K³ Planungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Göger seit 7.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Andreas Robert Dipl.-Ing. (FH) Freisinger seit 7.1.2026 | Prokura |
Sven Fischer seit 21.7.2023 | Prokura |
Franz Schaffarczyk seit 21.7.2023 | Prokura |
Michael Otto Häring seit 16.1.2023 | Vorstandsmitglied |
Markus Dr. Pfaffinger seit 16.1.2023 | Vorstandsmitglied |
Klaus Wagner seit 16.1.2023 | Vorstandsmitglied |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pfaffinger Bau SE (vormals: Atrium 247. Europäische VV SE)Passau (vormals: Düsseldorf)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT 2023Pfaffinger Bau SEI. VORBEMERKUNG Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Änderung der Firma von vormals Atrium 247. Europäische VV SE in die Pfaffinger Bau SE (nachfolgend auch kurz "PB SE" genannt). Durch notariellen Vertrag vom 17. Juli 2023 erfolgte mit schuldrechtlicher Rückwirkung im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge zum 01.01.2023 die Verschmelzung der Josef Pfaffinger Bauunternehmung GmbH (nachfolgend kurz auch "JPB GmbH" genannt), mit Sitz in Passau auf die Pfaffinger Bau SE. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister erfolgte am 21.07.2023. Die Vorjahreswerte der jeweiligen Lageberichtsbestandteile, abgeleitet aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sind aufgrund der Verschmelzung nicht vergleichbar. Zur Vergleichbarkeit werden neben den Vorjahreswerten der Atrium 247. Europäische VV SE auch die Werte aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Josef Pfaffinger Bauunternehmung GmbH dargestellt. II. GESCHÄFTSMODELL Die Pfaffinger Bau SE ist ein mittelständisches Unternehmen mit Hauptsitz in Passau. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Erstellung von Bauwerken im Rohrleitungs- und Ingenieurbau. III. WIRTSCHAFTSBERICHT 1. Entwicklung der Branche Zum Beginn des Jahres 2023 ging die Bauwirtschaft mit verhaltenem Optimismus in den Markt. Diese Prognose bestätigte sich nur teilweise. Die nominal schwachen Zuwächse wurden durch die starken Material- und somit Baupreissteigerungen mehr als aufgezehrt. Nach wie vor ist die Baukonjunktur im Hochbau und Wirtschaftsbau in Deutschland zweigeteilt. Einem deutlichen Einbruch im Wohnungs- und Wirtschaftshochbau stehen positive Entwicklungen im Wirtschaftstiefbau und Öffentlichen Hochbau gegenüber. Das Bauhauptgewerbe in Deutschland hat sich wie folgt entwickelt: Der Umsatz 2023 im Bauhauptgewerbe beträgt 162,6 Mrd. € (Vorjahr: 160,4 Mrd. €). Nominal stieg der Umsatz in allen Betrieben damit um 1,3 %, real verlor er ca. 5 % zum Vorjahr. Die Preissteigerung für Bauleistungen im Bauhauptgewerbe lag 2023 bei 7 %. Dabei verlief die Umsatzentwicklung nach Größenklassen der Unternehmen und Bausparten sehr unterschiedlich. Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten erreichten einen Umsatzzuwachs von 3,5 %. Während der Hochbau mit einem nominalen Umsatzrückgang um 2,2 % schloss, stiegen die Umsätze im Tiefbau um 7,5 %. Der Wohnungsbau war von einer Nachfrageschwäche geprägt und verzeichnet einen realen Rückgang um 11,9 %. Im Wirtschaftsbau ging der Umsatz real um 1,3 %, im Öffentlichen Bau um 1 % zurück. Der reale Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ging 2023 um 4,4 % zurück. Bei den Baumaterialpreisen zeigte sich im Jahresverlauf 2023 eine Entspannung. Die Anzahl der Beschäftigten erhöhte sich durch die schwache Baukonjunktur im Vergleich zum Vorjahr: nur um 0,1 %. Die Bauindustrie in Bayern vermeldet folgende Entwicklung (Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigte): Das bayerische Bauhauptgewerbe verzeichnete im Jahr 2023 einen Umsatzrückgang von real 5,9 %. Der Auftragseingang im Bauhauptgewerbe lag mit real 9,4 % unter dem Vorjahreswert. Im Jahresdurchschnitt 2023 nahm die Beschäftigtenzahl um 0,1 % zu. (Quellen: Hauptverband der deutschen Bauindustrie e.V., Zentralverband deutsches Baugewerbe) 2. Geschäftsverlauf der Pfaffinger Bau SE Mit einem breitgefächerten, aber auch selektiven Produkt- und Kundenportfolio haben wir die Marktchancen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in den Wachstumsmärkten genutzt und den Umsatz weiter gesteigert. Dabei erzielten wir ein höheres Ergebnis als im Vorjahr. Die Tätigkeitsschwerpunkte gliedern sich im Unternehmen in die beiden Bereiche:
Mit einer breiten Spartenvielfalt, wie dem
kann das Unternehmen anspruchsvolle und komplexe Schwierigkeitsgrade der Bauwerkserstellung meistern und aus einer Hand anbieten und abwickeln. Über die Geschäftstätigkeit der Bereiche und zugeordneten Sparten können wir für das Geschäftsjahr wie folgt berichten: >> BEREICH ROHLEITUNGS-/NETZBAU Die Nachfrage im Gasleitungsbau war in bestehenden Rahmenverträgen im Geschäftsjahr 2023 stark rückläufig. Das Projektgeschäft ist als Folge des anhaltenden Ukraine-Krieges ebenfalls eingebrochen. Auch wenn die Nachfrage aktuell niedrig ist, gehen wir von einer mittelfristigen Wiederbelebung der Nachfrage nach Gasversorgung und der damit einhergehenden Bautätigkeit im Gasleitungsbau aus. Die Verträge mit Energieversorgern für die Bauausführung von Ortsnetzen, in deren Gebieten wir bereits langjährig tätig sind, bestehen weiter fort bzw. wurden weitgehend verlängert. Die angestrebte Energiewende und die ambitionierte Energiepolitik sowie der Rückgang in der Gasversorgung hat zu einer hohen Nachfrage nach alternativen Energien, insbesondere der Geothermie geführt. Wir haben darauf kurzfristig reagiert und die Bautätigkeit im Fernwärme-/Fernkälteleitungsbau für langjährige Bestandskunden weiter gesteigert und auch Sonderprojekte realisiert. Insbesondere im Raum München wurden Neubaumaßnahmen für Fernwärme- und Fernkälteversorgungsleitungen für Nahwärmenetze sowie für Hausanschlüsse erfolgreich umgesetzt. Dabei unterstützen wir unsere Kunden zudem bei der Planung von Projekten und bei Anschlüssen für den Verbraucher. Bei der Bauausführung dieser Versorgungsleitungen ist häufig unsere Tochtergesellschaft Pfaffinger Industrie- & Energietechnik GmbH beteiligt. In der Realisierung von Mittelspannungstrassen für Photovoltaikparks haben wir zwischenzeitlich eine starke Marktposition im Kabelleitungsbau eingenommen und bieten unseren Kunden Komplettlösungen einschließlich der Planungsleistung an. Im Segment Hoch- und Höchstspannungstrassen wurden ebenfalls diverse Projekte erfolgreich abgewickelt. Unsere fachspezifische Erfahrung im Tiefbau sowie in den grabenlosen Bauweisen ist dabei von Vorteil. Trotz des sehr hohen Erschließungsgrades und rückläufiger Investitionen der öffentlichen Hand ist unsere Bautätigkeit in 2023 durch die erfolgreiche Umsetzung von Sonderprojekten im Abwasser- und Wasserleitungsbau auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. Rahmenverträge mit Kunden wurden fortgeführt und bereits für Folgejahre verlängert. Die Spezialisierung in der Durchführung von grabenlosen Bauweisen treiben wir weiter voran. Unsere Kernkompetenz im Kanalbau halten wir weiter aufrecht. Zur Optimierung von Tiefbauarbeiten kommen auch unsere speziell ausgerüsteten Fahrzeuge mit der Saugbagger-Technologie zum Einsatz. >> BEREICH INGENIEURBAU Obwohl die Anzahl der Ausschreibungen seit Jahren rückläufig ist, konnte sich der Geschäftsbereich Betonbau diesem Abwärtstrend entziehen. Mit einer selektiven Projektauswahl und dem Bau von Sonderprojekten - Bahnbrücken, Wasserwerke, Hochbehälter, Umspannwerke u. ä. - haben entgegen dem allgemeinen Trend zu einer konstant guten wirtschaftlichen Entwicklung im Betonbau geführt. In der Betoninstandsetzung führten wir als Fachunternehmen diverse Sanierungen von Tiefgaragen und Hochbehältern aus. Wir erwarten eine anhaltend konstante Nachfrage und Geschäftsentwicklung im Sanierungsmarkt. Im Zuge des Lärmsanierungsplans der Deutschen Bahn kamen im Lärmschutzwandbau in verschiedenen Regionen und Projektgrößen innovative Systeme zum Lärmschutz an Bahnstrecken zur Ausführung. Dabei muss insbesondere auf die Belange des Bahnbetriebes eingegangen werden. Die kurzfristig eingetreten Preissteigerungen bei Rohmaterialien, die zur Fertigung von Lärmschutzelementen erforderlich sind, führten vereinzelt zu vermehrten Kostenbelastungen für bereits erhaltene Aufträge. Mit einer weiteren Optimierung der Bauausführung und Intensivierung des Projektmanagement haben wir die Mehrbelastungen teilweise kompensieren und unsere erfolgreiche Entwicklung fortsetzen können. >> BÜROSTANDORT MÜNCHEN Mit unserem Bürostandort in München sind wir näher am Markt und bei unseren Kunden. Damit möchten wir auch unsere zunehmende Präsenz in München strukturell und personell weiterentwickeln. >> ZWEIGNIEDERLASSUNG BERLIN-BRANDENBURG Die Zweigniederlassung Berlin-Brandenburg konnte sich - wie in den Vorjahren - in Kooperation mit unserer Tochterfirma Pfaffinger Leipzig Bau GmbH erneut erfolgreich am Baumarkt in Berlin behaupten. Unsere Geschäftstätigkeit wollen wir weiter stärken und auch regional ausdehnen. 3. Lage der Gesellschaft 3.1 Ertragslage Die wesentlichen Leistungsindikatoren wie Gesamtleistung und das Jahresergebnis werden jeweils angegeben und sind aus dem Jahresabschluss herzuleiten. Die Vorjahreswerte beziehen sich auf den Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Pfaffinger Bau SE (vormals Atrium 247. Europäische VV SE) und der Josef Pfaffinger Bauunternehmung GmbH. Im Vorjahr prognostizierte die Josef Pfaffinger Bauunternehmung für das Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtleistung sowie ein Jahresergebnis auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2022. Ein guter Auftragsbestand zum Jahresbeginn, laufende Auftragszugänge während des Jahres sowie die Verlängerung bestehender Verträge mit Energieversorgern haben zu einer weiteren Zunahme der Bautätigkeit geführt. Aus diesem Grund wurde die für 2023 prognostizierte Gesamtleistung sowie das prognostizierte Jahresergebnis der Josef Pfaffinger Bauunternehmung bei der Pfaffinger Bau SE übertroffen. Erfolgsfaktor ist unsere strategische Ausrichtung auf Zukunftsthemen, ein breites Portfolio in den Geschäftsfeldern und unsere partnerschaftliche und langjährige Kundenorientierung. Eine effiziente und professionelle Projektausführung war dabei ein bestimmender Faktor für das erfolgreiche Geschäftsjahr. Der Auftragsbestand zum Jahresbeginn 2023 war mit 76 Mio. € niedriger als im Vorjahr (JPB GmbH Vorjahr: 100 Mio.€ / PB SE Vorjahr: 0 Mio. €). Jedoch konnten wir im Jahresverlauf stetig Neuaufträge sowie Auftragsverlängerungen bestehender Rahmenverträge verzeichnen. Die Umsatzerlöse der PB SE im Berichtsjahr betrugen 128.607 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 104.345 T€ / PB SE Vorjahr: 0 T€). Eine Zunahme der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr war insbesondere in den Sparten Lärmschutzwandbau mit +18.656 T€, Gasleitungsbau mit +12.584 T€ und Fernwärmeleitungsbau mit +5.925 T€ zu verzeichnen. Der starke Anstieg der Umsatzerlöse im Lärmschutzwandbau und im Gasleitungsbau resultierte auch aus der planmäßigen Fertigstellung von anspruchsvollen mehrjährigen Baumaßnahmen im Jahr 2023. Der Materialaufwand erhöhte sich insgesamt um 3.517 T€ auf 67.812 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 64.295 T€ / PB SE Vorjahr: 0 T€). Davon sind die Aufwendungen für bezogene Leistungen um 6.316 T€ angestiegen, die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe reduzierten sich um 2.799 €. Der Materialanteil sowie der erforderliche Nachunternehmereinsatz ist abhängig von den jeweiligen Projektgrößen und Spezifikation der Baumaßnahmen. Unsere vielfältigen Aktionen zur Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitenden sind erfolgreich. Der Personalbestand erhöhte sich erneut im Jahresdurchschnitt um 9 Personen. Der Personalaufwand ist durch den Personalzugang, die tariflichen Anpassungen sowie durch Sonderzahlungen um 2.063 T€ auf 33.314 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 31.251 T€ / PB SE Vorjahr: 0 T€) angestiegen. Die Abschreibungen sind aufgrund des nachhaltigen Investitionsniveaus in Geräte und in Betriebs- und Geschäftsausstattung auf 3.762 T€ angewachsen (JPB GmbH Vorjahr: 3.275 T€ / PB SE Vorjahr: 0 T€). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen führten insbesondere die Zuführung zur Rückstellung für Preisprüfung sowie zusätzliche Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen zu einer Zunahme um 964 T€ auf 13.337 T € (JPB GmbH Vorjahr: 12.372 T€ / PB SE Vorjahr: 1 T€). Die Beteiligungserträge betreffen Ausschüttungen der Tochtergesellschaften in Höhe von 3.250 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 1.500 T€ / PB SE Vorjahr: 0 T€). Es wurde ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 12.982 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 8.105 T€ / PB SE Vorjahr: -1 T€) erzielt. Das Jahresergebnis beträgt 9.726 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 6.195 T€ / PB SE Vorjahr: - 1 T€). 3.2 Finanzlage 3.2.1 Kapitalstruktur Im Geschäftsjahr 2023 ist das Eigenkapital auf 35.248 T € gestiegen (JPB GmbH Vorjahr: 26.403 T€ / PB SE Vorjahr: -1 T€), was einer Quote von 53,40 % (JPB GmbH Vorjahr: 41,26 %) entspricht. Die gesamten Rückstellungen betragen 12.891 T€ und setzen sich zusammen aus Pensionsrückstellungen (114 T€), Steuerrückstellungen (2.187T€) sowie sonstigen Rückstellungen (10.590 T€). Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen um 1.031 T€ auf 10.590 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 9.558 T€ / PB SE Vorjahr: 0 T€) beinhaltet die Zuführung zur Rückstellung für Preisprüfung in Höhe 625 T€. Im Wege eines zwischenzeitlich mit unserem Auftraggeber abgeschlossenen Vergleiches erfolgten Korrekturen der Abrechnungen bei zwei Bauprojekten. Dementsprechend wird eine Erstattung der bereits erhaltenen Vergütung fällig. Die gesamten Verbindlichkeiten betragen zum Stichtag 17.874 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 26.086 T€ / PB SE Vorjahr: 1T€). Der Rückgang der gesamten Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen bedingt durch den Rückgang der erhaltenen Anzahlungen. Die erhaltenen Anzahlungen vor offener Absetzung verringerten sich auf 70.170 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 79.930 T€ € / PB SE Vorjahr: 0 T€). Durch die Fertigstellung und Schlussrechnung von komplexen Baumaßnahmen bei der JPB GmbH ergibt sich bei der Pfaffinger Bau SE eine Bestandsreduzierung der teilfertigen Bauten in Höhe von 1.397 T€. Dadurch ergibt sich nach offener Absetzung der erhaltenen Anzahlungen auf der Passivseite ein Wert von 0 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 6.185 T€/ PB SE Vorjahr: 0 T€) und auf der Aktivseite werden Vorräte in Höhe von 2.370 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 0 T€/ PB SE Vorjahr: 0 T€) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Gerätefinanzierungen um 401 T€ auf 707 T€ angestiegen (JPB GmbH Vorjahr: 306 T€ € / PB SE Vorjahr: 0 T€). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich stichtagsbezogen auf 6.651 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 7.362 T€ / PB SE Vorjahr: 0 T€) verringert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen zum Stichtag 5.007 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 7.471 T€ / PB SE Vorjahr: 1 T €). Maßgeblich für den Rückgang war dabei der Ausgleich der Verbindlichkeiten an die Pfaffinger Anlagenbau & Energietechnik GmbH, die aus der Ausgliederung im Jahr 2022 resultierten. Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 422 T€ auf 5.160 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 4.737 T€ / PB SE Vorjahr: 0 T€) im Wesentlichen aufgrund der höheren Umsatzsteuerverbindlichkeit. 3.2.2 Investitionen Die stetige Erneuerung und Erweiterung des Maschinen- und Gerätebestandes wurden bedarfsgerecht umgesetzt. Aufgrund der anhaltend langen Lieferfristen erfolgt verstärkt die frühzeitige Planung und Disponierung dieser Investitionen. Die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit ist damit sichergestellt und nachhaltig gestärkt. Die laufende Wartung und Pflege unseres Maschinenparks sichert einen optimierten Baustellenablauf. Der Anstieg der immateriellen Vermögensgegenstände von 138 T€ auf 1.165 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 138 T€ €/ PB SE Vorjahr: 0 T€) ist im Wesentlichen bedingt durch die Investition in ein neues ERP-System, dessen Einführung im ersten Schritt zum Jahresbeginn 2025 erfolgen soll. Für Investitionen ins Sachanlagevermögen wurden 8.821 T€ aufgewendet. Diese teilen sich auf in Investitionen für Gebäude in Höhe von 449 T€, für technische Anlagen und Maschinen in Höhe von 2.096 T€, für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 1.782T€, sowie Anlagen im Bau in Höhe von 4.494 T€ für das neue Gebäude in Iggensbach. Im Gewerbegebiet Iggensbach wurde planmäßig im Frühjahr 2023 mit dem Neubau eines Produktions- und Verwaltungsgebäudes für die spätere Nutzung durch die Pfaffinger Anlagenbau & Energietechnik GmbH begonnen. Die Fertigstellung ist für Oktober 2024 geplant. 3.2.3 Liquidität Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Banken belief sich zum Bilanzstichtag auf 15.144 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 20.119 T€ / PB SE Vorjahr: 120 T€). Die Liquiditätsausstattung des Unternehmens ist als gut zu bezeichnen. Die Gesellschaft war und ist zu jedem Zeitpunkt in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Zudem bestehen ausreichend Kreditlinien bei Banken, die jedoch nicht in Anspruch genommen wurden. 3.3 Vermögenslage Die unfertigen Leistungen haben sich, durch die Fertigstellung und Schlussrechnung von komplexen Baumaßnahmen, zum Stichtag um 1.397 T€ auf 71.459 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 72.856 T€ / PB SE Vorjahr: 0 T€) verringert. Der Bestand ist bereits zu 98 % anbezahlt. Der Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen beträgt stichtagsbezogen 13.587 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 12.457 T€ / PB SE Vorjahr: 0 T€). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden um 3.072 T€ auf 1.694 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 4.766 T€ / PB SE Vorjahr: 0 T€) abgebaut. Maßgeblich dabei war der Ausgleich der Forderungen durch die Pfaffinger Anlagenbau & Energietechnik GmbH, die aus der Ausgliederung im Jahr 2022 resultierten. Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen 3.482 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 3.240 T€ / PB SE Vorjahr: 0 T€). Diese bestehen hauptsächlich aus der Forderung für Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 2.228 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 2.210 T€/ PB SE Vorjahr: 0 T€). 3.4 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens Aufgrund der dargestellten Entwicklungen sieht die Geschäftsführung die erfolgreiche Entwicklung der letzten Jahre fortgesetzt und beurteilt die derzeitige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als insgesamt gut. IV. VORSTAND UND MITARBEITER Als Vorstände sind Herr Dipl.-Ing. ETH Dr. Markus Pfaffinger (Vorsitzender) sowie Herr Dipl.-Ing. (FH) Michael Häring für die operative Geschäftsleitung und Herr Baufachwirt (IHK) Klaus Wagner für den kaufmännischen Bereich verantwortlich. Unsere Mitarbeitenden leisten jeden Tag ihren Beitrag zum Gelingen unserer Projekte. Nur durch ihr Engagement, ihr Knowhow und ihre Erfahrung können wir erfolgreich sein. Um ihre Motivation zu fördern, ist es notwendig, eine vertrauensvolle und konstruktive Arbeitsatmosphäre zu schaffen und Arbeitsplätze anzubieten, die hohen Arbeitssicherheitsstandards genügen. Die Mitarbeitenden leistungsgerecht, wettbewerbsfähig, attraktiv und fair zu vergüten, ist unser Anspruch. Für die Vergütung spielen primär Aspekte wie Tätigkeit, Qualifikation, Erfahrung und Verantwortung eine Rolle. Gute Entwicklungs- und Karrierewege sind für derzeitige, aber auch für künftige Mitarbeitende bedeutsam, denn sie können durch kontinuierliche Weiterbildung ihre Fach- und Führungskompetenz ausbauen und sind so vorbereitet auf die anspruchsvollen Tätigkeiten und Aufgaben, die unsere Projekte mit sich bringen. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gilt es, qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen, zu binden und kontinuierlich weiter zu fördern. Das Fachwissen, die Erfahrung und die Motivation, die sie in ihre tägliche Arbeit einbringen, wirken sich unmittelbar auf die Qualität und die Termintreue unserer Projekte sowie die Zufriedenheit unserer Kunden aus. Somit richtet unsere Personalarbeit ihren Fokus auf Rekrutierung und Qualifizierung geeigneter Mitarbeitender, individuell ausgerichtet nach Aufgabe und Fachgebiet unter Berücksichtigung der Entwicklung neuer Geschäftsfelder. Wir gehen verschiedene Wege, um Talente für unser Unternehmen zu begeistern. So pflegt die Pfaffinger Unternehmensgruppe (nachfolgend PFAFFINGER genannt) einen direkten Kontakt zu Schulen und Hochschulen und zeigt jungen Menschen die Karrieremöglichkeiten auf. Neben den klassischen Rekrutierungskanälen sind Jobportale und soziale Medien wichtige Plattformen in der Werbung und Mitarbeitergewinnung. Unsere Kampagne "Mitarbeiter werben Mitarbeiter" trägt seit Jahren maßgeblich zur Generierung von zusätzlichen Facharbeitern bei. Eingehende Bewerbungen werden durch das zentral gesteuerte Bewerbungsmanagement zielgerichtet ausgewertet und verwaltet. Insbesondere Fach- und Führungspositionen wollen wir jetzt und in Zukunft idealerweise aus den eigenen Reihen besetzen. Zur Sicherstellung des Fachkräftebedarfs gilt unser Augenmerk neben der Aufrechterhaltung der fachlichen Kompetenz unserer Belegschaft durch betriebliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere der Ausbildung junger Menschen. Um die Besetzung von Ausbildungsstellen zu gewährleisten, präsentieren wir unser Unternehmen regelmäßig an Ausbildungsmessen und in den sozialen Medien. Ebenso bestehen Kooperationen mit regionalen Schulen. Zur Nachwuchsgewinnung veranstalten wir Ausbildungstage und stellen dabei die Ausbildungsberufe vor. Unsere oberste Priorität ist die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden und der Menschen, die auf unseren Projekten tätig sind. Insbesondere, da Baustellentätigkeiten typischerweise mit Unfallrisiken verbunden sind, hat der Fokus auf den Schutz vor arbeitsbedingten Unfällen höchste Bedeutung und macht Arbeits- und Gesundheitsschutz für Mitarbeitende, Nachunternehmer und Partner zu einem wesentlichen Thema für unsere Gesellschaft. Präventivmaßnahmen, baustellenabhängige Konzepte, wiederkehrende Schulungen sowie die Analyse der Ursachen von Unfällen und Beinaheunfällen tragen dazu bei. Unser geschultes Personal in der Abteilung SGUQ (Sicherheit-Gesundheit-Umwelt-Qualität) analysiert Arbeitsunfälle und überwacht im Sinne unserer AMS-Bau-Zertifizierung die Einhaltung der Sicherheitsstandards. Vielfalt zeichnet unser Unternehmen und unsere Mitarbeitenden aus und ist ein weiterer Erfolgsfaktor. Den Herausforderungen des demografischen Wandels treten wir mit einer bestmöglichen gemischten Altersstruktur in unseren Teams entgegen. Die Zahl der Mitarbeitenden betrug im Jahresdurchschnitt 444 Personen (Vorjahr: 435 Personen). V. BESCHAFFUNG, EINKAUF Der Einkauf bei PFAFFINGER verfolgt ein einheitliches und klares Ziel: Mit Blick auf unsere ökonomischen, ökologischen und sozialen Standards haben wir den Anspruch, stets die passenden Partner - Nachunternehmer und Lieferanten - auszuwählen. Hierzu zählen eine hohe Qualität von Lieferungen und Leistungen, das korrekte Verhalten der Mitarbeitenden unserer Partner sowie ein nachhaltiger Herstellungs- und Arbeitsprozess. Mit der sorgfältigen Auswahl unserer Partner betreiben wir ein aktives Risikomanagement im Einkauf. Einkaufsrisiken in Bezug auf Nachhaltigkeit, Qualität, Preis, Versorgung sowie Lieferantenausfälle sollen minimiert werden. Eine integrierte Einkaufsorganisation verbunden mit hoher Kompetenz und Marktkenntnis der Mitarbeitenden bilden eine wichtige Grundlage für erfolgreiche Einkaufsentscheidungen. Nach dem exorbitanten Anstieg der Einkaufspreise im Jahr 2022 hat sich 2023 der Markt weitgehend normalisiert. Jedoch verharren die Preise auf einem erhöhten Niveau. Höheren Material- und Nachunternehmerpreisen sowie längeren Lieferfristen begegnen wir mit einem vorausschauenden Einkaufsmanagement und einem umsichtigen kalkulatorischem Ansatz. Das Beschaffungsvolumen der Gesellschaft im Jahr 2023 belief sich nach Konsolidierung von Leistungen verbundener Unternehmen auf 51.629 T€ (JPB GmbH Vorjahr: 51.480 T€ / PB SE Vorjahr: 0 T€). Davon entfielen 70 % auf Leistungen von Nachunternehmern und 30 % auf die Beschaffung von Materialien. Unsere Lieferanten und Nachunternehmer schätzen die fristgerechte Vergütung ihrer Leistungen und Einhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen. VI. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT In den für die Pfaffinger Bau SE bedeutsamen Regionen und Märkten sehen wir gute Chancen, unser Kerngeschäft weiter zu sichern und um neue Geschäftsfelder auszubauen. Dies haben wir in einer rollierenden Strategie- und Langfristplanung definiert. Den wirtschaftlichen Erfolg wollen wir sicherstellen, indem wir in definierten Bereichen durch Akquisitionen neue Kunden erschließen. Dabei werden wir die verfügbaren Mittel konsequent zur strategischen Ergänzung des Portfolios und zur Steigerung der Wertschöpfungstiefe einsetzen. Aus unserer Einschätzung dürften sich Chancen aus dem noch in vielen Bereichen anhaltenden Investitionsbedarf ergeben, die weitgehend unabhängig sind von den sich evtl. verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Einflüsse des Krieges in der Ukraine werden wir dabei weiter aufmerksam beobachten. Auswirkungen bzw. Risiken, auch als deren Folgewirkung, können nicht ausgeschlossen werden. In unserem klassischen Baugeschäft bilden Projekt- und Vertragsrisiken eine wesentliche Kategorie des Risikomanagements. Wir begegnen diesen Risiken mit der technischen Kompetenz und langjährigen Projekterfahrung unserer spezialisierten Mitarbeitenden. Zur frühzeitigen Identifizierung und Bewertung sowie zum verantwortlichen Umgang mit Risiken sind wirksame Erfassungs-, Kontroll- und Steuerungssysteme vorhanden. Dazu gehört eine strategische Geschäftsplanung kombiniert mit einem detaillierten, aktuellen und verlässlichen Berichtswesen. In monatlichen Auswertungen werden die Unternehmens- und Bereichsleitung über die aktuelle wirtschaftliche Lage informiert und die Ist-Situation und Planung analysiert. Projekt- und Vertragsrisiken minimieren wir durch eine selektive Auswahl der Bauvorhaben, ein gelebtes Qualitätsmanagement sowie ein hohes Maß an Risikodiversifizierung. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, gerichtliche Auseinandersetzungen so weit wie möglich zu vermeiden. Rechtsstreitigkeiten sind jedoch nicht immer zu verhindern. Für eventuelle bzw. bereits anhängige Verfahren wird ausreichende bilanzielle Vorsorge getroffen. Unser Beschaffungsmanagement stellt sicher, dass leistungsfähige Geschäftspartner - Nachunternehmer und Lieferanten - ausgewählt werden. Ständige Marktbeobachtung und enge Kontakte zu Nachunternehmern und Lieferanten sowie Institutionen garantieren, dass wir Veränderungen im Beschaffungsmarkt zeitnah erkennen und entsprechend auf sie reagieren können. Dem Risiko von Forderungsausfällen begegnen wir durch eine sorgfältige Auswahl unserer Partner hinsichtlich Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, ein konsequentes Mahnwesen und - wenn erforderlich - einer Besicherung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Hinsichtlich der Finanzrisiken, die aus dem Finanzbedarf u. a. durch Kreditlinien entstehen können, wird bei PFAFFINGER seit Jahren eine zentrale Planung, Überwachung und Steuerung der Liquiditätsrisiken vorgenommen und an sich verändernde Strukturen angepasst. Eine zentrale Aufgabe des Finanzmanagements besteht darin, den Finanzbedarf und die finanzielle Unabhängigkeit langfristig sicherzustellen. Das monatliche Berichtswesen sorgt für die Überwachung und das Monitoring möglicher Finanzrisiken. Personalrisiken begegnen wir mit einer Personalpolitik, die leistungsbereite Mitarbeitende motivieren soll und ihnen Entwicklungsmöglichkeiten bietet. In turnusmäßigen Gesprächen werden individuelle Perspektiven besprochen. Erkenntnisse und eine individuell abgestimmte Förderung sollen Risiken aus Mitarbeiterunzufriedenheit vermeiden. Kontakte zu Hochschulen und Verbandsorganisationen ermöglichen zudem einen weiteren Zugang zu geeigneten Bewerbern. Die IT-Sicherheit hat bei PFAFFINGER einen hohen Stellenwert. Wir schützen unsere Informationstechnik durch zahlreiche technische Maßnahmen sowie durch Einbindung externer Spezialisten. Der Einsatz moderner Hard- und Softwaretechnik sowie Zugangskontrollen gewährleisten hohen Schutz der Daten vor unerlaubtem Zugriff. Zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung haben wir einen externen Beauftragten bestellt und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen. Insgesamt haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Einzelrisiken festgestellt, die allein oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Unternehmens hätten gefährden können. VII. PROGNOSEBERICHT Die Stimmung der Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) weiter verschlechtert. Zwar würden die Unternehmen ihre Geschäftslage immer noch überwiegend positiv bewerten, aber der Abwärtstrend sei ungebrochen. Laut DIHK hätten stark gestiegene Bauzinsen und nach wie vor hohe Preise für Baumaterialen im Baugewerbe die Geschäftslage eingetrübt. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Baubrachen sind jedoch beachtlich. Eine schwache Konjunktur im Inland, Fachkräftemangel, steigende Arbeitskosten sowie unsichere wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen prägen die zurückhaltenden Geschäftserwartungen für 2024. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie erwartet für 2024 einen realen Umsatzrückgang im Bauhauptgewerbe um rund 3,5 % und einen Rückgang der Baupreise um 1 %. Trotz dieser aktuellen Entwicklungen ist es unverändert unser Ziel, die geplante Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Vergleich zu den Zahlen der Vorjahre stetig fortzuschreiben. Die Gesellschaft kann auf einen guten Auftragsbestand bauen. Ziel bleibt, unsere breit gefächerten Leistungsbereiche sowie etablierte Marktposition weiter zu nutzen, auszubauen und uns durch professionelles Management in punkto Zuverlässigkeit, Flexibilität und Qualität vom Wettbewerb noch weiter zu differenzieren bzw. das Unternehmen weiterzuentwickeln. Wir analysieren fortwährend die sich aus der erwarteten Entwicklung ergebenden Chancen und Risiken, um den Risiken angemessen zu begegnen und Chancen zu nutzen. Dabei sind wir gefordert, uns stets auf neue Marktentwicklungen und Marktsituationen schnell und effizient einzustellen. Professionelle Vertriebs- und Akquisitionsarbeit ist dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die Gesellschaft sieht sich für diese Herausforderungen gut aufgestellt. Der Themenschwerpunkt Umwelt wird die nächsten Jahre zunehmend an Bedeutung gewinnen. Wir sind bereits erfolgreich nach der Umweltmanagementnorm ISO 14.001:2015 (TÜV Süd) zertifiziert und beteiligen uns zudem am Umwelt- und Klimapakt Bayern. Digitale Technologien steigern unsere Effizienz und senken die Risiken in der Projektausführung. Wir treiben deren Weiterentwicklung aktiv voran und schaffen damit ein Arbeitsumfeld der Innovation und Flexibilität. PFAFFINGER ist in der Projektvorbereitungsphase für die Einführung eines neuen ERP-Systems. Die weitere Roadmap sieht eine Umstellung im kaufmännischen Bereich zum Jahreswechsel 2024/2025 vor. Die weitere Anbindung der neuen technischen Softwarelösung erfolgt schrittweise im Jahr 2025. Unsere Geschäftstätigkeit orientiert sich am Leitbild der Pfaffinger Unternehmensgruppe und den während des langen Zeitraums unseres Bestehens entwickelten Werten
Nach dem sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2023 geht unsere umsichtige Planung für das Jahr 2024 von einer leicht verminderten Gesamtleistung und einem Jahresergebnis auf dem Niveau der vorherigen Geschäftsjahre aus. VIII. Abhängigkeitsbericht Der Vorstand der Gesellschaft hat einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG i. V. m. Art. 9 Abs. 1 VO Statut SE aufgestellt. Die Schlusserklärung lautet: Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der herrschenden Gesellschaft oder der mit der herrschenden Gesellschaft verbundenen Unternehmen wurden nicht getroffen oder unterlassen.
Passau, den 08. Mai 2024 Der Vorstand Dr. Markus Pfaffinger Michael Häring Klaus Wagner Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Pfaffinger Bau SEA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Grundsätzliche Angaben Die Gesellschaft ist unter der Firma Pfaffinger Bau SE im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter HRB 12021 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist WIENER STRASSE 35, 94032 PASSAU. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Änderung der Firma von vormals Atrium 247. Europäische VV SE in die Pfaffinger Bau SE (nachfolgend auch kurz "PB SE" genannt). Durch notariellen Vertrag vom 17. Juli 2023 erfolgte mit schuldrechtlicher Rückwirkung im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge zum 01.01.2023 die Verschmelzung der Josef Pfaffinger Bauunternehmung GmbH (nachfolgend kurz auch "JPB GmbH" genannt), mit Sitz in Passau auf die Pfaffinger Bau SE. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister erfolgte am 21.07.2023. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Aktiengesellschaft aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB Anwendung. Die Vorjahreswerte in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind aufgrund der Verschmelzung der Josef Pfaffinger Bauunternehmung GmbH auf die Pfaffinger Bau SE (vormals Atrium 247. Europäische VV SE) nicht vergleichbar. Zur besseren Darstellung werden neben den Vorjahreswerten der Pfaffinger Bau SE auch die Werte aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Josef Pfaffinger Bauunternehmung GmbH dargestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für eine Europäisches Aktiengesellschaft (§§ 268-274a, 276-277) und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODEN Allgemeine Angaben Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt. 2. Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: 2.1 Anlagevermögen >> IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten: Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. >> SACHANLAGEN Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen linearen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 10 - 50 Jahren. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt die Bewertung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Technische Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen linearen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 - 21 Jahren. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt die Bewertung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen linearen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 - 17 Jahren. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt die Bewertung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. >> FINANZANLAGEN Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem Nominalwert oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 2.2 Umlaufvermögen >> VORRÄTE Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Unfertige Leistungen wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten, insbesondere Spartengemeinkosten und anteilige Verwaltungskosten sowie Abschreibungen einbezogen. Am Abschlussstichtag erkennbare drohende Verluste wurden durch Bewertungsabschläge bzw. die Bildung von Rückstellungen berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind zu den verrechenbaren Zahlungsbeträgen angesetzt. Erhaltene Anzahlungen von Kunden werden, soweit diese durch unfertige Erzeugnisse abgedeckt werden, von diesen offen aktivisch abgesetzt. >> FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Für erkennbare Risiken wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden erforderlichenfalls vorgenommen. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt. >> KASSENBESTAND UND GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. 2.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. 2.4 Eigenkapital Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. 2.5 Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: Die Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren, der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
Mit der Neufassung des § 253 Abs. 6 HGB werden die Pensionsrückstellungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wird von einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ausgegangen. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert. Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags ermittelt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Ergebniseffekte aus Zinssatzveränderungen werden im Finanzergebnis erfasst. 2.6 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie sonstige Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. 2.7 Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Latente Steuern ergeben sich aus den Positionen Anlagevermögen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Rückstellungen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, sodass sich im Geschäftsjahr ein Aktivüberhang ergibt. Vom Aktivierungswahlrecht gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 29,03 % zugrunde (15,83 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 13,20 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 377,14%. 2.8 Fremdwährungsbewertung Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden bei Anschaffung bzw. Entstehung mit dem Stichtagskurs eingebucht. Die Fremdwährungsbewertung zum Bilanzstichtag erfolgt zum Devisenkassamittelkurs unter Beachtung von § 256a HGB. 2.9 Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse werden nach erbrachter Leistung bzw. Abnahme erfasst. Aufwendungen werden mit bezogener Leistung bzw. Lieferung erfasst. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der Bilanzposten immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage 1 beigefügt. 2. Finanzanlagen Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen für die folgenden inländischen Tochterunternehmen gemäß § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB sind.
Die Gesellschaft hält Anteile gemäß § 271 Abs. 1 HGB an folgenden Unternehmen:
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in Höhe von EUR 0,00 (JPB GmbH Vorjahr: EUR 8.319,68 / PB SE Vorjahr: 0,00) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr enthalten. Die restlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus:
Forderungen gegenüber Gesellschafter EUR 199.510 (JPB GmbH Vorjahr EUR 0,00 / PB SE EUR 0,00) resultieren aus der abgeschlossenen Betriebsprüfung für die Jahre 2017-2020. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Berichtsjahr Forderungen gegen ARGEN in Höhe von EUR 75.660,00 (JPB GmbH Vorjahr: EUR 507.678,25 / PB SE Vorjahr: EUR 0,00) sowie Forderungen gegen die Besitzgesellschaft (Pfaffinger GmbH & Co. Beteiligung und Immobilien-Verwaltung KG) in Höhe von EUR 0,00 (JPB GmbH Vorjahr: EUR 11.132,45 / PB SE Vorjahr: EUR 0,00) enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenstände sind Steuerforderungen in Höhe von EUR 2.227.788,11 (JPB GmbH Vorjahr: EUR 2.209.749,00 / PB SE Vorjahr: EUR 0,00) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. 4. Eigenkapital Im Rahmen der Verschmelzung ist das Grundkapital der Pfaffinger Bau SE von EUR 120.000,00 um EUR 1.080.00,00 auf EUR 1.200.000,00 durch Ausgabe von 1.080.000,00 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht worden. Der Bestand der Aktien entwickelte sich zum 31.12.2023 wie folgt:
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Einstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 24.323.265,03 EUR. Diese resultiert in vollem Umfang aus der Verschmelzung der Josef Pfaffinger Bauunternehmung GmbH auf die Pfaffinger Bau SE (vormals Atrium 247. Europäische VV SE). Ergebnisverwendung gemäß § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG
5. Rückstellungen 5.1 Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden sowie der dazugehörigen Aufwendungen und Erträge gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB iVm. § 285 Nr. 25 HGB: Die Anschaffungskosten der mit der Pensionsrückstellung zu verrechnenden Vermögensgegenstände entsprechen dem Zeitwert und betragen EUR 167.164. Der Zeitwert entspricht dem sogenannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrags zuzüglich eines vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattung (sogenannte unwiderruflich zugeteilte Überschussbeteiligung). Die entsprechenden Vermögensgegenstände werden mit dem Erfüllungsbetrag für die Pensionsrückstellung von EUR 281.384 verrechnet. Im Zuge der Verrechnung werden Erträge in Höhe von EUR 4.986 mit Aufwendungen in Höhe von EUR 4.904 verrechnet und der Saldo unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von EUR 3.935. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. 5.2 Sonstige Rückstellungen Der Zeitwert der Versicherung für Zeitwertguthaben (Aktivwert der Versicherung) in Höhe von EUR 89.627,92 (JPB GmbH Vorjahr: EUR 71.642,00 / PB SE Vorjahr: EUR 0,00), welche ausschließlich der Erfüllung der Schulden gegenüber Arbeitnehmern aus Zeitwertkonten dient und dem Zugriff Dritter entzogen ist, wurde mit der korrespondierenden Rückstellung in Höhe von EUR 89.627,92 (JPB GmbH Vorjahr: EUR 71.642,00 / PB SE Vorjahr: EUR 0,00) saldiert ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag aus der Verrechnung in Höhe von EUR 0,00 wird unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Die Anschaffungskosten für den Fond für Zeitwertkonten betragen EUR 89.627,92 (JPB GmbH Vorjahr: EUR 71.642,00 / PB SE Vorjahr: EUR 0,00). Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken, Verpflichtungen und Wagnisse. Sie umfassen im Wesentlichen:
Die sonstigen Rückstellungen sind alle kurzfristig. 6. Verbindlichkeiten 6.1 Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel in Anlage 2 zum Anhang. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Berichtsjahr Verbindlichkeiten gegenüber der Besitzgesellschaft (Pfaffinger GmbH & Co. Beteiligung und Immobilien-Verwaltung KG) in Höhe von EUR 795.259,84 (JPB GmbH Vorjahr: EUR 1.058.386,80 / PB SE Vorjahr: 0,00), sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 2.100,00 (JPB GmbH Vorjahr: EUR 2.100,00 / PB SE Vorjahr: EUR 0,00) enthalten. 6.2 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus:
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Aufgliederung der Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Kfz-Überlassung (TEUR 286; JPB GmbH Vorjahr: TEUR 314 / PB SE Vorjahr: TEUR 0). Des Weiteren sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückhalten und Rückstellungen (TEUR 186; JPB GmbH Vorjahr: TEUR 292 / PB SE Vorjahr: TEUR 0) sowie sonstige Erträge TEUR 200 (JPB GmbH Vorjahr: TEUR 0 / PB SE Vorjahr: TEUR 0) resultieren aus der Betriebsprüfung der Jahre 2017-2020 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen (TEUR 5.061), Baustellen- und Fuhrparkaufwendungen (TEUR 3.234), Aufwendungen für Mieten und Pachten (TEUR 2.458) sowie Instandhaltungen (TEUR 968). E. SONSTIGE ANGABEN 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Miet- und Leasingverträge werden geschlossen, um die Kapitalbindung zu verringern. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft stellen die finanziellen Verpflichtungen derzeit kein Risiko für die Gesellschaft dar. 2. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft und die mit ihr verbundenen Unternehmen haben mit verschiedenen Kreditinstituten Rahmenkreditvereinbarungen bzw. Vereinbarungen über konzerninterne Kontenverrechnungen geschlossen. Für den Fall einer Nutzung der zugesagten Kreditlinien kommt es ggf. zu einer gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschaft zusammen mit den anderen verbundenen Unternehmen der Gesellschaft. Des Weiteren bestehen Haftungsverhältnisse aus der gesamtschuldnerischen Haftung für Leasingfinanzierungen der Pfaffinger Leipzig Bau GmbH i.H.v. TEUR 665 und der Pfaffinger Beermann PB Drill- & Energietechnik GmbH i.H.v. TEUR 159. Da es sich bei der Pfaffinger Beermann PB Drill- & Energietechnik GmbH um ein Gemeinschaftsunternehmen handelt, besteht diese Haftung gesamtschuldnerisch mit dem Mitgesellschafter. Risiken aus der Inanspruchnahme werden als gering eingeschätzt, da aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaften davon ausgegangen wird, dass diese ihre Verpflichtungen erfüllen werden. 3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer nach Gruppen
4. Honorar Abschlussprüfer Folgende Leistungen wurden berechnet:
5. Beschlussfassung über die GewinnverwendungAufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von Euro 9.724.756,93. wie folgt zu verwenden:
6. Ausschüttungsgesperrte Beträge Ausschüttungsgesperrte Beträge gemäß § 268 Abs. 8 HGB bestehen zum Stichtag nicht. Der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB unterliegt ein Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von EUR 3.935. 7. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Außer den Vergütungen für die Geschäftsführung bestehen keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen. 8. Gesellschaftsorgane 8.1 Vorstand Vorstände der Gesellschaft sind im Berichtsjahr:
Die Vorstände Herr Dr. Markus Pfaffinger und Herr Michael Häring sind zur Einzelvertretung berechtigt. Herr Dr. Markus Pfaffinger ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 8.2 Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrates sind im Berichtsjahr:
8.3 Gesamtbezüge der Organmitglieder Die Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 24.806,68. Hinsichtlich der Angabe der Vorstandsbezüge wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 9. Konzern Die Pfaffinger Bau SE, Passau, wird in den Konzernabschluss der Pfaffinger Verwaltungs-SE mit Sitz in Passau einbezogen. Die Pfaffinger Verwaltungs-SE Passau erstellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen. Die Pfaffinger Bau SE Passau, hat daher gemäß § 291 HGB auf die Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses verzichtet. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Passau, den 8. Mai 2024 Der Vorstand Dr. Markus Pfaffinger, Vorstandsvorsitzender Michael Häring, Vorstand Klaus Wagner, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr von 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Verbindlichkeitenspiegel
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 707.250,96 durch Sicherungsübereignungen aus Gerätefinanzierungen abgesichert. BESTÄTIGUNGSVERMERK Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Pfaffinger Bau SE (vormals: Atrium 247. Europäische VV SE), Passau: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Pfaffinger Bau SE (vormals: Atrium 247. Europäische VV SE), Passau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Pfaffinger Bau SE, Passau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführtte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 8. Mai 2024 Rödl
& Partner GmbH
Hager, Wirtschaftsprüfer Klopf, Wirtschaftsprüferin Sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 24. Mai 2024 festgestellt. Ergebnisverwendung Vom Bilanzgewinn in Höhe von EUR 9.724.756,93 werden EUR 1.000.000,00 an die Aktionäre ausgeschüttet und der Rest auf neue Rechnung vorgetragen. Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat der Pfaffinger Bau SE hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben im Berichtszeitraum wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens gemäß seinen gesetzlichen Pflichten beraten und überwacht. Der Vorstand hat zu allen zustimmungspflichtigen Geschäften gemäß der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorlagen des Vorstandes kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Der Aufsichtsrat ist vom Vorstand im Rahmen der Sitzungen regelmäßig über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Rentabilität der Gesellschaft, die Marktsituation, den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft umfassend informiert worden. Der Aufsichtsrat befasste sich laufend und eingehend mit den Unternehmensplanungen und deren Zielerreichung. Der Aufsichtsrat war somit in sämtliche Entscheidungen, die eine grundlegende Bedeutung für die Pfaffinger Bau SE und ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften besaßen, unmittelbar eingebunden. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand verlief stets konstruktiv und war von offenen und vertrauensvollen Diskussionen geprägt. Im Berichtsjahr traten keine Interessenkonflikte von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern auf. Der Vorstand hat Rückfragen von Mitgliedern des Aufsichtsrats, insbesondere bei Umlaufbeschlüssen, stets zufriedenstellend und ausführlich beantwortet. Im Geschäftsjahr 2023 fanden vier Sitzungen des Aufsichtsrats statt. An den Sitzungen und Abstimmungen haben sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands regelmäßig teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. Die erste Sitzung fand am 24.03.2023 statt. In dieser Sitzung erfolgte die Beschlussfassung über die Reduzierung der Aufsichtsratssitzung auf eine Sitzung je Kalenderhalbjahr. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat über den Stand der beabsichtigten Verschmelzung der Josef Pfaffinger Bauunternehmung GmbH auf die Gesellschaft. Zudem informierte die Geschäftsführung über den laufenden Geschäftsgang der Pfaffinger Unternehmensgruppe sowie über wesentliche Investitionsvorhaben. Dabei wurde der Neubau eines Verwaltungs- und Fertigungsstandortes in Iggensbach beschlossen. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 22.05.2023 wurden die Jahresabschlussunterlagen 2022 ausführlich behandelt und der Jahresabschluss gebilligt und festgestellt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Themen und Beschlüsse zur Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 waren ebenfalls Gegenstand dieser Sitzung. In den Aufsichtsratssitzungen am 20. und 21.07.2023 berichtete die Geschäftsführung über die aktuelle wirtschaftliche Lage der Pfaffinger Unternehmensgruppe. Am 24.11.2023 fand die letzte Sitzung des Aufsichtsrates im abgelaufenen Geschäftsjahr statt. Der Vorstand berichtete im Wesentlichen über den laufenden Geschäftsgang der Pfaffinger Unternehmensgruppe und gab einen Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024 (Planung, strategische Ziele, Investitionen). Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung vom 24.11.2023 den Entwurf einer Geschäftsordnung des Aufsichtsrats diskutiert und die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats in der Folge fertiggestellt sowie dieser in der Fassung vom 12.12.2023 im Januar 2024 im Wege eines Umlaufbeschlusses einstimmig seine Zustimmung erteilt. In der Aufsichtsratssitzung vom 24.11.2023 hat der Aufsichtsrat darüber hinaus einstimmig der durch den Vorstand der Gesellschaft aufgestellten Geschäftsordnung des Vorstands sowie dem Geschäftsverteilungsplan des Vorstands zugestimmt. Der Jahresabschluss der Pfaffinger Bau SE zum 31. Dezember 2023 sowie der Lagebericht wurden durch den von der Hauptversammlung bestellten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer Rödl & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Einsicht ausgehändigt. Sie wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 24.05.2024 detailliert erörtert. Der Abschlussprüfer hat an der Bilanzsitzung teilgenommen und über die Ergebnisse der Abschlussprüfung berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Ausführungen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Er schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung an und erhebt auch nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 in der Sitzung am 24.05.2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. Der Vorstand hat den von ihm aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2023 dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat dem Abhängigkeitsbericht des Vorstandes zugestimmt und keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstandes am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erhoben. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeitern für die hervorragende Arbeit und den unermüdlichen Einsatz seinen herzlichen Dank und seine hohe Anerkennung aus.
München, den 24/5/24 Für den Aufsichtsrat Dr. Stefan Vogg, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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