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LATI GmbH & Co. KGHavelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016der Firma LATI GmbH & Co. KG, Birkenweg 56, 39539 Havelberg 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft (§ 264 Abs. 1a HGB): Der Jahresabschluss der LATI GmbH & Co. KG mit Sitz in Havelberg (Amtsgericht Stendal, HRA 771) wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für kleine Gesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Im Geschäftsjahr 2016 wurden erstmals die durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt. 2. Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB): Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- kosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Wertaufstockungen auf Grund der in der Vergangenheit geltend gemachten steuerrechtlichen Abschreibungswahlrechte sind wegen Geringfügigkeit nicht vorzunehmen (Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB, 29. Abschnitt der Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - BilMoG -). Die Bemessung planmäßiger Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens erfolgte grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Wenn es aus steuerlichen Gründen angebracht war, sind planmäßige Abschreibungen auch degressiv berücksichtigt worden. Mit Wirkung ab Geschäftsjahr 2010 werden handelsrechtlich grundsätzlich lineare Abschreibungen auf die Sachanlagen vorgenommen. Der Schätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Sachanlagen liegen die steuerlichen Abschreibungstabellen zugrunde. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 410,00 nicht übersteigen, wurden in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt. Diese Behandlung der "Geringwertigen Wirtschaftsgüter" entspricht dem Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, so dass auch handelsrechtlich unter dem Aspekt der Wesentlichkeit entsprechend verfahren wird. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Ggf. erforderliche Abschreibungen auf den niedrigeren Marktwert oder einen den Vermö- gensgegenständen beizulegenden niedrigeren Wert werden vorgenommen. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden alle wertbeeinflussen- den Umstände und erkennbaren Risiken durch entsprechende Bewertungsabschläge berück- sichtigt. Die Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten werden zu Rückzahlungswerten passiviert. 3. Größenklasse der Gesellschaft gem. (§ 267 Abs. 1 HGB): Die Firma LATI GmbH & Co. KG ist gem. § 267 Abs. 1 HGB eine "Kleine Gesellschaft", sie unterliegt daher nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht und ist nicht verpflichtet, einen Lagebericht aufzustellen. 4. Angabe der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB): Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 9 (Vorjahr: 8) Arbeitnehmer. Havelberg, den 21. Juni 2017 .................................................... (Gerhard Schulenburg) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.6.2017. |
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