LDS Labor Diagnostik Systeme GmbH

Am Obstgarten 10, 39326 Wolmirstedt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 19210
Eingetragen
23.7.2010
Branche
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfErbringung von Dienstleistungen von medizinischen LaboratorienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und Altenpflegebedarf
Gegenstand
Der Verkauf, der Kauf und der Vertrieb von Medizin- und Labortechnik sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und alles damit im Zusammenhang stehende Zubehör.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Schipke
seit 18.3.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

39326 Wolmirstedt, Obstgarten 10
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LDS Labor Diagnostik Systeme GmbH

Wolmirstedt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 1.132,00 1.572,00
I. Sachanlagen 1.132,00 1.572,00
B. Umlaufvermögen 67.049,09 95.651,08
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.175,61 44.708,93
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 45.873,48 50.942,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 193,53 540,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 68.374,62 97.763,53

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 58.149,12 73.456,99
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 33.456,99 25.368,94
III. Jahresfehlbetrag 307,87 -23.088,05
B. Rückstellungen 4.358,17 3.216,00
C. Verbindlichkeiten 5.867,33 21.090,54
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.867,33 10.190,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 68.374,62 97.763,53

Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS 2014

1. ALLGEMEINES

1. Größenklasse (§ 267 HGB)

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie die dort genannten Größenmerkmale nicht übertrifft.

2. Anwendung von Erleichterung- und Gliederungsvorschriften

Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts und der Erstellung eines Anlagegitters befreit (§§ 264 Abs. 1 Satz 4 und 274 a Nr. 1 HGB).

Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§ 274 a Nr. 2 bis 5 und 288 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit diese bei Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt waren.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Die Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 410,00 ("GWG") wurden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

3.1 Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)

Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst.

Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (§ 268 Abs. 5)
Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren (§ 268 Abs. 5)
von mehr als 5 Jahren (§ 268 Abs. 5)
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.705,37 0,00 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 4.161,96 0,00 0,00
  5.867,33 0,00 0,00

4. SONSTIGE ANGABEN

Herr Uwe Schipke ist als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.

 

Magdeburg, den 29.06.2015

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2015 festgestellt.

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