LATI GmbH & Co. KG
Selbe AdresseLeichtmetallgießereien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrike Schulenburg seit 13.1.2003 | Prokura |
Gerhard Schulenburg seit 13.1.2003 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LATI Recycling GmbHHavelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023der Firma LATI Recycling GmbH, Birkenweg 56, 39539 Havelberg 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft (§ 264 Abs. 1a HGB): Der Jahresabschluss der LATI Recycling GmbH mit Sitz in Havelberg (Amtsgericht Stendal, HRB 3975) wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für kleine Gesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Im Geschäftsjahr 2016 wurden erstmals die durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt. 2. Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB): Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Bemessung planmäßiger Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens erfolgte grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Wenn es aus steuerlichen Gründen angebracht war, sind planmäßige Abschreibungen auch degressiv berücksichtigt. worden. Mit Wirkung ab Geschäftsjahr 2010 werden handelsrechtlich grundsätzlich lineare Abschreibungen auf die Sachanlagen vorgenommen. Der Schätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Sachanlagen liegen die steuerlichen Abschreibungstabellen zugrunde. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, wurden in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt. Diese Behandlung der "Geringwertigen Wirtschaftsgüter" entspricht dem Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, so dass auch handelsrechtlich unter dem Aspekt der Wesentlichkeit entsprechend verfahren wird. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Ggf. erforderliche Abschreibungen auf den niedrigeren Marktwert oder einen den Vermö- gensgegenständen beizulegenden niedrigeren Wert werden vorgenommen. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden alle wertbeeinflussen- den Umstände und erkennbaren Risiken berücksichtigt, Bewertungsabschläge waren nicht erforderlich. Die Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten werden zu Rückzahlungswerten passiviert. 3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 Nr. 1b HGB): Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Sicherungsübereignungen) EUR 32.278,36 ════════════ 4. Angabe über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG): Verbindlichkeiten gegenüber Firma LATI GmbH & Co. KG, Havelberg, in deren Hand sich der Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 25.000,00 befindet, aus sonstigen Verbindlichkeiten EUR 663.621,27 ═══════════ In diesen Verbindlichkeiten ist der auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrags abzufüh- rende Verlust enthalten. - enthalten in dem Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" - Weitere Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht. 5. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB): entfällt 6. Größenklasse der Gesellschaft gem. (§ 267 Abs. 1 HGB): Die Firma LATI Recycling GmbH ist gem. § 267 Abs. 1 HGB eine "Kleine Gesellschaft", sie unterliegt daher nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht und ist nicht verpflichtet, einen Lagebericht aufzustellen. 7. Angabe der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB): Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 12 (Vorjahr: 12) Arbeitnehmer.
Havelberg, den 23. Dezember 2024 Gerhard Schulenburg Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.12.2024. |
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