CREW10 GmbH
Rheine
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
240.034,00 |
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| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.760,00 |
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| II. Sachanlagen |
235.274,00 |
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| B. Umlaufvermögen |
393.768,40 |
13.759,67 |
| I. Vorräte |
2.198,10 |
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| 1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
84.503,03 |
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| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
204.948,07 |
13.759,67 |
| davon gegen Gesellschafter |
9.684,23 |
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| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
186.622,23 |
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| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
34.887,55 |
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| Aktiva |
668.689,95
|
13.759,67 |
Passiva
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
69.677,75 |
13.726,73 |
| I. eingefordertes Kapital |
220.000,00 |
12.500,00 |
| 1. Gezeichnetes Kapital |
220.000,00 |
25.000,00 |
| 2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| II. Kapitalrücklage |
-219.310,94 |
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| III. Gewinnvortrag |
1.226,73 |
1.039,51 |
| IV. Jahresüberschuss |
67.761,96 |
187,22 |
| B. Rückstellungen |
77.600,34 |
32,94 |
| C. Verbindlichkeiten |
521.411,86 |
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| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
315.211,69 |
|
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
206.200,17 |
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| Summe Passiva |
668.689,95 |
13.759,67 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die CREW10 GmbH, Rheine (Amtsgericht Steinfurt, HRB 12630) ist als Kleine Gesellschaft
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB
einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des
Gesetzes betreffen die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§
246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschiften
der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften
der § 266 und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wird entsprechend dem Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
1. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagevermögen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich
Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Für handelsrechtliche Zwecke wird diese Vorschrift aus Gründen der nicht wesentlichen
Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analog angewandt.
2. Umlaufvermögen
Vorratsvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern am Bilanzstichtag
ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde diese angesetzt.
Unfertige Leistungen werden dabei entsprechend ihres Fertigstellungsgrades mit anteiligen
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und nach § 268
Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich
erforderlicher Einzelwertberichtungen bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit-
und Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene
Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand
gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.
3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag
angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
4. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen
und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännische Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz, abgezinst.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
1. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 220.000,00 und ist gegenüber
dem Vorjahr von 25.000,00 EUR um 195.000,00 EUR gestiegen.
Im Bilanzgewinn ist der Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von EUR 1.226,73 enthalten.
D. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Arbeitnehmer
Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB
in Verbindung mit § 285 Nr. 7 HGB verzichtet.
Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im Geschäftsjahr: 20
sonstige Berichtsbestandteile
Rheine, 25.08.2025
Robin Maeter - Geschäftsführer -
Dmitrij Tarasenko - Geschäftsführer -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.08.2025 festgestellt.
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