Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 740784
Eingetragen
7.10.2020
Branche
Spielhallen und Betrieb von GlücksspielautomatenBetrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und SchaustellerVerlegen von Computerspielen
Gegenstand
Die Aufstellung und der Betrieb von Geldgewinnspiel- und Unterhaltungsautomaten in gastronomischen Betrieben, Freizeiteinrichtungen und Spielhallen, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Spielhallen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Martin Bauer
seit 7.10.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Jörg Buck
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stefan Martin Bauer
88441 Mittelbiberach
12.500 €
50.00%
Jörg Buck
88400 Biberach
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Game-Line-Automaten GmbH

Mittelbiberach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 824.751,00 915.518,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 746.081,00 836.515,00
II. Sachanlagen 77.670,00 79.003,00
III. Finanzanlagen 1.000,00
B. Umlaufvermögen 285.448,40 169.707,25
I. Vorräte 2.449,02 1.274,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.950,65 4.203,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 279.048,73 164.229,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.055,77 324,72
Aktiva 1.112.255,17 1.085.549,97

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 185.922,40 28.722,07
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 3.722,07 -8.289,93
III. Jahresüberschuss 157.200,33 12.012,00
B. Rückstellungen 58.169,33 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 868.163,44 1.055.827,90
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 868.042,94 1.055.707,40
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 120,50 120,50
davon gegenüber Gesellschaftern 120,50 120,50
Passiva 1.112.255,17 1.085.549,97

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite und der Passivseite sowie Aufwendungen und Erträge sind nur insoweit miteinander verrechnet worden, als dies durch da BilMoG vorschrieben ist.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Von dem Wahlrecht, die Bilanzpositionen fortzuführen, wurde Gebrauch gemacht.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Die einzelnen Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen bei beweglichen Anlagevermögen wurden linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen.

Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) berücksichtigt. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen.

Zum Abschlusszeitpunkt sind keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet.

Zum Abschlusszeitpunkt sind keine erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzip bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichend Abschläge gebildet.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte verlustfrei. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern

Die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt:

III. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestanden nicht.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurden unter Bezug auf § 288, 2 HGB unterlassen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

V. Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag unterliegen keine Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:

Stefan Bauer

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HG

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez. Stefan Bauer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2024 festgestellt.

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