Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 89111
Eingetragen
27.9.2010
Branche
Wäscherei und chemische Reinigung für gewerbliche KundenWäscherei und chemische Reinigung für PrivatkundenGroßhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln
Gegenstand
Betrieb einer Wäscherei und chemischen Reinigung sowie die Übernahme sonstiger Dienstleistungen für Beherbergungsunternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

N.A.S. Holding GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TWS Reinigungsservice GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.08.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
17.8.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 40.062,48 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.375,28 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.687,20 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 40.062,48 0,00

Passiva

31.12.2010
EUR
17.8.2010
EUR
A. Eigenkapital 15.048,32 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
III. Jahresüberschuss 2.548,32 0,00
B. Rückstellungen 3.682,74 0,00
C. Verbindlichkeiten 21.331,42 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 40.062,48 0,00

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft und nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der § 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Ebenfalls wird von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.


Im Kalenderjahr 2010 wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt.


Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern sind einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz der TWS Reinigungsservice GmbH zum 18.08.2010 wurden in neue Rechnung übernommen.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:



Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände 18.410,23 0,00


Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 ist mit dem Nennwert angesetzt.


Auf das Gezeichnete Kapital ist der Betrag von EUR 12.500,00 eingezahlt.


Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:



Geschäftsjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 21.366,37 21.366,37 0,00


Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Frau Touba Schirindel, Geschäftsführerin, Wiesbaden

Sonstiges

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich diese Jahresabschlusses nicht vor.


Von der Vereinfachungsregelung des § 286 HGB ist Gebrauch gemacht worden.

Unterzeichnung gem. 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Frankfurt, 12. April 2011

(Touba Schirindel)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.5.2011.

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