Bröns
Caravan GmbH
Süderlügum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
88.449,57 |
92.023,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.410,15 |
47.102,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
47.039,42 |
44.920,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
88.449,57 |
92.023,02 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
85.803,44 |
86.506,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
61.506,82 |
55.604,98 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
703,38 |
-5.901,84 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.646,13 |
4.516,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.646,13 |
4.516,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
88.449,57 |
92.023,02 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Bröns Caravan GmbH wurde
unter Beachtung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften
maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die
Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für
mittelgroße Kapitalgesellschaften angepaßt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear und bis vor dem 01. Januar 2008
bzw. ab dem 01. Januar 2010 angeschafftem
Anlagevermögen auch degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Netto-Einzelanschaffungswerte € 150,- aber nicht
€ 1.000,- übersteigen, wurden vom 01.01.2008 bis
zum 31.12.2009 dem Sammelpool analog § 6 Abs. 2a EStG
zugeordnet und über einen Zeitraum von fünf
Jahren abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
Die Darstellung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem beigefügten Anlagespiegel.
2. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
ermittelt. In Einzelfällen wurde ein Festwert
eingeführt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger
waren, wurden diese angesetzt.
3. Die
Forderungen, Wertpapiere und
sonstigen Vermögensgegenstände sind, unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
worden.
4. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
5. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
6. Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst § § 253 Abs. 2 HGB).
7. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer als 5 Jahre sind in Höhe von €
0,00 enthalten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung,
deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt,
werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
3. Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
4. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beziehen
sich lediglich auf das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Alleinvertretungsberechtiger
Geschäftsführer ist:
Herr Willy Hansen
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2010 der Bröns Caravan GmbH
Süderlügum, den 27. Juni 2011
gezeichnet Bröns Caravan GmbH, vertreten
durch den Geschäftsführer
Herr Willy Hansen
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 20.184,42 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 19.797,14 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2011 festgestellt.
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