie für die Bahnlinie Lindern-Heinsberg. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Gemäß § 274 HGB wurde das Wahlrecht zur Nichtaktivierung latenter Steuern genutzt. Angaben zur Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagengitter dargestellt. Die WestVerkehr GmbH hält folgende Anteile an verbundenen Unternehmen:
Die Beteiligung beinhaltet den nominalen Anteil an der beka GmbH in Höhe von 11 T€. Als sonstige Ausleihungen sind unter anderem Wohnungsbaudarlehen an Arbeitnehmer in Höhe von 10 T€ ausgewiesen. Die Vorräte in Höhe von 507 T€ beinhalten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Diese sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungswerten, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, zu niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag bewertet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr und setzen sich wie folgt zusammen:
Die Rückstellungen enthalten ausschließlich Sonstige Rückstellungen. Diese betreffen insbesondere Personalaufwendungen (lfd. Jahr) in Höhe von 807 T€, Rückstellungen für Tantieme und Leistungsprämien in Höhe von 195 T€, Jubiläumszuwendungen in Höhe von 62 T€, Rückstellungen für AVV-Abrechnungen in Höhe von 1.834 T€, Umlagebeiträge für den Versicherungsverband und die Berufsgenossenschaft in Höhe von 122 T€ sowie Rückstellungen für Rückzahlungsverpflichtungen an den ÖPNV-Rettungsschirm für die Jahre 2020 bis 2023 in Höhe von 1.881 T€. Für weitere Verpflichtungen wurden 98 T€ zurückgestellt. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse in Höhe von 14.415 T€ sind geprägt durch die Fahrgeldeinnahmen. Der Anstieg der Sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 1.267 T€ ist bedingt durch die Billigkeitsleistungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im ÖPNV im Zusammenhang mit dem Deutschland-Ticket im Jahr 2023 (Vorjahr: Einführung des 9-Euro-Tickets) in Höhe von 4.210 T€ (Vorjahr: 3.841 T€), die Förderung der Schnellbuslinien SB 1 und SB 3 in Höhe von 478 T€ (Vorjahr: 481 T€) sowie die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im ÖPNV im Zusammenhang mit den durch den russischen Angriffskrieg gestiegenen Energiekosten (T€ 811). Der Materialaufwand beträgt 18.949 T€. Enthalten sind die Leasingaufwendungen in Höhe von 2.205 T€, die im Zuge der getätigten Sale-and-Lease-Back-Transaktionen in den Jahren 2017-2022 vertraglich vereinbart wurden. Die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung betragen 727 T€. Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen 189 T€ auf Versicherungsprämien. Für evtl. bestehende Rückzahlungsverpflichtungen an den ÖPNV-Rettungsschirm wurden für die Jahre 2020 und 2022 weitere Rückstellungen über 291 T€ und 990 T€ gebildet, sowie T€ 600 für das Jahr 2023. Die Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen im Gesamtbetrag von 40 T€ wurden von verbundenen Unternehmen verursacht. Sonstige Angaben Während des Geschäftsjahres wurden durchschnittlich 261 Mitarbeiter/-innen beschäftigt. Von diesen haben sich 13 in einem Ausbildungsverhältnis befunden. 29 waren in Teilzeit beschäftigt. Die west gewährt ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Mitarbeiter sind bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK), Köln, versichert. Das Anstaltsvermögen der RZVK und das Umlageverfahren in seiner jetzigen Struktur reichen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht aus, die bei den beteiligten Arbeitgebern bestehenden Versorgungsverpflichtungen vollständig abzudecken. Die umlagepflichtigen Entgelte betrugen 2023 rd. 9.376 T€ bei einem Umlagesatz von 4,25 % seit 01.01.2000. Zusätzlich wurde die west mit einem Sanierungsgeld belastet, das sich ab 01.01.2010 auf 3,5 % erhöhte. Die weitere Entwicklung des Umlagesatzes ist derzeit nicht absehbar. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist in Zukunft auch von steigenden Umlagesätzen auszugehen. In 2022 wurden letzmalig Omnibusse im Rahmen eines Sale-and-lease-back-Verfahrens an die Kreissparkasse Heinsberg bzw. deren Schwestergesellschaft Deutsche Leasing AG veräußert. Grund für diese Maßnahme war die Verbesserung der Liquidität und hierdurch eine nachhaltige Finanzierung der west. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 besteht weiterhin eine Verpflichtung aus Leasinggeschäften in Höhe von 11.696 T€. Sonstige nennenswerte finanzielle Verpflichtungen außerhalb des laufenden Geschäftsbetriebes, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung und Angabe pflichtig gemäß § 285 Nr. 3 HGB sind, bestanden nicht. Das in 2023 eingeführte Deutschland-Ticket hatte wie in Vorjahren auch durch die Corona-Pandemie und das temporär deutschlandweit eingeführte 9-Euro-Ticket sinkende Fahrgeldeinnahmen zur Folge, die jedoch versucht wurden, durch Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen auszugleichen. Das Honorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 betrug T€ 19 für die Jahresabschlussprüfung und T€ 4 für Steuerberatung. Die Gesamtvergütung des Geschäftsführers lag in 2023 bei T€ 189. Hierin enthalten sind die laufenden und Versorgungsbezüge, die individuelle sowie die Unternehmenstantieme sowie die Dienstwagengestellung. Für die Gremiensitzungen des Jahres 2023 und für Nachzahlungen für das Jahr 2022 wurden an die (ausgeschiedenen) Mitglieder des Aufsichtsrates laut Aufstellung insgesamt 40.687,45 € Bezüge aufgewendet.
Dem Aufsichtsrat der west gehörten in 2023 die folgenden Mitglieder an:
Der Gesellschafterversammlung der west gehörten in 2023 die folgenden Mitglieder an:
Zum 31. Dezember 2023 gehörten der Geschäftsführung folgende Mitglieder an: Dipl.-Ing. Udo Winkens
Geilenkirchen, 2. Februar 2024 WestVerkehr GmbH Udo Winkens Anlage zum Anhang
Bestätigungsvermerk zum 31.12.2023An die WestVerkehr GmbH, Geilenkirchen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WestVerkehr GmbH, Geilenkirchen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates als Aufsichtsorgan für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat als Aufsichtsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Heinsberg, 9. Februar 2024 HS-Regio
Wirtschaftsprüfung GmbH
H. Moers, Wirtschaftsprüfer M. Eßer, Wirtschaftsprüfer Ergebnisverwendungsbeschluss zum 31.12.2023Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der NEW Kommunalholding GmbH, Mönchengladbach. Danach verpflichtet sich die WestVerkehr GmbH ihren ganzen Jahresüberschuss an die NEW Kommunalholding GmbH abzuführen. Für die Verlustübernahme gilt § 302 AktG in der jeweils geltenden Fassung. |
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