Stern u. Partner GmbHLiquidiert

Schonnebeckhöfe 228, 45327 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 8516
Eingetragen
12.4.1990
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungBeteiligungsgesellschaftenGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Gegenstand
Die Beratung, Planung und Ausführung von Heizungs-, Sanitär-, Gas- und Wasserinstallationen. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.

Historie

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Management

NameRolle
Günter Witt
seit 19.1.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Günter Witt
Glockenstr. 20, 45359 Essen
90000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stern u. Partner GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 219,50 56.244,72
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 219,00 1.140,50
III. Finanzanlagen 0,00 55.103,72
B. Umlaufvermögen 206.970,38 200.851,52
I. Vorräte 5.301,98 4.153,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.657,04 15.462,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 180.011,36 181.234,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.605,52 3.952,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 210.795,40 261.048,94

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 98.261,79 111.157,87
I. gezeichnetes Kapital 46.016,27 46.016,27
II. Gewinnvortrag 65.141,60 74.914,48
III. Jahresfehlbetrag 12.896,08 9.772,88
B. Rückstellungen 103.368,73 143.621,69
C. Verbindlichkeiten 9.164,88 6.269,38
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.164,88 6.269,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 210.795,40 261.048,94

Anhang


 1.4.  für das Geschäftsjahr 2010

  1.4.1. Allgemeine Angaben

   Die Stern u. Partner GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

   Die dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsme­thoden entsprechen dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches. Die entsprechenden Gliederungs- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Die Erleichterungsmöglichkeiten nach § 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens zugrunde gelegt.

Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in
Höhe von € -2.518,53 bilanziert.

  1.4.2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten, bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern vermindert um nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertbe­richtigungen wurden in einem angemessenen Rahmen vorgenommen.

Die Rückstellungen wurden in der Höhe des Betrages gebildet, der nach ver­nünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle ungewissen Ver­bindlichkeiten zu erfassen. Die Pensionsrückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 (1) Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinsatz abgezinst (§ 253 (2) Satz 1 HGB.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Essen, 4. Oktober 2011

Günter Witt

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.10.2011 festgestellt.

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