Befristete Überlassung von Arbeitskräften
SST Servo-Systemtechnik GmbHLiquidiert
Am Sportzentrum 10, 49479 Ibbenbüren, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reinhard Jostmeier seit 29.1.2014 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SST Servo-Systemtechnik GmbHIbbenbürenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011BILANZ zum 30. Juni 2011AKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich auf Grund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geändert. Soweit sich durch die Anwendung der neuen Regelungen des BilMoG Änderungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung der ausgewiesenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ergeben, wurde die Änderung zum 30. Juni 2011 vorgenommen:
Das Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern wurde nicht ausgeübt. Grundsätze und MethodenDie Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Die in diesem Wirtschaftsjahr angeschafften GWG`s sind voll abgeschrieben worden, soweit die Anschaffungskosten nicht mehr als 410,00 € betrugen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die in den Forderungen enthaltenen Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls berücksichtigt. Darüber hinaus wird für das allgemeine Ausfallrisiko eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen angesetzt. Für die Pensionsverpflichtungen wurde eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gem. § 246 Abs. 2 HBG vorgenommen.
Die Gesellschaft hat eine Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen gem. § 246 Abs. 2 HGB vorgenommen. Die Erhöhung des Deckungskapitals wurde verrechnet mit dem Konto "Zuführung Pensionsrückstellung".
VerbindlichkeitenPassivierungspflichtige Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen bzw. restlaufzeitadäquaten Marktzinssatzes und Berücksichtigung eines Rententrends von 1,50 % nach den Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck berechnet worden. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Berechnung erfolgte nach den versicherungsmathematischen Gutachten der Schweizer Heubeck AG vom 17.11.2011. Eine Prüfung der Gutachten war nicht Gegenstand unsers Auftrages. Der Berechnung wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Für die Pensionsverpflichtungen wurde eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gem. § 246 Abs. 2 HBG vorgenommen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0 €. Nennenswerte, nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 HGB bestehen außer der Verpflichtungen aus den PKW-Leasing-Verträgen nach Auskunft der Geschäftsführung nicht. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder Pflichten (Angaben in vollen EUR): Verrg.-Kto. R. Jostmeier 1.692,43 €. Währen des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vermögens-, Finanz- und ErtragslageDer Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. BetriebsgrößeIn § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Ibbenbüren, 06.01.2012 Reinhard Jostmeier |
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