MVZ für Hämatologie und Onkologie Bottrop GmbH
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Grave seit 15.4.2026 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INTHRA GmbHBottropJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALT Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Anhang Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die INTHRA GmbH hat ihren Sitz in Bottrop und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 4351 eingetragen. Die INTHRA GmbH, Bottrop, ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft ist mit ihrem steuerbegünstigten Zweckbetrieb von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die Voraussetzungen des § 60a Abs. 1 AO sind erfüllt. Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft an ihrem Sitz in Bottrop noch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Das Gliederungsschema wird, sofern einschlägig, um die Posten Forderungen gegen Gesellschafter und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise bei der Erstellung (§288 HGB) in Anspruch genommen. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen ("Going-Concern-Prinzip"). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Das Sachanlagenvermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Die Abschreibungsdauer beträgt zwischen drei und zehn Jahren. Geringwertige Anlagegüter werden mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 € nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter von mehr als 250,00 € bis 1.000,00 € werden über fünf Jahre abgeschrieben. Die Vorräte werden mit dem gleitenden Durchschnittspreis bewertet und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Zur Berücksichtigung von Wertminderungen wurden die Vorräte auf Gängigkeit untersucht und entsprechend abgewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennbeträgen angesetzt. Wertberichtigungsbedarf ergab sich im Jahr 2023 nicht. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nennbeträgen angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Abschlussstichtag verursacht wurden. Diese sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr sämtlich eine Laufzeit von unter einem Jahr und sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen gegen die Gesellschafterin bestehen in Höhe von 111.448,19 € (Vorjahr: 100.000,00 €) und sind in voller Höhe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von 147.926,90 € wurde gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zugleich solche aus Lieferungen und Leistungen. Sie bestehen in Höhe von 29.840,53 € (Vorjahr: 56.224,56 €) gegenüber der MHB Service GmbH. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin sind ebenfalls solche aus Lieferungen und Leistungen und bestehen in Höhe von 11.820,90 € (Vorjahr: 73.113,37 €). 4. Sonstige Angaben 4.1 Geschäftsführung Geschäftsführerin war ganzjährig Frau Dr. med. Ulrike Ellebrecht, Bottrop. 4.2 Anzahl Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 74 Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt. 4.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber der Marienhospital Bottrop gGmbH aus Miet- und Nutzungsverträgen, aus welchen Verpflichtungen in Höhe von 202 T€ p. a. resultieren. Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.
Bottrop, 31. Mai 2024 gez. Dr. med. Ulrike Ellebrecht, Geschäftsführerin Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die INTHRA GmbH, Bottrop Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der INTHRA GmbH, Bottrop, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 31. Mai 2024 CURACON
GmbH
Schwarz, Wirtschaftsprüfer Sagasser, Wirtschaftsprüferin Verwendungsvorbehalt Wir, die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag des Unternehmens vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an das Unternehmen und wurde zu dessen interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Jahresabschlussprüfung und die "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2024 zu Grunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anderslautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eingetretener Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke als nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. Protokoll der Gesellschafterversammlung der INTHRA GmbH
Anwesend sind: Frau Dr. med. Ulrike Ellebrecht (für die Gesellschafterin Marienhospital Bottrop gGmbH) Frau Dr. med. Ulrike Ellebrecht (Geschäftsführerin der INTHRA GmbH) Protokollführer: Christian von den Driesch Tagesordnung:1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Frau Dr. Ellebrecht ist alleinige Geschäftsführerin des einzigen Gesellschafters, der Marienhospital Bottrop gGmbH, sowie als alleinige Geschäftsführerin der INTHRA GmbH anwesend. Die Gesellschafterversammlung ist somit beschlussfähig. 2. Jahresabschluss 2023 Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon geprüfte und ohne Einschränkung testierte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 liegt vor. Der Jahresabschluss 2023 wird festgestellt. 3. Ergebnisverwendung 2023 Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von Euro 145.695,56 € wird mit den Gewinnrücklagen der Gesellschaft verrechnet. 4. Entlastung des Geschäftsführers Der Geschäftsführerin Frau Dr. med. Ulrike Ellebrecht wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt. 5. Wahl der Abschussprüfer 2024 Die Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster wird zum Abschlussprüfer des Wirtschaftsjahres 2024 gewählt. 6. Sonstiges
Bottrop, 05.07.2024 Christian von den Driesch Dr. med. Ulrike Ellebrecht |
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