interexa
AG
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.960,50 |
36.924,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
653,00 |
22.939,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.307,50 |
13.985,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.022.241,90 |
1.195.319,57 |
| I.
Vorräte |
13.898,14 |
20.882,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
741.170,83 |
483.387,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.267.172,93 |
691.049,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
28.043,00 |
39.208,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.073.245,40 |
1.271.451,75 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
844.955,21 |
402.970,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
30.000,00 |
30.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
664.955,21 |
222.970,86 |
| davon
Gewinnvortrag |
222.970,86 |
42.378,63 |
| B.
Rückstellungen |
531.502,29 |
239.086,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
496.599,76 |
473.868,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
496.599,76 |
473.868,10 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
200.188,14 |
149.430,79 |
| E.
Passive latente Steuern |
0,00 |
6.096,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.073.245,40 |
1.271.451,75 |
Anhang
Allgemeine Angaben:
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Sachanlagen werden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten, vermindert um Zuschüsse und
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden
planmäßig, und zwar nach Maßgabe der
jeweils steuerlich zulässigen Höchstsätze,
vorgenommen. Dabei wird die lineare Abschreibungsmethode
angewandt.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im
Sinne von
§ 248 Abs. 2 HGB wurden mit den zur Entwicklung
angefallenen Herstellungskosten angesetzt und linear
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden nicht
vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden verrechnet angesetzt
(§ 274 I 2 HGB). Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,225 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hier bei 440%.
|
Wertansatz in €
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handelsrechtlich
|
steuerlich
|
Differenz
|
Aktivische Steuerlatenzen
|
Aktivposten: (-)
Passivposten: (+)
|
(+)
(-)
|
|
selbstgeschaffene
immatrielle Wirtschaftsgüter, Abschreibung
handelsrechtlich auf 5 Jahre
|
-6,00
|
0,00
|
-6,00
|
Sonstige
Rückstellungen Abzinsung, notwendiger
Erfüllungsbetrag
|
8.343,00
|
6.600,00
|
1.743,00
|
steuerlicher
Verlustvortrag
|
0,00
|
0,00
|
+0,00
|
Summe
|
|
|
1.737,00
|
Die aktiven latenten Steuern nach Anwendung des
Ertragssteuersatzes € 542,00.
Das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz
2 HGB wurde ausgeübt.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanz wurde nach der umfassenden
Gliederungsvorschrift des § 266 Abs. 2 und 3 HGB
aufgestellt.
2.1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Einzelnen
ist aus der Anlage 4 ersichtlich. Der Bruttoanlagespiegel
ist nachfolgend aufgeführt.
2.2. Forderungen
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nominalwert aktiviert. Die Forderungen resultieren im
Wesentlichen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von T€ 0,0
Forderungen mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr =
T€ 0,00
2.3. Liquide Mittel
Die liquiden Mittel sind jeweils zum Nennwert
ausgewiesen.
2.4. Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem
jeweiligen Nennwert ausgewiesen.
2.5. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt €
150.000,00 und ist voll eingezahlt.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde keine
Ausschüttung beschlossen.
Zum Abschlussstichtag hielt die Gesellschaft keine
eigenen Aktien.
2.6. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen gebildet für ausstehende Tantiemen
(T€ 278,78) ausstehende Kosten (T€ 16,29),
Berufsgenossenschaftsbeiträge (T€ 7,00),
Beratungskosten (T€ 8,65) sowie für Resturlaubs-
und Überstundenansprüche der Arbeitnehmer
(T€ 86,1).
Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen
erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag.
2.7. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren = € 0,00,
bis zu einem Jahr = T€ 496,60,
gegen Gesellschafter = T€ 26,12.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen bewertet.
3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 41
(Vorjahr: 37) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 0
gewerbliche Arbeitnehmer und 41 Angestellte. Die
Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285
Nr. 7 HGB).
4.1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine nicht bilanzierten
Haftungsverpflichtungen.
4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Grundstücke der gewerblichen Nutzung
befinden sich in Fremdeigentum Der jährliche
Pachtaufwand liegt bei T€ 149,31 .
Des Weiteren wurden Miet- und Leasingverträge
über verschiedene Büromaschinen und Fahrzeuge mit
einem jährlichen Gesamtaufwand von T€ 6,35
abgeschlossen.
Weitere bedeutende Miet- und Leasingverträge
bestehen nicht.
4.3. Namen der Organmitglieder der interexa AG
Im gesamten Geschäftsjahr setzen sich der
Vorstand und Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
Vorstand:
a) Dr. Christian Rickwardt (ab 09.11.2016)
Aufsichtsrat:
a) Martin Schuhmann, Greven
b) Jan Hrynko, Bad Vilbel
c) Tobias Georg Anton Tretter, Undenheim
*
4.4. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung der
Gesellschaft schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:
Der entstandene Bilanzgewinn wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Mainz, den 11. Mai 2020
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Dr. Christian Rickwardt
-Vorstand-
sonstige Berichtsbestandteile
Dr. Christian Rickwardt
-Vorstand-
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2020 festgestellt.
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