Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 3975
Eingetragen
13.1.2003
Branche
Erbringung von sonstigen gärtnerischen DienstleistungenArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungGarten- und Landschaftsbau
Gegenstand
Betrieb eines Fuhrunternehmens, einer Mülldeponie, Landschaftsbau, Baustoffrecycling, Ausführung von Schlosserarbeiten sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ulrike Schulenburg
seit 13.1.2003
Prokura
Gerhard Schulenburg
seit 13.1.2003
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LATI Recycling GmbH

Havelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 559.288,00 454.284,00
I. Sachanlagen 559.288,00 454.284,00
B. Umlaufvermögen 203.081,93 235.503,79
I. Vorräte 9.912,98 9.764,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 81.869,04 52.976,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 111.299,91 172.762,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.344,68 9.302,48
Summe Aktiva 770.714,61 699.090,27

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 25.000,00 25.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
B. Rückstellungen 12.760,00 10.640,00
C. Verbindlichkeiten 732.954,61 663.450,27
Summe Passiva 770.714,61 699.090,27

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

der Firma LATI Recycling GmbH, Birkenweg 56, 39539 Havelberg

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft (§ 264 Abs. 1a HGB):

Der Jahresabschluss der LATI Recycling GmbH mit Sitz in Havelberg (Amtsgericht Stendal, HRB 3975) wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für kleine Gesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden erstmals die durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt.

2. Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB):

Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert

um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Die Bemessung planmäßiger Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens

erfolgte grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Wenn es aus steuerlichen

Gründen angebracht war, sind planmäßige Abschreibungen auch degressiv berücksichtigt.

worden. Mit Wirkung ab Geschäftsjahr 2010 werden handelsrechtlich grundsätzlich lineare Abschreibungen auf die Sachanlagen vorgenommen. Der Schätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Sachanlagen liegen die steuerlichen Abschreibungstabellen zugrunde.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, wurden in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt. Diese Behandlung der "Geringwertigen Wirtschaftsgüter" entspricht dem Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, so dass auch handelsrechtlich unter dem Aspekt der Wesentlichkeit entsprechend verfahren wird.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Ggf. erforderliche Abschreibungen auf den niedrigeren Marktwert oder einen den Vermö-

gensgegenständen beizulegenden niedrigeren Wert werden vorgenommen.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden alle wertbeeinflussen-

den Umstände und erkennbaren Risiken berücksichtigt, Bewertungsabschläge waren

nicht erforderlich.

Die Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und

ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten werden zu Rückzahlungswerten passiviert.

3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte

gesichert sind (§ 285 Nr. 1b HGB):

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

(Sicherungsübereignungen) EUR 32.278,36

════════════

4. Angabe über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten

gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG):

Verbindlichkeiten gegenüber Firma LATI GmbH & Co. KG, Havelberg,

in deren Hand sich der Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 25.000,00 befindet,

aus sonstigen Verbindlichkeiten EUR 663.621,27

═══════════

In diesen Verbindlichkeiten ist der auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrags abzufüh-

rende Verlust enthalten.

- enthalten in dem Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen

ein Beteiligungsverhältnis besteht" -

Weitere Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.

5. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB):

entfällt

6. Größenklasse der Gesellschaft gem. (§ 267 Abs. 1 HGB):

Die Firma LATI Recycling GmbH ist gem. § 267 Abs. 1 HGB eine "Kleine Gesellschaft",

sie unterliegt daher nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht und ist nicht verpflichtet, einen

Lagebericht aufzustellen.

7. Angabe der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB):

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 12 (Vorjahr: 12) Arbeitnehmer.

 

Havelberg, den 23. Dezember 2024

Gerhard Schulenburg

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.12.2024.

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