VOGT
GmbH
Henfenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.088.653,50 |
900.949,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
499,50 |
6.459,50 |
| II.
Sachanlagen |
988.154,00 |
794.489,50 |
| III.
Finanzanlagen |
100.000,00 |
100.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.886.417,62 |
2.266.435,21 |
| I.
Vorräte |
572.856,78 |
551.970,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
290.174,77 |
291.692,16 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
1.023.386,07 |
1.422.772,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
67.132,91 |
27.140,10 |
| Aktiva |
3.042.204,03 |
3.194.524,31 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.840.546,80 |
2.874.146,88 |
| I.
Stammkapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.648.070,99 |
2.569.558,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
166.399,92 |
278.512,60 |
| B.
Rückstellungen |
89.924,13 |
228.971,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
111.733,10 |
91.405,69 |
| Passiva |
3.042.204,03 |
3.194.524,31 |
Anhang
VOGT GmbH
Henfenfeld
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die VOGT GmbH mit Sitz in Henfenfeld ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der
Handelsregisternummer HRB 6313 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von
Kapitalgesellschaften, der Regelungen des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) sowie der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die gesetzlichen Postenbezeichnungen wurden teilweise
an den tatsächlichen Posteninhalt angepasst.
Die Darstellungsstetigkeit hinsichtlich der
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
gegenüber dem Vorjahr ist gewahrt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden - sofern
gesetzlich zulässig - überwiegend in Anspruch
genommen.
III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Hinsichtlich der auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ist die Stetigkeit gewahrt. Die
Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte dabei
unverändert unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Im Einzelnen kamen folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden zur Anwendung:
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger linearer
Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S.
1, Abs. 3 HGB).
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 wurden als
Zugang zum Anlagevermögen erfasst und im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von
bis zu EUR 250,00 wurden weiterhin im jeweiligen
Zugangsjahr direkt als Aufwand verrechnet.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind mit
ihren retrograd ermittelten Herstellungskosten angesetzt.
Fremdkapitalzinsen sind nicht mit in die Herstellungskosten
einbezogen.
Die Bewertung der übrigen Vorräte erfolgte
zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei
Kreditinstituten und des Kassenbestandes wurden ebenfalls
zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
Auszahlungen, die wirtschaftlich das folgende
Geschäftsjahr betreffen, zu Nominalwerten abgegrenzt.
Die Posten des Eigenkapitals sind mit ihren
Nominalwerten bilanziert.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.
1 S. 2 HGB).
IV.
Angaben zur Bilanz
Forderungen mit Restlaufzeiten von über einem
Jahr bestehen nicht.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen wie im
Vorjahr ebenfalls nicht.
Das Stammkapital beträgt DM 51.000,00 und wurde
noch nicht auf EUR umgestellt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden wie im Vorjahr am Bilanzstichtag nicht.
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang
mit den Verbindlichkeiten in folgendem
Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst:
|
31. Dezember 2023
(Vorjahr) |
davon mit Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
(Vorjahr)
|
davon mit Restlaufzeit
zwischen einem und fünfJahren
(Vorjahr)
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als fünf Jahre (Vorjahr)
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
70.370,96
(29.582,60)
|
70.370,96
(29.582,60)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
41.362,14
(61.823,09)
|
41.362,14
(61.823,09)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
|
111.733,10
(91.405,69)
|
111.733,10
(91.405,69)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, waren am
Bilanzstichtag nicht vorhanden.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR
25.693,15 (i. Vj. EUR 48.648,48). Im Rahmen der sozialen
Sicherheit sind Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
6.647,68 (i. Vj. EUR 3.646,62) enthalten.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden nicht.
Zum 31. Dezember 2023 bestanden neben der in der
Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sonstige wesentliche
finanzielle Verpflichtungen aus verschiedenen
Pachtverträgen in Höhe von EUR 314.494,24. Der
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus
den Pachtverträgen wurde unter Berücksichtigung
der Laufzeit bis zu dem jeweiligen
frühestmöglichen Ende des Vertrages ermittelt.
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge oder Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung haben sich nicht ergeben.
Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung lagen im
Geschäftsjahr nicht vor.
VI.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 45
Arbeitnehmer beschäftigt.
Sachverhalte im Sinne des § 285 Nr. 9c HGB lagen
nicht vor.
Im Geschäftsjahr 2023 und bis heute erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn
Gerald Vogt, Diplom-Ingenieur (FH), Henfenfeld. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Henfenfeld, den 10. Juli
2024
Gerald
Vogt
Geschäftsführer
Anlage 3/1
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2024
festgestellt.
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