MTM
Consulting GmbH
Gütersloh
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.833.305,26 |
2.550.859,52 |
| I.
Sachanlagen |
2.833.305,26 |
2.550.859,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.020.300,75 |
2.160.536,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.008.069,73 |
2.091.606,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-27.751,73 |
11.350,48 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.231,02 |
68.930,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.509,16 |
1.353,42 |
| D.
Aktive latente Steuern |
953,57 |
2.577,20 |
| Aktiva |
4.856.068,74 |
4.715.326,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.574.831,23 |
3.457.159,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.432.159,24 |
3.241.750,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
117.671,99 |
190.409,23 |
| B.
Rückstellungen |
139.098,60 |
426.452,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.142.138,91 |
831.715,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.114.703,13 |
807.017,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
27.435,78 |
24.697,60 |
| Summe
Passiva |
4.856.068,74 |
4.715.326,54 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
MTM Consulting GmbH, Gütersloh, wurde auf
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft wird im Handelsregister beim
Amtsgericht Gütersloh unter HRB 12089 geführt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wird von den
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§§ 274a, 276 und 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss und der Anhang wurden nach den
Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die
Bewertung wurde nach den allgemeinen Grundsätzen der
§§ 252 bis 256a HGB unter besonderer
Berücksichtigung der §§ 266 Abs. 1, 274a,
276 und 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1
HGB vorgenommen.
Bei der Ausübung von Bewertungswahlrechten und
der Einschätzung von Risiken wurde das
Vorsichtsprinzip zugrunde gelegt.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten - bei
abnutzbaren Gegenständen abzüglich
planmäßiger Abschreibungen - bzw. mit dem am
Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Abschreibungen werden entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sowie die
liquiden Mittel sind zum Nennwert erfasst.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben, die
vor dem Abschlussstichtag geleistet wurden, ausgewiesen,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
3. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2023 waren:
Herr Christian Tighean (abberufen zum 17.01.2024),
Frau Daniela-Maria Munteanu (bestellt zum
17.01.2024).
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten. Prokuristen sind nicht
bestellt.
Gütersloh, den 10.
März 2025
sonstige Berichtsbestandteile
Gütersloh, den 10. März 2025
die Geschäftsführung
Daniela-Maria Munteanu
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2025
festgestellt.
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