Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 44223
Eingetragen
31.8.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen, Entwicklungsleistungen und Vertrieb im Bereich der Informations- Kommunikationsund Internettechnologien, Entwicklung und Vertrieb von Hardware, Software, Konzepten und Dienstleistungen über ein Franchise- System im Bereich der Informations-, Kommunikations- und Internettechnologien.

Historie

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Management

NameRolle
Bartle Mag. Aberer
seit 14.7.2021
Vorstandsmitglied
Pascal Demaré
seit 2.4.2019
Prokura
Prokura
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

interexa AG

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 22.960,50 36.924,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 653,00 22.939,00
II. Sachanlagen 22.307,50 13.985,00
B. Umlaufvermögen 2.022.241,90 1.195.319,57
I. Vorräte 13.898,14 20.882,44
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 741.170,83 483.387,51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.267.172,93 691.049,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 28.043,00 39.208,18
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.073.245,40 1.271.451,75

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 844.955,21 402.970,86
I. gezeichnetes Kapital 150.000,00 150.000,00
II. Gewinnrücklagen 30.000,00 30.000,00
III. Bilanzgewinn 664.955,21 222.970,86
davon Gewinnvortrag 222.970,86 42.378,63
B. Rückstellungen 531.502,29 239.086,00
C. Verbindlichkeiten 496.599,76 473.868,10
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 496.599,76 473.868,10
D. Rechnungsabgrenzungsposten 200.188,14 149.430,79
E. Passive latente Steuern 0,00 6.096,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.073.245,40 1.271.451,75

Anhang


 
Allgemeine Angaben:

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, vermindert um Zuschüsse und planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden planmäßig, und zwar nach Maßgabe der jeweils steuerlich zulässigen Höchstsätze, vorgenommen. Dabei wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Sinne von
§ 248 Abs. 2 HGB wurden mit den zur Entwicklung angefallenen Herstellungskosten angesetzt und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden verrechnet angesetzt
(§ 274 I 2 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,225 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hier bei 440%.
  

 
Wertansatz in €
 
handelsrechtlich
steuerlich
Differenz
Aktivische Steuerlatenzen
Aktivposten: (-) Passivposten: (+)
(+) (-)
 
selbstgeschaffene immatrielle Wirtschaftsgüter, Abschreibung handelsrechtlich auf 5 Jahre
-6,00
0,00
-6,00
Sonstige Rückstellungen Abzinsung, notwendiger Erfüllungsbetrag
8.343,00
6.600,00
1.743,00
steuerlicher Verlustvortrag
0,00
0,00
+0,00
Summe
 
 
1.737,00



Die aktiven latenten Steuern nach Anwendung des Ertragssteuersatzes € 542,00.
Das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde ausgeübt.

2. Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanz wurde nach der umfassenden Gliederungsvorschrift des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt.

2.1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Einzelnen ist aus der Anlage 4 ersichtlich. Der Bruttoanlagespiegel ist nachfolgend aufgeführt.

2.2. Forderungen

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nominalwert aktiviert. Die Forderungen resultieren im Wesentlichen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von T€ 0,0
Forderungen mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr = T€ 0,00

2.3. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel sind jeweils zum Nennwert ausgewiesen.

2.4. Aktive Rechnungsabgrenzung

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem jeweiligen Nennwert ausgewiesen.

2.5. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt € 150.000,00 und ist voll eingezahlt.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde keine Ausschüttung beschlossen.

Zum Abschlussstichtag hielt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

2.6. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für ausstehende Tantiemen
(T€ 278,78) ausstehende Kosten (T€ 16,29), Berufsgenossenschaftsbeiträge (T€ 7,00), Beratungskosten (T€ 8,65) sowie für Resturlaubs- und Überstundenansprüche der Arbeitnehmer
(T€ 86,1).

Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag.

2.7. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren = € 0,00,
bis zu einem Jahr = T€ 496,60,
gegen Gesellschafter = T€ 26,12.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bewertet.

3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

4. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 41 (Vorjahr: 37) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 0 gewerbliche Arbeitnehmer und 41 Angestellte. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB).

4.1. Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine nicht bilanzierten Haftungsverpflichtungen.

4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Grundstücke der gewerblichen Nutzung befinden sich in Fremdeigentum Der jährliche Pachtaufwand liegt bei T€ 149,31 .
Des Weiteren wurden Miet- und Leasingverträge über verschiedene Büromaschinen und Fahrzeuge mit einem jährlichen Gesamtaufwand von T€ 6,35 abgeschlossen.
Weitere bedeutende Miet- und Leasingverträge bestehen nicht.

4.3.  Namen der Organmitglieder der interexa AG
 Im gesamten Geschäftsjahr setzen sich der Vorstand und Aufsichtsrat  wie folgt zusammen:
 
 Vorstand:
 a) Dr. Christian Rickwardt (ab 09.11.2016)

 Aufsichtsrat:
 a) Martin Schuhmann, Greven
 b) Jan Hrynko, Bad Vilbel
 c) Tobias Georg Anton Tretter, Undenheim
 *

4.4.  Ergebnisverwendungsvorschlag
 
 Die Geschäftsführung der Gesellschaft schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:
 Der entstandene Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Mainz, den 11. Mai 2020

 

________________________________
Dr. Christian Rickwardt
-Vorstand-
  

sonstige Berichtsbestandteile


Dr. Christian Rickwardt
-Vorstand-


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2020 festgestellt.

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