ENULEC
Americas GmbH
Trittau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
13.000,00 |
13.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
4.170,00 |
7.006,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.170,00 |
7.006,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
47.836,59 |
39.169,72 |
| I.
Vorräte |
5.785,00 |
6.330,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.399,33 |
31.603,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.652,26 |
1.236,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
65.006,59 |
59.175,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.373,73 |
29.956,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.956,05 |
1.062,89 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.417,68 |
2.893,16 |
| B.
Rückstellungen |
2.544,53 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.088,33 |
28.019,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.088,33 |
28.019,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
65.006,59 |
59.175,72 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt
worden.
Die Bilanz ist entsprechend der Vorschrift des §
266 Abs. 2 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2
HGB das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt.
Von den Erleichterungsmöglichkeiten der
§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften ist bei der Aufstellung von
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in
eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht worden.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten
entsprechend § 265 Abs. 2 HGB die
Vergleichsbeträge des Vorjahres.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs.
8 HGB nicht angegeben.
Ein Lagebericht gem. § 289 HGB wurde unter
Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 264 Abs. 1
HGB nicht aufgestellt.
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Aus der erstmaligen Anwendung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden entsprechend den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich
keine Änderungen ergeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltliche erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden
nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen, auf Basis der wirtschaftlichen
Nutzungsdauer, angesetzt. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 werden in
einem Sammelposten zusammengefasst und linear über
fünf Jahre abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150, die
im Jahr 2010 angeschafft wurden, werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Anhaltspunkte für notwendige niedrigere
Wertansätze waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung
angabegemäß nicht zu erkennen.
Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Teilwerten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten
sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht
einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für
das allgemeine Kreditrisiko werden
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand
sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Soweit
Fremdwährungen aus den Euroteilnehmerländern
vorhanden sind, werden diese mit dem feststehenden
Euroumrechnungskurs bewertet.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Pensionsrückstellungen werden in Höhe der
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze
unter Einbeziehung der neuen "Heubeck'schen Richttafeln
2005 G" gebildet. Alle noch nicht veranlagten Steuern
wurden bei den Steuerrückstellungen ausgewiesen. Die
Rückstellungen sind nach Einschätzung der
Unternehmensleitung ausreichend dotiert.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Ein Disagio für
aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens "sonstige
Verbindlichkeiten" wird gem. § 250 Abs. 3 HGB aktiv
abgegrenzt.
3. Sonstige Angaben
Geschäftsführer des Geschäftsjahres
war: Christoph Dettke
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 11.530,91 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 4.836,87 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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