N. Fuhrmann
GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2013
EUR |
30.6.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
151.658,37 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
126.339,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
22.931,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
2.388,37 |
| B.
Umlaufvermögen |
271.141,18 |
862.412,13 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
351.536,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
266.717,40 |
402.985,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.423,78 |
107.889,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.936,33 |
7.946,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
273.077,51 |
1.022.016,90 |
Passiva
|
|
30.6.2013
EUR |
30.6.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.301,26 |
42.856,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.301,26 |
-7.143,30 |
| B.
Rückstellungen |
17.177,00 |
46.740,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
203.599,25 |
932.420,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
46.599,25 |
775.420,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
273.077,51 |
1.022.016,90 |
Anhang
Anwendungen des Bilanzrichtliniengesetzes
- Für die G + V haben wir das bereits bisher
angewandte Gesamtkostenverfahren fortgeführt §
275 S.1, 1 Halbj. HGB.
- Die Wertansätze des Vorjahres sind
unverändert übernommen worden. § 252 Nr. 1
HGB.
- Immaterielle Vermögensgegenstände sind,
soweit vorhanden, zu Anschaffungskosten erfasst und werden
voraussichtlich
ihrer ND entsprechend abgeschrieben § 248 (2)
HGB in Verbindung § 253 HGB. Der Firmenwert wurde 2006
gebildet und wird gem. § 7 (1) Nr. 3 ESTG über 15
Jahre nach den steuerlichen Vorschriften abgeschrieben.
- Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und
Herstellungskosten bewertet § 253 (2) in Verbindung
§ 255 HGB.
- Leistungsbedingte Wertminderung werden durch
planmäßige Abschreibungen erfasst, die auf der
Grundlage steuerlicher anerkannter Höchstsätze
bemessen werden. Soweit steuerlich zulässig, erfolgte
z. T. auch degressive mit Übergang auf
planmäßig lineare AfA § 254 in Verbindung
§ 279 (2) HGB.
- GwG's werden gem. § 6 (2) EStG abgeschrieben.
- Warenbestände sind zu Anschaffungskosten
aktiviert § 253 (3) HGB. § 279 (2) HGB.
Sofern der Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger war,
wird dieser angesetzt.
Das strenge Niederstwertprinzip wird bei der
Bewertung beachtet.
Eine Prüfung der Inventur/Bestände war
nicht Gegenstand unseres Auftrages.
- Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind bereinigt zum Nennwert
erfolgt § 253 (1) HGB. Am 31.03.05 valutieren noch
0,85 % der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen.
- Zinsansprüche bzw. Verpflichtungen sind den
Darlehen zugerechnet.
- Alle übrigen erkennbaren kfm. Risiken sind
durch die übrigen Rückstellungen
berücksichtigt § 252 Nr. 4 HGB.
- Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert § 253 HGB.
- Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2014 durch
Unterschrift der Gesellschafterin Nadine Fuhrmann genehmigt
und gleichzeitig der Geschäftsführung Entlastung
erteilt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2014 festgestellt.
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