BayWa Ökoenergie GmbHLiquidiert

81925 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 197385
Vorher
Sunshine Soul GmbH
Eingetragen
29.2.2012
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernWärme- und KältehandelElektrizitätshandel
Gegenstand
Handel mit Energiestoffen und Zertifikaten, insbesondere mit Strom, Ökostrom, Gas, biogenen Gas- und Kraftstoffen, Abrechnung von Energiean- und verkauf, Vermittlung von Energielieferverträgen aller Art, Errichtung und Betrieb von Energiegewinnungsanlagen sowie Beratung und Projektentwicklung im Bereich der Energiegewinnung und des Energiehandels;

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Michael Wenger
seit 28.8.2020
Prokura
Prokura
Alain Serge Jourdan
seit 6.7.2020
Geschäftsführer
Tobias Andrist
seit 6.7.2020
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

BayWa Ökoenergie GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

A Rahmenbedingungen und Geschäftsentwicklung

Die BayWa Ökoenergie GmbH, ein 100%iges Tochterunternehmen der BayWa r.e. Green Energy Products GmbH, ist ein Energiehandelshaus für erneuerbare Energien mit dem Geschäftsbereich Ökoenergievertrieb. Der Vertrieb des zertifizierten Ökostroms und Ökogases erfolgt deutschlandweit unter den Produktmarken "BayWa Ökostrom" und "BayWa Ökogas". Der Schwerpunkt der Kundenbasis liegt auf den sog. Standard-Last-Profil-Kunden (SLP), bestehend aus Privat- und Gewerbekunden. Mit Beginn 2017 wurden neben den SLP-Kunden auch erstmals Kunden mit registrierter Lastgangmessung versorgt.

Der BayWa Ökostrom wurde Anfang 2018 mit dem "ok-power-Siegel" ausgezeichnet welches auch für 2019 gilt. Dieses Siegel zeichnet Ökostromtarife aus, deren Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt und die nachweislich einen zusätzlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten.

Der Geschäftsbetrieb der BayWa Ökoenergie GmbH wird im Jahr 2019 als Dienstleistung durch die BayWa r.e. Green Energy Products GmbH erbracht, eigenes Personal beschäftigt die Gesellschaft aufgrund dessen nicht. Ebenso lieferte die BayWa r.e. Green Energy Products GmbH die gesamte vertriebene Ökoenergie an die BayWa Ökoenergie GmbH.

Im Geschäftsjahr 2020 wird die BayWa r.e. Green Energy Products GmbH keinem operativen Geschäft mehr nachgehen. Das operative Geschäft, inklusive Personal und Dienstleistungsverträge werden in der BayWa r.e. Clean Energy Sourcing GmbH weitergeführt.

1 Entwicklung der Rahmenbedingungen

Infolge der maßgeblich durch die Fridays-for-Future-Bewegung erhöhten öffentlichen Aufmerksamkeit für den Klimaschutz ist das Interesse von Haushalts- und Kleingewerbekunden an Ökoenergie in jüngster Zeit wieder gestiegen. Dennoch setzt sich der Ökoenergiemarkt nur langsam durch, da die politische Unterstützung mangelhaft ist und Privatkunden trotz des hohen Interesses am Klimaschutz weiterhin stark preisgetrieben agieren. Der Energiemarkt ist weiterhin von einer sehr hohen Wettbewerbsdichte geprägt, die im Jahr 2019 vereinzelt zu Insolvenzen von kleineren Energieversorgern führte. Die BayWa r.e. Ökoenergie steht in einem sehr harten Wettbewerbsumfeld. Es gibt zahlreiche Konkurrenten, der Wettbewerb um die wechselwilligen ist sehr groß. Die Firma ist im Ökoenergie-Segment eher im hochwertigen Bereich positioniert. Grundsätzlich sind alle Wettbewerber gleichermaßen mit der Preisentwicklung im Großhandel konfrontiert. Die mit den Stromkunden vertraglich vereinbarten Preise sind durch eine entsprechende Beschaffung auf Termin abgesichert, so dass Preisänderungen im Großhandel grundsätzlich kein Risiko darstellen. Durch unterschiedliche Strategien beim Pricing entstehen in verschiedenen Marktsituationen unterschiedlich attraktive Angebotspreise für die Kunden, was Einfluss auf die relative Wettbewerbsfähigkeit hat.

Diese Entwicklung ist auch dem intensiven Preiskampf mit vertriebskanalspezifischen Kosten und Boni geschuldet.

Die Terminpreise für Strom im Großhandel haben nach einem Hoch zur Jahresmitte im zweiten Halbjahr 2019 wieder nachgegeben und lagen zum Jahresende etwas unter Vorjahresniveau. Bei den Gaspreisen war über das gesamte Jahr ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung von Kunden mit Strom und Gas haben sich im Berichtsjahr nicht verändert. Neben den Großhandelspreisen sind insbesondere im, für die Ökoenergie besonders wichtigen, Tarifkundensegment die Netzentgelte sowie die gesetzlichen Umlagen und Abgaben preisbestimmend. In diesem Bereich hat es einen deutlichen Anstieg der Netzentgelte gegeben, wohingegen die EEG-Umlage im Berichtsjahr nahezu unverändert geblieben ist.

Modelle zur Partizipation an der Energiewende und Kundenbindung wie Mieterstrom, Cloudlösungen und Bündelprodukte sind im Markt bereits vorhanden, jedoch hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Verständlichkeit für Kunden immer noch zu komplex.

2 Geschäftsentwicklung

Die Fokussierung des B2C-Geschäfts auf die BayWa Ökoenergie mit der Marke "BayWa" führte insbesondere in der ersten Jahreshälfte zu einer starken Neukundenakquise. Gute Beschaffungspreise und eine positive Marktsituation führten zu einem stetigen Anstieg des Kundenstamms. Die Steigerung konnte mit einer soliden Akquise in der zweiten Jahreshälfte weitergeführt werden.

Als Konsequenz der Fokussierung wurde die Marke r.e.mix der BayWa r.e. Green Energy Products GmbH aufgelöst und ein Teil der r.e.mix-Kunden erfolgreich zu BayWa Ökoenergie übernommen (Upselling).

Im Jahr 2019 konnte ein Kundenzuwachs bei Stromkunden von 30 % und bei Gaskunden von 55 % erzielt werden. Zudem sind die Drittkosten wie EEG-Umlage und Netzentgelte teils stark angestiegen.

Insgesamt konnte unter Berücksichtigung der Wettbewerbs-/Preissituation ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden.

B. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

1. Die Vermögenslage der BayWa Ökoenergie GmbH

1.1 Überblick

2019
in TEUR
2018
in TEUR
Veränderung
in TEUR
Anlagevermögen 239 287 -48
Umlaufvermögen 8.962 7.772 1.190
Eigenkapital 25 25 -
Rückstellungen 4.201 3.501 700
Verbindlichkeiten 4.975 4.533 442
Bilanzsumme 9.201 8.059 1.142

1.2 Anlagevermögen

Das Anlagevermögen der BayWa Ökoenergie GmbH ist im Jahr 2019 um TEUR 48 gesunken. Es handelt sich ausschließlich um die planmäßige Abschreibung auf den von der BayWa AG erworbenen Kundenstamm.

1.3 Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen ist im Jahr 2019 um TEUR 1.190 von TEUR 7.772 im Jahr 2018 auf TEUR 8.962 gestiegen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von 1.850 TEUR auf 1.890 TEUR angestiegen. Darin enthalten sind Erlösschmälerungen aus Sofortboni i.H.v. 220 TEUR. Der Forderungsbestand mit verbundenen Unternehmen ist von TEUR 2.793 auf TEUR 3.410 gestiegen. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich von TEUR 9 auf TEUR 14 erhöht. Grund hierfür ist hauptsächlich die starke Kundenakquise v.a. in der ersten Jahreshälfte sowie eine solide Kundenakquise durch gute Beschaffungspreise und eine positive Marktsituation auch in der zweiten Jahreshälfte.

1.4 Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 25 änderte sich gegenüber 2018 nicht.

1.5 Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen haben sich gegenüber 2018 um 700 TEUR auf 4.201 TEUR erhöht.

Die Verbindlichkeiten sind von TEUR 4.533 (2018) auf TEUR 4.975 (2019) angestiegen. Darin enthalten sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen i.H.v. 7.006 TEUR. Diese wurden mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen saldiert.

2. Die Finanzlage der BayWa Ökoenergie GmbH

Mit der 100%igen Gesellschafterin BayWa r.e. Green Energy Products GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV).

Die Gesellschaft war im Kalenderjahr Teil des Cash Poolings innerhalb des BayWa Konzerns. Demnach wurden die jeweiligen Kontostände täglich über Konten der BayWa r.e. renewable energy GmbH ausgeglichen. Über das Cash Pooling entstandene (aufgelaufene) Guthaben oder Verbindlichkeiten gegenüber der BayWa r.e. renewable energy GmbH wurden verzinst. Diese Zinsen werden im Zinsergebnis berücksichtigt.

3. Die Ertragslage der BayWa Ökoenergie GmbH

3.1 Überblick Ergebniskennzahlen

2019
in TEUR
2018
in TEUR
Veränderung
in TEUR
Umsatzerlöse 24.477 23.523 954
sonstige betriebliche Erträge 8 10 -2
Materialaufwand 23.072 22.116 956
Rohergebnis 1.414 1.417 -3
Abschreibungen 48 48 0
sonstige betriebliche Aufwendungen 1.169 976 193
Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit 197 392 -195
Zinsergebnis 5 14 -9
Ergebnis nach Steuern 192 379 -187
Aufgrund EAV abgeführte Gewinne 192 379 -187
Jahresüberschuss 0 0 0

3.2 Umsatzerlöse und Materialaufwand

Die Umsatzerlöse sind von TEUR 23.523 im Jahre 2018 auf TEUR 24.477 im Jahre 2019 gestiegen. Darin enthalten sind wie in Punkt. 1.3. beschrieben Erlösschmälerungen i.H.v. 220 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR). Wie bereits in Punkt 2 beschrieben, entwickelten sich im Geschäftsjahr die Vertragszahlen positiv. Es wurde ein Kundenzuwachs bei Stromkunden von 30 % und bei Gaskunden von 55 % erzielt. Dies hat zur Folge, dass auch die weiterverrechneten Kosten an die Endkunden ansteigen und damit analog die Umsatzerlöse steigen.

Der Materialaufwand ist analog zu den Umsatzerlösen von TEUR 22.116 im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 23.072 im Geschäftsjahr 2019 gestiegen.

Der Rohertrag ist um TEUR 3 auf TEUR 1.414 gesunken. Dieser Rückgang ist auf vertriebskanalspezifischen Kosten und Boni zurückzuführen.

3.3 Personalaufwand

In der BayWa Ökoenergie GmbH ist kein Personal angestellt. Alle Aufgaben wurden im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages durch die BayWa r.e. Green Energy Products GmbH erbracht.

3.4 Abschreibungen

Die Abschreibung der BayWa Ökoenergie GmbH bezieht sich auf den Kundenstamm, der 2015 aktiviert wurde und über die kommenden Jahre in gleicher Höhe (TEUR 48) abgeschrieben wird.

3.5 Sonstige betriebliche Aufwendung

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen TEUR 1.169 im Jahr 2019. Dies ist eine Erhöhung von TEUR 192 gegenüber 2018. Die Erhöhung resultiert überwiegend aus den erhöhten Ausbuchungen von Forderungen aufgrund von Uneinbringlichkeit sowie eine Erhöhung der Dienstleistungs-Abrechnung aufgrund der erhöhten Kundenzahlen.

3.6 Finanzergebnis & Ergebnisabführungsvertrag

Das negative Finanzergebnis setzt sich ausschließlich aus dem Zinsergebnis zusammen. Es ist von TEUR 14 auf TEUR 5 im Jahr 2019 gesunken. Die Verzinsung ergibt sich aus dem Cash Pooling mit der BayWa r.e. renewable energy GmbH.

Aus dem Geschäftsjahr 2019 resultiert eine Ergebnisabführung von TEUR 192 aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der BayWa r.e Green Energy Products GmbH.

3.7 Betriebsergebnis und Jahresüberschuss

Das Betriebsergebnis (EBIT) ist von 392 TEUR im Jahre 2018 auf 197 TEUR im Jahre 2019 gesunken. Darin enthalten sind Einmaleffekte durch Erlösschmälerungen (Sofortboni) i.H.v. 220 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR). Im Jahr 2019 wurde verstärkt mit dem Marketinginstrument "Sofortbonus" gearbeitet. Das Ergebnis vor Gewinnabführung ist von TEUR 379 auf TEUR 192 im Jahre 2019 gesunken.

C. Risikomanagementziele und -methoden

Die Gesellschaft reduziert durch eine systematische Erfassung und aktive Steuerung die Wahrscheinlichkeit einer Realisierung von Risiken und hält nicht vermeidbare Schäden so gering wie möglich.

Das Risikomanagement der BayWa Ökoenergie GmbH ist in das Risikomanagement der BayWa r.e. Green Energy Products GmbH und letztendlich der BayWa AG eingebunden. Basis des Risikomanagement der BayWa r.e. Green Energy Products GmbH ist ein Risikomanagementhandbuch, indem basierend auf MaRisk alle wesentlichen Risiken sowie die entsprechenden Risikomanagementmethoden beschrieben sind. Monatlich erfolgt ein Risiko-Reporting mit Analysen zu Planabweichungen an das Risiko-Komitee, in dem Vertreter der BayWa r.e. Green Energy Products GmbH sowie Vertreter aus der BayWa r.e. renewable energy GmbH sind. Weiterhin finden monatliche Sitzungen zur Besprechung der Unternehmensentwicklung sowie möglicher Risiken mit dem Gesellschafter der BayWa r.e. Green Energy Products GmbH statt. Durch die BayWa r.e. renewable energy GmbH erfolgt das Risk Reporting zur BayWa AG.

D. Prognose Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung

Für kleine Energieversorger werden neue Produktpakete (z.B. über Partnerschaften) und digitale sowie dezentrale Lösungen zur Kundenbindung immer wichtiger, um eine positive Wirtschaftlichkeit zu erreichen.

Solche Angebote müssen sehr spezifisch auf Kundensegmente aufgebaut werden, um einen erfolgreichen Markteintritt aufgrund der Vielzahl von Wettbewerbsangeboten erreichen zu können. Die BayWa Gruppe bietet eine gute Bundle-Möglichkeit mit einer 360 Grad-Zielgruppenausrichtung.

Auf Basis des bestehenden und erfolgreichen Vertriebskanalmix wird mit einem weiteren Anstieg der Kundenanzahl und damit des Rohertrages im Jahr 2020 gerechnet. Auch hierfür werden Investitionskosten - Provisionen und Boni - fällig, um im Wettbewerb bestehen zu können.

Der Smart-Meter Rollout, ein laufendes Projekt zum deutschlandweiten Zähleraustausch mit dem Ziel der Digitalisierung des Messwesens und somit der Energiewende, wird zu weiteren Kosten, jedoch auch zu Chancen für neue Produktangebote im Energiemarkt führen. Die Konkurrenz hält sich noch bedeckt mit der Ausrichtung des eigenen Angebots. Hier gilt es, den Wettbewerb weiterhin zu beobachten.

Die BayWa Ökoenergie GmbH hat insgesamt betrachtet relativ geringe Risiken, da die Beschaffung ausschließlich über die BayWa r.e. Green Energy Products GmbH als Vollversorgung erfolgt. Auf der Absatzseite bestehen grundsätzlich Kontrahenten-Adressrisiken. Diese Risiken werden durch eine standardisierte Bonitätsprüfung bei Vertragsanbahnung sowie über ein regelmäßiges Forderungsmanagement gesteuert. Die große Kundenbasis mit überwiegend Standard-Last-Profil-Kunden garantiert eine breite Streuung des Risikos, so dass einzelne Zahlungsausfälle keinen geschäftsgefährdenden Einfluss haben. Wettbewerbsrisiken bestehen insb. durch den Verlust von Bestandskunden. Durch bestehende sowie regelmäßig weiterentwickelte Kundenbindungsinstrumente wird dieses Risiko weitestmöglich begrenzt.

Prognose und Risiken aus COVID - 19

Ende des Jahres 2019 erkrankten in China die ersten Menschen an dem neuartigen Corona-Virus. Seit Jahresbeginn 2020 hat die Zahl der Krankheitsfälle zunächst in China stark zugenommen. Trotz Gegenmaßnahmen der chinesischen Regierung hat sich das Virus inzwischen weltweit zu einer Pandemie ausgebreitet. Inzwischen ist das komplette gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Deutschland und Europa als auch in Amerika von der Corona Krise geprägt. Seit Mitte März 2020 wurden von den Bundesländern und den Kreisen zunehmend harte Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehört insbesondere die Schließung von Gaststätten und Hotels sowie vieler Geschäfte.

Für die BayWa Ökoenergie GmbH bestehen Risiken aber auch Chancen in mehrfacher Hinsicht:

Es ist ein Verbrauchsrückgang bei Gewerbekunden zu erwarten, der sich im Falle von Standardlastprofilkunden erst mit Verzögerung bemerkbar machen wird, weil bei diesen Kunden die Zähler nur einmal jährlich abgelesen werden. Weiterhin hat der Gesetzgeber im Rahmen der sog. Corona-Gesetze kleinen Gewerbe- sowie Privatkunden, die Möglichkeit eröffnet, ein dreimonatiges Zahlungsmoratorium zu verlangen, sofern sie durch die Auswirkungen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Insbesondere im Falle von Gewerbekunden ist darüber hinaus auch mit Zahlungsausfällen durch Insolvenzen zu rechnen. Der Mengenabsatz im Privatkundenbereich wird voraussichtlich aufgrund der bestehenden Maßnahmen (z.B. Homeofficeregeln, Reiseverbote) zunehmen. Die Größenordnung der Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der BayWa Ökoenergie GmbH ist derzeit noch nicht abschätzbar, wird jedoch mit zunehmender Dauer der Krise zunehmen. Die BayWa Ökoenergie GmbH hat zwei Kundengruppen, die Tarifkunden und Kunden mit individuellen Verträgen. Zu letzteren gehört neben der BayWa AG ein weiterer Kunde, der hinsichtlich des Kreditrisikos regelmäßig überwacht wird. Bei den Tarifkunden ist der Anteil der Gewerbekunden sehr klein.

Bei den Privatkunden wird vermutet, dass es sich um solvente Haushalte handelt, da die Marke im Premiumbereich positioniert ist. Insgesamt wird daher vermutet, dass sich die Zahlungsausfälle in Grenzen halten und keinen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben werden.

Bis zum heutigen Tag sind Kundenanfragen in Hinblick auf das Zahlungsmoratorium in vernachlässigbaren Umfang eingegangen ebenso haben sich keine - über das übliche Maß hinausgehende - Zahlungsausfälle bzw. Zahlungsstockungen ergeben.

 

München, den 22. Mai 2020

BayWa Ökoenergie GmbH

Daniel Hölder, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Geschäfts- oder Firmenwert 238.920,00 286.704,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Geleistete Anzahlungen 3.648.580,88 3.121.086,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.889.683,78 1.850.026,85
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 3.409.830,82 2.793.204,54
(davon gegen Gesellschafter EUR 164.428,35; Vj.: TEUR 0)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 14.365,86 8.540,29
5.313.880,46 4.651.771,68
Summe Aktiva 9.201.381,34 8.059.562,42

PASSIVA

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 4.201.515,21 3.501.603,22
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 1.209.259,04 1.026.996,52
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.755.015,88 3.498.945,31
(davon gegen Gesellschafter EUR 1.690.123,55; Vj.: TEUR 912)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 10.591,21 7.017,37
(davon aus Steuern EUR 0,00; Vj.: TEUR 0)
(davon im Rahmen der soz. Sicherheit EUR 0,00; Vj.: TEUR 0)
4.974.866,13 4.532.959,20
Summe Passiva 9.201.381,34 8.059.562,42

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

2019
EUR
Vorjahr
EUR
1. Rohergebnis 1.413.795,94 1.416.697,29
2. Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -47.784,00 -47.784,00
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.168.752,13 -976.439,63
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 293.629,82 422.920,53
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 293.529,30 (Vorjahr: TEUR 423)
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -298.635,23 -436.597,35
davon an verbundene Unternehmen: EUR 298.635,23 (Vorjahr: TEUR 437)
6. Ergebnis nach Steuern 192.254,40 378.796,84
7. Aufgrund Ergebnisabführungsvertrag abgeführte Gewinne -192.254,40 -378.796,84
8. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

BayWa Ökoenergie GmbH, München

Handelsregister des Amtsgerichts München HRB 197385

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Übereinstimmung mit § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die BayWa Ökoenergie GmbH in München, ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer wird entsprechend der betriebsindividuellen Nutzungsdauer festgelegt. Die Nutzungsdauer des Firmenstamms beträgt 10 Jahre. Dieser hat noch eine Restlaufdauer von 5 Jahren bis 31.12.2024.

Die Vorräte werden in Höhe der geleisteten Anzahlungen mit den entsprechenden Anschaffungskosten angesetzt und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum Stichtag bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennbetrag abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Fremdwährungsforderungen bestehen nicht.

Zum Bilanzstichtag beträgt das gezeichnete Kapital EUR 25.000.

Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt und bekannt gegeben worden sind. Zum Bilanzstichtag lagen keine Rückstellungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr vor.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen nicht.

Die Erfassung von Umsatzerlösen findet statt, sobald die Leistung bzw. Lieferung an den Kunden und der Gefahrübergang entsprechend den vereinbarten Lieferbedingungen auf den Kunden erfolgt ist.

Sonstige betriebliche Erträge sowie Aufwendungen werden mit Erbringung bzw. Inanspruchnahme der Leistung oder zum Zeitpunkt ihrer Realisierung bzw. Verursachung als Ertrag bzw. Aufwand erfasst. Erforderlichenfalls werden Zahlungen abgegrenzt, um sie periodengerecht als Ertrag bzw. Aufwand zu erfassen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Das Anlagevermögen der BayWa Ökoenergie GmbH ist im Jahre 2019 planmäßig um TEUR 48 gesunken. Es handelt sich ausschließlich um die Abschreibung auf den Kundenstamm, der von der BayWa AG entgeltlich übernommen wurde.

In den Vorräten sind ausschließlich geleistete Anzahlungen enthalten. Es handelt sich um Vorauszahlungen für gesetzliche Umlagen (z.B. Netznutzungsentgelte).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
EUR
Vorjahr
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.889.683,78 1.850.026,85
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 3.409.830,82 2.793.204,54
(davon gegen Gesellschafter EUR 164.428,35; Vj.: TEUR 0)
sonstige Vermögensgegenstände 14.365,86 8.540,29
5.313.880,46 4.651.771,68

Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen liegt analog zum Vorjahr bei unter einem Jahr.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen (14.365,86 €) handelt es sich um Rücklastschriften und debitorische Kreditoren, welche ebenfalls eine Restlaufzeit analog zum Vorjahr bei unter einem Jahr aufweisen.

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe von 4.201 TEUR für noch ausstehende Rechnung gebildet. Darin enthalten sind Hochrechnungen der Verbindlichkeiten i.H.v. 4.181 TEUR.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
EUR
Vorjahr
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.209.259,04 1.026.996,52
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.755.015,88 3.498.945,31
(davon gegen Gesellschafter EUR 1.690.123,55; Vj.: TEUR 912)
sonstige Verbindlichkeiten 10.591,21 7.017,37
4.974.866,13 4.532.959,20

Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten zum größten Teil die Hochrechnung der SLP (SLP=Standard-Lastprofil, gemeinhin als Haushaltskunden bezeichnet) Kunden, die anhand des bilanziellen Abgrenzungslaufes ermittelt wird sowie Verbindlichkeiten ggü. Fremden.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 3.755 (Vorjahr: TEUR 3.499) Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen von verbundenen Unternehmen sowie das Cash Pooling zur BayWa r.e. renewable energy GmbH.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse werden aus dem Vertrieb von Ökoenergie erzielt. Die Umsätze werden vollständig im Inland erzielt.

Aperiodische Aufwendungen und Erträge sind im Berichtsjahr aufgrund der Abrechnungsmodalitäten im Massenkundengeschäft nicht angefallen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Abrechnung des DL-Vertrages zwischen der BayWa r.e. Green Energy Products GmbH und der BayWa r.e. Ökoenergie GmbH.

5. Sonstige Angaben

5.1 Nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte und sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Zum 31.12.2019 bestand bei der BayWa Ökoenergie GmbH ein unbefristeter Abnahmevertrag sowie der Geschäftsbesorgungsvertrag mit der BayWa r.e. Green Energy Products GmbH. Im Geschäftsjahr 2020 wird die BayWa r.e. Green Energy Products GmbH keinem operativen Geschäft mehr nachgehen. Das operative Geschäft, inklusive Personal und Dienstleistungsverträge werden in der BayWa r.e. Clean Energy Sourcing GmbH weitergeführt.

Haftungsverhältnisse bestanden zum Stichtag keine.

5.2 Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2019 gab es einen Geschäftsführerwechsel. Zum Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2019 bis zum 10.09.2019 zunächst Herr Jens Eberlein und ab 11.09.2019 Herr Daniel Hölder bestellt.

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Es wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

5.3 Mitarbeiter

Die Gesellschaft hat kein Personal. Es besteht ein Dienstleistungsvertrag mit der BayWa r.e. Green Energy Products GmbH, die mit ihrem Personal für die BayWa Ökoenergie GmbH alle Aufgaben wahrnimmt.

5.4 Ergebnisverwendungsvorschlag

Das Geschäftsjahr 2019 schließt aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der BayWa r.e. Green Energy Products GmbH mit einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0 ab.

5.5 Konzernzugehörigkeit

Das gesamte Stammkapital der BayWa Ökoenergie GmbH wird von der BayWa r.e. Green Energy Products GmbH mit Sitz in München gehalten. Die Gesellschaft ist somit über die BayWa r.e. Green Energy Products GmbH verbundenes Unternehmen der BayWa AG, München, und ihrer mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen. Die BayWa Ökoenergie GmbH wird in den Konzernabschluss der BayWa AG, München, konsolidiert. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.

5.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ende des Jahres 2019 erkrankten in China die ersten Menschen an dem neuartigen Corona-Virus. Seit Jahresbeginn 2020 hat die Zahl der Krankheitsfälle zunächst in China stark zugenommen. Trotz Gegenmaßnahmen der chinesischen Regierung hat sich das Virus inzwischen weltweit zu einer Pandemie ausgebreitet. Inzwischen ist das komplette gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Deutschland und Europa als auch in Amerika von der Corona Krise geprägt. Seit Mitte März 2020 wurden von den Bundesländern und den Kreisen zunehmend harte Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehört insbesondere die Schließung von Gaststätten und Hotels sowie vieler Geschäfte. Für die BayWa Ökoenergie GmbH bestehen Risiken aber auch Chancen in mehrfacher Hinsicht:

Es ist ein Verbrauchsrückgang bei Gewerbekunden zu erwarten, der sich im Falle von Standardlastprofilkunden erst mit Verzögerung bemerkbar machen wird, weil bei diesen Kunden die Zähler nur einmal jährlich abgelesen werden. Weiterhin hat der Gesetzgeber im Rahmen der sog. Corona-Gesetze kleinen Gewerbe- sowie Privatkunden, die Möglichkeit eröffnet, ein dreimonatiges Zahlungsmoratorium zu verlangen, sofern sie durch die Auswirkungen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Insbesondere im Falle von Gewerbekunden ist darüber hinaus auch mit Zahlungsausfällen durch Insolvenzen zu rechnen. Der Mengenabsatz im Privatkundenbereich wird voraussichtlich aufgrund der bestehenden Maßnahmen (z.B. Homeofficeregeln, Reiseverbote) zunehmen. Die Größenordnung der Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der BayWa Ökoenergie GmbH ist derzeit noch nicht abschätzbar, wird jedoch mit zunehmender Dauer der Krise zunehmen. Da der Anteil an Gewerbekunden, die nicht der BayWa-Gruppe angehören, verhältnismäßig klein ist und vermutet werden kann, dass es sich bei den Privatkunden durch die Positionierung der Marke im Premiumbereich eher um solvente Haushalte handelt, geht die Geschäftsführung aber davon aus, dass sich zumindest die Zahlungsausfälle in Grenzen halten und keinen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben werden.

Bis zum heutigen Tag sind Kundenanfragen in Hinblick auf das Zahlungsmoratorium in vernachlässigbaren Umfang eingegangen ebenso haben sich keine - über das übliche Maß hinausgehende - Zahlungsausfälle bzw. Zahlungsstockungen ergeben.

 

München, den 22. Mai 2020

BayWa Ökoenergie GmbH

Daniel Hölder, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2019 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2019
Immaterielle Vermögensgegenstände
Geschäfts- oder Firmenwert 477.840,00 0,00 0,00 477.840,00
477.840,00 0,00 0,00 477.840,00
477.840,00 0,00 0,00 477.840,00
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2019 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2019
Immaterielle Vermögensgegenstände
Geschäfts- oder Firmenwert 191.136,00 47.784,00 0,00 238.920,00
191.136,00 47.784,00 0,00 238.920,00
191.136,00 47.784,00 0,00 238.920,00
Buchwerte
Stand 31.12.2019 Vorjahr
Immaterielle Vermögensgegenstände
Geschäfts- oder Firmenwert 238.920,00 286.704,00
238.920,00 286.704,00
238.920,00 286.704,00

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BayWa Ökoenergie GmbH, München

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BayWa Ökoenergie GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BayWa Ökoenergie GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 28. Mai 2020

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dirk Bäßler, Wirtschaftsprüfer

Cornelia Tauber, Wirtschaftsprüferin

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 23.06.2020 festgestellt.

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