Herstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
CAP Cottbus GmbHLiquidiert
Inselstraße 4, 03051 Cottbus, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tamara Swensson seit 12.4.2019 | Liquidator |
Katrin Kunowsky seit 16.11.2017 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Lebenshilfe Werkstätten Hand in Hand gemeinnützige GmbH | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CAP Cottbus GmbHCottbusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.12.2019BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben Der Liquidationszwischenabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. Bilanzierungsmethoden Im Liquidationszwischenabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rech-nungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungspos-ten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Liquidationszwischenbilanz des Rumpfgeschäftsjahres stimmen mit denen der Liquidationsanfangsbilanz zum 01.04.2019 überein. Bei der Bewertung wurde von der Liquidation des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Liquidationszwischenabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Auf-wendungen und Erträge des Rumpfgeschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände
2. Sachanlagen
3. Vorräte
4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände
5. Verbindlichkeiten
6. Rückstellungen
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Zur Abwendung der Überschuldung gewährte das Mutterunternehmen am 29. Juni 2011 rückwirkend zum 31.12.2010 einen Forderungsverzicht in Höhe von bis zu 50% auf das ursprüngliche Darlehen in Höhe von 400.000 Euro und ebenfalls bis zu weiteren 50% auf einen Überbrückungs-kredit in Höhe von ursprünglich 240.000 Euro. Hiervon wurden für das Jahr 2010 jeweils 25 % (100.000 Euro bzw. 60.000 Euro) erfolgswirksam erfasst. Die Salden betrugen demnach 300.000 Euro für das Darlehen und 180.000 Euro für den Überbrückungskredit. Die wirtschaftliche Situation per 31.12.2011 hat es notwendig gemacht jeweils weitere 12,5% (50.000 Euro bzw. 30.000 Euro) erfolgswirksam zu berücksichtigen. Die Salden betrugen demnach 250.000 Euro für das Darlehen und 150.000 Euro für den Überbrückungskredit. Für das Jahr 2012 wurden die jeweils letzten 12,5%, also weitere 50.000 Euro für das Darlehen und 30.000 Euro für den Überbrückungskredit erfolgswirksam gebucht. Die Salden betrugen demnach 200.000 Euro für das Darlehen und 120.000 Euro für den Überbrückungskredit. Auch im Jahr 2013 wurde ein weiterer Forderungsverzicht von 12,5% auf das ursprüngliche Darlehen sowie den Überbrückungskredit gewährt. Daher erfolgten gewinnerhöhende Buchungen in Höhe von 50.000 Euro auf das Darlehen sowie 30.000 Euro auf den Überbrückungskredit. Die Salden betrugen demnach 150.000 Euro für das Darlehen und 90.000 Euro für den Überbrückungskredit. Im Jahr 2014 wurde ein Forderungsverzicht in Höhe von jeweils 7,5% auf die ursprünglichen Kredite erfolgswirksam gebucht, somit 30.000 Euro für das Darlehen und 18.000 Euro für den Überbrückungskredit. Die in der vorliegenden Bilanz ausgewiesenen Salden betragen demnach 120.000 Euro für das Darlehen und 72.000 Euro für den Überbrückungskredit. Im Jahr 2015 wurde erneut ein Forderungsverzicht, diesmal in Höhe von jeweils 3,75% auf die ursprünglichen Kredite erfolgswirksam gebucht. In absoluten Werten 15.000 Euro bzw. 9.000 Euro. Die ausgewiesenen Salden für die Kredite betragen somit 105.000 für das Darlehen und 63.000 Euro für den Überbrückungskredit. Im Jahr 2016 gewährte das Mutterunternehmen einen weiteren Überbrückungskredit zur Sicherung der Liquidität in Höhe von 50.000 Euro. Aufgrund dieser Situation wurde ein Forderungsverzicht auf den Restbetrag des ersten Überbrückungskredites (Saldo des Vorjahrs: 63.000 Euro) erklärt. Zwar hat sich in 2017 die wirtschaftliche Situation leicht stabilisiert, dennoch musste, wie in den Vorjahren, auf einen weiteren Teilbetrag (30.000 Euro) des Darlehens (Saldo am 01.01.2017: 105.000 Euro, am 31.12.2017 somit: 75.000 Euro) durch das Mutterunternehmen verzichtet werden. Auch in 2018 hat sich die grundsätzliche Situation nicht verändert. Zum Ende des Jahres wurde die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017 vom Vermieter übersandt. Im Gegensatz zu den Vorjahren ergab sich eine erhebliche Nachzahlung, mit der so nicht zu rechnen war. Eine entspre-chende Rückstellung für das Jahr 2018 hat das Ergebnis zusätzlich belastet. Deshalb wurde auch im Jahr 2018 ein Teilbetrag in Höhe von 45.000 Euro des Darlehens (Stand 01.01.18: 75.000 Euro) gewinnerhöhent ausgebucht (Stand am 31.12.2018: 30.000 Euro). Für den zweiten Überbrückungskredit aus 2016 (50.000 Euro) wurden auch in 2019 keine Tilgungen oder Zinsen gezahlt oder gebucht. Ein Forderungsverzicht wurde für diesen Überbrückungskredit nicht ausgesprochen. Im Zeitraum 01.04. bis zum 31.12.2019 wurde ein weiterer Kredit über 11.000 Euro gewährt. Die Gesellschafterversammlung hat am 01.04.2019 beschlossen die Gesellschaft aufzulösen, die Liquidation der Gesellschaft wurde am 12.04.2019 im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus eingetragen. Zur Liquidatorin ist Frau Tamara Swensson bestellt. Alle noch verbleibenden Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft wurden im Zeitraum 01.04.2019 bis zum 31.12.2019 gewinnwirksam ausgebucht. Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.
Unter der Position "Erträge aus der niedrigeren Bewertung von Verbindlichkeiten" wurden folgende Erträge ausgewiesen:
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
(1) Geschäftsführer für das Rumpfwirtschaftsjahr 2019
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. F. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
Der Liquidationszwischenabschluss wurde unter
Berücksichtigung der von der
Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung
aufgestellt.
Cottbus, den 16. September 2020 Tamara Swensson, Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. September 2020 |
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