NatürlichSonne Trogen Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benjamin Armin Weber seit 8.8.2019 | Prokura |
Andreas Schick seit 11.7.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 79.00% | |
| 21.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Netze-Gesellschaft Südwest mbHKarlsruheJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023A. Bilanz zum 31. Dezember 2023der Netze-Gesellschaft Südwest mbH, KarlsruheAKTIVA scroll
B. Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der Netze-Gesellschaft Südwest mbH, Karlsruhescroll
C. AnhangC.I. Anlagenspiegelscroll
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C.II. Allgemeine GrundlagenDie Netze-Gesellschaft Südwest mbH (Netze Südwest) hat ihren Sitz in Karlsruhe und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (Reg.-Nr. HRB 702212). Der Jahresabschluss der Netze-Gesellschaft Südwest mbH zum 31. Dezember 2023 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags, des GmbHG und des EnWG erstellt und in Euro ausgewiesen. Die Netze-Gesellschaft Südwest mbH ist im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB eine große Kapitalgesellschaft. Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Mit der Erdgas Südwest GmbH, Karlsruhe, als beherrschendem Unternehmen, ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden. Ein Organschaftsverhältnis besteht bezüglich der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Der Jahresabschluss der Netze-Gesellschaft Südwest mbH wird in den Konzernabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG), einbezogen, welcher im Bundesanzeiger offengelegt wird. Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315e Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. C.III. Bilanzierung und BewertungFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer, die unter Orientierung an den amtlichen AfA Tabellen ermittelt sind um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Wesentliche Sachanlagen für die Gesellschaft sind Gasnetze und Hausanschlüsse. Diese haben eine Nutzungsdauer im Rahmen von 25 bis 30 Jahren. Für die - ggf. bei Gesamtrechtsvorgängern - bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 zugegangenen Anlagegüter werden die im jeweiligen Zugangsjahr geltenden Vorschriften fortgeführt. Bis einschließlich 2009 wurde auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben. Seit dem Jahr 2010 wird ein linear verlaufender Werteverzehr zu Grunde gelegt. Bewegliche Vermögensgegenstände werden mit Ausnahme der Zugänge in den Jahren 2006, 2007 und 2009 nach der linearen Methode abgeschrieben. Soweit steuerlich zulässig, wurde in den Jahren 2006, 2007 sowie 2009 für bewegliche Vermögensgegenstände die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis). Geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll aufwandswirksam berücksichtigt. In den Geschäftsjahren 2008 bis 2017 wurde für geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen ein im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufzulösender Sammelposten gebildet. Sowohl für immaterielle Vermögensgegenstände als auch für Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sofern die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. In die Herstellungskosten der unfertigen Leistungen werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die noch nicht ertragswirksam gewordenen Baukostenzuschüsse (BKZ) wurden überwiegend von Kunden für Investitionen im Gasbereich gezahlt. Die Auflösung der vereinnahmten Baukostenzuschüsse erfolgt linear und wird in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die Baukostenzuschüsse bis Zugangsjahr 2014 der Netze Südwest werden über 20 Jahre aufgelöst. Die im Rahmen des Ausgliederungsvertrags zwischen der Erdgas Südwest GmbH und der Netze-Gesellschaft Südwest mbH vom 24. August 2015 erhaltenen Baukostenzuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer des jeweils bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst. Die noch nicht ertragswirksam gewordenen Kapitalzuschüsse wurden für bestimmte Investitionen zweckgebunden durch den Antragsteller bezahlt. Die Auflösung der vereinnahmten Kapitalzuschüsse erfolgt linear und wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der Auflösungszeitraum orientiert sich an der Nutzungsdauer der Investition. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen wurden zum Barwert mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,8 % (Vorjahr: 1,8 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 (zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. März 2016 BGBI. I S. 396 geändert) verwendet. Des Weiteren wurden folgende Prämissen berücksichtigt (Durchschnittswerte): scroll
Aufgrund der bestehenden Schuldbeitrittserklärungen der EnBW AG werden Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sowie für Altersteilzeitverpflichtungen (Angabe unter den Haftungsverhältnissen) von derselben übernommen und die Gesellschaft leistet einen Aufwandsersatz für die Anwartschaften. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten werden analog der steuerlichen Regelung des § 5 Abs. 5 Satz 2 EStG für unwesentliche Beträge nicht angesetzt. Die Wesentlichkeitsgrenze wird anhand der geltenden GWG-Grenze beurteilt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Zu einem Passivüberhang führende Differenzbeträge bestehen bei Sachanlagen mit -14.624 T€, bei Personalrückstellungen mit 475 T€, bei Anschlusskosten mit -150 T€ und bei passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit 1.293 T€. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Berücksichtigung der latenten Steuern, für die ein Steuersatz von 29,195 % (Vorjahr 29,3 %) relevant ist, unterbleibt wegen der mit der Organträgerin Erdgas Südwest GmbH bestehenden steuerlichen Organschaft. C.IV. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Die Gliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung gehen aus dem in Punkt C.I. dargestellten Anlagespiegel hervor. (2) Vorräte scroll
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Wesentlichen Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Netznutzungsentgelte sowie erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. Erhaltenen Anzahlungen sind in Höhe von 9.775 T€ (Vorjahr 8.988 T€) abgesetzt. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich ebenfalls im Wesentlichen um Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Netznutzungsentgelte. Die sonstigen Vermögensgenstände setzten sich aus Anzahlungen mit 30 T€ (Vorjahr 0 T€) sowie aus übrigen sonstigen Vermögensgegenständen mit 124 T€ (Vorjahr 50 T€) zusammen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. (4) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 2.800 T€ ist von der Erdgas Südwest GmbH, Karlsruhe, in voller Höhe eingezahlt. Aus dem Jahresüberschuss wurden, vor Ergebnisabführung, 3.000 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. (5) Baukostenzuschüsse und Sonderposten Die Sonderposten beinhalten primär erhaltene Baukostenzuschüsse von 37.685 T€, (Vorjahr 39.665 T€) und erhaltene Kapitalzuschüsse zu Investitionsprojekten von 1.980 T€ (Vorjahr 2.073 T€). (6) Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten wie im Vorjahr ausschließlich sonstige Rückstellungen. Sie setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die übrigen sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen für ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von 1.422 T€ (Vorjahr 797 T€). Zudem wurden für Verpflichtungen aus der Biogaskostenwälzung in Höhe von 25 T€ (Vorjahr 31 T€) Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. (7) Verbindlichkeiten scroll
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Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der EnBW AG in Höhe von 37.350 T€ (Vorjahr 41.800 T€) und gegenüber der Erdgas Südwest GmbH in Höhe von 34.366 T€ (Vorjahr 37.133 T€) sowie aus konzerninternem Verrechnungsverkehr im Rahmen der Übernahme von Altersversorgungsverpflichtungen sowie für Altersteilzeitverpflichtungen durch die EnBW AG. C.V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(8) Umsatzerlöse scroll
Umsatzerlöse werden bis auf 0,8 T€ im Inland erzielt. In den Umsatzerlösen sind 7.643 T€ periodenfremde Erträge enthalten (Vorjahr 6.033 T€), resultierend aus 144 T€ (Vorjahr 193 T€) periodenfremden Erlösen aus Netznutzung, 7.498 T€ (Vorjahr 5.856 T€) periodenfremden Erlösen aus Mehr-Mindermengenabrechnung, sonstigen periodenfremden Erlösen mit 0,4 T€ (Vorjahr 16 T€). (9) Sonstige betriebliche Erträge scroll
In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen sind vor allem Erträge aus sonstigen Sachbezügen mit 187 T€ (Vorjahr 169 T€) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 41 T€ (Vorjahr 56 T€) enthalten. Insgesamt betragen die periodenfremden Erträge 54 T€ (Vorjahr 5 T€) und resultieren vor allem aus der Auflösung von Rückstellungen. (10) Materialaufwand scroll
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren betreffen im Wesentlichen Mehr- und Mindermengenabrechnungen sowie Kosten für Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen und enthalten 7.514 T€ periodenfremde Aufwendungen (Vorjahr 5.945 T€). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen den Aufwand aus Netznutzung für vorgelagerte Netze von 11.197 T€ (Vorjahr 8.060 T€), Instandhaltungsaufwendungen mit 4.961 T€ (Vorjahr 5.033 T€), sowie Konzessionsabgaben in Höhe von 1.150 T€ (Vorjahr 1.194 T€). In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 55 T€ (Vorjahr 625 T€) enthalten. (11) Personalaufwand scroll
Bei den Aufwendungen für Altersversorgung handelt es sich im Wesentlichen um den im Abschnitt „Bilanzierung und Bewertung“ beschriebenen Aufwandsersatz für Anwartschaften bei der Altersversorgung gegenüber der EnBW AG. Beschäftigte im Jahresdurchschnitt: scroll
Zum 31. Dezember 2023 waren 121 Mitarbeiter beschäftigt. Nicht zur Arbeitnehmergemeinschaft zählen Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse wie z. B. Elternzeit. Es bestanden zum Jahresende keine Ausbildungsverhältnisse. (12) Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll
Die Fremdleistungen enthalten insbesondere Supportleistungen der EnBW AG (Geschäftsbereich allg. Funktionen) in Höhe von 2.834 T€ (Vorjahr 2.901 T€) sowie der Netze BW GmbH in Höhe von 370 T€ (Vorjahr 894 T€). Die übrigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Telefonie, externe Beratungskosten, Wertberichtigungen zu Forderungen, weitere Personalkosten, Werbeaufwendungen, sonstige Beiträge, sowie Prüfungskosten für den Jahresabschluss. Dabei entfallen 405 T€ (Vorjahr 190 T€) auf periodenfremde Sachverhalte, wovon 305 T€ aus Aufwendungen aus Anlagenabgängen resultieren. (13) Finanzergebnis scroll
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten in Höhe von 1.117 T€ (Vorjahr 1.289 T€) Zinsaufwendungen für die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der EnBW AG und in Höhe von 875 T€ (Vorjahr 666 T€) gegenüber der Erdgas Südwest GmbH. Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den langfristigen Personalrückstellungen beläuft sich auf Zinsaufwendungen von 3.179 T€ (Vorjahr 864 T€). Im Zinsergebnis sind keine periodenfremden Aufwendungen enthalten (Vorjahr 1 T€). (14) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft zwischen der Erdgas Südwest GmbH und der Netze-Gesellschaft Südwest mbH werden keine Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen. Steuerumlagen sind mit dem steuerlichen Organträger nicht vereinbart. Der EnBW-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung (Säule 2-Modellregeln). Die Regelungen sind demnach auf die Netze-Gesellschaft Südwest mbH anzuwenden. Das Mindeststeuergesetz ist in Deutschland, der Jurisdiktion, in der die Netze-Gesellschaft Südwest mbH steuerlich ansässig ist, am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten und gilt, sofern nichts anderes bestimmt ist, erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Die Säule 2-Regelungen sehen für in Deutschland ansässige Gesellschaften die Einführung einer nationalen Ergänzungssteuer vor, sollte das Mindeststeuerniveau von 15 % in Deutschland nicht erreicht werden. Die Gesellschaft unterliegt dann einer Ergänzungssteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Säule 2-Effektivsteuersatz und dem in Deutschland geforderten Mindeststeuerniveau von 15 %. Es wird basierend auf dem länderbezogenen Bericht (CbCR) für 2022 sowie Planzahlen für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, davon ausgegangen, dass die in Deutschland ansässigen Gesellschaften des EnBW-Konzerns bereits dem geforderten Mindeststeuerniveau von 15 % unterliegen und es nicht zur Anwendung der Ergänzungssteuerregelungen kommt. (15) Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von 0,1 T€ (im Vorjahr 38 T€). C.VI. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft haftet für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, für Altersteilzeitverpflichtungen, sowie für Verpflichtungen aus sonstigen Betriebsvereinbarungen in Höhe von 24.826 T€ (Vorjahr 23.747 T€), deren Erfüllung das verbundene Unternehmen EnBW AG übernommen hat. Von diesem Betrag entfallen 22.418 T€ (Vorjahr 21.501 T€) auf die Altersversorgung. Die Gesellschaft schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein, da derzeit keine Anzeichen bestehen, dass die EnBW AG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird. Insgesamt bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 28.386 T€ (Vorjahr 21.059 T€) im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs sowie aus Netzpacht. Diese bestehen in Höhe von 21.841 T€ (Vorjahr 15.642 T€) gegenüber verbundenen Unternehmen und mit 6.545 T€ (Vorjahr 5.417 T€) gegenüber Dritten. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers braucht nicht angegeben zu werden, da es in die Angaben im Konzernabschluss der EnBW AG einbezogen wird. Geschäftsführung Herr Andreas Schick ist alleiniger Geschäftsführer der Netze-Gesellschaft Südwest mbH. Der Geschäftsführer erhielt in 2023 eine Vergütung von der Gesellschaft. Auf die Angabe der Geschäftsführervergütung gemäß § 285 Nr. 9a HGB wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Vorschüsse und Kredite an den Geschäftsführer gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführer eingegangen. C.VII. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)Gemäß § 6b des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nummer 38 EnWG, einschließlich rechtlich selbständiger Unternehmen, die zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehören und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringen, und rechtlich selbständige Netzbetreiber sowie Betreiber von Speicheranlagen in der internen Rechnungslegung zur Kontentrennung verpflichtet (buchhalterisches Unbundling). Hierunter ist die Aufstellung jeweils einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche sowie deren Erläuterungen zu verstehen. Die Netze Südwest führt nach § 6b Abs. 3 EnWG ausschließlich Tätigkeiten im Bereich der Gasverteilung aus. Somit werden keine Tätigkeitsabschlüsse erstellt, da der Jahresabschluss der Netze Südwest gleichzeitig die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses der Gasverteilung darstellt. Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2023 waren dies: Von der Netze BW GmbH wurden Abrechnungsdienstleistungen und von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG weitere Dienstleistungen, wie Kundenbetreuung und Energiedatenmanagement, für die Netze-Gesellschaft Südwest mbH auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen durchgeführt. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG übernimmt für die Netze-Gesellschaft Südwest mbH die Funktionen Rechnungswesen und Steuern, Einkauf und Logistik, Informationsverarbeitung, Personalwesen, Recht und Versicherungen und Gebäudemanagement. Die Leistungen werden anhand eines Leistungsverzeichnisses mittels konzerneinheitlicher Verrechnungspreise abgerechnet.
Karlsruhe, den 15. März 2024 Netze-Gesellschaft Südwest mbH Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schick D. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Netze-Gesellschaft Südwest mbH, Karlsruhe1 Grundlagen des Unternehmens1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens1.1.1 Überblick Als führender Gasverteilnetzbetreiber im Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg gewährleistet die Netze-Gesellschaft Südwest mbH (Netze Südwest) die sichere Verteilung von Gas über ihre eigenen Netze. Zusätzlich betreibt die Netze Südwest Gasverteilnetze anderer Unternehmen im Rahmen von Pachtverhältnissen. Als eigenständiger regionaler Netzbetreiber im Konzernverbund der EnBW AG, bietet die Netze Südwest konzerneigenen und externen Lieferanten einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Gasnetz und sorgt für eine zuverlässige Gasverteilung. Die Verteilnetze erstrecken sich über die Regionen Nordbaden und Oberschwaben sowie über die Gebiete der gepachteten Gasverteilnetze der Stadtwerke Eppingen GmbH & Co. KG und der Gasnetzgesellschaft Laupheim GmbH & Co. KG. Die Basis für den Betrieb dieser Netze bilden die Konzessionsverträge mit den Kommunen, in denen der Netze Südwest gegen Zahlung der Konzessionsabgabe die Wegenutzung auf der jeweiligen Gemarkung gestattet wird. In ihrem Netzgebiet ist die Netze Südwest für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung des Verteilnetzes, einschließlich der Netzanschlüsse, verantwortlich. Darüber hinaus obliegt der Netze Südwest im Rahmen ihrer Tätigkeit als Gasverteilnetzbetreiber insbesondere das Netzzugangsmanagement, die Netzsteuerung und das Asset Management. Dies umfasst auch alle Aufgaben im Rahmen des Regulierungsmanagements sowie das Energiedatenmanagement in der Funktion als grundzuständiger Messstellenbetreiber. 1.1.2 Ziele Durch ihren effizienten Netzbetrieb leistet die Netze Südwest einen wesentlichen finanziellen Beitrag zum Unternehmenserfolg ihrer Muttergesellschaft und ihrer Verpächter. Um diesen Beitrag langfristig zu sichern, hat die Sicherstellung der Werthaltigkeit des Anlagevermögens oberste Priorität. Die Netze Südwest gewährleistet in ihren Konzessionsgebieten eine zuverlässige, wirtschaftliche und umweltschonende Versorgung der Kunden. Als Gasnetzbetreiber spielen wir, insbesondere im Hinblick auf Wasserstoff, eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen und der Erreichung der Klimaneutralität. Indem wir die sichere und effiziente Integration von Wasserstoff in unseren Infrastrukturen vorantreiben, leisten wir gemeinsam einen entscheidenden Beitrag zur Ablösung von fossilen Brennstoffen. Damit fördert die Netze Südwest nicht nur die Umstellung auf klimafreundliche Technologien, in den versorgten Gemeinden, sondern stärkt auch die Wirtschaft in der Region und trägt dazu bei, dass die Kommunen attraktiv bleiben und wachsen können. Im Fokus unserer Unternehmensstrategie stehen fünf strategische Stoßrichtungen, die dazu beitragen, eine innovative und nachhaltige Gasversorgung zu gewährleisten sowie den regionalen Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken. 1) Sicherung der Geschäftsgrundlage. Für den wirtschaftlichen Erfolg bildet die Anzahl der gehaltenen Gaskonzessionen die wesentliche Grundlage. Daher sichert die Netze Südwest ihre Bestandskonzessionen und wächst durch den Gewinn neuer wirtschaftlicher Gaskonzessionen oder die Pacht attraktiver Gasnetze. Mit der Transformation des Gasnetzes hin zu einem 100% H2-fähigen Gasnetz schafft sie für Kommunen und Anteilseigner langfristig einen stabilen Netzwert und sichert das Ergebnis im regulierten Netzgeschäft. 2) Gewährleistung der Versorgungssicherheit Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit steht im Vordergrund. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ermöglichen wir unseren Kunden durch unsere langjährige Erfahrung im Bau- und Betrieb von Gasnetzen eine nachhaltige und zuverlässige Gasversorgung zu bezahlbaren Netzentgelten. Dabei setzen wir auf modernste Technologien und ein umfassendes Monitoring, um mögliche Störungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Bei der Umstellung auf klimafreundliche Technologien berücksichtigen wir regionale und lokale Energiekonzepte, um eine nachhaltige und effiziente Infrastruktur zu schaffen und somit den regionalen Wirtschaftsstandort zu stärken. Unsere Bemühungen zielen darauf ab, die Versorgungssicherheit kontinuierlich zu verbessern und den Bedürfnissen unserer Kunden in einer sich wandelnden Energiewelt gerecht zu werden. 3) Stärkung der Ertragskraft Eine stabile Erlösobergrenze sowie eine effiziente Kostenbasis schaffen die Basis für unsere Transformation hin zu einem treibhausgasneutralen Verteilnetzbetreiber. Durch eine tragfähige Investitions- und Finanzierungsstrategie können wir die notwendigen Maßnahmen zum Umbau unserer Infrastruktur auch umsetzen. Dabei setzen wir auf innovative Technologien und Partnerschaften, um erneuerbare Energien optimal in unsere Netze zu integrieren. Dadurch optimieren wir nicht nur unsere Netzkosten, sondern minimieren auch den Effizienzdruck. Dabei ist die Einhaltung der entflechtungsrechtlichen Vorschriften für uns selbstverständlich. 4) Ergänzung des Netzgeschäfts Der Ausbau unseres kundenorientierten Dienstleistungsbereiches bietet Kommunen, Industriekunden und kleineren Gasnetzbetreibern einen spürbaren Mehrwert. Denn wir unterstützen unsere Konzessionsgemeinden bei der kommunalen Wärmeplanung und bieten maßgeschneiderte Lösungen für eine verlässliche und nachhaltige Energieinfrastruktur . Dabei legen wir großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit und verlässliche Partnerschaften. Wir stehen unseren Kunden nicht nur als zuverlässiger Dienstleister zur Seite, sondern verstehen uns vielmehr als langfristiger Partner, der aktiv an der Gestaltung einer zukunftsfähigen Energieversorgung mitwirkt. 5) Infrastruktur mit Zukunft Die Infrastruktur der Netze Südwest ist zum weit überwiegenden Teil für die Wasserstoff-Transformation geeignet. So sind bereits heute 100% unserer Leitungen aus wasserstofffähigen Materialien, da unser Netz vergleichsweise jung ist. Damit schaffen wir die Grundlage für die Entwicklung einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft und positionieren uns als Vorreiter auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Energieversorgung. Wasserstoff ist ein vielseitiger Energieträger, der einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele, zur Energieversorgungssicherheit und zur wirtschaftlichen Entwicklung in den jeweiligen Kommunen leisten kann. Unser Ziel ist es daher, bis zum Jahr 2030 unsere gesamte Infrastruktur zu 100% H2-fähig zu machen. Dieser Schritt ist entscheidend, um eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Energiezukunft zu gestalten. Dabei setzen wir nicht nur auf technologische Innovationen, sondern planen auch die Schaffung von Nord-Süd- und Ost-West-Korridoren in beiden Netzen, um die optimale Verteilung von Wasserstoff im weiteren Verlauf des H2-Kernnetzes zu ermöglichen. Dadurch stellen wir nicht nur die effiziente Nutzung der Infrastruktur sicher, sondern stärken auch die gesamte Region. Zudem verfügen wir als einer der wenigen Gasverteilnetzbetreiber in ganz Deutschland über innovative Tools, mit denen wir gebäudescharfe Aussagen über Bedarfe und die Potenziale erneuerbarer Energien treffen können. Die Tools ermöglichen uns entgegen zahlreicher Studien nicht nur eine „Top-Down“-Betrachtung, sondern zeigen zudem die noch entscheidendere gebäudespezifische „Bottom-Up“-Perspektive die maßgeblich für den Wirtschaftsstandort und eine sozioökonomische Transformation ist. Diese Fähigkeiten setzen wir aktiv ein, um die kommunale Wärmeplanung zu unterstützen und zu beschleunigen. Durch die enge Begleitung dieser Prozesse tragen wir dazu bei, dass erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung unserer Konzessionsgemeinden genutzt werden können. Somit gestalten wir gemeinsam eine zukunftsweisende und nachhaltige Energieinfrastruktur. 1.2 Steuerungssystem1.2.1 Finanzielle Leistungskennzahlen Entsprechend dem EnBW-Konzern stellt das EBITDA nach IFRS, neben weiteren Leistungskennzahlen, eine zentrale Steuerungsgröße der Netze Südwest dar. Die Steuerung der Ergebnisentwicklung erfolgt auf Basis einer quartalsweisen Berichterstattung. 1.2.2 Nicht-finanzielle Leistungskennzahlen Neben den finanziellen Leistungskennzahlen werden auch nicht-finanzielle Leistungskennzahlen erfasst und an die Muttergesellschaft sowie den Konzern berichtet. Die Erfassung dieser Kennzahlen erfolgt vorwiegend quartalsweise, teilweise auch jährlich. Konzessionen Der wirtschaftliche Erfolg der Netze Südwest ist maßgeblich von der Anzahl der gehaltenen Gaskonzessionen abhängig. Die Netze Südwest legt daher besonderen Fokus auf die Bewerbung für jede auslaufende Konzession, die bisher von ihr verwaltet wurde (Bestandskonzessionen). Parallel dazu werden auch Bewerbungen für auslaufende Konzessionen von Wettbewerbern (Fremdkonzessionen) in den Regionen Nordbaden und Oberschwaben sorgfältig geprüft. Die Teilnahme an diesen Bewerbungsverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit sowie der aktuellen Wettbewerbssituation. Angesichts bevorstehender Auslaufzeiten von Konzessionen in den kommenden Jahren rund um das eigene Netzgebiet, evaluiert die Netze Südwest derzeit die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Betriebs dieser Netzgebiete. Die Kooperation mit den Kommunen ist dabei auf eine langfristige Beziehung durch Konzessionsverträge ausgerichtet. Das Ziel der Netze Südwest ist es, eine zuverlässige, wirtschaftliche, umweltschonende und moderne Infrastruktur für Städte und Gemeinden aufrechtzuerhalten. Derzeit wird eine Zielnetzplanung erarbeitet, die eine effiziente Umsetzung der Transformation ermöglichen soll. Darüber hinaus engagiert sich die Netze Südwest aktiv in verschiedenen nationalen und internationalen Verbänden und Organisationen, die sich für eine klimaneutrale Wärmewende einsetzen, darunter H2vorOrt vom DVGW, 3H2, Hydrogen Europe, Ready4H2 und H2iPort Karlsruhe. Zusätzlich folgt die Netze Südwest den Richtlinien der Clean Vehicle Directive, um ihren Fuhrpark entsprechend umzustellen, soweit die benötigten Fahrzeuge auf dem Markt verfügbar sind. SAIDI Als zentrale Kennzahl für die Versorgungszuverlässigkeit verwendet die Netze Südwest die durchschnittliche Ausfallzeit je Letztverbraucher, den sogenannten System Average Interruption Duration Index (SAIDI). Daraus geht hervor, wie lange ein Verbraucher im Jahr durchschnittlich von einer Versorgungsunterbrechung betroffen ist. Angegeben wird der SAIDI-Wert in Minuten pro Jahr. Sonstige Kennzahlen Neben den Konzessionen und dem SAIDI werden die Entwicklung der Mitarbeiterzahl, die durchgeleitete Menge, die Anzahl der Letztverbraucher, die Ausspeisepunkte und die Netzlänge als nicht-finanzielle Kennzahlen herangezogen. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Rahmenbedingungen2.1.1 Entflechtung gemäß §6b EnWG Die Netze Südwest ist im Sinne von § 3 Nr. 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden. Sie führt nach § 6b Abs. 3 EnWG ausschließlich Tätigkeiten im Bereich der Gasverteilung aus. Somit werden keine Tätigkeitsabschlüsse erstellt, da der Gesamtabschluss der Netze Südwest dem Tätigkeitsabschluss des Bereichs Gasverteilung entspricht. 2.1.2 Regulatorischer Ordnungsrahmen Die LRegB BW gibt den regulatorischen Ordnungsrahmen für den Verteilnetzbetrieb vor. Zur Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben ist die Netze Südwest in das Unbundling-Compliance-Programm des EnBW-Konzerns nach § 7a Abs. 5 EnWG eingebunden. Das Unbundling-Compliance Management hat bei der Netze Südwest einen hohen Stellenwert. Denn dort sind die zum Unbundling und damit zur Förderung eines fairen Wettbewerbs ergriffenen Maßnahmen, Sensibilisierungsprogramme und Schulungen abgebildet. Die dezentrale Unbundling-Compliance-Beauftragte der Netze Südwest steht in regelmäßigem Austausch mit dem Konzern-Unbundling-Compliance-Team. Daher werden Konzernmaßnahmen direkt in der Netze Südwest umgesetzt und überwacht. Der Bericht über die Unbundling-Compliance-Maßnahmen gemäß § 7a Abs. 5 EnWG des EnBW-Konzerns (Gleichbehandlungsbericht) wird zum 31. März 2024 für das Jahr 2023 veröffentlicht. 2.1.3 Energiewirtschaftliches Umfeld Kostenprüfung Gas 3. Regulierungsperiode Mit dem Schreiben vom 13. Dezember 2019 hat die LRegB BW den Bescheid zur Erlösobergrenzenfestsetzung für die Jahre 2018 bis 2022 (Gas) zugestellt. Damit sind der Netze Südwest das finale Ergebnis der Kostenprüfung gemäß § 21 a EnWG i.V.m. § 4 Abs. 1, § 6 ARegV (Verordnung über die Anreizregulierung der Energienetze) sowie der individuelle Effizienzwert für die 3. Regulierungsperiode mitgeteilt worden. Die Netze Südwest hat am 17. Januar 2020 beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Beschwerde gegen den Bescheid eingereicht, wodurch dieser zum 20. Januar 2020 nicht rechtskräftig wurde. Die Netze Südwest hat im Jahr 2023 beschlossen die Beschwerde zurückzunehmen. Mit Beschluss des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 31. August 2023 wurde der Netze Südwest mitgeteilt, dass das Beschwerdeverfahren eingestellt wurde. Durch die Rücknahme des eingelegten Rechtsmittels wurde der Bescheid zur Erlösobergrenzenfestsetzung für die Jahre 2018 bis 2022 (Gas) rechtskräftig. Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor Gas (Xgen) Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor für den Bereich Gas (Xgen-Gas) ist mit der Veröffentlichung des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 21. Februar 2018 auf 0,49% festgelegt worden (BK4-17-093). Eine Vielzahl von Netzbetreibern - darunter auch die Netze Südwest - legte gegen die Festlegungen der Bundesnetzagentur Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 10. Juli 2019 entschieden, dass die Bundesnetzagentur den Xgen für Gasversorgungsnetzbetreiber fehlerhaft ermittelt hat und die Festlegung aufgehoben. Gegen die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 10. Juli 2019 hat die Bundesnetzagentur Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt. Mit Entscheidung vom 26. Januar 2021 hat der Energiekartellsenat des BGH die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Juli 2019 aufgehoben und die Festlegung des Xgen-Gas in Höhe von 0,49% für Gasnetzbetreiber in der 3. Regulierungsperiode für rechtmäßig erklärt. Nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründung des BGH hat die Netze Südwest die Entscheidung getroffen die Beschwerde dennoch aufrecht zu halten. Am 26. Oktober 2022 fand daraufhin vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine mündliche Verhandlung statt. In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 11. Januar 2023 die Beschwerden gegen die Festlegung des Xgen-Gas für die 3. Regulierungsperiode als unbegründet zurückgewiesen. Aufgrund dessen, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat, wurde durch den rechtlichen Vertreter der Netze Südwest am 10. Februar 2023 beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes in dieser Sache lag bis zum Jahreswechsel 2023/ 2024 noch nicht vor. Messstellenbetrieb Anschlussnutzer können ihren Messstellenbetreiber frei wählen und einen Dritten mit der Durchführung des Messstellenbetriebs beauftragen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das seit 2016 gültige Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ist im Mai 2023 das novellierte Messstellenbetriebsgesetz in Kraft getreten. Die Änderungen zielten vorrangig auf den Messstellenbetrieb Strom ab, so dass es im Messstellenbetrieb Gas zu keinen wesentlichen Veränderungen kam. Zu den Änderungen zählen u.a. die gesetzliche Verankerung des Rolloutfahrplans und die Ermöglichung eines agilen Rollouts, eine gerechtere Kostenverteilung im Rahmen einer strikten Kostentrennung zwischen grundzuständigem Messstellenbetrieb und dem Tätigkeitsbereich der Stromverteilung, die beschleunigte Einführung dynamischer Stromtarife, die Einführung einer Vielfachanbindungsfähigkeit (1:n-Fähigkeit) im Kontext eines effizienteren Rollouts sowie die Anpassung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten - weg vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und hin zum BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). Derzeit findet im Gasbereich nach wie vor kein nennenswerter Wettbewerb statt. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich der Markt entwickelt, wenn die im Markt noch zu definierenden technischen und prozessualen Voraussetzungen gegeben sind, um auch Gasmessstellen massenfähig an intelligente Messsysteme Strom anzubinden. Netzentwicklungsplan Gas Der deutsche Gasverbrauch soll bis zum Jahr 2032 um mindestens 20% zurückgehen. Da dies allein nur einen kleinen Anteil zu einer ausgeglichenen Erdgas-Bilanz beiträgt, soll russisches Gas vor allem durch LNG-Lieferungen ersetzt werden. Der im NEP ausgewiesene Netzausbauvorschlag konkretisiert die Anpassung des Gastransportnetzes an deutsche und europäische LNG-Versorgungsrouten und die erweiterte Nutzung westlicher Importrouten bei gleichzeitiger Verbrauchsreduzierung und Umstellung auf Wasserstoff, um Deutschland dauerhaft unabhängig von russischen Gaslieferungen zu machen. Im Dezember 2023 hat die Bundesnetzagentur 133 von 140 Netzausbaumaßnahmen bestätigt, verlangt aber gleichzeitig 9 Änderungen am Entwurf. Dem Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Im ersten Schritt soll mit der Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes begonnen werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 28r EnWG, der am 29. Dezember 2023 in Kraft getreten ist. Mit dem Wasserstoffkernnetz sollen derzeit bekannte große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreicht und angebunden werden. Das Kernnetz soll wichtige Wasserstoffinfrastrukturen beinhalten, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen. In einem zweiten Schritt, der auf dem Kernnetz aufbaut, ist eine umfassende, turnusmäßige Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff vorgesehen. Diese Planung soll in einem integrativen Prozess zusammen mit der Netzentwicklungsplanung für Erdgas erfolgen, um die Wechselwirkungen zwischen beiden Bereichen zu berücksichtigen und Synergien zu nutzen. Die Netze Südwest beteiligt sich aktiv an den Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan und zum Wasserstoffkernnetz, damit auch zukünftig ausreichend Gas/ Wasserstoff im Netzgebiet zur Verfügung stehen wird. 2.1.4 Beitrag zum Klimaschutz Netze Südwest hält Goldstandard bei der Vermeidung von Methanemissionen Die Netze Südwest ist Gründungsmitglied der OGMP 2.0 (Oil and Gas Methane Partnership) und im jährlichen IMEO-Report mit Goldstandard gelistet. Im Jahr 2022 betrugen die Methanemissionen 0,026% der durchgeleiteten Gasmenge, wobei die Drittschäden mit 89% den überwiegenden Teil ausmachten. Auch im vergangenen Jahr wurde das komplette Gasnetz mit innovativen Messverfahren auf Leckagen untersucht. Im Ergebnis konnte keine Undichtigkeit im Gasnetz festgestellt werden. Netze Südwest ist verifiziert treibhausgasneutral Auch für das Jahr 2022 konnte ein externer Umweltgutachter die Konformität des CO2 -Fußabdrucks (Scope 1-3) mit dem Treibhausgasprotokoll und die Treibhausgasneutralität (Scope 1-2) bestätigen. Durch zahlreiche Reduktionsmaßnahmen, wie der systematischen Kontrolle von Ortsregelstationen oder der zunehmenden Elektrifizierung der Fahrzeugflotte, konnten Emissionen eingespart werden. Die Treibhausgasemissionen aus Scope 1 und 2, die nicht vermieden werden konnten, wurden durch Kompensationszertifikate ausgeglichen. Dabei greift die Netze Südwest ausschließlich auf Zertifikate nach dem anerkannten Goldstandard zurück. Die Bestätigung für das Jahr 2023 wird im Juni 2024 erwartet. Neue Landingpage zur Wasserstoff-Transformation 2023 hat die Netze Südwest eine neue Landingpage veröffentlicht (h2.netze-suedwest.de), in der alle Informationen zur Wasserstoff-Transformation gebündelt sind. Die Seite enthält den aktuellen Planungsstand, wann welche Umstellzone auf Wasserstoff umgestellt wird. Darüber hinaus gibt es dezidierte Informationen für Industrie-, Gewerbe- und Haushaltskunden, welche Voraussetzungen für die Umstellung auf Wasserstoff zu erfüllen sind. Durch die zentrale Landingpage entsteht Transparenz, sodass die regionalen Akteure Ihre Vorbereitungen koordinieren können. 2.2 GeschäftsverlaufGemäß den Vorgaben des EnWG hatte die Netze Südwest ihre endgültigen Netzentgelte für das Geschäftsjahr 2024 am 9. Dezember 2023 veröffentlicht. Eine Anpassung für das endgültige Preisblatt gegenüber den vorläufig veröffentlichten Netzentgelten vom Oktober 2023 war nicht notwendig. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 sind die Netzentgelte Gas für das Jahr 2024 je nach Kundengruppe um bis zu +2,7% gestiegen. Mit Blick auf die Temperaturentwicklung lag das Temperaturniveau fast ganzjährig oberhalb des langjährigen Mittels (10-Jahresdurchschnitt der Jahre 2013 bis 2022), nur in den Monaten April und August lag der Monatsdurchschnitt darunter. Neben der Temperatur hatte aber auch die preisgetriebene Energieeinsparung unserer Kunden einen Einfluss auf die Reduzierung der Transportmenge gegenüber unserer Planung. Gegenüber 2022 hat sich die an Gewerbe- und Industriebetriebe (RLM-Kunden) ausgespeiste Erdgasmenge erneut reduziert. 2.3 Wirtschaftliche LageDie nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Rechnungslegungsvorschriften nach HGB. Ergänzend werden Zahlen nach IFRS gegenübergestellt, da diese konzernweit zur Unternehmenssteuerung verwendet werden. 2.3.1 Ergebnis und Geschäftsverlauf Das adjusted EBITDA nach IFRS hat sich im Vergleich zum Vorjahr um +4.554 T€ auf 24.101 T€ erhöht. Dies ist vor allem auf die durch den Preiseffekt höheren Transport- und Durchleitungserlöse zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2023 ergeben sich folgende Ergebniskennzahlen: scroll
Unterschiede zwischen dem adjusted EBITDA nach HGB (21.778 T€, Vorjahr 17.554 T€) und der entsprechenden Größe nach IFRS (24.101 T€, Vorjahr 19.547 T€) ergeben sich beim Materialaufwand in Höhe von -944 T€, beim Personalaufwand in Höhe von -806 T€ sowie beim sonstigen betrieblichen Aufwand in Höhe von +434 T€. Bei den Umsatzerlösen beträgt die Abweichung -680 T€, bei den sonstigen betrieblichen Erträgen +25 T€. 2.3.2 Ertragslage Die Netze Südwest erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz nach HGB von 81.751 T€ (Vorjahr 64.445 T€). Insgesamt stellen sich die Umsatzerlöse wie folgt dar: scroll
Insbesondere aufgrund von Preiseffekten sind die Transport- und Durchleitungserlöse um +9.264 T€ auf 56.646 T€ gestiegen. Abweichungen gegenüber den Transport- und Durchleitungserlösen nach IFRS sind nicht gegeben. Es wurde insgesamt eine Gastransportmenge von 3.269 GWh (Vorjahr 3.533 GWh) durchgeleitet. Die Verringerung ist im Wesentlichen durch den Temperatureffekt zu erklären. Die sonstigen Umsatzerlöse liegen mit 3.524 T€ unter denen des Vorjahres (3.666 T€). Die Umsatzerlöse aus Gas sind primär aufgrund des starken Anstiegs der Mehr- und Mindermengenabrechnung um 8.207 T€ auf 19.162 T€ gestiegen. Die Mehr- und Mindermenge ergibt sich aus der Differenz der vom Netzbetreiber vorgenommenen Verbrauchsprognosen und der tatsächlichen Verbräuche der Kunden und ist von der Netze Südwest nicht beeinflussbar. Zu den Umsatzerlösen aus Gas nach IFRS gibt es keine Abweichungen. Die Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (BKZ) verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um -17 T€ auf 2.419 T€. Der Rückgang resultiert aus bereits vollständig ertragswirksam gewordenen Baukostenzuschüssen. Infolge von Bewertungsänderungen im Geschäftsjahr 2018 sind die Erträge aus der Auflösung von BKZ nach IFRS um +615 T€ höher. Der im Vergleich zum Vorjahr um -141 T€ niedrigere sonstige betriebliche Ertrag in Höhe von 515 T€ resultiert primär aus geringeren Auflösungen von Einzelwertberichtigungen im Vorjahresvergleich. Die Abweichung zu den Werten nach IFRS aufgrund von Bewertungsunterschieden ist gering (25 T€). Der Materialaufwand ist im Geschäftsjahr 2023 um +11.423 T€ auf 41.036 T€ gestiegen. Der Mehraufwand ist im Wesentlichen, wie auch bei den Erlösen, auf einen deutlichen Anstieg der Mehr- und Mindermengen (+8.207 T€) zurückzuführen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen liegen mit 18.572 T€ +1.717 T€ über dem Vorjahr. Der Anstieg resultiert vor allem aus einem Anstieg an vorgelagerten Netzkosten, welcher sich auch in den Transporterlösen wiederfindet. Die sonstigen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe liegen bei 3.229 T€ und sind somit um +1.427 T€ gestiegen. Grund hierfür sind die deutlich gestiegenen Kosten für den Energiebedarf. Der Materialaufwand nach IFRS weicht, aufgrund der unterschiedlichen Bewertung für Miet- und Pachtverhältnisse nach IFRS 16, um -944 T€ ab. Der Personalaufwand beträgt 13.731 T€ und liegt damit +820 T€ über dem Vorjahr. Grund hierfür ist eine höhere Erfolgsbeteiligung sowie Gehaltssteigerungen. Der Personalaufwand nach IFRS ist aufgrund von Bewertungsunterschieden bei den Pensionsrückstellungen um +806 T€ höher. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 7.845 T€ (Vorjahr: 7.530 T€] leicht über den Werten von 2022. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Anlagenabgängen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nach IFRS sind aufgrund von Bewertungsunterschieden um +434 T€ höher. 2.3.3 Investitionen Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 10.886 T€ (Vorjahr 14.706 T€) und befinden sich damit unter Vorjahr. Grund hierfür ist die unsichere energiepolitische Lage und den damit einhergehenden Rückgang an Gashausanschlüssen. Die Abgänge zu Restbuchwerten beliefen sich auf 342 T€. 2.3.4 Vermögenslage Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um -42 T€ auf 213.528 T€ leicht gesunken. Das Anlagevermögen ist auf 204.800 T€ (Vorjahr: 207.533 T€) gesunken, der Großteil kommt aus der Abschreibung der Sachanlagen. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme liegt mit 95,9% unter dem Vorjahr (97,2%). Die Vorräte sind im Berichtsjahr um +311 T€ auf 712 T€ gestiegen. Bei den Forderungen ist im Vergleich zum vorangegangenen Jahr ein deutlicher Anstieg von +4.720 T€ auf 5.848 T€ zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist vor allem durch den Anstieg an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, spezifisch aus den Forderungen aus Gaslieferungen, zu begründen. Die Flüssigen Mittel liegen zum 31.12.2023 bei 2.054 T€ und somit deutlich unter dem Vorjahr (-2.454 T€). Das Umlaufvermögen liegt folglich bei 8.614 T€ und damit +2.577 T€ über dem des Vorjahres. Der Anteil an der Bilanzsumme liegt bei 4,0% (Vorjahr: 2,8%). Das Eigenkapital hat sich durch das Bilden einer Gewinnrücklage um 3.000 T€ auf 89.139 T€ erhöht. Die Eigenkapitalquote ist ebenfalls gestiegen, auf 41,7% (Vorjahr 40,3%). Die in der Bilanz ausgewiesenen Kapital- und Baukostenzuschüsse sind im Geschäftsjahr 2023 um -2.074 T€ auf 39.664 T€ gesunken. Der Rückgang der Zuschüsse ist auf den verringerten Zubau neuer Ausspeisepunkte zurückzuführen. Der Anteil an der Bilanzsumme liegt bei 18,6% (Vorjahr: 19,5%). Die Rückstellungen liegen mit 3.961 T€ etwas über dem Vorjahresniveau (3.111 T€). Der Anteil der Rückstellungen an der Bilanzsumme liegt damit mit 1,9% leicht über Vorjahr (1,5%). Die Verbindlichkeiten in Höhe von 80.763 T€ (Vorjahr 82.581 T€) bestehen im Wesentlichen gegenüber verbundenen Unternehmen aus der Finanzierung. Der Rückgang um -1.818 T€ resultiert primär aus der Rückzahlung der Darlehen. Die Fremdkapitalquote beträgt 37,8% und liegt damit leicht unter dem Vorjahr (38,7%). 2.3.5 Finanzlage Die Netze Südwest deckt ihren mittel- und langfristigen Liquiditätsbedarf in erster Linie durch zwei festverzinsliche Darlehen der EnBW AG sowie vier festverzinsliche Darlehen der Erdgas Südwest GmbH. Von den erhaltenen Darlehen haben 59.499 T€ Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr und hiervon 36.531 T€ Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren. 2.3.6 Gesamtaussage der Geschäftsführung zur wirtschaftlichen Lage Die Geschäftsführung beurteilt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens als stabil und robust. Aufgrund der entflechtungsrechtlichen Vorschriften ist die Netze Südwest ein rechtlich eigenständiges Unternehmen. Daher hatte das Restrukturierungsverfahren (StaRUG) der Muttergesellschaft Erdgas Südwest GmbH keine Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb. Außerdem hat am 21. Dezember 2023 die Gläubigerversammlung dem Restrukturierungsplan der Erdgas Südwest GmbH mehrheitlich zugestimmt, sodass das StaRUG-Verfahren der Erdgas Südwest GmbH nach der gerichtlichen Bestätigung und Rechtskraft zeitnah 2024 abgeschlossen werden kann. 2.4 Nicht finanzielle LeistungskennzahlenKonzessionen Zum 31. Dezember 2023 hält die Netze Südwest 101 Gaskonzessionen. 75 dieser Gaskonzessionen sind mit einer Konzessionsvertragslaufzeit über das Jahr 2027 hinaus langfristig gesichert. Die nächsten Konzessionsverträge enden im Jahr 2025 (15 Konzessionen). Im Jahr 2026 enden weitere 9 Konzessionen. Die Vorbereitungen zur Sicherung der Konzessionen sind fortlaufend intensiv. Im Jahr 2023 konnten alle Bestandskonzession gehalten werden. Für die Bestandskonzessionen Dürmentingen, Munderkingen, Riedlingen, Rottenacker und Sigmaringendorf wurden die neuen Konzessionsverträge noch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 unterzeichnet. Die Netze Südwest war im Berichtsjahr an keinem Wettbewerb um Fremdkonzessions- beteiligt. SAIDI Die durchschnittliche Ausfallzeit je Letztverbraucher (SAIDI) ist im Jahr 2023 auf durchschnittlich 0,29 min (Vorjahr 0,49 min) weiter gesunken. Mitarbeiter*innen Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die Netze Südwest 122 Mitarbeiter*innen (ohne Auszubildende/ Studierende). Dies sind 4 Mitarbeiter*innen bzw. 3,4% mehr als im Vorjahr. Die Mitarbeiterzahl entspricht 114,3 Mitarbeiterkapazitäten (MAK) und liegt damit 3,65 MAK oder rd. 3,3% über dem Vorjahr. Der Frauenanteil bei der Netze Südwest beträgt aktuell 23,8%, dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Zuwachs von 0,9%-Punkten. In der Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung der Netze Südwest beträgt der Frauenanteil aktuell 25,0%. Auf Teamleiterebene beträgt der Frauenanteil 20%. Die Mitarbeiterzahlen stellen sich zum 31.12.2023 wie folgt dar: scroll
Weitere nicht-finanzielle Leistungskennzahlen: scroll
3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht3.1 Prognosebericht3.1.1 Prognoseinstrumente Die Gesellschaft ist in das konzernweite Planungs- und Reportingsystem der EnBW AG eingebunden. Dieses erfasst neben kurz- und mittelfristigen Planungsrechnungen auch quartalsweise Abweichungsanalysen. Die Planungs- und Prognosemethodik wird kontinuierlich überprüft, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen entspricht. Durch umfassende Abweichungsanalysen wird die Zuverlässigkeit und Effektivität des Planungssystems gewährleistet, wodurch eine solide Grundlage für fundierte Unternehmensentscheidungen geschaffen wird. 3.1.2 Erwartete Branchenentwicklung Die wirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft bleibt unverändert von den aktuellen und zukünftigen politischen sowie regulatorischen Rahmenbedingungen geprägt. Insbesondere im Kontext der Energiewende ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren eine anhaltende Reformdynamik bei den energiewirtschaftlichen Gesetzen und Verordnungen herrschen wird. Diese Entwicklung wird sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben und erfordert eine kontinuierliche Anpassung unserer Strategien und Prozesse, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden und Chancen zu nutzen, die sich aus neuen Rahmenbedingungen ergeben können. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir diese Entwicklungen genau verfolgen, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können, die eine nachhaltige und erfolgreiche Positionierung unseres Unternehmens in einem sich stetig verändernden Umfeld gewährleisten. Kapazitätssituation In den vergangenen Jahren hat sich die Kapazitätssituation der Netze Südwest sowohl für das Netzgebiet in Nordbaden durch einen zusätzlichen Anschluss an die Open Grid Europe als auch für das Netzgebiet in Oberschwaben durch den Anschluss über die schwaben netz an die Bayernetz deutlich verbessert. Lange Zeit waren die Netze in beiden Gebieten ausschließlich an die terranets bw als Fernleitungsnetzbetreiber angeschlossen. Dadurch wird nicht nur das Risiko von Engpässen minimiert, wir können so auch flexibler auf sich ändernde Marktbedingungen und Anforderungen reagieren. Insgesamt sind wir daher nicht nur optimal aufgestellt, um den gegenwärtigen und zukünftigen Kapazitätsbedarf zu decken, sondern sind auch widerstandsfähiger gegenüber unvorhergesehenen Ereignissen. Außerdem verfügen wir nahezu ausschließlich über feste Kapazitäten, was unsere Position zusätzlich festigt. Ukrainekonflikt Wir befinden uns in Deutschland immer noch in der Alarmstufe des Notfallplans Gas. Die zweite von insgesamt drei Stufen wurde am 23. Juni 2022 ausgerufen, nachdem Russland die Gasflüsse deutlich reduziert hatte. Die Netze Südwest beobachtet die Lage seither genau und bewertet die Gasversorgung in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt als stabil. Die Ausgangslage für den Winter 2023/ 24 ist deutlich besser als vor einem Jahr. Jedoch kann eine Verschlechterung der Situation weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Daher bleibt ein sparsamer Gasverbrauch wichtig. Die Versorgungssicherheit ist aber gewährleistet. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei derzeit rd. 77% (Stand Ende Januar 2024) und damit nur leicht unter dem Vergleichszeitraum im Vorjahr. Jahreszeitbedingt wird aktuell überwiegend Gas ausgespeichert. Da die Temperaturen im Januar etwa dem Durchschnitt der Vorjahre entsprachen, ist von einem weiter sinkenden Gesamtspeicherstand auszugehen. Umso wichtiger wird es sein, weiterhin dafür zu sorgen, dass die Energieversorgung in Deutschland auch in einer schwierigen Zeit gesichert bleibt. Dafür hat Deutschland seine Gasversorgungsstrategie angepasst. Durch die weitere Diversifizierung der Bezugsquellen und Bezugswege, durch den Aufbau einer LNG-Import-Infrastruktur und durch die Intensivierung der regionalen Biogas-Erzeugung konnte die Importunabhängigkeit von einzelnen Ländern erfolgreich vergrößert werden. Kostenprüfung Gas 4. Regulierungsperiode Das Ergebnis der Kostenprüfung, welches aufgrund geänderter Zinsreihen durch die LRegB BW neu berechnet werden musste, wurde der Netze Südwest am 27. September 2022 mitgeteilt. Den Bescheid mit dem Ergebnis der Kostenprüfung gemäß § 21 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. § 4 Abs. 1, § 6 ARegV sowie den individuellen Effizienzwert für die 4. Regulierungsperiode hat die Netze Südwest noch nicht erhalten. Dementsprechend wurde das Preisblatt für das Geschäftsjahr 2023 auf der Grundlage der mitgeteilten Ergebnisse der Kostenprüfung kalkuliert. Bis zum Erhalt des Netzentgeltbescheides bilden die mitgeteilten Werte weiterhin die planerische Basis für die 4. Regulierungsperiode (2023 bis 2027) und die Grundlage der Erlösplanung. Veröffentlichung der Netzentgelte Gas für 2024 Die Netze Südwest hat gemäß den Vorgaben des EnWG ihre Netzentgelte für das Geschäftsjahr 2024 am 05. Oktober 2023 veröffentlicht. Das endgültige Preisblatt wurde am 9. Dezember 2023 veröffentlicht. Aufgrund von niedrigeren Transportmengen auf der einen Seite, jedoch höheren zu vereinnahmenden Erlösen auf der anderen Seite, wurden die Preise je nach Kundengruppe um bis zu +2,7% erhöht. Wasserstoff-Transformation zur Erreichung der Klimaneutralität 2023 wurden mit dem Wärmeplanungsgesetz, dem Gebäudeenergiegesetz sowie der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie und -verordnung drei zentrale Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Die drei Gesetze ermöglichen explizit eine Wasserstoff-Transformation der Gasverteilnetze, setzen allerdings auch neue Vorgaben für Verbraucher*innen und Kommunen. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen, bis Mitte 2026 (>100.000 Einwohner) bzw. Mitte 2028 (<100.000 Einwohner) einen Wärmeplan vorzulegen. Die Wärmepläne weisen verschiedene Gebiete aus, welche die geplante dominante Heiztechnologie vorschreiben und Planungssicherheit für den Heizungstausch herstellen sollen. Konkret können folgende Gebiete ausgewiesen werden: Wärmenetzgebiet, Wasserstoffnetzgebiet, dezentrale Wärmeversorgung, Prüfgebiet. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass ab 2024 möglichst jede neue eingebaute Heizung zu 65% mit Erneuerbaren Energien zu betreiben ist. Für den Einbau von Gasheizungen unterscheiden sich die Anforderungen je nach Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung: Liegt noch kein Wärmeplan vor, ist der Einbau einer Gasheizung bei bilanziellem Grüngas-Bezug ab 2029 möglich. Konkret sieht das Gesetz in diesem Fall Quoten von 15% ab 2029, 30% ab 2035 und 60% ab 2040 vor. Wurde in der Wärmeplanung ein Wasserstoffnetzausbaugebiet ausgewiesen, können betroffene Einwohner*innen eine Gasheizung einbauen, sofern diese mit "niederschwelligen Maßnahmen" auf einen 100% H2-Betrieb umrüstbar sind. Entsprechende Gasthermen sind seit Januar 2024 marktseitig verfügbar. In allen anderen Fällen bedarf es eines bilanziellen Grüngasbezugs in Höhe von 65%. EU-Parlament, -Rat und -Kommission haben sich im Trilog bei der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie und -verordnung geeignet. Zu den wichtigsten Punkten gehört die Anerkennung der "regulatorischen Existenz" von H2-Verteilnetzbetreibern, die von der EU-Kommission unter Berufung auf "Effizienz" nicht vorgesehen war. Darüber hinaus ermöglicht eine de minimis-Regel, dass Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 Anschlüssen von Erdgas und Wasserstoff keine separate H2-Gesellschaft gründen müssen. Die Netze Südwest profitiert von dieser de minimis-Regel. Starker Anstieg an Einspeisebegehren in Deutschland und bei der Netze Südwest 2022 wurden deutschlandweit 247 Einspeisebegehren gestellt, wobei 233 auf Biomethan und 14 auf Wasserstoff entfielen (siehe Gasnetzgebietstransformationsplan - Ergebnisbericht 2023). Somit übersteigt die Anzahl der aktuellen Anschlussbegehren die Anzahl der Bestandsanlagen, was Potential für ein starkes Wachstum an dezentralen, klimaneutralen Gasen bietet. Die Einspeisebegehren konzentrieren sich überwiegend auf die Landkreise Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachen, Baden-Württemberg und Bayern. Der deutschlandweite Trend spiegelt sich auch bei der Netze Südwest wider, wo aktuell 7 Einspeisebegehren für Biogas geprüft werden. Bei Realisierung der Netzanschlüsse müssen beträchtliche Investitionsmittel seitens Netze Südwest bereitgestellt werden. 3.1.3 Erwartete Umsatz- und Ergebnisentwicklung Die Umsatzerlöse sind abhängig vom Heizverhalten der Kunden und damit von der Temperaturentwicklung. Nachdem es im Jahr 2023 zu einem negativen Temperatureffekt kam, rechnet die Netze Südwest mit leicht steigenden Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2024. Da diese direkten Einfluss auf das Ergebnis haben, wird auch hier mit einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr gerechnet. 3.1.4 Erwartete Entwicklung der nicht-finanziellen Leistungskennzahlen Konzessionen Die Netze Südwest geht davon aus, dass der Wettbewerb um Konzessionen auch in den nächsten Jahren auf unverändertem Niveau bleiben wird. Über das ganze Jahr 2023 hinweg konnten kontinuierlich weitere Bestandskonzessionen gesichert und die Konzessionsverträge verlängert werden. Durch die hohe Komplexität der Vergabeverfahren sowie durch die gestiegene Wettbewerbsintensität, hat sich der zeitliche und personelle Aufwand der Angebotserstellung stark erhöht. Damit die Netze Südwest auch zukünftig wettbewerbsfähig bleibt, wird die Konzessionsstrategie laufend angepasst, um den Entwicklungen im Markt Rechnung tragen zu können. Das eingeführte CRM-System ist hierbei eine hilfreiche Unterstützung, um wichtige Informationen zu Kommunen den beteiligten Personen zugänglich zu machen. SAIDI Das Ziel besteht darin, die bereits hohe Versorgungssicherheit weiter zu steigern. Die Netze Südwest strebt eine leichte Reduzierung der durchschnittlichen Ausfallzeit je Letztverbraucher (SAIDI) an. Mitarbeiter*innen Es wird prognostiziert, dass gegen Ende des Geschäftsjahres 2024 aufgrund offener Stellen eine leichte Zunahme der Mitarbeiterzahl erfolgen wird. Ausbildung Die bedarfsorientierte Ausbildung bleibt auch weiterhin ein bedeutendes Instrument zur Bewältigung insbesondere der zukünftigen demografischen Herausforderungen. Im Verlauf des Jahres 2024 werden die Auszubildende, die sich im letzten Lehrjahr befinden, ihre Ausbildung erfolgreich abschließen, was zu einem Rückgang der Ausbildungsquote führen wird. Es ist von zentraler Bedeutung, diese Entwicklung im Auge zu behalten und weiterhin in bedarfsorientierte Ausbildungsmaßnahmen zu investieren, um langfristig eine ausreichende Fachkräftebasis zu gewährleisten. Weitere nicht-finanzielle Leistungskennzahlen Für die weiteren nicht-finanziellen Leistungskennzahlen prognostiziert die Netze Südwest folgende Entwicklungen: scroll
3.1.5 Erwartete Entwicklung der Sachinvestitionen Die Kunden zeigen aufgrund der politischen Unsicherheit eine deutliche Zurückhaltung, was zu einer Verlangsamung des Ausbaus von Hausanschlüssen führt. Trotzdem wird in den kommenden Jahren aufgrund des Netzum- und Netzausbaus für eine grüne Gasinfrastruktur eine hohe Investitionsrate erwartet. Neben den üblichen Investitionen rechnet die Netze Südwest auch mit einem erheblichen Bedarf an Investitionen für Biogaseinspeisungen. Schon im Jahr 2023 sind bereits sechs Anfragen eingegangen, und es wird davon ausgegangen, dass weitere Anfragen folgen werden. 3.2 Chancen und RisikoberichtDie Netze Südwest ist in das integrierte Risikomanagementsystem der EnBW AG einbezogen. Die wirksame und effiziente Identifikation, Bewertung und Steuerung von Chancen und Risiken und deren Berichterstattung ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung der Netze Südwest. Der regelmäßige Austausch mit dem Konzernrisikomanagement sorgt hierbei für eine hohe Prozess- und Berichtsqualität. Auch im Geschäftsjahr 2023 wurde im Rahmen des integrierten Risikomanagements mittels der Risikoberichte quartalsweise sowie in der jährlichen Risikoinventur an die Geschäftsführung und den EnBW-Konzern berichtet. Darüber hinaus wurden mittels Ad-hoc-Informationen die Entscheidungsträger bei unvorhersehbar aufgetretenen Risiken informiert. Die Netze Südwest unterliegt sowohl gesetzlichen Vorgaben als auch den regulatorischen Vorgaben der LRegB BW. Mögliche Änderungen des regulatorischen Ordnungsrahmens werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Risikosituation der Netze Südwest überprüft. Die Kapazitätssituation im Berichtsjahr war entspannt. Es kam im Netzgebiet zu keinen Versorgungsunterbrechungen oder Kapazitätsengpässen und sämtliche Kunden konnten durchgängig beliefertet werden. Die Sicherstellung der Versorgung hat für die Netze Südwest oberste Priorität und wird daher mittels zahlreicher Maßnahmen gewährleistet. Zusätzlich zur redundanten Versorgung durch zwei vorgelagerte Netzbetreiber plus Noteinspeisung pro Netzgebiet wurden seit 2022 verstärkt Ringschlüsse sowie weitere Stationen gebaut und das Asset auf Netzverstärkung geprüft. Ein Ringschluss bietet die Möglichkeit, bei Störungen, welche Versorgungsunterbrechung nach sich ziehen, weiterhin Teile des Ortnetzes durch gezielte Einspeisung an anderen Punkten aufrecht zu erhalten. 2023 wurden in Oberschwaben 32 Ringschlüsse gebaut und insgesamt 92 beauftragt - in Nordbaden wurden hingegen 14 gebaut und 44 in Auftrag gegeben. Des Weiteren wurden im gesamten Netzgebiet letztes Jahr 24 Stationskomponenten neu beauftragt. Die Auswirkung auf die erwarteten Umsatzerlöse aus den Netzentgelten wurde im Leistungsjahr 2023 durch zwei Effekte geprägt. Zunächst lagen die Temperaturen über dem langjährigen Mittel (rollierender Mittelwert der letzten 10 Jahre), was in Folge zu geringeren Transportmengen als geplant führte. Der zweite Effekt, welcher sich nicht trennscharf vom Temperatureffekt abgrenzen lässt, bestand wie 2022 unter anderem aus historischen hohen Energiepreisen und dadurch resultierenden Energiesparverhalten der Endkunden. Der Effekt der Abweichung von den geplanten Umsatzerlösen zu den umgesetzten Erlösen ist spezifisch auf das Jahr zu betrachten. Für 2023 wird die Unterschreitung der EOG über das Regulierungskonto der fortfolgenden Jahre abgewickelt. Ein relevantes Risiko stellt nach wie vor die Cyberkriminalität dar. Durch zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der digitalen Umgebung wie beispielsweise Systeme zur Angriffserkennung und der fortwährenden Umsetzung der Anforderungen zur Informationssicherheit (Zertifizierung nach ISO 27001) passt sich die Netze Südwest dynamisch an die Erfordernisse des Risikos an. Neben den potenziellen Cyber-Angriffen besteht auch die Gefahr von gezielten Angriffen sachkundiger Akteure auf die Gasinfrastruktur. Zur Vermeidung von Sabotageakten wurden daher bisherige Maßnahmen erweitert, wie beispielsweise durch die Installation eines Sabotagealarms bei Druckdifferenzen und zusätzlichen Komponenten zur Angriffserkennung bei den Leitstellen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird erstmalig die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogenen Aspekten in den Lieferketten geregelt. Die Umsetzung und Einhaltung der Anforderungen des LkSG findet aufgrund des Leistungsbezuges der Einkaufsleistungen über den EnBW-Konzern im Zentraleinkauf statt. Die Netze Südwest ist nicht separat berichtspflichtig. Bestellungen, welche durch den dezentralen Einkauf abgewickelt werden, laufen über das System des Zentraleinkaufes, wodurch die Einhaltung der Anforderungen sichergestellt ist. Aufgrund des in 2022 beendeten Cash-Pool-Vertrages (EnBW), welcher die kurzfristige Finanzierung gesichert hat, wurde ein Liquiditätsmanagement eingeführt. Der Netzbetreiber muss dafür Sorge tragen, dass er jederzeit über die für die sicheren Netzbetrieb erforderlichen Mittel verfügt (§ 4 EnWG). Ist dies nicht der Fall, droht die Zahlungsunfähigkeit und der Entzug der Netzbetreibergenehmigung. Die Netze Südwest hat daher neue Prozesse entwickelt, die die ausreichende Deckung des Kontos sicherstellen. Langfristig sind die Gesellschafter verpflichtet, ausreichend liquide Mittel zur Verfügung zu stellen. Im Geschäftsjahr 2023 konnten einige Risiken archiviert werden. Darunter zählt das Covid-19-Risiko, da die Infektionskrankheit seitens der Regierung zur Endemie erklärt wurde und keine stärkeren Risiken für den operativen Betrieb mehr bestehen. Die Risiken zur Kostenprüfung der dritten und vierten Regulierungsperiode konnten abgeschlossen werden, da mit der Mitteilung des Effizienzwertes für die vierte Periode Sicherheit über die Erlösobergrenze besteht. Gleichwohl hat die Netze Südwest die Beschwerde zur dritten Periode zurückgezogen, um potenzielle Negativauswirkungen auf die nachfolgende Periode zu beschränken. Risiken, die noch durch die Nutzung des Systemverbund Geonis und dessen fehlenden Support bestanden, konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 mit der endgültigen Ablösung durch das neue Netzinformationssystem von Caigos abgeschlossen werden. Mit der Produktivsetzung wird Geonis als Altsystem nicht mehr operativ genutzt. Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine bestandsgefährdenden Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft.
Karlsruhe, den 15. März 2024 Netze-Gesellschaft Südwest mbH Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schick Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Netze-Gesellschaft Südwest mbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Netze-Gesellschaft Südwest mbH, Karlsruhe - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Netze-Gesellschaft Südwest mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des Entwurfs einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Stuttgart, 26. März 2024 EY GmbH & Co. KG Eickhoff, Wirtschaftsprüfer Schulenburg, Wirtschaftsprüfer Feststellung JahresabschlussDie Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.04.2024 |
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