FitX Holding SE
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Strelow seit 9.1.2021 | Prokura |
Martin Zausinger seit 11.7.2019 | Prokura |
Markus Vancraeyenest seit 11.7.2019 | Geschäftsführer |
Burkhard Revers seit 7.8.2015 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FitX Verwaltung GmbHEssenJahresabschluss zum 31. Dezember 2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022FitX Verwaltung GmbH, Essen1. Grundlagen der Gesellschaft 1.1. Geschäftsmodell Die FitX Verwaltung GmbH, Essen (nachfolgend kurz: FitX Verwaltung), ist die zentrale Verwaltungsgesellschaft für die FitX-Gruppe. Das Kerngeschäft der FitX Verwaltung ist die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen für den Betrieb von Fitnessstudios. Die Verwaltungsdienstleistungen umfassen u. a. studiobezogene Dienstleistungen für IT- und Studiotechnik, Einkauf und Marketing sowie mitgliederbezogene Dienstleistungen. Die geschaffenen Organisationsstrukturen der FitX Verwaltung helfen gleichartige und gleichwertige Verwaltungsdienstleistungen effizient für die Kerngeschäftstätigkeit der FitX-Gruppe, dem Betrieb von Fitnessstudios, zu erbringen. 1.2. Leistungsindikatoren (Steuerungssystem) Wir sind der Überzeugung, dass wir uns durch unsere Dienstleistungen optimal positioniert haben und dass die Verträge mit unseren Auftraggebern sowie unser Dienstleistungsgedanke das Fundament unserer operativen Geschäftstätigkeit darstellen. Darüber hinaus sind wir in enger Abstimmung mit unseren Auftraggebern, um unsere Angebote stetig zu optimieren und uns auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Auftraggeber auszurichten. Neben einer hohen Mitarbeiterqualität verfolgen wir das fortlaufende Ziel die Zufriedenheit der Mitglieder unserer Auftraggeber zu gewährleisten. Die FitX Verwaltung wird im Wesentlichen über die finanziellen Kennzahlen Umsatzerlöse und Ergebnis vor Steuern gesteuert. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren werden nicht für die interne Steuerung herangezogen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Rahmenbedingungen Die Rahmenbedingungen der FitX Verwaltung sind im Wesentlichen von den Rahmenbedingungen der weiteren Geschäftsbereiche der FitX-Gruppe abhängig, da die Gesellschaft überwiegend für diese Auftraggeber Verwaltungsdienstleistungen erbringt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Fitnessbranche waren bis ins Frühjahr 2022 weiterhin durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geprägt. Nach vollständigem Wegfall behördlich verordneter Auflagen und Zutrittsbeschränkungen konnte der Fitnessstudiobetrieb wieder normalisiert erfolgen, womit positive Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Fitnessbranche einhergingen. Während im Jahr 2021 Fitnessstudios im gesamten Bundesgebiet infolge der behördlichen Schließungsverfügungen für einen Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monaten vollständig schließen mussten, ergaben sich im Jahr 2022 keine neuerlichen Schließungsverfügungen mit Ausnahme der Fitnessstudiobetriebe in Sachsen, die bis Mitte Januar 2022 geschlossen waren. Jedoch hatten bestimmte behördlich verordnete Auflagen und Zutrittsbeschränkungen für den Betrieb von Fitnessstudios bis ins Frühjahr 2022 Bestand, was sich negativ auf die Geschäftstätigkeit der Fitnessbranche auswirkte. Eine Normalisierung der Geschäftstätigkeit und eine wirtschaftliche Verbesserung der Fitnessstudios ging erst mit Wegfall sämtlicher Beschränkungen einher. Aus dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, beginnend im Frühjahr 2022, resultierten signifikante negative Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft in Form von erhöhten Energieversorgungsrisiken sowie hohen Preissteigerungen. Im Jahr 2022 betrug die Inflationsrate in Deutschland 7,9 %, wobei ein maßgeblicher Treiber die deutlich gestiegenen Energiekosten waren. Die Folgen des Ukraine-Kriegs wirkten sich teilweise massiv auf die Geschäftstätigkeit der Fitnessbranche aus, insbesondere durch gestiegene Kostenstrukturen. Laut der aktuellen Branchenstudie "Der deutsche Fitnessmarkt 2023" der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verzeichnete die deutsche Fitnessbranche aufgrund der vollständigen Aufhebung der behördlich veranlassten Schließungen sowie der schrittweisen Lockerungen der coronabedingten Einlassbeschränkungen und Hygienevorschriften im Jahr 2022 ein deutliches Mitglieder- und Umsatzwachstum. Zum Jahresende hatte die Branche 10,3 Mio. Mitglieder (+10,8 % zum Vorjahr) in 9.149 Anlagen. Der Fitnesssport bleibt weiterhin die mitgliederstärkste Sportart in Deutschland. Der Gesamtumsatz (= Nettowert einschließlich zusätzlicher Erlösquellen) der Branche stieg in 2022 um € 2,7 Milliarden auf ca. € 4,9 Milliarden. Das entspricht einem deutlichen Wachstum von 122,7 %. Der Gesamtmarkt befindet sich somit noch um € 0,6 Milliarden Umsatz bzw. 1,4 Millionen Mitglieder unterhalb der Kennzahlen vor der Corona-Pandemie in 2019. 2.2. Geschäftsverlauf Die dargestellten Rahmenbedingungen hatten einen positiven Einfluss auf den Geschäftsverlauf der FitX Verwaltung GmbH im Jahr 2022. Die Nachfrage nach den durch uns erbrachten Verwaltungsdienstleistungen erhöhte sich im Vergleich zu den durch die Corona-Pandemie negativ beeinflussten Jahre 2020 und 2021 wieder deutlich. Für das Geschäftsjahr 2022 war somit wieder eine vollständige Mitarbeiterauslastung gegeben bzw. möglich. Dies führte dazu, dass die FitX Verwaltung ihre Dienstleistungen wieder vollumfänglich abrechnen konnte, mit entsprechend positiven Auswirkungen auf die Ergebnis- und Liquiditätssituation der Gesellschaft. Die FitX Verwaltung ist Teil des beihilferechtlichen Unternehmensverbundes "Fitness" der SCHMIDT.Gruppe. Der Antrag dieses Verbundes auf die sog. Überbrückungshilfe III wurde im Juni 2022 positiv beschieden, so dass der FitX Verwaltung hierdurch im 2. Quartal 2022 staatliche Corona-Finanzhilfen in Höhe von € 1,5 Mio. zugeflossen sind. Während der Corona-Pandemie lag in kaufmännischer Hinsicht ein wesentlicher Fokus auf der Reduzierung und gezielten Steuerung von Kosten und Liquiditätsabflüssen. Der Ukraine-Krieg und die hiermit einhergegangene Inflation führten auch im Jahr 2022 zu einer umfassenden Kostenanalyse. Aufgrund der bestehenden Verträge mit den Auftraggebern ergibt sich für die Gesellschaft hieraus jedoch kein unmittelbares Ertragsrisiko. 2.3. Ertragslage - Gewinn- und Verlustrechnung Unsere Umsatzerlöse liegen mit € 21,4 Mio. deutlich über den Umsatzerlösen des Vorjahres (Steigerung um 21,6 %). Ursächlich für die Zunahme ist, neben der im Vergleich zum Vorjahr vollumfänglichen Abrechnung der Verwaltungsdienstleistungen, die in 2022 wieder aufgenommene verstärkte Expansionstätigkeit der FitX-Gruppe sowie das in diesem Zusammenhang starke Nettomitgliederwachstum. Der überwiegende Teil der Umsatzerlöse wird mit Verwaltungsdienstleistungen erwirtschaftet. Die Bestandsminderung liegt bei € 0,1 Mio. (Vorjahr Bestandserhöhung in Höhe von € 0,1 Mio.). Die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von € 0,1 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) beruhen auf Entwicklungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen im Berichtsjahr bei € 2,3 Mio. und damit deutlich über dem Vorjahresniveau (Vorjahr € 0,4 Mio.). Sie beinhalten im Wesentlichen Zuschüsse aus staatlichen Corona-Hilfsprogrammen (Erträge im Sinne des § 285 Nr. 31 HGB), Erträge aus Personal sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Der für die Ertragslage insgesamt unbedeutende Materialaufwand liegt bei € 0,1 Mio. (Vorjahr € 0,2 Mio.). Der Personalaufwand ist im Wesentlichen aufgrund der vollständigen Mitarbeiterauslastung im Geschäftsjahr 2022 auf € 13,3 Mio. angestiegen (Vorjahr € 11,6 Mio.). Die Abschreibungen liegen im Geschäftsjahr 2022 bei € 0,4 Mio. (Vorjahr € 0,6 Mio.) und resultieren im Wesentlichen aus den Abschreibungen auf Einbauten und immaterielle Vermögensgegenstände. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben im Vergleich zum Vorjahr um € 1,2 Mio. auf € 7,0 Mio. zugenommen. Der Zuwachs ist insbesondere auf gestiegene Werbe- und Bewirtungskosten sowie erhöhte EDV- und Personalnebenkosten zurückzuführen. Das Zinsergebnis liegt im Jahr 2022 mit € -0,1 Mio. auf dem Niveau des Vorjahres. Das Ergebnis vor Steuern ist aufgrund oben beschriebener Effekte deutlich von € 0,08 Mio. auf € 2,6 Mio. gestiegen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag liegen bei € 0,7 Mio. (Vorjahr € 0,04 Mio.). Hier enthalten sind latente Steueraufwendungen in Höhe von € 0,4 Mio. (Vorjahr latenter Steuerertrag in Höhe von € 0,5 Mio.). Die FitX Verwaltung weist einen Jahresüberschuss in Höhe von € 1,9 Mio. (Vorjahr € 0,03 Mio.) aus. 2.4. Vermögens- und Finanzlage - Bilanz Unsere Vermögenslage zeigt einen deutlichen Überhang der kurzfristigen gegenüber den langfristigen Vermögensgegenständen. Insgesamt belaufen sich die langfristigen Vermögensgegenstände auf € 0,8 Mio. (Vorjahr: € 4,4 Mio.), das entspricht 14,5 % (Vorjahr 58,9 %) der Bilanzsumme. Die langfristigen Vermögensgegenstände beruhen dabei insbesondere auf Einbauten sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Abnahme des Anlagevermögens um € 3,6 Mio. ist in erster Linie auf den Verkauf einer im Vorjahr als geleistete Anzahlung erfassten IT-Entwicklung zurückzuführen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind deutlich von € 2,0 Mio. auf € 4,1 Mio. gestiegen. Ursächlich für diese Entwicklung sind gestiegene Kontokorrentforderungen gegen Gesellschafter. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zum Bilanzstichtag € 0,7 Mio. (Vorjahr € 0,4 Mio.). Die aktiven latenten Steuern reduzierten sich infolge der ergebniswirksamen Berücksichtigung der staatlichen Corona-Finanzhilfen um € 0,4 Mio. auf € 0,1 Mio. (Vorjahr € 0,5 Mio.). Die Kapitallage ist gekennzeichnet durch einen leichten Überhang der Fremdmittel gegenüber den Eigenmitteln. Das Eigenkapital beläuft sich insbesondere aufgrund des positiven Jahresergebnisses zum 31. Dezember 2022 auf € 2,5 Mio. (Vorjahr € 1,1 Mio.). Die Rückstellungen haben im Vergleich zum Vorjahr um € 0,3 Mio. auf € 1,5 Mio. zugenommen. Die Zunahme ist insbesondere durch gestiegene Steuerrückstellungen sowie die Zuführung zu den Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen begründet. Die Verbindlichkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich um € 3,4 Mio. auf € 1,8 Mio. gesunken. Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf Vorjahresniveau liegen, sind die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern um € 3,5 Mio. gesunken. Demgegenüber haben die sonstigen Verbindlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr um € 0,1 Mio. zugenommen. Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2022 € 1,5 Mio. und ist gegenüber dem Vorjahr um € 1,4 Mio. gestiegen. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit liegt mit € 3,3 Mio. deutlich oberhalb des Vorjahresniveaus (Vorjahr: € -4,2 Mio.). Unter Berücksichtigung des Cash-Flows aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von € -4,7 Mio. ergibt sich eine zahlungswirksame Zunahme des Finanzmittelfonds gegenüber dem Vorjahr um € 0,03 Mio. auf € 0,04 Mio. Wir sind stets in der Lage unsere Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Darüber hinaus bestehen kurzfristige Kontokorrentvereinbarungen mit verbundenen und nahestehenden Unternehmen, so dass weitere finanzielle Mittel für einen zukünftig etwaig gegebenen externen Finanzbedarf zur Verfügung stehen. Unsere Finanzlage schätzen wir insgesamt als stabil ein. 2.5. Gesamtaussage Der Geschäftsverlauf der FitX Verwaltung im Geschäftsjahr 2022 kann als zufriedenstellend eingestuft werden. Die gesetzten operativen Ziele konnten im Geschäftsjahr erfolgreich umgesetzt werden. Unsere Erwartungen zu Beginn des Geschäftsjahres wurden mit Blick auf die Umsatzentwicklung und Ergebnissituation im Wesentlichen erfüllt. Die prognostizierte Entwicklung der Umsatzerlöse sah für das Geschäftsjahr 2022 Umsatzerlöse auf einem gegenüber 2021 deutlich höheren Niveau vor. Die Umsatzerlöse der FitX Verwaltung liegen in 2022 bei € 21,4 Mio. und somit um € 3,8 Mio. über den Umsatzerlösen des Vorjahres (€ 17,6 Mio.). Ferner war für 2022 ein positives Ergebnis vor Steuern prognostiziert worden, welches deutlich über dem Niveau des Jahres 2021 liegt. Das Ergebnis vor Steuern lag bei € 2,6 Mio. (Vorjahr € 0,08 Mio.). 3. Nachtragsbericht Wesentliche Ereignisse, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ereignet. 4. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht Die zukünftigen Chancen und Risiken der FitX Verwaltung sind insbesondere von den Rahmenbedingungen der Geschäftsbereiche unserer Auftraggeber abhängig. Daher werden im Weiteren ebenfalls die Chancen und Risiken unserer Auftraggeber dargestellt. 4.1. Risikobericht Die FitX Verwaltung erzielt ihre Umsatzerlöse im Wesentlichen durch Verwaltungsdienstleistungen, welche gegenwärtig ausschließlich für Unternehmen der FitX-Gruppe sowie der FitX Holding-Gruppe erbracht werden. Daher besteht für die FitX Verwaltung GmbH eine Geschäfts- und Umsatzabhängigkeit gegenüber diesen beauftragenden Unternehmen. Die Höhe der Umsatzerlöse und die Ergebnissituation der FitX Verwaltung ist maßgeblich vom Betrieb der vorhandenen Studios sowie der Expansionstätigkeit der FitX-Gruppe abhängig. Sofern sich der Studiobetrieb künftig deutlich reduziert, besteht für die FitX Verwaltung das Risiko, dass sich die Profitabilität der eigenen Geschäftstätigkeit verschlechtert. Aufgrund der mit Wirkung ab 2021 vorgenommenen organisatorischen Veränderungen, der Vertragsausgestaltung mit unseren Auftraggebern und der künftigen Expansion neuer Studios in der FitX-Gruppe wird das Risiko gegenwärtig als gering eingestuft. Externe, nicht beeinflussbare Entwicklungen, wie beispielsweise Pandemien, die erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit unserer Auftraggeber haben, können sich auch unmittelbar nachteilig auf die eigene Geschäftstätigkeit und somit negativ auf die Erlös-, Ergebnis- und Liquiditätssituation auswirken. Dieses Risiko wird gegenwärtig als gering bis moderat eingestuft. Ursächlich für die Einschätzung ist einerseits, dass gegenwärtig keine Indikatoren für eine derartige Konstellation vorliegen. Vielmehr ist festzuhalten, dass unsere Auftraggeber unverändert an den für 2023 geplanten Expansionen festhalten. Daneben werden auch die künftig konsequent fortgeführten Kostenoptimierungen einen weiteren Beitrag leisten. Gegenwärtig ist zu erwarten, dass unsere Auftraggeber ihren Zahlungsverpflichtungen fortlaufend nachkommen werden, so dass auch wir zukünftig weiter jederzeit in der Lage sein werden, unsere finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. 4.2. Chancenbericht Die aktuelle Branchenstudie "Der deutsche Fitnessmarkt 2023" der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft besagt, dass infolge der positiven Entwicklung der Fitnessbranche in der Vergangenheit, des anhaltenden Imagewandels vom Fitnessangebot zum Lifestyleprodukt und des damit zusammenhängenden, und aufgrund der Pandemie weiter gestiegenen Gesundheitsbewusstseins in der Gesamtbevölkerung, sich die positiven Erwartungen für die Fitnessbranche auch in den nächsten Jahren weiter verstärken werden. Diese Erwartung spiegelte sich auch im deutlichen Nettomitgliederwachstum der FitX-Gruppe im Geschäftsjahr 2022 wider. Diesem Trend folgend planen unsere Auftraggeber die konsequente Fortführung des Expansionskurses. Dementsprechend wird die FitX Verwaltung ihre studiobezogenen Dienstleistungen für IT- und Studiotechnik, Einkauf und Marketing sowie mitgliederbezogene Dienstleistungen weiter anbieten und ggf. auch ausbauen können. 4.3. Prognosebericht Die mittel- bis langfristig positiven Aussichten in der Fitnessbranche im Allgemeinen sowie der fortgeführte Expansionskurs der FitX-Gruppe im Speziellen zeigen auf, dass die FitX Verwaltung auch künftig über eine stabile Auslastung und Geschäftstätigkeit verfügen wird. Aufgrund unserer langfristigen Dienstleistungsverträge und der für 2023 geplanten Expansion unserer Auftraggeber erwarten wir für das Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse auf einem gegenüber 2022 deutlich höheren Niveau. Die Kosten werden sich im Wesentlichen umsatzproportional entwickeln. In der Summe prognostizieren wir daher, dass im Jahr 2023 ein positives Ergebnis vor Steuern erzielt werden kann, welches aber aufgrund der in 2022 erhaltenen Corona-Finanzhilfen in Höhe von € 1,5 Mio. deutlich unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2022 liegt.
Essen, den 20. Oktober 2023 Burkhard Revers Markus Vancraeyenest BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022FITX VERWALTUNG GMBH, ESSENAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022FitX Verwaltung GmbH, EssenI. ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss der FitX Verwaltung GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HR B 26579), wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. In den Aufwendungen für Sozialabgaben wurden im Vorjahr Erstattungsbeträge zur Sozialversicherung von der Bundesagentur für Arbeit (KUG) saldiert ausgewiesen. Aus diesem Grund sowie infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Vorjahr ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr eingeschränkt. Mit Vertrag vom 17. Dezember 2021 und mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2022 hat die FitX Beteiligungs GmbH, Monheim am Rhein, sämtliche Anteile an der FitX Digital GmbH, Essen, an die Gesellschaft veräußert und abgetreten. Mit Verschmelzungsvertrag vom 17. Dezember 2021 und Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde die FitX Digital GmbH, Essen, auf die Gesellschaft verschmolzen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßiger Abschreibungen (auf den niedrigeren beizulegenden Wert) bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen und berücksichtigen den technischen und wirtschaftlichen Wertverzehr. Die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände beläuft sich auf bis zu fünf Jahre. Sachanlagen Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßiger Abschreibungen (auf den niedrigeren beizulegenden Wert) bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen und berücksichtigen den technischen und wirtschaftlichen Wertverzehr. Die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens beläuft sich im Einzelnen für:
Aus Vereinfachungs- und unter Wesentlichkeitsaspekten werden abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten € 800,00 nicht übersteigen, im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Vorräte In den Vorräten werden Waren und geleistete Anzahlungen mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bewertet. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind die erkennbaren Risiken durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Für Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Latente Steuern Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Wertansätze zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Die Bewertung erfolgt mit dem zukünftig zu erwartenden unternehmensindividuellen Steuersatz. Dieser Steuersatz beträgt 30,00 % im Geschäftsjahr 2022 und setzt sich aus dem Körperschaftssteuersatz in Höhe von 15,00 % (zuzüglich 5,50 % Solidaritätszuschlag) und dem einschlägigen Gewerbesteuersatz zusammen. Rückstellungen Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungs- und Sachleistungsverpflichtungen abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten Marktzins entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgezinst. Mögliche Preis- und Kostensteigerungen sind bei der Ermittlung der Rückstellungen entsprechend berücksichtigt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Haftungsverhältnisse Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem zum Bilanzstichtag ermittelten Haftungsumfang. III. BILANZ Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengestellten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind im Anlagespiegel, als Anlage zum Anhang, dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben T€ 92 (Vorjahr T€ 25) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Latente Steuern Latente Steueransprüche (aktive latente Steuern) und latente Steuerverbindlichkeiten (passive latente Steuern) sind die erwarteten Steuerbe- bzw. -entlastungen aus den Differenzen der Buchwerte von Vermögensgegenständen und Schulden und den Wertansätzen bei der steuerlichen Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
Ausschüttungsgesperrte Beträge In Höhe der aktiven latenten Steuern liegt eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB vor. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Wiederherstellungs- und Personalverpflichtungen sowie für ausstehende Eingangsrechnungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten sind ungesichert. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Forderungen gegen den Gesellschafter bestehen zum 31. Dezember 2022 in Höhe von T€ 2.105 (Vorjahr T€ 1). Die Forderungen resultieren aus einer kurzfristigen Kontokorrentvereinbarung. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter aus (Vorjahr T€ 3.501). IV. Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt und enthalten im Wesentlichen Verwaltungsdienstleistungen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus Zuschüssen aus staatlichen Corona-Hilfsprogrammen in Höhe von T€ 1.494 (Erträge im Sinne des § 285 Nr. 31 HGB) sowie Erträge aus Personal in Höhe von T€ 283 (Vorjahr T€ 341) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen in Höhe von T€ 167 (Vorjahr T€ 0). Auf aperiodische Erträge entfällt ein Betrag von T€ 1.984 (Vorjahr T€ 29). Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen EDV- und Raumkosten sowie Werbe- und Bewirtungskosten, Personalnebenkosten, Aufwendungen für Verwaltungsdienstleistungen und Rechts- und Beratungskosten enthalten. Auf aperiodische Aufwendungen entfällt ein Betrag von T€ 45 (Vorjahr T€ 0). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
V. NACHTRAGSBERICHT Wesentliche Ereignisse, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ereignet. VI. SONSTIGE ANGABEN Haftungsverhältnisse Die Eventualverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften bestehen vollumfänglich für Verpflichtungen nahestehender Unternehmen. Die Bürgschaften wurden gewährt, um diesen Gesellschaften die Möglichkeit der Finanzierung zu eröffnen. Das grundsätzliche Risiko der Haftungsverhältnisse besteht in der Inanspruchnahme, wobei zum Bilanzstichtag keine konkreten Anhaltspunkte für eine Inanspruchnahme gesehen werden, weil die Gesellschaften ihren Verpflichtungen vertragskonform nachkommen. Außerbilanzielle Geschäfte Die Gesellschaft hat Leasingverträge für Kraftfahrzeuge zum 31. Dezember 2022 in folgendem Umfang abgeschlossen:
Vorteil des Leasings von Wirtschaftsgütern ist, dass im Zeitpunkt des Zugangs (Leasingbeginn) die eigene Liquidität nicht beansprucht wird und somit für andere Unternehmenszwecke zur Verfügung steht. Zusätzlich ist die Gesellschaft in der Lage in kürzeren Zeitzyklen neue, aktuelle Vermögensgegenstände einsetzen zu können. Nachteilig kann sich auswirken, dass die zukünftigen Leasingraten, im Gegensatz zu zahlungsunwirksamen Abschreibungen, zu einem Liquiditätsabfluss in späteren Jahren führen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich zum 31. Dezember 2022 nach ihrer Fälligkeit wie folgt zusammen:
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beruhen auf Mietverhältnissen für Büromöglichkeiten. Gesamthonorare des Abschlussprüfers Hinsichtlich der Angabe der Gesamthonorare des Abschlussprüfers, gemäß § 285 Nr. 17 HGB, wird auf den Anhang des Konzernabschlusses der FitX Holding SE, Essen, zum 31. Dezember 2022 verwiesen. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr betrug die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer 249 (Vorjahr 239). Davon waren 223 Arbeitnehmer als Angestellte und 26 Arbeitnehmer als Arbeiter beschäftigt. Übrige Angaben Als Geschäftsführer bestellt sind:
Die Gesellschaft wird in den befreienden Konzernabschluss (§ 291 HGB) der FitX Holding SE, Essen (größter und zugleich kleinster Konsolidierungskreis), einbezogen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der FitX Holding SE, Essen, werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.
Essen, den 20. Oktober 2023 Burkhard Revers Markus Vancraeyenest Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 26. Januar 2024 festgestellt. Der Bilanzgewinn wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Entwicklung des Anlagevermögens im Gesschäftsjahr 2022
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die FitX Verwaltung GmbH, Essen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FitX Verwaltung GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FitX Verwaltung GmbH, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Duisburg, 20. Oktober 2023 RLT
Ruhrmann Tieben & Partner mbB
Thorsten Ziegemeier, Wirtschaftsprüfer Nadine Luchtenberg, Wirtschaftsprüferin |
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