CAP Cottbus GmbHLiquidiert

Inselstraße 4, 03051 Cottbus, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 8376
Eingetragen
23.6.2009
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit BehinderungBeteiligungsgesellschaftenKreditinstitute des Sparkassensektors
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung und Betreibung eines Lebensmittelmarktes als Integrationsprojekt im Sinne des § 132 SGB IX. Der Zweck der Geseflschaft wird insbesondere verwirklicht, indem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in dem Integrationsprojekt erfolgt, insbesondere solcher Menschen, die von der Lebenshiife Werkstätten Hand in Hand g GmbH in das lntegrationsprojekt CAP Cottbus vermittelt werden.

Historie

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Management

NameRolle
Tamara Swensson
seit 12.4.2019
Liquidator
Katrin Kunowsky
seit 16.11.2017
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Lebenshilfe Werkstätten Hand in Hand gemeinnützige GmbH
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Lebenshilfe Werkstätten Hand in Hand gemeinnützige GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CAP Cottbus GmbH

Cottbus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

66.228,63

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5.795,02 72.023,65

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

7.792,05 7.792,05

Summe Aktiva

79.815,70 79.815,70



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

II. Gewinnvortrag

14.955,90

III. Jahresfehlbetrag

-47.747,95 -7.792,05

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

7.792,05 7.792,05

B. Rückstellungen

17.000,00 17.000,00

C. Verbindlichkeiten

62.815,70 62.815,70

Summe Passiva

79.815,70 79.815,70

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Der Liquidationszwischenabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Liquidationszwischenabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rech-nungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungspos-ten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Liquidationszwischenbilanz des Rumpfgeschäftsjahres stimmen mit denen der Liquidationsanfangsbilanz zum 01.04.2019 überein. Bei der Bewertung wurde von der Liquidation des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Liquidationszwischenabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Auf-wendungen und Erträge des Rumpfgeschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Zur Abwendung der Überschuldung gewährte das Mutterunternehmen am 29. Juni 2011 rückwirkend zum 31.12.2010 einen Forderungsverzicht in Höhe von bis zu 50% auf das ursprüngliche Darlehen in Höhe von 400.000 Euro und ebenfalls bis zu weiteren 50% auf einen Überbrückungs-kredit in Höhe von ursprünglich 240.000 Euro.

Hiervon wurden für das Jahr 2010 jeweils 25 % (100.000 Euro bzw. 60.000 Euro) erfolgswirksam erfasst. Die Salden betrugen demnach 300.000 Euro für das Darlehen und 180.000 Euro für den Überbrückungskredit.

Die wirtschaftliche Situation per 31.12.2011 hat es notwendig gemacht jeweils weitere 12,5% (50.000 Euro bzw. 30.000 Euro) erfolgswirksam zu berücksichtigen. Die Salden betrugen demnach 250.000 Euro für das Darlehen und 150.000 Euro für den Überbrückungskredit.

Für das Jahr 2012 wurden die jeweils letzten 12,5%, also weitere 50.000 Euro für das Darlehen und 30.000 Euro für den Überbrückungskredit erfolgswirksam gebucht. Die Salden betrugen demnach 200.000 Euro für das Darlehen und 120.000 Euro für den Überbrückungskredit.

Auch im Jahr 2013 wurde ein weiterer Forderungsverzicht von 12,5% auf das ursprüngliche Darlehen sowie den Überbrückungskredit gewährt. Daher erfolgten gewinnerhöhende Buchungen in Höhe von 50.000 Euro auf das Darlehen sowie 30.000 Euro auf den Überbrückungskredit. Die Salden betrugen demnach 150.000 Euro für das Darlehen und 90.000 Euro für den Überbrückungskredit.

Im Jahr 2014 wurde ein Forderungsverzicht in Höhe von jeweils 7,5% auf die ursprünglichen Kredite erfolgswirksam gebucht, somit 30.000 Euro für das Darlehen und 18.000 Euro für den Überbrückungskredit. Die in der vorliegenden Bilanz ausgewiesenen Salden betragen demnach 120.000 Euro für das Darlehen und 72.000 Euro für den Überbrückungskredit.

Im Jahr 2015 wurde erneut ein Forderungsverzicht, diesmal in Höhe von jeweils 3,75% auf die ursprünglichen Kredite erfolgswirksam gebucht. In absoluten Werten 15.000 Euro bzw. 9.000 Euro. Die ausgewiesenen Salden für die Kredite betragen somit 105.000 für das Darlehen und 63.000 Euro für den Überbrückungskredit.

Im Jahr 2016 gewährte das Mutterunternehmen einen weiteren Überbrückungskredit zur Sicherung der Liquidität in Höhe von 50.000 Euro. Aufgrund dieser Situation wurde ein Forderungsverzicht auf den Restbetrag des ersten Überbrückungskredites (Saldo des Vorjahrs: 63.000 Euro) erklärt.

Zwar hat sich in 2017 die wirtschaftliche Situation leicht stabilisiert, dennoch musste, wie in den Vorjahren, auf einen weiteren Teilbetrag (30.000 Euro) des Darlehens (Saldo am 01.01.2017: 105.000 Euro, am 31.12.2017 somit: 75.000 Euro) durch das Mutterunternehmen verzichtet werden.

Auch in 2018 hat sich die grundsätzliche Situation nicht verändert. Zum Ende des Jahres wurde die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017 vom Vermieter übersandt. Im Gegensatz zu den Vorjahren ergab sich eine erhebliche Nachzahlung, mit der so nicht zu rechnen war. Eine entspre-chende Rückstellung für das Jahr 2018 hat das Ergebnis zusätzlich belastet. Deshalb wurde auch im Jahr 2018 ein Teilbetrag in Höhe von 45.000 Euro des Darlehens (Stand 01.01.18: 75.000 Euro) gewinnerhöhent ausgebucht (Stand am 31.12.2018: 30.000 Euro).

Für den zweiten Überbrückungskredit aus 2016 (50.000 Euro) wurden auch in 2019 keine Tilgungen oder Zinsen gezahlt oder gebucht. Ein Forderungsverzicht wurde für diesen Überbrückungskredit nicht ausgesprochen.

Im Zeitraum 01.04. bis zum 31.12.2019 wurde ein weiterer Kredit über 11.000 Euro gewährt.

Die Gesellschafterversammlung hat am 01.04.2019 beschlossen die Gesellschaft aufzulösen, die Liquidation der Gesellschaft wurde am 12.04.2019 im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus eingetragen. Zur Liquidatorin ist Frau Tamara Swensson bestellt.

Alle noch verbleibenden Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft wurden im Zeitraum 01.04.2019 bis zum 31.12.2019 gewinnwirksam ausgebucht.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.


Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.


C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Unter der Position "Erträge aus der niedrigeren Bewertung von Verbindlichkeiten" wurden folgende Erträge ausgewiesen:

Bezeichnung

EUR

Forderungsverzicht der Muttergesellschaft

64.000,00


D. Sonstige Angaben

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

E. Ergänz ende Angaben

(1) Geschäftsführer für das Rumpfwirtschaftsjahr 2019

Familienname

Vorname

Dauer

Vertreungsbefugnis

Swensson

Tamara

01.04. - 31.12.

allein

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

F. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Gewinnvortrag

EUR

14.955,90

Fehlbetrag

EUR

-47.747,95

Bilanzverlust

EUR

-32.792,05

wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an Gesellschafter

EUR

0,00

Vortrag auf neue Rechnungen

EUR

-32.792,05

Der Liquidationszwischenabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

 

Cottbus, den 16. September 2020

Tamara Swensson, Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. September 2020

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Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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