Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 25236
Vorher
SOVA Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
29.6.1971
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnHerstellung von Gipserzeugnissen für den BauGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von Bautenschutzmitteln wie Farben und Putze für die Innenwandbeschichtung und Fassadenbeschichtung sowie der Vertrieb und die Erstellung von Komponenten für Wärmedämmverbundsysteme Weiter ist die Gesellschaft berechtigt, artverwandte Tätigkeiten auszuüben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Reichel
seit 11.1.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Dieter Reichel
Pitzgasse 13, 65623 Hahnstätten
188.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sova GmbH

Schiesheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.702,00 3.604,00
I. Sachanlagen 1.702,00 3.604,00
B. Umlaufvermögen 643.883,40 522.687,24
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 616.603,19 499.603,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 5.188,24
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.280,21 23.083,59
Aktiva 645.585,40 526.291,24

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 70.516,76 37.283,36
I. Gezeichnetes Kapital 188.000,00 188.000,00
II. Verlustvortrag 150.716,64 155.142,13
III. Jahresüberschuss 33.233,40 4.425,49
B. Rückstellungen 12.104,90 2.648,11
C. Verbindlichkeiten 562.963,74 486.359,77
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 562.963,74 486.359,77
davon gegenüber Gesellschaftern 461.788,58 341.443,98
Passiva 645.585,40 526.291,24

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  I. Bilanzierungsmethoden
 II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten


  I. Verbindlichkeitenspiegel
 II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
III. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

  I. Abschreibungen auf den Firmenwert
 II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen
III. Bildung von Bewertungseinheiten

E. Sonstige Angaben

  I. Anteilsbesitz
 II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.
9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

  
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3)  Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

5) Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden



1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe zu steuerlichen Zwecken abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Die im Geschäftsjahr vorgenommen Abschreibungen sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten
 I. Verbindlichkeitenspiegel



Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten belaufen sich bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr auf € 10,6.
Besicherungen für die Verbindlichkeiten sind keine bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

   Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Forderungen in Höhe von T€ 2 und
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 464.
Diese Posten sind in den "sonstigen Forderungen" und "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten

III. Haftungsverhältnisse



Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen



Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen wurden nicht vorgenommen.

II. Bildung von Bewertungseinheiten



Gemäß § 254 HGB waren zum Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden.

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz



Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Geschäftsführungsorgane



Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Dieter Reichel, Hahnstätten geführt.

III. Größenabhängige Erleichterungen



Von den Größenabhängigen Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht.

Schiesheim, 9. Dezember, 2024

Dieter Reichel

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024 festgestellt.

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