Meier Elektroanlagen GmbHLiquidiert

92224 Amberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Amberg HRB 2510
Eingetragen
18.12.1998
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungenElektroinstallation
Gegenstand
die Durchführung von Elektroinstallationen aller Art sowie die Herstellung und der Verkauf von Schaltanlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Vertreter

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

40.000 DM
80.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Meier Elektroanlagen GmbH

Amberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.05.2011

Bilanz

Aktiva

31.5.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.782,30
B. Anlagevermögen 31.907,00 37.438,00
I. Sachanlagen 31.907,00 37.438,00
C. Umlaufvermögen 1.914.029,86 3.069.282,76
I. Vorräte 0,00 2.207.988,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.858.016,57 860.764,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 56.013,29 530,03
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 6.491,00
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.132.343,26 1.069.591,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.078.280,12 4.195.585,76

Passiva

31.5.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.782,29 25.564,59
II. Verlustvortrag 1.095.156,29 -967.490,85
III. Jahresfehlbetrag 1.049.969,26 2.062.647,14
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 2.132.343,26 1.069.591,70
B. Rückstellungen 104.862,13 95.635,13
C. Verbindlichkeiten 3.973.417,99 4.099.950,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.078.280,12 4.195.585,76

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
  

1. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB aufgestellt.
2. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften sowie § 42 GmbHG. Von den größenabhängigen Erleichterungen (§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 Satz 1, 288 HGB) für die Aufstellung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhanges wird nur bei der Offenlegung Gebrauch gemacht.
3. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.
4. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
5. Das mit dem Bilanzstichtag endende Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr für die Zeit vom 01.01.2011 bis 31.05.2011, da am 01.06.2011 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wurde (Amtsgericht Amberg, Az. 61 IN 146/11). Zum Insolvenzverwalter bestellt wurde Rechtsanwalt Hartmut Krüger, Nürnberg.
 
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierung und Bewertung erfolgen im Grundsatz nach Maßgabe der Vorschriften des Handelsrechts zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Abweichend hiervon und insoweit auch von Bilanzierung und Bewertung im Vorjahresabschluss kommen vor dem Hintergrund fehlender Fortführung der Unternehmenstätigkeit teilweise Zerschlagungswerte zum Ansatz.

Aktivseite
  

1. Abnutzbares Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zuganges vollständig abgeschrieben bei gleichzeitiger Unterstellung ihres sofortigen Abganges, soweit die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert für das einzelne Wirtschaftsgut von 150 Euro netto nicht übersteigen. Abnutzbare bewegliche, einer selbständigen Nutzung fähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Größenordnung von mehr als 150 bis 1.000 Euro netto werden in einen entsprechenden Sammelposten eingestellt und auf die typisierte Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben.
2. Vorräte werden nicht mehr ausgewiesen; vielmehr wurden unfertige und fertige Leistungen je nach Grad der Fertigstellung schlußgerechnet und entsprechend als Kundenforderung aktiviert wurden.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB) ist beachtet; im Rahmen des geordneten Insolvenzverfahrens nicht beitreibbare Kundenforderungen wurden wertaufhellend wertberichtigt. Insoweit erfolgte eine Abstimmung mit der nach § 175 InsO zu führenden Tabelle.

Passivseite
  

4. Die Bilanz ist vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt; Ergebnisse der vorangegangenen Wirtschaftsjahre wurden auf neue Rechnung vorgetragen.
  

5. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Vom Gesamtbetrag der Rückstellungen entfallen 13 TEUR auf Steuern vom Einkommen und Ertrag der Vorjahre.
  

6. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert, wobei als Erfüllungsbetrag die jeweils in die nach § 175 InsO zu führende Tabelle einzutragende Gläubigerforderung zugrundegelegt wurde.

III. Angaben zu Posten der Bilanz

Aktivseite

1.   Sonstige Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  in Höhe von 570 TEUR.

Passivseite
  

1. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel:

Art der Verbindlichkeit
Gesamt
davon mit einer Restlaufzeit von
Besicherte Beträge
< 1 J.
1 - 5 J.
> 5 J.
 
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
erhaltene Anzahlungen aus Lieferung und Leistung
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
sonstige Verbindlichkeiten
   - davon gegenüber Gesellschaftern
   - davon aus Steuern
   - davon i. R. d. sozialen Sicherheit

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2.079
220
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Gesamt
3.973
3.973
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0
1.169




IV. Sonstige Angaben

1.  Im Geschäftsjahr gehörten der Geschäftsführung an:
 Herr Günter Meier, Kaufmann, Amberg
 Herr Wolfgang Meier, Dipl.-Ing. (FH), Amberg
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Mit Bestellung von Rechtsanwalt Hartmut Krüger als vorläufigem Insolvenzverwalter und Auferlegung eines allgemeinen Verfügungsverbotes zu Lasten der Geschäftsleitung mit Wirkung und Beschluß des Amtsgerichts Amberg vom 29.04.2011 ging die Geschäftsführung zur Abwicklung der Gesellschaft auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.


2. Zum 31.05.2011 bestehen wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen nicht mehr, da entsprechende  Verträge gekündigt wurden.

3. Bei Bilanzierung und Bewertung wurde nicht von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen, da das Amtsgericht Amberg mit Beschluss vom 29.04.2011 aufgrund eines Antrages der Geschäftsleitung vom 19.04.2011 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft (Az. 61 IN 146/11) eröffnete, und eine Fortführung oder Sanierung der Gesellschaft nicht in Betracht kam.

5.  Es wird vorgeschlagen, das Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres vom 01.01.2011 bis 31.05.2011 auf neue Rechnung vorzutragen.

V. Unterzeichnung gem.  § 245 HGB

Amberg/ Nürnberg, 28.11.2012

Hartmut Krüger
Insolvenzverwalter
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2012 festgestellt.

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