Weber-Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Alfred Helmuth Weber seit 21.9.2022 | Geschäftsführer |
Alfred Fritz Weber seit 21.9.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 74.50% | |
| 25.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Helmuth Weber GmbHGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 264c, 266, 275 HGB. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Maßgebend für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Entgeltlich erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter werden zu den Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterliegen. Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten bzw. zu den Herstellungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben, sofern es abnutzbar ist. Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen reduziert. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Anschaffungswert von 801 EUR bis 1.000 EUR werden im Jahr der Anschaffung aktiviert (Pool) und über fünf Jahre verteilt abgeschrieben. Zugänge des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben. Vermögensgegenstände bei den Vorräten wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu einem entsprechend niedrigeren Marktpreis bewertet. Die gesetzlich zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ausgenutzt. Einzelne Positionen wurden - sofern vorhanden - wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde ggf. durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung genügt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Zusammensetzung kann dem Erläuterungsteil entnommen werden. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. Es bestanden am Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern iHv. 1.168.402,60 EUR. Ergebnisverwendung Das ausgewiesene Jahresergebnis wurde entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben verteilt. Ergänzende Angaben Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 10 HGB: Geschäftsführer waren im Berichtsjahr die Kaufleute Herr Alfred Weber und Herr Alexander Weber.
Gelsenkirchen, den 30. Juni 2023 gez. Alexander Weber Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Juni 2023 |
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