NovaCon Projectmanagement & controlling GmbHLiquidiert

14050 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 107338
Eingetragen
11.5.2007
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenArchitekturbüros für HochbauVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Übernahme von Projektsteuerung, Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Bauüberwachung, Oberbauleitung, Hausmeisterdiensten.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Hammermann
seit 11.5.2007
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

NovaCon Projectmanagement & controlling GmbH

Wittenberg (vormals: Berlin )

Jahresabschluss zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

  EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Li- zenzen an solchen Rechten und Werten 152,00
II. Sachanlagen    
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.908,00 2.060,00
B. UMLAUFVERMÖGEN    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 272.617,29  
2. Sonstige Vermögensgegenstände 19.002,92  
davon gegenüber Gesellschaftern, Geschäftsführern, Aufsichtsrats-, Beirats- und Vorstandsmitgliedern ohne Rlz-Vermerk 19.002,92
  291.620,21  
II. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.017,41 294.637,62
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN   942,30
SUMME AKTIVA   297.639,92

Passiva

   
  EUR EUR
A. EIGENKAPITAL    
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59  
II. Kapitalrücklage 12.721,71  
III. Verlustvortrag -9.627,48  
IV. Jahresüberschuss 37.536,59  
V. Eigenkapital insgesamt 66.195,41 66.195,41
B. RÜCKSTELLUNGEN    
I. Steuerrückstellungen 16.297,55  
II. sonstige Rückstellungen 26.412,01 42.709,56
C. VERBINDLICHKEITEN    
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.404,99  
davon aus L und L mit Kontokorrent 32.404,99    
II. Sonstige Verbindlichkeiten 152.159,76  
davon Darlehen 147.200,00    
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 4.959,76    
III. Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 4.170,20  
davon Verb. aus Lohn- und KiSt. 1.675,72   188.734,95
SUMME PASSIVA   297.639,92

Anhang

JAHRESABSCHLUSS

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (Teilwertabschreibungen) sind nicht vorgenommen worden.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern im Einzelanschaffungswert bis zu 150,00 € wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

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