Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Mader Capital Resources GmbHLiquidiert
Neuwiesenstraße 8, 60528 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Mader seit 22.1.2019 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mader Capital Resources GmbH,Frankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010(verkürzt nach § 326 HGB)Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010(verkürzt nach § 326 HGB)1. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember ist gem. §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB auf. Die folgenden Erläuterungen umfassen die Angaben, die neben der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in den aufzustellenden Anhang aufzunehmen sind. Von den größenabhängigen Erleichterungen und Wahlrechten gem. §§ 274a, 286 und 288 Satz 1 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Ferner hat die Gesellschaft in Ausübung des ihr gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 zustehenden Wahlrechts auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gem. § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). 2. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis 263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 289 HGB). Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmoderniesierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 hat keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten geführt. Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten die nach handelsrechtlichen Vorschriften aktivierungspflichtigen Beträge. Die Abschreibungen werden unter Anwendung der linearen Methode in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen höchstmöglich vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 werden als Sammelposten aktiviert und im Jahr des Zugangs und in den folgenden vier Jahren zu je einem Fünftel abgeschrieben Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem zu erwartenden Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben zu Posten der Bilanza) Umlaufvermögen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. b) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Mader Capital Resources GmbH beträgt € 100.000,00 und ist in voller Höhe zum Bilanzstichtag erbracht worden. Eine Veränderung des gezeichneten Kapitals im Geschäftsjahr 2010 erfolgte nicht. c) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. d) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter enthalten lediglich verauslagte Kosten des Gesellschafters für die Berichtsgesellschaft. 4. Sonstige AngabenGeschäftsführung und Vertretung Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch:
Frankfurt am Main, den 20. Dezember 2011 Mader Capital Resources GmbH, Frankfurt am Main Helmut Mader |
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