Herner Sparkasse
Herne
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
2023
1. Grundlagen der
Geschäftstätigkeit der Sparkasse
Die Sparkasse ist gemäß § 1 SpkG eine
Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des
Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster,
und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und
Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist
beim Amtsgericht Bochum unter der Nummer A 5098 im
Handelsregister eingetragen.
Träger der Sparkasse ist die Stadt Herne, eine
Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Die
Stadt Herne ist ebenfalls Mitglied des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe. Satzungsgebiet der Sparkasse ist das
Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Städte
und Kreise. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der
Verwaltungsrat.
Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband
Westfalen-Lippe (SVWL) und über dessen
Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das
institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach
dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt.
Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall
sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche
Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem
EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche
Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel
des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu
vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen,
insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu
gewährleisten ("diskretionäre
Institutssicherung").
Die Sparkasse bietet als selbstständiges
regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren
Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden,
Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und
-produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung
keine Einschränkungen vorsehen. Der im
Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag
verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer
Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet
den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und
ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der
Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der
öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen
sicherzustellen.
Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis
zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr leicht um
knapp 1,0% auf 314 erhöht, von denen 180
vollzeitbeschäftigt, 121 teilzeitbeschäftigt
sowie 13 in Ausbildung sind.
Die Gesamtzahl von sieben Geschäftsstellen hat
sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr
nicht verändert.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche
Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Volkswirtschaftliches Umfeld
Die Rahmenbedingungen für die deutsche
Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die
geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem
fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die
Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen
zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten
sich weiter.
Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten
Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF)
zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9%),
wurde mit 3,1% leicht übertroffen, u.a. aufgrund der
dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und
in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm
jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um
2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich
belastete.
Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen
Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 %
(arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen
hatten zwischen -0,7% bis +0,3% gelegen. Der
BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die
Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen.
Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert
und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die
privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen
jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 %
zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4
Prozentpunkte verminderte.
Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren
erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023
rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von
3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte
(-2,2%), erhöhte der Außenbeitrag das
gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.
Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte
das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während
sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen
in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die
Ausrüstungsinvestitionen als einzige
Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+ 3,0 %).
Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der
staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte
Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der
gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.
Während der Beginn des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant
steigenden Energiepreisen und einer hohen
Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023
die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die
Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die
Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen
Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen
im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die
energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen
aufgrund von Materialengpässen berichteten im
Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.
Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten
Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch
die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen,
blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich
zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr
deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich
im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4%. Damit lag die Sparquote
leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie
(Jahresdurchschnitt 2017-2019: 10,9 %).
Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase
für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im
Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im
abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im
Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8%) auf 2.609.000
Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr
2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.
Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca.
333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in
Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs
mit + 0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren
und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der
größte Teil des Anstiegs entfiel auf die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von
Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.
In Nordrhein-Westfalen stieg die Arbeitslosenquote
zum Jahresende von 6,9 % im Vorjahr auf 7,2 %. Auf dem
Arbeitsmarkt in Herne war eine ähnliche Tendenz
allerdings auf etwas höherem Niveau erkennbar. Hier
stieg die Arbeitslosenquote zum Jahresende auf 11,1 % und
lag damit ebenfalls um 0,3 Prozentpunkte oberhalb des
Vorjahreswertes.
Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren
auch deshalb als so robust erwiesen, weil die
befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als
Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene
Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche
Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung
des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass
trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige
Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz
anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser
Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des
russischen Angriffs auf die Ukraine endete der
langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in
2022 (+ 3,8 %).
Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere
Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen
Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung
aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den
Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf
geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit
jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830)
und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer
Jahre (z. B. 2013: 26.120).
Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige
Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten
Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im
Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich
stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist
in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch
den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu
den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in
den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen.
Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81
(Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom
Handel mit einer Quote von 62.
Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im
Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in
dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der
stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die
Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um
durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der
einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich
entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut
zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im
Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr
2020.
Der Blick auf die Inflationsentwicklung im
Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen
Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum
Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt
zurückzuführen, da der Staat die
Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und
Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was
nun wegfiel.
Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts
stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch
die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der
Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum
Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit
den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge
im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real)
gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.
Die Baukonjunktur wurde eine Zeit lang noch durch die
hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase
gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante
Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die
bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen
Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-
2,7 %).
Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst
mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem
4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen
Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang
hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und
erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist
der stärkste Rückgang gegenüber einem
Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr
2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten
Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen
am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes
lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60%
über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in
Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele
Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim
Erwerb von Wohneigentum.
Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken
weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde
2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal
Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr
2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5%
geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed
die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu
Jahresbeginn bis auf 5,25% bis 5,50% zur Jahresmitte. Im
weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen
unverändert. Die EZB, die später die Zinswende
vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz
von 2,5% zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf
4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der
Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 %
auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die
zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im
Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023
ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.
Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022
legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu.
Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023
mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20% im
Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund
16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen
deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben,
bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem
deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die
Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von
knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um
knapp 14 % zu.
Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben
der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023
lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem
Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten
bewegten sich die Renditen zehnjähriger
Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft
eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über
der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3%.
Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt
die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem
Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung
erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die
Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023
auf 2,06 %.
Der Konjunkturklimaindikator, der als
zusammengefasste Größe aus Geschäftslage
und Geschäftserwartungen die Befragungen von 737
Unternehmen mit fast 110.000 Beschäftigten durch die
IHKs im Ruhrgebiet zugrunde legt, fiel nach einem
zwischenzeitigen Anstieg im Jahresverlauf um 6 auf 95
Punkte.
Auch im Geschäftsgebiet der Herner Sparkasse
spiegelte sich diese Entwicklung im Jahre 2023 wider. Die
Unternehmen in Herne und Wanne-Eickel standen weiterhin
einer Reihe von Herausforderungen gegenüber, die ihre
Geschäftstätigkeit und Wachstumsperspektiven
beeinflussten. So führten eine nur langsam abflachende
Inflation, eine rückläufige Nachfrage im In- und
Ausland sowie die Risiken steigender Rohstoff- und
Energiepreise zu anhaltenden Unsicherheiten. Gleichzeitig
begannen die Unternehmen, sich an die volatilen
Marktbedingungen anzupassen und einen zunehmenden Fokus auf
den Fachkräftemangel und die Bedeutung des
Humankapitals zu legen. Insgesamt beobachtete die Herner
Sparkasse, dass nicht zuletzt auch wegen weiterhin
bestehender Lieferkettenstörungen die
Geschäftserwartungen der Herner Unternehmen eher
gedämpft waren.
Branchenumfeld
Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der
Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im
Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der
Passivseite deutlich auf das Geschäft der
Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert,
ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum
einen auf das gestiegene Zinsniveau
zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch
die rückläufigen Anlageinvestitionen und die
aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.
Im Aktivgeschäft verzeichneten die
Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur
noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische
Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023,
nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende
2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1% über
dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an
wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus
von 0,7 %.
Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von
Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut
60% im Jahresverlauf 2022 -weiterhin schwach.
Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten
nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens
(+1,9%). Dieses Plus resultierte einzig aus dem
Firmenkundengeschäft (+3,3%), während es im
Geschäft mit privaten Kunden zu
Bestandsrückgängen (- 0,6 %) kam. Im
Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach
privaten Wohnungsbaukrediten zurück (- 41,2 %), aber
auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4
%).
Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw.
Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen
zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt.
Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der
Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des
steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr
2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der
Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von
Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten
Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen
dürften.
In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei
Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022:
+4,1%). Während die täglich fälligen
Bankguthaben um 6,6% zurückgingen (im Jahr 2022 hatte
es noch ein Plus von 2,4% gegeben), gab es deutliche
Steigerungen bei Termineinlagen (+ 25,9 %) sowie bei
Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als
vervierfachten.
Auch die Entwicklung bei den
westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im
Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die
Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen
zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen
Einlagenformen. Die größten absoluten
Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei
täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in
den Vorjahren mangels verzinster Alternativen
kontinuierlich zugenommen hatten.
Das nicht bilanzwirksame
Kunden-Wertpapiergeschäft der
westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich infolge des
gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und
insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach
festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte
Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9
% über dem Vorjahreswert.
Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die
Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte,
führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren
Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss"
und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken
bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der
Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird
sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche
Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern,
demgegenüber werden die Kreditinstitute
voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden
haben.
Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der
Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch
für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die
Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren
Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss",
auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert
werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand
bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts
steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am
Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen
Situation erhöhten die westfälisch-lippischen
Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im
Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf
einem vergleichsweise moderaten Niveau.
2.2. Veränderungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen
wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige
Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023
veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die
Anforderungen der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und
Überwachung in ein deutsches Rundschreiben
überführt. Weitere Ergänzungen und
Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur
Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen
an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die
Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten,
trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in
Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024
einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die
Regelungen zu den Immobiliengeschäften.
Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des
Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten
Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum
einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von
null auf 0,75% der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel,
die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems
präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein
sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0% der
risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte
Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den
spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.
Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf
eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre
sowie mittelfristig auf weiter erhöhte
Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde
beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8.
MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.
Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen
Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei
den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit"
eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem
Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten
Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher
Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023
bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz
erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen
erforderlich gemacht.
2.3. Bedeutsamste finanzielle
Leistungsindikatoren
Folgende Kennzahlen, die der internen Steuerung
dienen und in die Berichterstattung einfließen,
wurden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren
definiert:
Kennzahlen
Cost-Income-Ratio
1
Betriebsergebnis vor Bewertung
2
Zinsergebnis
3
Provisionsergebnis
4
Wachstum Forderungen an Kunden
5
Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
6
1 Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand in
Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss
zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen
Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung
des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und
aperiodische Positionen)
2 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und
Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der
sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und
abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß
Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale
und aperiodische Positionen)
3 Zinsergebnis = Differenz der Zinserträge
und Zinsaufwendungen in einem Geschäftsjahr in Prozent
der Bilanzsumme gemäß Abgrenzung des
Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische
Positionen)
4 Provisionsergebnis = Beinhaltet die Posten
Provisionserträge sowie Provisionsaufwendungen und
damit Provisionen und ähnliche Erträge aus
Dienstleistungsgeschäften gemäß Abgrenzung
des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und
aperiodische Positionen)
5 Wachstum Forderungen an Kunden = Monatliche
Bilanzstatistik (Bundesbank HV11 Pos. 070)
6 Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden = Bilanzposition Passiva 2
2.4. Darstellung, Analyse und
Beurteilung des Geschäftsverlaufs
2.4.1. Bilanzsumme und
Geschäftsvolumen
Die Bilanzsumme verminderte sich im Jahr 2023 um 50,3
Mio. EUR bzw. 2,5 % auf 1.953,9 Mio. EUR. Das geplante
Wachstum von 0,8% wurde damit nicht erreicht. Das aus
Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten zzgl.
Wertberichtigungen und Vorsorgereserven bestehende
Geschäftsvolumen reduzierte sich um 76,9 Mio. EUR oder
3,6 % auf 2.068,6 Mio. EUR.
Die Gründe für den leichten Rückgang
der Bilanzsumme resultieren insbesondere aus den
abnehmenden Kundeneinlagen.
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren
für den Geschäftsverlauf sind in der folgenden
Tabelle aufgeführt:
|
2023 |
2022 |
| Wachstum Forderungen an
Kunden
1 |
7,6 % |
7,2 % |
| Wachstum
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1 |
-5,5 % |
1,1 % |
1 bezogen auf die Bilanzbestände
2.4.2. Aktivgeschäft
2.4.2.1. Forderungen an
Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute
einschließlich Schuldscheine verminderten sich von
436,5 Mio. EUR auf 294,3 Mio. EUR. Dieser Rückgang
liegt vor allem in bei der Bundesbank unterhaltenen
Übernachtguthaben begründet.
2.4.2.2. Kundenkreditvolumen
Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und 9)
erhöhten sich von 1.053,1 Mio. EUR auf 1.132,7 Mio.
EUR. Das vor allem durch Unternehmenskunden und
Selbstständige getragene Wachstum der Forderungen an
Kunden vollzog sich schwerpunktmäßig im mittel-
und langfristigen Bereich. Unsere Privatkunden hingegen
zeigten insbesondere im langfristigen Bereich ein
geringeres Engagement bei der Inanspruchnahme von
Kreditmitteln.
Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf
199,7 Mio. EUR und lagen damit deutlich unter dem Wert des
Vorjahres. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des
Wohnungsbaus lagen mit 54,8 Mio. EUR um 73,6 Mio. EUR unter
dem Niveau des Vorjahres.
Entgegen des im Vorjahr prognostizierten moderaten
Wachstums der Kundenforderungen hatte dieses im
Berichtsjahr insbesondere aufgrund der Ausweitung der
Kreditnachfrage von Geschäftskunden deutlich um 7,6 %
zugelegt.
2.4.2.3. Wertpapieranlagen
Zum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an
Wertpapiereigenanlagen gegenüber dem Vorjahr um
insgesamt 19,7 Mio. EUR auf 419,9 Mio. EUR. Der
Rückgang hatte sich im Wesentlichen dadurch ergeben,
dass fällige Wertpapiere im Hinblick auf die weitere
Entwicklung des Zinsniveaus nicht neu angelegt wurden. Die
Mittel aus fälligen Wertpapieren wurden im
Wesentlichen zunächst als kurzfristige Anlagen bei
Kreditinstituten unterhalten.
2.4.2.4.
Beteiligungen/Anteilsbesitz
Der Anteilsbesitz der Sparkasse per 31.12.2023 von
46,5 Mio. EUR entfiel zu gut 56 % auf die Beteiligung am
SVWL. Im Vergleich zum Vorjahr veränderte sich das
Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen
Unternehmen um + 5,0 Mio. EUR. In Höhe von 0,5 Mio.
EUR erfolgte aufgrund des Erreichens festgelegter
Ausschüttungsziele eine nachträgliche
Kaufpreiszahlung für den Erwerb von Anteilen an der
Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH. Auf den
Erwerb einer Kommanditeinlage von 49,0 % in das
Gesellschaftskapital der neu gegründeten
Immobiliengesellschaft Herne mbH & Co. KG wie auch eine
Stammkapitaleinlage für die als
Geschäftsführer fungierende
Immobilienverwaltungsgesellschaft Herne mbH entfallen 4,5
Mio. EUR.
2.4.2.5. Sachanlagen
Die Sachanlagen verringerten sich von 7,8 Mio. EUR
auf 7,5 Mio. EUR. Planmäßige Erneuerungen bzw.
Ersatzbeschaffungen, die Neuanschaffung von Hard- und
Software sowie der Austausch bzw. die Umrüstung
diverser SB-Module bildeten einen Schwerpunkt der
Investitionen.
2.4.3. Passivgeschäft
2.4.3.1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden weiter abgebaut und verringerten sich von 108,1 Mio.
EUR auf 95,7 Mio. EUR.
2.4.3.2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
verringerten sich von 1.692,9 Mio. EUR auf 1.599,2 Mio.
EUR. Die Abnahme des Mittelaufkommens von Kunden resultiert
weitgehend aus der Entwicklung der täglich
fälligen Gelder. Vor dem Hintergrund eines
härteren kreditwirtschaftlichen Wettbewerbs um
Einlagen, der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung, der
vorherrschenden Inflation sowie verstärkten
Investitionen in Wertpapiere verzeichneten die
normalverzinslichen Sichteinlagen einen deutlichen
Rückgang. Die Privatkunden verminderten ihre
bilanziellen Einlagenbestände um 84,0 Mio. EUR,
während sich die Bestände der Unternehmen und
öffentlichen Haushalte insgesamt um 6,0 Mio. EUR
verringerten.
Entgegen des prognostizierten leichten Wachstums
für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 nahmen die
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 93,7 Mio. EUR
bzw. 5,5 % im Vergleich zum Vorjahr ab. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass nach den Zinsschritten der
EZB und im Hinblick auf alternative verzinste
Anlagemöglichkeiten die Kunden Ihre Bestände
reduzierten.
2.4.4.
Dienstleistungsgeschäft
2.4.4.1. Zahlungsverkehr
Der Bestand an Girokonten ist nahezu konstant
geblieben. Die Nettobestandserhöhung an vermittelten
Kreditkarten belief sich gegenüber dem Vorjahr auf 101
Karten.
2.4.4.2. Vermittlung von
Wertpapieren
Das Wertpapiergeschäft war im Jahre 2023 von der
Zins- und Geldpolitik der Zentralbanken, der
Inflationsentwicklung, sich unterjährig wechselnden
Zinserwartungen der Märkte sowie einer neuen
Eskalationsstufe des Nahostkonflikts geprägt. In der
Folge setzten Kundinnen und Kunden der Herner Sparkasse in
großer Zahl auf ein Investment in Wertpapiere.
Der Absatzschwerpunkt der Herner Sparkasse lag vor
allem bei den festverzinslichen Wertpapieren. Die
Wertpapierumsätze lagen deutlich über dem Niveau
des Vorjahres und erreichten einen Wert von 190,7 Mio. EUR
(+ 24,9 %).
2.4.4.3. Immobilienvermittlung
Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf
den Erwerb von Bestandsimmobilien. Es wurden insgesamt 34
Objekte vermittelt, was einer Zunahme gegenüber dem
Vorjahr um 79,0 % entspricht.
2.4.4.4. Vermittlung von
Bausparverträgen
Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 331
Bausparverträge mit einem Vertragsvolumen von
insgesamt 24,3 Mio. EUR vermittelt, was einem Anstieg
gegenüber dem Vorjahr um 13,1% entspricht. Der
Sparkasse erwachsen aus diesen Vermittlungsgeschäften
Provisionsansprüche erst mit Einlösung der
Verträge.
2.4.5. Derivate
Die derivativen Finanzinstrumente dienten
ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen
und nicht zu spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum
Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die
Darstellung im Anhang verwiesen.
2.5. Darstellung, Analyse und
Beurteilung der Lage
2.5.1. Vermögenslage
Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist
gekennzeichnet durch einen Anteil der Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden an der Bilanzsumme in Höhe von
81,8 % (im Vorjahr: 84,5 %). Die Forderungen an Kunden
erreichten im Berichtsjahr einen Anteil von 58,0 % an der
Bilanzsumme (Vorjahr: 52,5 %). Gegenüber dem Vorjahr
ergaben sich keine bedeutsamen Veränderungen bei
diesen Strukturanteilen.
Sämtliche Vermögensgegenstände und
Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten
sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Stille
Lasten in Höhe von 12,8 Mio. EUR sind auf vermiedene
Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens
durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips
zurückzuführen.
Über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem
Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 3,94 Mio. EUR
hatte der Träger am 13. Juni 2023 entschieden, dass
dieser vollständig in die Sicherheitsrücklage
eingestellt wird. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive
des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein
Eigenkapital von 107,5 Mio. EUR (Vorjahr 85,3 Mio. EUR)
aus.
Neben den Gewinnrücklagen verfügt die
Sparkasse über umfangreiche weitere
Eigenkapitalbestandteile. Der Fonds für allgemeine
Bankrisiken gemäß § 340g HGB weist einen
Bestand von 119,2 Mio. EUR aus (Vorjahr 92,6 Mio. EUR).
Hierin enthalten ist auch der Sonderposten nach § 340e
HGB, der einen Anteil an Rücklagen i. H. v. 0,4 Mio.
EUR ausweist. In weiteren Eigenkapitalbestandteilen nach
§ 340f HGB verfügt die Sparkasse über eine
zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das
die Sparkasse während der voraussichtlich
langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten
Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt.
Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden
jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote nach Art. 92
CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen
auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-,
operationelle, Markt- und CVA-Risiken) übertrifft am
31. Dezember 2023 mit 16,84 % (Vorjahr: 16,74 %) die
aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 %
gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie
Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer. Zum 1.
Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische
Kapitalpuffer von null auf 0,75% der risikogewichteten
Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00
% für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die
Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten.
Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31.
Dezember 2023 betragen 1.133,7 Mio. EUR und die
aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 191,0 Mio. EUR.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des
Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und
außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.
Dezember 2023 10,10 % und liegt damit über der
aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.
Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse
über eine solide Eigenmittelbasis. Auf Grundlage
unserer Kapitalplanung (per 30. September 2023) bis zum
Jahr 2028 ist eine gute Kapitalbasis für die Umsetzung
unserer Geschäftsstrategie vorhanden.
2.5.2. Finanzlage
Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im
abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen
Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -
LCR) lag mit 148,0 % bis 197,1 % oberhalb des zu
erfüllenden Mindestwerts von 100%. Die LCR lag zum 31.
Dezember 2023 bei 164,0 %. Die strukturelle
Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag
in einer Bandbreite von 124,9 % bis 126,9 %; damit wurde
die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten.
Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften
wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt.
Das Angebot der Deutschen Bundesbank,
Refinanzierungsgeschäfte in Form von
Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in
2023 nicht genutzt.
Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer
Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft
gewährleistet. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage
der Sparkasse als günstig.
2.5.3. Ertragslage
Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden
Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen
sind nicht um periodenfremde und
außergewöhnliche Posten bereinigt.
|
2023 |
2022 |
Veränderung |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. |
EUR % |
| Zinsüberschuss |
46,7 |
29,0 |
+17,7 |
61,0 |
|
Provisionsüberschuss |
16,7 |
15,1 |
+1,6 |
10,6 |
| Nettoergebnis des
Handelsbestands |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
| Sonstige betriebliche
Erträge |
2,0 |
1,7 |
+0,3 |
17,6 |
| Personalaufwand |
-21,2 |
-18,4 |
-2,8 |
15,2 |
| Anderer
Verwaltungsaufwand |
-9,5 |
-9,6 |
+0,1 |
1,0 |
| Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
-2,7 |
-2,7 |
0,0 |
0,0 |
| Ergebnis vor Bewertung
und Risikovorsorge |
32,0 |
15,2 |
+16,8 |
110,5 |
| Ertrag/Aufwand aus
Bewertung und Risikovorsorge |
27,4 |
-11,4 |
+38,8 |
|
| Zuführungen Fonds
für allgemeine Bankrisiken |
-26,6 |
0,0 |
-26,6 |
|
| Ergebnis vor
Steuern |
32,9 |
3,8 |
+29,1 |
|
| Steueraufwand
/-erstattung |
-10,8 |
0,1 |
-10,9 |
|
|
Jahresüberschuss |
22,1 |
3,9 |
+18,2 |
|
|
Zinsüberschuss: |
GuV-Posten Nr. 1 bis
4 |
|
Provisionsüberschuss: |
GuV-Posten Nr. 5 und
6 |
| Sonstige betriebliche
Erträge: |
GuV-Posten Nr. 8 |
| Sonstige betriebliche
Aufwendungen: |
GuV-Posten Nr. 12 |
| Ertrag bzw. Aufwand aus
Bewertung und Risikovorsorge: |
GuV-Posten Nr. 13 bis 16
und 18 |
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne
Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich
der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der
Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte
Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse
in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur
Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden
die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und
außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der
internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet
werden. Nach Berücksichtigung des
Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach
Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen
Ergebnisses und der Steuern verbleibt der
Jahresüberschuss.
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren
für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle
aufgeführt:
|
2023 |
2022 |
| Cost-Income-Ratio
1 |
45,5 % |
65,6 % |
| Betriebsergebnis vor
Bewertung
1 |
1,71 % |
0,72 % |
| Zinsergebnis
1 |
2,31 % |
1,37 % |
| Provisionsergebnis
1 |
0,82 % |
0,73 % |
1 bezogen auf die durchschnittliche Bilanzsumme
Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von
Betriebsvergleichswerten beträgt 1,71% der DBS und lag
damit deutlich verbessert oberhalb des Vorjahreswertes
(0,72 %) und über dem im Vorjahreslagebericht
prognostizierten Wert von 1,34 %.
Die als weiterer bedeutsamster finanzieller
Leistungsindikator auf Basis der Betriebsvergleichswerte
zur Unternehmenssteuerung definierte Größe
Cost-Income-Ratio hatte sich im Jahr 2023 wie folgt
entwickelt: Die Cost-Income-Ratio lag mit 45,5% deutlich
unterhalb des Vorjahresniveaus. Der im Vorjahreslagebericht
prognostizierte Wert von 52,79 % wurde damit deutlich
unterschritten.
Im Geschäftsjahr hatte sich die Steigerung des
Zinsüberschusses stärker als erwartet
eingestellt. Er erhöhte sich deutlich um 65,6 % auf
47,2 Mio. EUR. Die Zunahme der Zinserträge
übertraf die Steigerung der Zinsaufwendungen deutlich.
Erwartet worden war von uns eine Steigerung auf 42,4 Mio.
EUR.
Der Provisionsüberschuss erhöhte sich um
1,6 Mio. EUR auf 16,7 Mio. EUR und übertraf damit die
Erwartungen. Erwartet worden war von uns ein Wachstum auf
15,8 Mio. EUR.
Des Weiteren bewegten sich die Personalaufwendungen
aufgrund der Zahlung der tariflichen
Inflationsausgleichsprämie oberhalb des
Vorjahreswertes und stiegen im Berichtsjahr leicht um 3,3 %
auf 18,7 Mio. EUR, blieben damit jedoch unterhalb des
Prognosewertes.
Der Sachaufwand lag mit 10,4 Mio. EUR leicht
unterhalb des Vorjahresniveaus.
Aus dem Kreditgeschäft ergab sich ein negatives
Bewertungsergebnis in Höhe von -1,3 Mio. EUR, das
damit um 0,5 Mio. EUR oberhalb des Bewertungsergebnisses im
Vorjahr von -0,8 Mio. EUR lag.
Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen
stellte sich mit einem Wert von 2,1 Mio. EUR positiv dar
(Vorjahr: -15,6 Mio. EUR aufgrund von
zinsänderungsbedingten Abschreibungen). Darüber
hinaus haben wir durch die Anwendung des gemilderten
Niederstwertprinzips Abschreibungen auf Wertpapiere des
Anlagevermögens i. H. v. 12,8 Mio. EUR vermieden
(vergleiche Angaben im Anhang).
Der Sonderposten nach § 340g HGB umfasst zum
Jahresultimo einen Bestand von 119,2 Mio. EUR, nach 92,6
Mio. EUR im Vorjahr.
Die Prognosen hinsichtlich der bedeutsamsten
finanziellen Leistungsindikatoren wurden ganz
überwiegend deutlich übertroffen.
Angesichts des intensiven Wettbewerbs, des
politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der
veränderten Zinssituation beurteilt die Sparkasse die
Entwicklung der Ertragslage als zufriedenstellend.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG
offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug
im Geschäftsjahr 2023 1,13 %.
2.6. Gesamtaussage zum
Geschäftsverlauf und zur Lage
Vor dem Hintergrund der politischen und
konjunkturellen Rahmenbedingungen, der ertrags- und
risikoorientierten Wachstumspolitik des Instituts sowie der
Zinsentwicklung ist die Sparkasse mit der
Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 zufrieden.
Die rückläufige Entwicklung von
Geschäftsvolumen und Bilanzsumme ist vornehmlich auf
den Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden zurückzuführen.
Die Entwicklung von Cost-Income-Ratio und
Betriebsergebnis vor Bewertung im Vergleich zum Vorjahr
stellen die Herner Sparkasse aufgrund der positiven
Ausprägung zufrieden. Der Zinsüberschuss konnte
im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlicher als erwartet
gesteigert werden. Auch die Entwicklung des
Provisionsergebnisses lag über dem erwarteten
Prognosewert.
Insgesamt stellen die Ergebnisse des Berichtsjahres -
unter Berücksichtigung der kreditwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen - die Sparkasse zufrieden.
Das vor allem im mittel- und langfristigen Bereich zu
verzeichnende Wachstum der Forderungen an Kunden von 7,6 %
lag deutlich über den Prognosen und war insbesondere
im Hinblick auf die Entwicklung bei den Unternehmenskunden
und Selbstständigen erfreulich. Die Prognosen für
das Berichtsjahr gingen von leichten Zuwächsen in
Höhe von 1,5 % aus.
Der Rückgang der Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden um 5,5 % lag unterhalb des für
das Berichtsjahr prognostizierten Wachstums von 1,0 %.
Dieser Einlagenrückgang spiegelt vor allem einen
ausgeprägteren Wettbewerb um Kundeneinlagen sowie
verstärkte Investitionen der Kunden in
Wertpapieranlagen wider.
3. Nachtragsbericht
Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gem. §
285 Nr. 33 HGB im Anhang.
4. Risikobericht
4.1. Risikomanagementsystem
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung
der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen
Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests,
und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den
Strategien, der Risikoinventur und der
Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023
wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai
2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an
bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der
Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie
umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens
jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um
deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem
werden regelmäßig quantitative und qualitative
Analysen zur Bestimmung von Risiko- und
Ertragskonzentrationen vorgenommen.
Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten
Risikoinventur wurden folgende Risiken in der
ökonomischen und der normativen Perspektive als
wesentlich eingestuft:
| Risikoart |
Risikokategorie |
| Adressenrisiko |
Kundengeschäft
Eigengeschäft |
| Marktpreisrisiko |
Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko Immobilienrisiko |
| Beteiligungsrisiko |
strategisches
Beteiligungsrisiko
Kapitalbeteiligungsrisiko |
|
Liquiditätsrisiko |
Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko |
| Operationelles
Risiko |
|
Für die frühzeitige Identifizierung von
wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren
abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen
Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der ökonomischen Perspektive ist die
Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die
Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein
ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 340,3 Mio.
EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 220,0 Mio. EUR
wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so
bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken
ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden
vierteljährlich ermittelt und den Limiten
gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit
für Adressenrisiken aus dem Eigengeschäft an den
Stichtagen 31. März 2023 und 30. Juni 2023 leicht
überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das
Portfolio um einzelne risikobehaftete Positionen bereinigt
und Bestände umgeschichtet. Die übrigen
bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig
als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen
Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden
keine risikomindernden Diversifikationseffekte
berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt
innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren
Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde
Diversifikationseffekte
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete
Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt
dar:
|
|
Limit |
Limitauslastung |
| Risikoart |
Risikokategorie |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Adressenrisiko |
Kundengeschäft |
33,0 |
26,0 |
79 |
|
Eigengeschäft |
12,0 |
10,4 |
87 |
| Marktpreisrisiko |
gesamt |
125,0 |
87,9 |
70 |
|
davon
Zinsänderungsrisiko |
|
30,4 |
|
|
davon Spreadrisiko |
|
31,0 |
|
|
davon Aktienrisiko |
|
6,6 |
|
|
davon
Immobilienrisiko |
|
19,8 |
|
| Beteiligungsrisiko |
gesamt |
12,0 |
9,9 |
83 |
|
davon strategisches
Beteiligungsrisiko |
|
6,5 |
|
|
davon
Kapitalbeteiligungsrisiko |
|
3,4 |
|
|
Liquiditätsrisiko |
Refinanzierungskostenrisiko |
10,0 |
6,9 |
69 |
| Operationelles
Risiko |
|
20,0 |
9,7 |
49 |
| Freier Risikopuffer |
|
8,0 |
|
|
|
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko |
220,0 |
150,9 |
69 |
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken
im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und
der Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie
für ein adverses Szenario getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle
regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die
darauf basierenden internen Anforderungen zu
berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen
sind die Kernkapitalanforderung, die
Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung,
die kombinierte Pufferanforderung und die
Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen
hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren
können die aufsichtlichen Anforderungen im
Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches
gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in
dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen
zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zugrunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden jährlich überprüft und bei
Bedarf angepasst (Validierung).
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der
Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente
(Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuches einbezogen.
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die
Abbildung außergewöhnlicher, aber plausibel
möglicher Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser
Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwartet
eintretenden Stressereignissen die Risikotragfähigkeit
ohne Einschränkung gegeben ist. Der Stresstest
"Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg" zeigt dabei den
deutlichsten Verzehr des ökonomischen
Risikodeckungspotenzials auf, ohne dass sich hieraus
allerdings Einschränkungen für die
Risikotragfähigkeit ergeben.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung
an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und
ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten.
Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen
auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen
Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die
Geschäftsentwicklung und dafür geplante
Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der
Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die
Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die
aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte
initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die
Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu
beurteilen, zu überwachen und darüber zu
berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die
Methodenauswahl, die Überprüfung der
Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und
die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs-
und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie
die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen
Anforderungen, die Erstellung der
Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende
Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie
unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen
Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der
Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die
Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die
Mitarbeiter der Abteilung Risikomanagement wahrgenommen.
Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem
Leiter der Abteilung Risikomanagement. Unterstellt ist er
dem Überwachungsvorstand.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung
wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die
Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben
und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den
Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen
Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu
beraten.
Die Interne Revision prüft und beurteilt
risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit
und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und
des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die
Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller
Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand
unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber
berichtspflichtig.
Verfahren zur Aufnahme von
Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf
neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt.
Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter
Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation
sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
4.2. Strukturelle Darstellung der
wesentlichen Risiken
4.2.1. Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes,
welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden
Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines
Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem
bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das
politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das
Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer
Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des
Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der
Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher
Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz
im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
4.2.1.1. Adressenrisiko im
Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst
es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz
an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite
nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen
können (Sicherheitenverwertungs- und
-einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist
auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der
Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1.
Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die
Geschäftsverteilung des Vorstands
|
| ― |
regelmäßige
Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des
Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen
|
| ― |
Einsatz standardisierter
Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und
Scoringverfahren) in Kombination mit
bonitätsabhängiger Preisgestaltung und
bonitätsabhängigen Kompetenzen
|
| ― |
interne,
bonitätsabhängige Richtwerte für
Kreditobergrenzen, die unterhalb der
Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der
Vermeidung von Risikokonzentrationen im
Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese
Obergrenze überschreiten, unterliegen einer
verstärkten Beobachtung
|
| ― |
regelmäßige
Überprüfung von Sicherheiten
|
| ― |
Einsatz eines
Risikofrüherkennungsverfahrens, das
gewährleistet, dass bei Auftreten von
signifikanten Bonitätsverschlechterungen
frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen
eingeleitet werden können
|
| ― |
festgelegte Verfahren zur
Überleitung von Kreditengagements in die
Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"
|
| ― |
Kreditportfolioüberwachung
auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem
Reporting
|
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich
in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/
Kommunalkreditgeschäft und das
Privatkundenkreditgeschäft.
|
Buchwerte* |
| Kreditgeschäft der
Sparkasse |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
| Firmenkundenkredite |
736 |
634 |
| Privatkundenkredite |
265 |
279 |
|
Weiterleitungsdarlehen |
72 |
74 |
| darunter für den
Wohnungsbau |
(47) |
(42) |
| Kommunalkredite und
kommunalverbürgte Kredite |
45 |
48 |
| Gesamt |
1.118 |
1.035 |
* nach Abzug von Einzelwertberichtigungen und
Vorsorgereserven
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 70% der zum Jahresende
ausgelegten Kreditmittel
1 an Unternehmen und wirtschaftlich
selbstständige Privatpersonen vergeben, 25 % an
wirtschaftlich unselbstständige Personen und etwa 4%
auf öffentliche Haushalte.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch
im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den
Schwerpunktbereich bei den Krediten an Unternehmen und
Selbstständige bilden mit rund 41 % die Ausleihungen
an Kreditnehmer aus dem Bereich "Grundstücks- und
Wohnungswesen". Es folgt das "Kredit- und
Versicherungswesen", auf das rund 10% der
Unternehmenskredite entfallen, sowie der Bereich "Beratung,
Planung und Sicherheit" mit einem Anteil von rund 7 %.
Hinsichtlich des hohen Anteils des Bereichs
"Grundstücks- und Wohnungswesen" kann an dieser Stelle
auf die vorsichtige Bewertungspraxis sowie auf die dort
enthaltenen örtlichen Wohnungsbaugesellschaften mit
guten Bonitäten hingewiesen werden.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt
eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. Rund 45%
des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG
entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von
mehr als 5 Mio. EUR. Rund 8 % des Gesamtkreditvolumens im
Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements
mit einem Kreditvolumen zwischen 2,5 Mio. EUR und 5 Mio.
EUR. Weitere rund 15% des Gesamtkreditvolumens liegen
zwischen 0,5 Mio. EUR und 2,5 Mio. EUR und etwa 32 %
entfallen auf kleinere Engagements mit einem Volumen bis
0,5 Mio. EUR. Der Anteil der Engagements, die in die
Größenklasse ab 5 Mio. EUR fallen, ist im
abgelaufenen Geschäftsjahr leicht gestiegen.
Die Adressenrisikostrategie ist ausgerichtet auf
Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die
Neugeschäftsplanung unterstützt.
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im
Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse |
Anzahl in % |
Volumen in % |
| 1 bis 9 |
89 |
93 |
| 10 bis 15 |
8 |
5 |
| 16 bis 18 |
3 |
2 |
1 In Anspruch genommene Kreditlinien und
Darlehen (ohne Weiterleitungsdarlehen).
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im
Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember
2023 32,6 Mio. EUR.
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in
folgenden Bereichen: Bei den Kreditsicherheiten besteht
eine Konzentration im Bereich der Grundschulden auf
wohnwirtschaftlich genutzte Objekte im Ausleihbezirk. Diese
Konzentration resultiert aus dem Regionalprinzip in
Verbindung mit der örtlichen Wirtschaftsstruktur.
Weiterhin besteht die zuvor genannte Branchenkonzentration
im Bereich "Grundstücks- und Wohnungswesen". Eine
risikoartenübergreifende Konzentration besteht
hinsichtlich der vorgenannten Konzentrationen im
Adressenrisiko in Verbindung mit der Beteiligung an einer
örtlichen Wohnungsbaugesellschaft und der Investition
in Immobilienfonds, bezogen auf die Land/ Nutzungsart
"Deutschland/ Wohnen". Vor dem Hintergrund der vorsichtigen
Bewertung der Kreditsicherheiten und mit Blick auf
vorhandene stille Reserven werden die hieraus
resultierenden Risiken als beherrschbar eingestuft. Davon
abgesehen ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen
und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen
gut diversifiziert.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle
fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Für latente Risiken im
Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über
die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios,
die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der
notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken
schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung
ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Entwicklung der Risikovorsorge:
| Art der
Risikovorsorge |
Anfangsbestand
01.01.2023 |
Zuführung |
Auflösung |
Verbrauch |
Endbestand
31.12.2023 |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Einzelwertberichtigungen |
7.159 |
1.063 |
433 |
480 |
7.309 |
| Rückstellungen |
1.600 |
95 |
12 |
0 |
1.683 |
|
Pauschalwertberichtigungen |
3.087 |
605 |
0 |
0 |
3.692 |
| Pauschale
Rückstellungen |
701 |
107 |
31 |
0 |
777 |
| Gesamt |
12.547 |
1.868 |
476 |
480 |
13.461 |
Das Verfahren für die Bildung der
Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im
Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Steigerung aufgrund
höherer Zuführungen zu Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen, die nicht durch entsprechende
Auflösungen und Verbrauch kompensiert werden konnten.
4.2.1.2. Adressenrisiko im
Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf
die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass
die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall
von den prognostizierten Werten abweichen.
Ferner beinhalten Aktien eine
Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer
negativen Wertveränderung aufgrund von
Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des
Aktienemittenten.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je
Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)
|
| ― |
Regelmäßige
Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand
von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen
Analysen
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"
|
| ― |
Festlegung von
Mindest-Ratings
|
| ― |
Anlagerichtlinien für die
Spezialfonds
|
Die Eigenanlagen umfassen zum Bilanzstichtag ein
Volumen von 607 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei
Schuldverschreibungen und Anleihen (278 Mio. EUR)
zuzüglich der Schuldscheine von Kreditinstituten (108
Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (192 Mio. EUR) und
sonstige Investmentfonds (30 Mio. EUR).
Dabei zeigt sich nachfolgende
Ratingverteilung:
| Externes Rating |
|
|
|
|
|
|
Moody's/
Standard & Poor's |
Aaa bis Baa1/
AAA bis BBB+ |
Baa2 bis Baa3/
BBB bis BBB- |
Ba1 bis Ba3/
BB+ bis BB- |
B1 bis C/
B+ bis C |
Ausfall |
ungeratet |
| 31.12.2023 |
66 % |
7 % |
0 % |
0 % |
0 % |
27 % |
| 31.12.2022 |
62 % |
8 % |
0 % |
0 % |
0 % |
30 % |
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen und die in
den Spezialfonds befindlichen Wertpapiere verfügen
ausnahmslos über ein Rating im Bereich des
Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei Anteilen an
Investmentfonds (Publikumsfonds) vor. Bei den nicht
gerateten Publikumsfonds handelt es sich um Immobilienfonds
(66%), Rentenfonds (24 %) und Aktienfonds (10 %), wobei das
Rentenfondsvolumen vollständig im Investmentgrade
Bereich investiert wurde.
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von
Wertpapieren betrug am 31. Dezember 2023 151 Mio. EUR. Rund
50 % der Auslandsanlagen entfallen auf Länder mit
exzellenter Bonität. Bei den verbleibenden Positionen
handelt es sich um Wertpapiere von Emittenten aus
Ländern, die ein Rating im Investmentgrade-Bereich
aufweisen.
Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen
an Landesbanken (einschließlich DekaBank), die zum
Jahresende rund 241 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration
ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der
Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei
auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, von denen
ein hoher Anteil auf Gesellschaften der
Sparkassen-Finanzgruppe entfällt.
4.2.2. Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in
einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position,
welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren
ergibt.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung der festgelegten Limite und der
vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Die
Bereiche Depot-A / Treasury und Risikomanagement haben die
Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu
unterstützen.
4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer
periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive
können sich Veränderungen im Zinsüberschuss,
im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw.
Veränderung einer Drohverlustrückstellung im
Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs
gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen
im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des
Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive
integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Zinsszenarien mittels der
IT-Anwendungen SimCorp Dimension ("SCD") und
"Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des
laufenden Geschäftsjahres und der fünf
Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf
das handelsrechtliche Ergebnis
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendung "MPR"
|
| ― |
Steuerung des wertorientierten
Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen
historischen Simulation der Marktzinsänderungen:
Die negative Abweichung der Performance innerhalb der
nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem
Konfidenzniveau von 99,0 % berechnet. Zur Beurteilung
des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die
Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt
an die Struktur des gleitenden
10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf.
einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und
dienen als zusätzliche Information für zu
tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw.
Absicherungen (u. a. durch Swapgeschäfte).
|
| ― |
Ermittlung des
Zinsrisikokoeffizienten und des
Frühwarnindikators gemäß § 25a
Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019
vom 6. August 2019
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden
auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in
bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum
Jahresabschluss).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200
Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
|
Zinsänderungsrisiken |
|
Barwertveränderung |
|
+200 Basispunkte |
-200 Basispunkte |
| TEUR |
-26.336 |
28.794 |
| in % der
Eigenmittel |
-13,79 |
15,08 |
Konzentrationen bestehen bei den
Zinsänderungsrisiken in folgenden Bereichen:
Es besteht ein hoher Anteil variabel verzinslicher
Passiva in der Bilanz der Sparkasse. Das Depot-A der
Sparkasse enthält überdies einen hohen Anteil an
festverzinslichen Rentenpapieren. Die Zinsbuch-Cashflows
insgesamt verteilen sich auf verschiedene
Laufzeitbänder. Im Vergleich zur Benchmark ist die
Sparkasse stärker in kürzeren bzw. mittleren und
weniger stark in längeren Laufzeitbändern
investiert, was sich tendenziell risikomindernd auswirkt.
Der Zinsbuchhebel liegt unterhalb des Zielwertes und am
unteren Ende der in der Strategie vorgegebenen Bandbreite.
Der Zinsrückgang im Kapitalmarktbereich im Jahr
2023 führte letztlich zu gestiegenen Bar- und
Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die
Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F.
eingehen. Weitere Zinsrückgänge verringern das
Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das
Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in
künftigen Jahresabschlüssen.
4.2.2.2. Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d. h., ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Spreadszenarien mittels der
IT-Anwendungen SimCorp Dimension ("SCD") und
"Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"MPR"
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
| ― |
Anrechnung der ermittelten
Risiken auf die bestehenden Risikolimite
|
| ― |
Anlagerichtlinien für die
Spezialfonds
|
Es bestehen Konzentrationen bei den Spreadklassen
"Financials, d. h. ungedeckte Bankschuldverschreibungen,
Rating A und BBB" - im Wesentlichen Anleihen von
Landesbanken - und "Sovereigns, d. h. Staatsanleihen,
Rating BBB", welche im Risikomanagementprozess angemessen
berücksichtigt werden.
4.2.2.3. Aktienrisiko
Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem
Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine
Adressenrisikokomponente.
In der normativen Perspektive umfasst das
Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass
Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe
erzielt werden können.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendungen
SimCorp Dimension ("SCD") und "Integrierte
Zinsbuchsteuerung Plus"
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"MPR"
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
| ― |
Anrechnung der ermittelten
Risiken auf die bestehenden Risikolimite
|
| ― |
Anlagerichtlinien für die
Spezialfonds
|
Aktienfonds werden in einem überschaubaren
Umfang zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds
gehalten. Bei den Aktienfonds handelt es sich um sogenannte
Indexfonds, die einen Hauptindex abbilden und somit
hinreichend diversifiziert sind. Die Steuerung der
Spezialfonds erfolgt über dezidierte
Anlagerichtlinien.
4.2.2.4. Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt.
Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen
(Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte
Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in
Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das
Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko
aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Ermittlung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendungen
SimCorp Dimension ("SCD") und "Integrierte
Zinsbuchsteuerung Plus"
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"caballito"
|
| ― |
Ermittlung des Marktpreisrisikos
aus Beteiligungen an Immobiliengesellschaften anhand
des betreffenden Bulwiengesa-Index für den
Standort "Herne" analog zur Risikoberechnung für
Immobilienfonds (Ermittlung des Value-at-Risk auf
Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der
IT-Anwendung "caballito")
|
Neben der Investition in Höhe von rd. 100 Mio.
EUR in Immobilienfonds mit dem Schwerpunkt auf der
Land/Nutzungsart "Deutschland/Büro" hält die
Sparkasse Anteile an einer örtlichen
Wohnungsbaugesellschaft und hat im Jahr 2023 in Kooperation
mit einer weiteren Sparkasse eine Immobiliengesellschaft
zwecks Realisierung eines Neubauvorhabens im Satzungsgebiet
gegründet.
4.2.2.5. Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung. Diese negative Abweichung setzt sich zusammen
aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich sowie
der negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag
(Ausschüttung).
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem
Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das
Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands
Westfalen-Lippe (SVWL) für die
Verbundbeteiligungen
|
| ― |
In der normativen Perspektive
wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch
Beteiligungen berücksichtigt.
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer
Szenarioanalyse
|
| ― |
Regelmäßige
Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse
der Beteiligungsunternehmen
|
| ― |
Regelmäßige
qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung,
der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung
des jeweiligen Beteiligungsunternehmens
|
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum
31. Dezember 2023:
| Gruppen von
Beteiligungsinstrumenten |
Buchwert |
|
(TEUR) |
| Strategische
Beteiligungen |
26.123 |
|
Funktionsbeteiligungen |
26 |
|
Kapitalbeteiligungen |
20.383 |
Das Beteiligungsportfolio besteht aus strategischen
Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
(Beteiligung am Sparkassenverband Westfalen-Lippe), einer
Kapitalbeteiligung an einer örtlichen
Wohnungsbaugesellschaft, welche unter
Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung des
Portfolios eingegangen wurde, sowie einer
Kapitalbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft, die
zwecks Realisierung eines Neubauvorhabens im Satzungsgebiet
in Kooperation mit einer weiteren Sparkasse eingegangen
wurde. Unter den Funktionsbeteiligungen ist die
Tochtergesellschaft der Sparkasse, die den Vertrieb von
Versicherungsprodukten unterstützt, zu nennen.
Hinsichtlich der Messung und Steuerung der Risiken aus
Beteiligungen an Immobiliengesellschaften wird auf die
Ausführungen zum Immobilienrisiko verwiesen.
Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in
folgenden Bereichen:
Die strategische Beteiligung am SVWL stellt eine
nicht vermeidbare Konzentration dar. Dieses Risiko ist
immanent durch die Struktur der Sparkassenorganisation
gegeben und für das Geschäftsmodell der Sparkasse
zwingend erforderlich. Insofern wird die
Risikokonzentration einerseits durch die Sparkasse
grundsätzlich in Kauf genommen und andererseits durch
die Gremien der Sparkassenorganisation überwacht und
gesteuert. Die aus dem Anteil am Stammkapital des SVWL
abgeleiteten Anteile an den einzelnen mittelbaren
Beteiligungen innerhalb der Sparkassenorganisation stellen
von ihrer Größenordnung her keine unangemessenen
Risikokonzentrationen dar.
Innerhalb der Kapitalbeteiligungen ist geplant, die
Anteile an der örtlichen Wohnungsbaugesellschaft nach
Erreichen vertraglich definierter Ziele im geringen Umfang
aufzustocken. Zudem wird bei der Beteiligung an der
Immobiliengesellschaft der Beteiligungswert durch
Grundstückserwerb und Bauphase noch steigen. Da beide
Kapitalbeteiligungen das Grundstücks- und
Wohnungswesen betreffen und regional auf den Standort Herne
beschränkt sind, ist das Entstehen einer normativen
Risikokonzentration wahrscheinlich. Die Auswirkungen von
negativen Wertveränderungen von Immobilien werden im
Risikomanagementprozess entsprechend angemessen
berücksichtigt.
4.2.3. Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der
ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen
Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von
marktbedingten Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der LCR
|
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der strukturellen
Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio,
NSFR)
|
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer
Risikotoleranz
|
| ― |
Diversifikation der
Vermögens- und Kapitalstruktur
|
| ― |
Regelmäßige
Erstellung von Liquiditätsübersichten auf
Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in
der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten
Mittelabflüssen gegenübergestellt
werden
|
| ― |
Tägliche Disposition der
laufenden Konten
|
| ― |
Liquiditätsverbund mit
Verbundpartnern der Sparkassenorganisation
|
| ― |
Definition eines sich
abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines
Notfallplans
|
| ― |
Erstellung einer
Refinanzierungsplanung
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendung "RKR"
|
| ― |
Regelmäßige
Überwachung der Fundingkonzentration zur
Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner
Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung
|
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
Die Survival Period der Sparkasse wird zum 31.
Dezember 2023 dem Laufzeitband "länger als 60 Monate"
zugeordnet.
Eine Konzentration besteht im Hinblick auf den hohen
Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen als
Hauptrefinanzierungsquelle. Die Entwicklung der
Kundeneinlagen wird laufend beobachtet. Trotz der
Normalisierung des Zinsniveaus und dem damit verbundenen
Anstieg der Verzinsung der Kundeneinlagen fanden
Umschichtungen aus täglich fälligen Einlagen in
festverzinsliche Einlagen nur im moderaten Umfang statt.
Insgesamt war das Geschäftsjahr durch deutliche
Einlagenabflüsse bei Privatkunden geprägt, was
nach den Zuflüssen in der Niedrigzinsphase (der
letzten Jahre) durchaus zu erwarten war. Durch
regelmäßige Wettbewerbsvergleiche, eine hierauf
basierende Konditionierung der Einlagen und punktuelle
Angebote wird dem Einlagenabfluss entgegengewirkt.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
4.2.4. Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge
externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung
von operationellen Risiken auf Basis der
szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten
Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung
"OpRisk-Szenarien"
|
| ― |
Systematische Sammlung und
Analyse eingetretener Schadensfälle in einer
Schadensfalldatenbank
|
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Die Abbildung im Plan- und
adversen Szenario erfolgt bezogen auf
Eigenmittelanforderungen über die
Veränderung der Bruttoerträge im Rahmen des
Basisindikatoransatzes sowie im adversen Szenario
über höhere Verluste aus schlagend
werdenden operationellen Risiken
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung
"OpRisk-Schätzverfahren"
|
| ― |
Erstellung von
Notfallplänen, insbesondere im Bereich der
IT
|
| ― |
Organisationsrichtlinien,
Kontrollen und automatisierte
Sicherheitsmaßnahmen
|
| ― |
Prüfung der
Vertragsgrundlagen und den Einsatz von
Standardverträgen
|
Konzentrationen bestehen bei den operationellen
Risiken in folgenden Bereichen:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und
Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im
Falle eines Ausfalls der IT. Bei den in der
Schadensfalldatenbank erfassten Schadensfällen zeigt
sich eine Konzentration in den Schadenskategorien
Mitarbeiter/Bearbeitungs-fehler, Externe
Einflüsse/Kriminelle Handlungen und Externe
Einflüsse/Gesetze, Rechtsprechung. Die Risiken hieraus
werden durch regelmäßige Sensibilisierungen der
Mitarbeiter und Kunden begrenzt. Schäden aus
nachträglich geänderter Rechtsprechung lassen
sich nur schwer begrenzen und sind originärer
Bestandteil der operationellen Risiken einer Sparkasse.
4.3. Gesamtbeurteilung der
Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der
Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur
Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen
Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den
eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen
können die wesentlichen Risiken frühzeitig
identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen
an die zuständigen Entscheidungsträger
weitergeleitet werden.
In 2023 bewegten sich die Risiken grundsätzlich
innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Im
Berichtszeitraum wurde lediglich das Limit für
Adressenrisiken aus dem Eigengeschäft an den
Stichtagen 31. März 2023 und 30. Juni 2023
überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das
Portfolio um einzelne risikobehaftete Positionen bereinigt
und Bestände umgeschichtet. Die übrigen
bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig
als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen
Risiken abzudecken. Limitanpassungen ergaben sich zum 31.
März 2023 aufgrund der Umstellung der
Risikotragfähigkeitskonzeption auf die
ökonomische Perspektive. Das
Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische
Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 69% ausgelastet. Die
Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher
Kenngrößen der normativen Perspektive der
Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als
auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Demnach war und ist die
Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die
durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch
außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene
Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar.
Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands
teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei
werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene
ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede
Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier
Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten
Bewertungsstufe zugeordnet.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als
ausgewogen.
5. Chancen- und Prognosebericht
5.1. Chancenbericht
Unser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen
Strategieüberprüfungsprozess integriert. Chancen
sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden
Konjunktur. Dies würde zu einer stärkeren
Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses
führen.
Positive Impulse für unser Wachstum und die
Ergebnisbeiträge erwarten wir dabei auch durch den
weiteren Ausbau des beratungsintensiven Geschäfts
verbunden mit einer fortgesetzten Konzentration und
Stärkung der Beratungskapazitäten. Chancen wollen
wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der
Fläche und der flächendeckend angebotenen
SB-Technik die digitalen Vertriebskanäle weiter
ausbauen. Zudem arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse
zu optimieren.
Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere
Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren
Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die
Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und
Rentabilitätsdruck zu begegnen.
5.2. Prognosebericht
5.2.1. Rahmenbedingungen
Ausblick 2024
Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024
sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der
Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu
kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im
Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die
Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr
2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft
der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA
eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen
Kapitalmärkten.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet
mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im
vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose
für die Weltproduktion (BIP) um 0,2%-Punkte auf 3,1%
angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3
% (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine
BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des
Welthandels um 3,6 %.
Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut
aus. Die großen deutschen
Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren
jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des
Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und
um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die
Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das
Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich
reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 %
für das kommende Jahr.
Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur
negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft,
sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf
den inländischen Konsum und die langfristigen
Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend
wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen
geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen
verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt
stark belasten. Auch der extreme Anstieg der
Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das
Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.
Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu
vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas
normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der
Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen
hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem
Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke
deutsche Wirtschaft würde sich zudem die -
beispielweise vom IWF -prognostizierte Belebung des
Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich
der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die
nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum
auswirken.
Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der
ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen
Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur
schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich
mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen
Geschäftslage äußerten, beurteilten die
Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle
Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im
Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand
seit 1991 gesunken.
Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein
gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt,
lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 %
niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der
Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen
verfügen immer noch über ein Auftragspolster von
mehr als einem halben Jahr (7 Monate).
Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen
und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die
Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang
verzeichnen wird. Die großen
Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen
Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis
-2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen
dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim
Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der
Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und
insbesondere der Büroimmobilien schwierig.
Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in
die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum
Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist
erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der
GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die
Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der
Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf
die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie
vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei
größeren Anschaffungen.
Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich
bislang lediglich teilweise in einer steigenden
Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen
Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr
2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise
stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die
großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute
mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote
auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der
Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1% bis
+0,2 %).
Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der
Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023
(+5,9%) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung
erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation
überschritten ist. Den Prognosen der großen
Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der
Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 %
nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im
Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3% wieder weitgehend der
2%-EZB-Ziel-marke entsprechen.
Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im
laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der
IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau:
40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über
dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem
schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die
Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür
ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen
verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe
bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war
und die Entwicklung der Baugenehmigungen als
Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der
Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem
Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.
Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle
Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit
einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen
insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der
Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen
in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die
Inflation wirklich nachhaltig auf ein
stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen,
die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende
vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum
ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am
Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche
Wirtschaft unverändert vor strukturellen
Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der
deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet,
die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft
insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland
ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.
Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit
zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt
hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau
stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen
für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.
Im bisherigen Jahr 2024 war am Kapitalmarkt bei den
zehnjährigen Bundesanleihen ein leichter Anstieg der
Renditen festzustellen. Diese lagen zum Jahresbeginn bei
2,10 % und bis zum Tag der Aufstellung dieses Lageberichts
bei 2,37 %.
Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der
Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der
deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist
demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im
Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft
sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage
der nächsten Jahre belasten werden. Darüber
hinaus geht die Bundesbank von steigenden
Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.
a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur
verstärkten Digitalisierung) aus.
Für das stark zinsabhängige
Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr
aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht
rückläufigen Zinsüberschüssen
gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen
durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie
der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch
nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird
voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während
auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den
Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu
erwarten sind.
Eine Einschätzung zur Entwicklung der
Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den
gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur
Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der
angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu
einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft
kommen.
Die nachfolgenden Einschätzungen haben
Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen
der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis
der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur
Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen
mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die
Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als
unzutreffend erweisen können, ist es möglich,
dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse
gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der
Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen
über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den
Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose-bzw.
Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
5.2.2. Geschäftsentwicklung
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres
2023 rechnen wir mit einem moderaten Wachstum für
unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem
Kreditgeschäft mit Unternehmen und
Selbstständigen.
Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen
Entwicklung erwarten wir für das Jahr 2024 ein
stagnierendes bis leichtes Wachstum der Kundeneinlagen.
Bei der durchschnittlichen Bilanzsumme erwarten wir
aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und
Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten
Anstieg.
5.2.3. Finanzlage
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die
bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden
können.
Für das Jahr 2024 sind planmäßige
Erneuerungen und Ersatzbeschaffungen im Rahmen der
Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Investitionen
in den Austausch bzw. die Umrüstung von
Selbstbedienungstechnik wie auch die Neuanschaffung von
Hard- und Software geplant.
5.2.4. Ertrags- und
Vermögenslage
Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir
aufgrund der gestiegenen Zinsstrukturkurve in Verbindung
mit dem erhöhten Zinsniveau insbesondere aufgrund von
erhöhten Konditionsbeiträgen aus dem
Kundengeschäft für das Prognosejahr mit einem
leicht steigenden Zinsüberschuss i. H. v. 47,9 Mio.
EUR (2,40 % der DBS).
Wir gehen davon aus, dass im nächsten Jahr ein
Provisionsüberschuss in Höhe von 16,3 Mio. EUR
erreicht wird, wofür gesteigerte
Vertriebsaktivitäten im Rahmen der ganzheitlichen
Kundenberatung in Verbindung mit höheren Erträgen
aus dem Wertpapiergeschäft verantwortlich sind.
Überschüsse aus dem Vertrieb von
Versicherungsprodukten sind in dieser Position nicht
enthalten, da diese in der Tochtergesellschaft der
Sparkasse entstehen und über die Erträge aus
Gewinnabführungen im Zinsüberschuss dargestellt
werden.
Die Verwaltungsaufwendungen auf Basis des
Betriebsvergleichs werden trotz intensiver Maßnahmen
zur Begrenzung von Kosten nach unseren derzeitigen
Prognosen im Jahr 2024 im Vergleich zum Berichtsjahr um
13,2 % steigen. Die grundsätzlich tendenziell
steigenden Personalkosten wollen wir durch ein stringentes
Personalmanagement in Grenzen halten. Mittels anhaltender
Anstrengungen zur Reduzierung des Sachkostenaufwandes soll
die Ausweitung der Kosten auch weiterhin begrenzt werden.
Einsparungen sind hierbei durch die fortgesetzte
IT-gestützte Bereinigung des Kunden- und
Kontenbestandes zu erwarten. Gleichwohl werden u. a. der
Rollout der OSPlus-Telefonie sowie der Start der
Detailplanung und Projektphasen für die neue
Geschäftsstelle Wanne das Sachkostenbudget
entsprechend belasten.
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der
vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein
Betriebsergebnis vor Bewertung von 1,56% der
jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 2,0 Mrd. EUR.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist trotz
einer verstärkt risikoorientierten
Kreditgeschäftspolitik aufgrund der konjunkturellen
Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu
prognostizieren. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen und
geopolitischen Lage rechnen wir im Jahr 2024 für die
Sparkasse mit einem deutlich negativen Bewertungsergebnis
im Kreditgeschäft.
Für das Jahr 2024 ist die Prognose für das
Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft mit
großen Unsicherheiten behaftet. Dies liegt
insbesondere in den kriegerischen Ereignissen in der
Ukraine, dem Fortgang des Nahostkonflikts sowie den mit den
eingetrübten Wachstumsaussichten
zusammenhängenden Unsicherheiten im Hinblick auf den
Zeitpunkt und die Ausprägung von Leitzinsanpassungen
begründet.
In den Planungen für 2024 gehen wir von einem
leicht positiven Bewertungsergebnis im
Wertpapiergeschäft aus. Das sonstige
Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.
Bei der Cost-Income-Ratio erwarten wir für 2024
ein Verhältnis von Aufwand zu Ertrag von 51,55 % und
damit einen gegenüber dem Berichtsjahr deutlich
nachteiligeren Wert.
Ohne Berücksichtigung der noch nicht planbaren
weiteren Auswirkungen von Ukraine- und Nahostkrise und der
aufgrund von Inflation und Wachstumsaussichten ungewissen
Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Situation
ermöglicht die prognostizierte Entwicklung der
Ertragslage im Jahre 2024 eine Stärkung der
Eigenmittel.
Insbesondere bei einer konjunkturellen
Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere
Belastungen für die künftige Ergebnis- und
Kapitalentwicklung ergeben.
Des Weiteren können sich aufgrund
regulatorischer Verschärfungen für die
Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung,
Basel-III-Regelung, Meldewesen) weitere Belastungen
ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung
der Sparkasse negativ auswirken können.
5.3. Gesamtaussage
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024
lässt insgesamt erkennen, dass die Entwicklung der
Zinslandschaft weiterhin nennenswert zur positiven
Gestaltung der Ertragslage beitragen wird.
Ohne Berücksichtigung der weiteren Entwicklung
der Situation in der Ukraine und des Nahostkonflikts gehen
wir davon aus, dass bei der prognostizierten Entwicklung
der Ertragslage eine weitere Stärkung der Eigenmittel
gesichert sein sollte. Unsere Perspektiven für das
Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die
aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung
der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen
und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren
zusammengefasst als zufriedenstellend.
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller
bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig
gewährleistet sind.
Die Auswirkungen der Ukraine-Krise wie auch die Lage
im Nahen Osten können die Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der
für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen
Prognosen ggf. über das bereits in unserem internen
Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ
beeinflussen. Da sich die Auswirkungen aus der derzeitigen
Situation in der Ukraine wie auch der Konflikt zwischen
Israel und palästinensischen Gruppen gegenwärtig
noch nicht abschließend beurteilen lassen,
können diese zu einer abweichenden Einschätzung
führen. Weitere Unsicherheiten ergeben sich hieraus
für die Zinsentwicklung und Inflation.
Bericht des Verwaltungsrates für
das Geschäftsjahr 2023
Der Verwaltungsrat hat sich in sieben Sitzungen mit
der geschäftlichen Lage, der Zahlungsbereitschaft
sowie der Rentabilität und Zinspolitik der Sparkasse,
grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik, mit
Personalangelegenheiten und sonstigen wichtigen
Geschäftsvorfällen befasst und damit die ihm
übertragenen Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen.
Über die Entwicklung des Budgets wurde der
Verwaltungsrat vom Vorstand regelmäßig
unterrichtet.
Von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und
Giroverbandes Westfalen-Lippe erhielten Jahresabschluss und
Lagebericht 2023 den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d) des
Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen stellt der
Verwaltungsrat den Jahresabschluss fest und billigt den
Lagebericht des Vorstandes.
Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im
Berichtsjahr geleistete erfolgreiche Arbeit.
Herner Sparkasse
| Der Vorsitzende des
Verwaltungsrates |
| Dr. Frank Dudda |
Jahresabschluss
| zum |
31. Dezember 2023 |
| der |
Herner Sparkasse |
| Sitz |
Herne |
| eingetragen beim
Amtsgericht |
Bochum |
| Handelsregister-Nr. |
A 5098 |
Jahresbilanz zum
31. Dezember 2023
Aktivseite
|
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Barreserve |
|
|
|
|
|
a)
Kassenbestand |
|
10.597.837,90 |
|
10.984 |
|
b) Guthaben
bei der Deutschen Bundesbank |
|
39.206.821,62 |
|
12.164 |
|
|
|
|
49.804.659,52 |
23.149 |
| 2. |
Schuldtitel
öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur
Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank
zugelassen sind |
|
|
|
|
|
a)
Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher
Stellen |
|
-,-- |
|
- |
|
b) Wechsel |
|
|
-,-- |
|
- |
|
|
|
|
|
-,-- |
- |
| 3. |
Forderungen
an Kreditinstitute |
|
|
|
|
|
a)
täglich fällig |
|
132.618.213,15 |
|
328.141 |
|
b) andere
Forderungen |
|
161.662.415,49 |
|
108.389 |
|
|
|
|
|
294.280.628,64 |
436.530 |
| 4. |
Forderungen an
Kunden |
|
|
|
1.118.184.723,53 |
1.036.393 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
durch
Grundpfandrechte
gesichert |
362.566.777,00 EUR |
|
|
|
(351.760) |
|
Kommunalkredite |
44.693.270,56 EUR |
|
|
|
(48.293) |
| 5. |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere |
|
|
|
|
|
a)
Geldmarktpapiere |
|
|
|
|
|
aa) von
öffentlichen Emittenten |
-,-- |
|
|
- |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
-,-- EUR |
|
|
|
(-) |
|
ab) von
anderen Emittenten |
-,-- |
|
|
- |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
-,-- EUR |
|
|
|
(-) |
|
|
|
|
-,-- |
|
- |
|
b) Anleihen und
Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
|
ba) von
öffentlichen Emittenten |
|
75.259.935,94 |
|
|
67.781 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
75.259.935,94 EUR |
|
|
|
(67.781) |
|
bb) von anderen
Emittenten |
|
122.994.172,71 |
|
|
142.125 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
44.135.099,76 EUR |
|
|
|
(60.862) |
|
|
|
|
198.254.108,65 |
|
209.906 |
|
c) eigene
Schuldverschreibungen |
|
|
-,-- |
|
- |
|
Nennbetrag |
-,-- EUR |
|
|
|
(-) |
|
|
|
|
198.254.108,65 |
209.906 |
| 6. |
Aktien und
andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
221.618.164,65 |
229.670 |
| 6a. |
Handelsbestand |
|
|
-,-- |
- |
| 7. |
Beteiligungen |
|
|
|
46.505.803,20 |
41.545 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
an Kreditinstituten |
-,-- EUR |
|
|
|
(-) |
|
an Finanzdienst-
leistungsinstituten |
-,-- EUR |
|
|
|
(-) |
|
an
Wertpapierinstituten |
-,-- EUR |
|
|
|
(-) |
| 8. |
Anteile an verbundenen
Unternehmen |
|
|
|
25.564,59 |
26 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
an Kreditinstituten |
-,-- EUR |
|
|
|
(-) |
|
an Finanzdienst-
leistungsinstituten |
-,-- EUR |
|
|
|
(-) |
|
an
Wertpapierinstituten |
-,-- EUR |
|
|
|
(-) |
| 9. |
Treuhandvermögen |
|
|
|
14.497.114,52 |
16.728 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
Treuhandkredite |
14.497.114,52 EUR |
|
|
|
(16.728) |
| 10. |
Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand
einschließlich Schuldverschreibungen aus deren
Umtausch |
|
|
-,-- |
- |
| 11. |
Immaterielle
Anlagewerte |
|
|
|
|
|
a) Selbst
geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte |
|
-,-- |
|
- |
|
b)
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
|
18.692,00 |
|
13 |
|
c)
Geschäfts- oder Firmenwert |
|
-,-- |
|
- |
|
d) geleistete
Anzahlungen |
|
|
-,-- |
|
- |
|
|
|
|
18.692,00 |
13 |
| 12. |
Sachanlagen |
|
|
7.456.658,60 |
7.782 |
| 13. |
Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
3.173.744,57 |
2.417 |
| 14. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
88.199,19 |
72 |
| Summe der
Aktiva |
|
|
|
1.953.908.061,66 |
2.004.229 |
Passivseite
|
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
|
|
|
|
|
a)
täglich fällig |
|
25.276,03 |
|
16 |
|
b) mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
81.176.465,11 |
|
91.388 |
|
|
|
|
|
81.201.741,14 |
91.403 |
| 2. |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
|
|
|
|
|
a)
Spareinlagen |
|
|
|
|
|
aa) mit
vereinbarter Kündigungsfrist von drei
Monaten |
162.983.054,25 |
|
|
205.889 |
|
ab) mit
vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei
Monaten |
16.194.486,55 |
|
|
16.986 |
|
|
|
|
179.177.540,80 |
|
222.876 |
|
b) andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
ba)
täglich fällig |
1.371.859.097,69 |
|
|
1.464.776 |
|
bb) mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
48.119.137,80 |
|
|
5.288 |
|
|
|
|
1.419.978.235,49 |
|
1.470.064 |
|
|
|
|
|
1.599.155.776,29 |
1.692.939 |
| 3. |
Verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
a) begebene
Schuldverschreibungen |
|
-,-- |
|
- |
|
b) andere
verbriefte Verbindlichkeiten |
|
-,-- |
|
- |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
Geldmarktpapiere |
-,-- EUR |
|
|
|
(-) |
|
|
|
|
|
-,-- |
- |
| 3a. |
Handelsbestand |
|
|
-,-- |
- |
| 4. |
Treuhandverbindlichkeiten |
|
|
14.497.114,52 |
16.728 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
Treuhandkredite |
14.497.114,52 EUR |
|
|
|
(16.728) |
| 5. |
Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
2.311.837,47 |
938 |
| 6. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
154.539,40 |
197 |
| 7. |
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
a)
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
|
17.026.585,00 |
|
14.773 |
|
b)
Steuerrückstellungen |
|
3.722.000,00 |
|
- |
|
c) andere
Rückstellungen |
|
9.205.585,46 |
|
9.300 |
|
|
|
|
|
29.954.170,46 |
24.074 |
| 8. |
(weggefallen) |
|
|
|
|
| 9. |
Nachrangige
Verbindlichkeiten |
|
|
-,-- |
- |
| 10. |
Genussrechtskapital |
|
|
-,-- |
- |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig |
-,-- EUR |
|
|
|
(-) |
| 11. |
Fonds für
allgemeine Bankrisiken |
|
|
|
119.150.000,00 |
92.600 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
Sonderposten nach
§ 340e Abs. 4 HGB |
366.269,57 EUR |
|
|
|
(366) |
| 12. |
Eigenkapital |
|
|
|
|
|
a)
gezeichnetes Kapital |
|
-,-- |
|
- |
|
b)
Kapitalrücklage |
|
|
-,-- |
|
- |
|
c)
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
|
ca)
Sicherheitsrücklage |
|
80.222.448,22 |
|
|
76.282 |
|
cb) andere
Rücklagen |
|
5.126.678,95 |
|
|
5.127 |
|
|
|
|
85.349.127,17 |
|
81.409 |
|
d) Bilanzgewinn |
|
|
22.133.755,21 |
|
3.940 |
|
|
|
|
|
107.482.882,38 |
85.349 |
| Summe der
Passiva |
|
|
|
1.953.908.061,66 |
2.004.229 |
| 1. |
Eventualverbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
a)
Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen
abgerechneten Wechseln |
|
-,-- |
|
- |
|
b)
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen |
|
21.066.133,82 |
|
21.407 |
|
c) Haftung
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten |
|
-,-- |
|
- |
|
|
|
|
|
21.066.133,82 |
21.407 |
| 2. |
Andere
Verpflichtungen a) Rücknahmeverpflichtungen aus
unechten Pensionsgeschäften |
|
-,-- |
|
- |
|
b)
Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen |
|
-,-- |
|
- |
|
c)
Unwiderrufliche Kreditzusagen |
|
71.708.155,71 |
|
102.885 |
|
|
|
|
|
71.708.155,71 |
102.885 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
|
|
|
|
01.01. -
31.12.2022 |
|
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Zinserträge aus |
|
|
|
|
|
a) Kredit-
und Geldmarktgeschäften |
40.092.136,21 |
|
|
21.827 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
abgesetzte
negative Zinsen |
-,-- EUR |
|
|
|
(115) |
|
aus der Abzinsung
von Rückstellungen |
10.898,99 EUR |
|
|
|
(3) |
|
b)
festverzinslichen Wertpapieren und
Schuldbuchforderungen |
5.522.042,23 |
|
|
4.608 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
abgesetzte negative
Zinsen |
-,-- EUR |
|
|
|
(-) |
|
|
|
|
45.614.178,44 |
|
26.436 |
| 2. |
Zinsaufwendungen |
|
|
5.516.798,89 |
|
1.386 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
abgesetzte
positive Zinsen |
120,69 EUR |
|
|
|
(675) |
|
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen |
12.201,90 EUR |
|
|
|
(9) |
|
|
|
|
|
40.097.379,55 |
25.050 |
| 3. |
Laufende
Erträge aus |
|
|
|
|
|
a) Aktien
und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren |
|
5.261.860,62 |
|
3.477 |
|
b)
Beteiligungen |
|
977.349,48 |
|
354 |
|
c) Anteilen
an verbundenen Unternehmen |
|
-,-- |
|
- |
|
|
|
|
|
6.239.210,10 |
3.831 |
| 4. |
Erträge
aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen |
|
|
400.709,49 |
166 |
| 5. |
Provisionserträge |
|
17.438.857,94 |
|
16.182 |
| 6. |
Provisionsaufwendungen |
|
|
763.892,24 |
|
1.047 |
|
|
|
|
|
16.674.965,70 |
15.135 |
| 7. |
Nettoertrag
des Handelsbestands |
|
|
-,-- |
- |
| 8. |
Sonstige
betriebliche Erträge |
|
|
1.970.488,29 |
1.663 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
aus der Abzinsung
von Rückstellungen |
668,80 EUR |
|
|
|
(-) |
| 9. |
(weggefallen) |
|
|
|
|
|
|
|
|
65.382.753,13 |
45.845 |
| 10. |
Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
|
|
|
a)
Personalaufwand |
|
|
|
|
|
aa)
Löhne und Gehälter |
15.011.952,12 |
|
|
14.290 |
|
ab) Soziale
Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und Unterstützung |
6.170.062,54 |
|
|
4.064 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
für
Altersversorgung |
3.394.757,32 EUR |
|
|
|
(1.353) |
|
|
|
|
21.182.014,66 |
|
18.355 |
|
b) andere
Verwaltungsaufwendungen |
|
9.485.976,75 |
|
9.595 |
|
|
|
|
|
30.667.991,41 |
27.950 |
| 11. |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
|
|
774.218,52 |
889 |
| 12. |
Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
|
|
1.891.724,65 |
1.828 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen |
178.560,75 EUR |
|
|
|
(451) |
| 13. |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen
und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
-,-- |
|
6.399 |
| 14. |
Erträge
aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der Auflösung von
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
27.395.320,81 |
|
- |
|
|
|
|
27.395.320,81 |
6.399 |
| 15. |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und
wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere |
|
-,-- |
|
4.985 |
| 16. |
Erträge
aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren |
|
-,-- |
|
- |
|
|
|
|
|
-,-- |
4.985 |
| 17. |
Aufwendungen
aus Verlustübernahme |
|
|
-,-- |
- |
| 18. |
Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds
für allgemeine Bankrisiken |
|
|
26.550.000,00 |
- |
| 19. |
Ergebnis der
normalen Geschäftstätigkeit |
|
|
32.894.139,36 |
3.795 |
| 20. |
Außerordentliche Erträge |
|
-,-- |
|
- |
| 21. |
Außerordentliche Aufwendungen |
|
-,-- |
|
- |
| 22. |
Außerordentliches Ergebnis |
|
|
-,-- |
- |
| 23. |
Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag |
|
10.614.558,61 |
|
277 |
| 24. |
Sonstige
Steuern, soweit nicht unter Posten 12
ausgewiesen |
|
145.825,54 |
|
132 |
|
|
|
|
10.760.384,15 |
145 |
| 25. |
Jahresüberschuss |
|
|
22.133.755,21 |
3.940 |
| 26. |
Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
|
|
-,-- |
- |
|
|
|
|
22.133.755,21 |
3.940 |
| 27. |
Entnahmen
aus Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
a) aus der
Sicherheitsrücklage |
|
-,-- |
|
- |
|
b) aus
anderen Rücklagen |
|
-,-- |
|
- |
|
|
|
|
|
-,-- |
- |
|
|
|
|
|
22.133.755,21 |
3.940 |
| 28. |
Einstellungen in Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
a) in die
Sicherheitsrücklage |
|
-,-- |
|
- |
|
b) in andere
Rücklagen |
|
-,-- |
|
- |
|
|
|
|
|
-,-- |
- |
| 29. |
Bilanzgewinn |
|
|
22.133.755,21 |
3.940 |
Anhang zum
31.12.2023
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der
Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der
Verordnung über die Rechnungslegung der
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
(RechKredV) aufgestellt.
B. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden
grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich
Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen
Abschnitten darauf hingewiesen.
1. Forderungen
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
(einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis
zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert.
Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und
Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in
die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden
planmäßig über die Laufzeit der
Geschäfte verteilt.
Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag
vorhersehbaren Risiken aus Forderungen und Schuldscheinen
wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach
den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht
ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der
Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der
Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und
Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten.
Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben
wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die
Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur
Entwicklung ebenso wie staatliche
Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern
unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine
nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern
zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung
gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und
Ermessensspielräume haben wir im Sinne der
kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw.
ausgeübt.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben
wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen
an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere
Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog.
Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7
gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen
Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView
für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten
Verlust für einen 12-Monatszeit-raum ohne Anrechnung
einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser
Berechnung waren insbesondere die mit unseren
Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten
Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen
12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse
bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der
internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als
risikolos betrachtet werden, wurden auch für die
handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im
Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung
verwendeten Parameter spiegeln nach unserer
Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag
ausreichend wider.
Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung
der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der
Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die
Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter
Berücksichtigung einer risikoadäquaten
Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an
dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit
orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum
Bilanzstichtag überprüft.
Dabei haben wir auch im Rahmen eines
Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit
CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten
erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected
Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen
entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten
Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die
Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.
Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt
als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden
(Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten
sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten
Pauschalwertberichtigungen werden an den
Unterstrichpositionen abgesetzt und als
Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen
Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für
widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als
Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen
Rückstellungen (Passivposten 7c).
Zusätzlich besteht Vorsorge für die
besonderen Risiken des Geschäftszweigs der
Kreditinstitute.
2. Wertpapiere
Die Zuordnung von Wertpapieren zur
Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum
Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht
geändert.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere der Liquiditätsreserve
(Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des
Wertaufholungsgebots bilanziert. Anschaffungskosten von
Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen
resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises
ermittelt.
Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem
Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen),
wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung auszugehen ist (gemildertes
Niederstwertprinzip).
Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum
Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße
Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt
erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben
wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen.
Unabhängig davon sind Wertminderungen von
Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets
dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der
Restlaufzeit zurückzuführen sind.
Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt
bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung
herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt
vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in
§ 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines
liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf
Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die
festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht
aktive Märkte vor.
In den Fällen, in denen wir nicht von einem
aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung
anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv
vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System
SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser
Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter
Verwendung laufzeit- und risikoadäquater
Zinssätze zugrunde.
Für Anteile an Investmentvermögen haben wir
als beizulegenden Wert den Rücknahme- bzw.
Börsenpreis angesetzt.
3. Beteiligungen und Anteile an
verbundenen Unternehmen
Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden
mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert
bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert werden vorgenommen.
Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich
auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem
Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann
zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der
Beteiligung dies rechtfertigen.
4. Immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen
Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 250,00 EUR werden aus
Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst.
Für Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten von mehr als 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR
wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt
unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung
über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.
Die Gebäude werden linear über die
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Soweit
steuerrechtlich höhere degressive
Abschreibungssätze zugelassen sind, werden diese
angewandt.
Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie
Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die
Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als
die für Gebäude geltende Abschreibungsdauer.
Gegenstände der Betriebs- und
Geschäftsausstattung einschließlich
Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr
der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung
verrechnet.
Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen
Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die
zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren,
die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis
zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien
werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und
zeitanteilig verteilt.
6. Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine
Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach
rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und
ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher
Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In
Einzelfällen haben wir dabei auch auf die
Einschätzung externer Sachverständiger
zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken
haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.
Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird
der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe
erfasst (Nettomethode).
Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von
einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die
übrigen Rückstellungen werden gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit
entsprechenden Zinssatz der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den
Abzinsungszeitraum anhand von Expertenschätzungen
bestimmt.
Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den
damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und
Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung
des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.
Entsprechendes gilt für eine Veränderung des
Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden
Verbrauchs. Erfolge aus der Änderung des
Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder
Zinseffekte einer geänderten Schätzung der
Restlaufzeit werden für Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen im Sonstigen
betrieblichen Ergebnis und für alle übrigen
Rückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der
Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck
entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden
künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen
von 3,00 % (Vorjahr 2,00 %) sowie Rentensteigerungen von
3,00 % (Vorjahr 2,00 %) unterstellt.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde
ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023
prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt,
zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen
Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn
Jahren.
Altersteilzeitverträge wurden in der
Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes,
des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und
ergänzender betrieblicher Vereinbarungen
abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten
Rückstellungen werden künftige Lohn- und
Gehaltssteigerungen von 3,00 % (Vorjahr 2,00 %) angenommen.
Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 4
Jahre. Die Abzinsung erfolgt aus Vereinfachungsgründen
mit dem Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von
15 Jahren von 1,72 %.
Der BGH hat mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR
234/20) über die Revision im
Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei
Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des
aktuellen Verfahrens war im Kern die Frage, wie der
während der typischerweise längeren Laufzeit
dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen
Verträge veränderliche Zinssatz für die
laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche
Regelungen mit dem Kunden, die eine Festlegung im Ermessen
des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig. Im
Sinne einer einvernehmlichen Lösung streben wir mit
unseren Kunden spätestens bei Vertragsbeendigung die
Erfüllung eventuell bestehender Ansprüche im Wege
eines Vergleichs an.
Die bilanziellen Folgen des Urteils haben wir bereits
im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt und bis zum
heutigen Bilanzstichtag fortgeschrieben. Dabei wurde der
für die Berechnung zugrunde gelegte Referenzzins
aufgrund der aktuellsten Rechtsprechung angepasst.
7. Bilanzierung und Bewertung von
Derivaten
Die Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der
Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.
Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des
Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB
einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands
sind, halten wir nicht.
Die laufenden Zinszahlungen aus
Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden
Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.
8. Bewertung des zinsbezogenen
Bankbuchs (Zinsbuch)
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden derivative
Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, sowie die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für
diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich
zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen
Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und
Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu
erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen
Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse
wendet die barwertige Methode an. Der Barwert ergibt sich
aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten
Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und
Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte
zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der
angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der
Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen
für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs
benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen
Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz
wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten
berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und
Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten
resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des
Bankbuchs berücksichtigt.
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein
Verpflichtungsüberschuss, sodass die Bildung einer
Rückstellung nicht erforderlich war.
C. Angaben und Erläuterungen zur
Bilanz
Aktiva 3 - Forderungen an
Kreditinstitute
In diesem Posten sind enthalten:
| Bilanzposten |
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
| Forderungen an die
eigene Girozentrale |
36.755 |
42.288 |
Aktiva 4 - Forderungen an Kunden
In diesem Posten sind Forderungen an Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe
von 28.421 TEUR (Vorjahr: 30.429 TEUR) enthalten.
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind:
|
31.12.2023
TEUR |
| Börsennotiert |
175.098 |
| Nicht
börsennotiert |
23.156 |
Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden
Zeitwert ausgewiesen werden:
|
31.12.2023
TEUR |
| Buchwert (ohne anteilige
Zinsen) |
183.050 |
| Beizulegender Wert |
170.290 |
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten
Wertpapieren handelt es sich überwiegend um Financials
und EU-Staatsanleihen, bei denen die niedrigeren
beizulegenden Werte ausschließlich auf marktbedingte
Wertminderungen zurückzuführen sind und die wir
in Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit der
Anleihen erworben haben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel in Kapitel E. dargestellt.
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
Die Sparkasse hält mehr als 10% der Anteile an
Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches
(KAGB), die nachfolgend dargestellt sind:
| Investmentfonds (in
TEUR) |
Buchwert |
Marktwert |
Differenz Marktwert zu
Buchwert |
Ausschüttungen in
2023 |
Tägliche
Rückgabe möglich |
Unterlassene
Abschreibungen |
| A-DAIR-FONDS |
141.392 |
152.543 |
11.151 |
3.490 |
Ja |
--- |
| Haranni-Fonds |
50.364 |
53.307 |
2.942 |
1.018 |
Ja |
--- |
| HI-DIVA 2025 |
9.434 |
9.434 |
0 |
100 |
Ja |
--- |
| HI-DIVA 2026 |
8.918 |
8.918 |
0 |
100 |
Ja |
--- |
| BayernInvest Euro Corp.
Non-Fin. |
2.735 |
2.735 |
0 |
26 |
Ja |
--- |
Die Anteile an Investmentvermögen sind der
Liquiditätsreserve zugeordnet.
Zweck der Anlage in Investmentfonds ist die Erzielung
einer überdurchschnittlichen Performance bei
gleichzeitiger Risikostreuung. Die Investmentfonds
investieren überwiegend in europäische Renten
bzw. inländische Immobilien.
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapiere sind 8.776 TEUR
börsennotiert und 18.352 TEUR nicht
börsennotiert.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel in Kapitel E. dargestellt.
Aktiva 7 - Beteiligungen
Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1
HGB, soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
| Name und Sitz der
Gesellschaft |
Anteil am Kapital
in % |
Eigenkapital
Mio. Euro |
Jahresergebnis
TEUR |
| Sparkassenverband
Westfalen-Lippe, Münster |
1,41 |
1.174,4 |
0,0 |
|
|
(31.12.2022) |
(31.12.2022) |
| Herner Gesellschaft
für Wohnungsbau mbH, Herne |
15,59 |
33,5 |
2.062,8 |
|
|
(31.12.2022) |
(31.12.2022) |
| Immobiliengesellschaft
Herne mbH & Co. KG, Herne |
49,00 |
9,0 |
17,1 |
|
|
(30.09.2023) |
(30.09.2023) |
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel in Kapitel E. dargestellt.
Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen
Der Posten Anteile an verbundenen Unternehmen
entfällt vollständig auf die Versicherungsdienst
der Herner Sparkasse GmbH Finanz- und
Versicherungsvermittlung, Herne. An dieser Gesellschaft
hält die Sparkasse 100 % der Kapitalanteile (26 TEUR).
Das Jahresergebnis von 401 TEUR wurde aufgrund eines
Ergebnisabführungsvertrages vollständig an die
Sparkasse abgeführt.
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung des
Tochterunternehmens für die Beurteilung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse
wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses
gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel in Kapitel E. dargestellt.
Aktiva 9 - Treuhandvermögen
Das Treuhandvermögen betrifft in voller
Höhe die Forderungen an Kunden.
Aktiva 11 - Immaterielle
Anlagewerte
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel in Kapitel E. dargestellt.
Aktiva 12 - Sachanlagen
In diesem Posten sind enthalten:
| Bilanzposten |
31.12.2023
TEUR |
| Im Rahmen der eigenen
Geschäftstätigkeit genutzte
Grundstücke und Gebäude |
6.065 |
| Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
1.391 |
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel in Kapitel E. dargestellt.
Aktiva 13 - Sonstige
Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:
| Bilanzposten |
31.12.2023
TEUR |
| Gewinnausschüttung
Versicherungsdienst der Herner Sparkasse GmbH Finanz-
und Versicherungsvermittlung |
401 |
|
Steuererstattungsansprüche |
632 |
| Provisionsansprüche
an Verbundpartner |
1.061 |
Aktiva 14-
Rechnungsabgrenzungsposten
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind mit 1 TEUR
(Vorjahr: 2 TEUR) Disagien aus Verbindlichkeiten und mit 6
TEUR Agien (Vorjahr: 9 TEUR) aus Forderungen enthalten.
Passiva 1 - Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Für die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in
Höhe von 81.176 TEUR (Vorjahr: 85.753 TEUR) als
Sicherheit übertragen worden.
Passiva 2 - Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
373 |
140 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
10.035 |
1.377 |
Passiva 4 -
Treuhandverbindlichkeiten
Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Passiva 5 - Sonstige
Verbindlichkeiten
Die Sonstigen Verbindlichkeiten entfallen mit 466
TEUR auf Verbindlichkeiten für erhaltene Leistungen
und mit 1.721 TEUR auf Verbindlichkeiten aus noch
abzuführenden Steuern.
Passiva 6 -
Rechnungsabgrenzungsposten
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind mit 32 TEUR
(Vorjahr: 47 TEUR) Disagien aus Forderungen enthalten.
Passiva 7 - Rückstellungen
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach
Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt
zum 31.12.2023 195 TEUR.
Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in
Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die
(Sicherheits-) Rücklage dotiert wurde.
Eventualverbindlichkeiten
In diesem Posten werden übernommene
Bürgschaften und Gewährleistungsverträge
erfasst.
Auf Basis der regelmäßigen
Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer
Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier
ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu
einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen
werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit
überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden
kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie
sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten
abgesetzt worden.
Andere Verpflichtungen
Die unter diesem Posten ausgewiesenen
unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer
Kreditvergabeprozesse herausgelegt.
Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass
unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre
vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu
erfüllen.
D. Angaben und Erläuterungen zur
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung 2 -
Zinsaufwendungen
In diesem Posten sind Aufwendungen in Höhe von
660 TEUR enthalten, die auf die Zuführung zur
Rückstellung zu Zinsanpassungsklauseln bei
Prämiensparverträgen entfallen.
Gewinn- und Verlustrechnung 3 -
Laufende Erträge
Im laufenden Jahr 2023 wurde ein bestehender
Wertpapier-Spezialfonds mit einem Volumen von 1,8 Mio. EUR
aufgestockt. Die Erträge aus der Aufstockung des
Wertpapier-Spezialfonds fließen der Sparkasse erst
nach Ablauf des Fondsgeschäftsjahres im Februar 2024
zu.
Gewinn- und Verlustrechnung 5 -
Provisionserträge
Von den Provisionserträgen entfallen 3.055 TEUR
(Vorjahr: 2.769 TEUR) auf für Dritte erbrachte
Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung,
insbesondere die Vermittlung von Produkten der
Verbundpartner (Bausparverträge, Immobilien,
Investmentzertifikate und Konsumentenkredite).
Gewinn- und Verlustrechnung 8 -
Sonstige betriebliche Erträge
In den Sonstigen betrieblichen Erträgen sind 885
TEUR Erstattungszinsen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag
sowie 348 TEUR aus der Auflösung von
Rückstellungen enthalten.
Gewinn- und Verlustrechnung 10 -
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
In diesem Posten sind Aufwendungen in Höhe von
2.094 TEUR enthalten, die aus Effekten aus der
Änderung der Trendannahmen bei den
Pensionsrückstellungen resultieren.
Gewinn- und Verlustrechnung 12 -
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen
mit 644 TEUR auf Nachzahlungszinsen aus Steuern vom
Einkommen und Ertrag.
Gewinn- und Verlustrechnung 23 -
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember
2023 betrug der Aufwand 10.615 TEUR, während sich
für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
ein Ertrag von 277 TEUR ergab.
E. Sonstige Angaben
Fristengliederung (in TEUR)
|
mit einer
Restlaufzeit von |
|
|
|
bis drei Monate |
mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
mehr als fünf
Jahre |
mit unbestimmter
Laufzeit |
im Jahr 2024
fällig |
| Aktivposten |
|
|
|
|
|
|
| 3. Forderungen an
Kreditinstitute |
|
|
|
|
|
|
| b) andere Forderungen
(ohne Bausparguthaben) |
3.662 |
--- |
37.000 |
121.000 |
--- |
--- |
| 4. Forderungen an
Kunden |
58.850 |
109.633 |
320.596 |
597.684 |
31.422 |
--- |
| 5. Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
--- |
--- |
--- |
--- |
--- |
61.701 |
| Passivposten |
|
|
|
|
|
|
| 1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
|
|
|
|
|
|
| b) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
1.574 |
7.441 |
20.860 |
51.302 |
--- |
--- |
| 2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
|
|
|
|
|
|
| a) Spareinlagen |
|
|
|
|
|
|
| ab) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten |
852 |
13.699 |
1.461 |
182 |
--- |
--- |
| b) andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
| bb) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
3.009 |
18.183 |
24.980 |
1.947 |
--- |
--- |
Anlagespiegel (in TEUR)
|
Entwicklung des Finanzanlagevermögens |
| Entwicklung der
Anschaffungs-/Herstellungskosten |
Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
Beteiligungen |
Anteile an verbundenen
Unternehmen |
| Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
189.781 |
--- |
54.756 |
26 |
| Zugänge |
--- |
--- |
4.961 |
--- |
| Abgänge |
--- |
--- |
--- |
--- |
| Umbuchungen |
--- |
--- |
--- |
--- |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
189.781 |
--- |
59.717 |
26 |
| Entwicklung der
kumulierten Abschreibungen |
|
|
|
|
| Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
6.732 |
--- |
13.211 |
--- |
| Abschreibungen im
Geschäftsjahr |
--- |
--- |
--- |
--- |
| Zuschreibungen im
Geschäftsjahr |
--- |
--- |
--- |
--- |
| Änderung der
gesamten Abschreibungen |
|
|
|
|
| im Zusammenhang mit
Zugängen |
--- |
--- |
--- |
--- |
| im Zusammenhang mit
Abgängen |
--- |
--- |
--- |
--- |
| im Zusammenhang mit
Umbuchungen |
--- |
--- |
--- |
--- |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
6.732 |
--- |
13.211 |
--- |
| Buchwerte |
|
|
|
|
| Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
183.049 |
--- |
41.545 |
26 |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
183.049 |
--- |
46.506 |
26 |
|
Entwicklung des Sachanlagevermögens |
|
Immaterielle
Anlagewerte |
Sachanlagen |
| Entwicklung der
Anschaffungs-/Herstellungskosten |
|
|
| Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
339 |
36.288 |
| Zugänge |
14 |
442 |
| Abgänge |
69 |
503 |
| Umbuchungen |
--- |
--- |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
284 |
36.227 |
| Entwicklung der
kumulierten Abschreibungen |
|
|
| Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
327 |
28.507 |
| Abschreibungen im
Geschäftsjahr |
8 |
766 |
| Zuschreibungen im
Geschäftsjahr |
--- |
--- |
| Änderung der
gesamten Abschreibungen |
|
|
| im Zusammenhang mit
Zugängen |
--- |
--- |
| im Zusammenhang mit
Abgängen |
69 |
501 |
| im Zusammenhang mit
Umbuchungen |
--- |
--- |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
266 |
28.772 |
| Buchwerte |
|
|
| Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
12 |
7.781 |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
18 |
7.455 |
Latente Steuern
Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten
resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte.
Wir haben diese Effekte auf der Basis eines
Körperschaftsteuersatzes (inklusive
Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines
Gewerbesteuersatzes von 17,50 % unter Zugrundelegung des
Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt.
Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.
Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf
folgende Bilanzpositionen:
| Positionen |
Erläuterung der
Differenz |
| Aktive latente
Steuern |
|
| Forderungen an
Kunden |
Unterschiedliche
Bewertung der Pauschalwertberichtigung in der Steuer-
und Handelsbilanz |
| Festverzinsliche
Wertpapiere |
Vorsorgereserven gem.
§ 340f HGB / § 26a KWG a. F. |
| Beteiligungen |
Steuerlich nicht zu
berücksichtigende Abschreibungen |
| Rückstellungen |
Steuerlich nicht oder
nur in geringerer Höhe gebildete
Rückstellungen |
| Passive latente
Steuern |
|
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
(Kumulierte) negative
Aktiengewinne aus Spezialfonds |
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver
latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht
nicht genutzt wurde.
Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der
Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten
Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn-
und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im
Wesentlichen auf steuerliche Korrekturen für
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere, die steuerlich nicht oder nur in geringerer
Höhe gebildeten Rückstellungen sowie die
unterschiedliche Bewertung der Pauschalwertberichtigung
zurückzuführen.
Derivative Finanzinstrumente
Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw.
Steuerung von Zinsänderungsrisiken Zinsswaps als
Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Im Berichtszeitraum
wurden keine Handelsbuchgeschäfte in derivativen
Finanzinstrumenten getätigt.
Die am Bilanzstichtag bestehenden derivativen
Finanzinstrumente ergeben sich aus der nachstehenden
Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten
derivativen Finanzinstrumente. Bei den
Deckungsgeschäften handelt es sich um in die
verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogene schwebende
Geschäfte.
|
beizulegende Zeitwerte (in TEUR) |
|
|
Marktpreis |
Preis nach
Bewertungsmethode |
Rückstellung
(P7) |
|
negativ |
positiv |
negativ |
positiv |
|
| Zinsbezogene
Geschäfte |
|
|
|
|
|
| Zinsswap |
|
|
|
9.456 |
|
| Summe |
|
|
|
9.456 |
|
| davon:
Deckungsgeschäfte |
|
|
|
9.456 |
|
|
Nominalbeträge (in TEUR) |
|
|
nach
Restlaufzeiten |
|
|
bis 1 Jahr |
1 - 5 Jahre |
> 5 Jahre |
Insgesamt |
| Zinsbezogene
Geschäfte |
|
|
|
|
| Zinsswap |
--- |
5.000 |
170.000 |
175.000 |
| Summe |
--- |
5.000 |
170.000 |
175.000 |
| davon:
Deckungsgeschäfte |
--- |
5.000 |
170.000 |
175.000 |
Bei den aufgeführten derivativen
Finanzinstrumenten entspricht der beizulegende Zeitwert bei
einem aktiven Markt dem Marktpreis. Soweit kein aktiver
Markt besteht, wurde der beizulegende Zeitwert anhand von
Bewertungsmethoden ermittelt.
Die im Rahmen der Steuerung von
Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen
Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung
des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet.
Bei den Kontrahenten der derivativen
Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um
deutsche Kreditinstitute.
Nicht in der Bilanz enthaltene
finanzielle Verpflichtungen
VBL-Zusatzversorgung
Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes (Tarifvertrag-ATV)" zugesagt. Um den
anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu
verschaffen, ist die Sparkasse beteiligt bei der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Die VBL finanziert die Versorgungsverpflichtungen im
Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines
Abschnittsdeckungsverfahrens mit einem zehnjährigen
Deckungsabschnitt ein Umlagesatz bezogen auf die
zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten ermittelt. Ein Sanierungsgeld zur
Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem
entstandenen Versorgungsansprüche wird nicht mehr
erhoben. Der Umlagesatz beträgt insgesamt 7,30 % der
zusatzversorgungspflichtigen Gehälter
(einschließlich insgesamt 1,81 % Eigenanteil der
Pflichtversicherten an der Umlage). Der Umlagesatz
einschließlich des Eigenanteils der
Pflichtversicherten an der Umlage bleibt im Jahr 2024
unverändert.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV-K richtet sich gegen die VBL,
während die Verpflichtung der Sparkasse
ausschließlich darin besteht, der VBL im Rahmen des
mit ihr begründeten Beteiligungsverhältnisses die
erforderlichen, satzungsmäßig geforderten
Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die
Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei
versorgungspflichtigen Entgelten von 13.776 TEUR betrugen
im Geschäftsjahr 2023 739 TEUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n.
F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der VBL
handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung.
Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach
Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu
ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im
umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden
Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt.
Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F.
für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2
EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis
beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anzugebene Betrag auf 47.244 TEUR.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung
der VBL unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1
% und unter Anwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen
VBL 2010 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der
die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten
Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern
die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt.
Hierfür liegen gemäß der Einschätzung
des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023
für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr
bestätigt der verantwortliche Aktuar der VBL in diesem
Gutachten die Angemessenheit der
rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des
Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des
versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die
Sicherstellung der laufenden Finanzierbarkeit der
Verpflichtung der VBL.
Sicherungssystem der deutschen
Sparkassenorganisation
Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem
der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf
regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen
überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft.
Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der
Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein
Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im
Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der
Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das
von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als
Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz
(EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:
1. Freiwillige Institutssicherung
Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist
es, die angehörenden Institute selbst zu schützen
und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche
Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein
Entschädigungsfall vermieden und die
Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne
Einschränkungen fortgeführt werden.
2. Gesetzliche Einlagensicherung
Das institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem
nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen
Einlagensicherung haben die Kunden gegen das
Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen
Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR.
Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine
reine Rückfalllösung für den Fall, dass die
freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht
greifen sollte.
Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG
verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als
Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten
institutsbezogenen Sicherungssystems der
Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres-
und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet
werden.
Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr
2024 aufzubringende Zielvolumen 6.399 TEUR. Bis zum
31.12.2023 wurden 3.853 TEUR eingezahlt.
Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der
Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von
unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment
Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser
Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 1.335
TEUR Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um sonstige
finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr.
3a HGB. Die Payment Commitments sind vollständig durch
Finanzsicherheiten unterlegt.
Indirekte Haftung für die Erste
Abwicklungsanstalt (EAA)
Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom
24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009
zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG,
Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)
gemäß § 8a
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der
Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist
entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 %
verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA,
die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen
werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25
Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die
Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus
künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung,
die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag
vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum
Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer
Rückstellung.
Für die mit der Auslagerung des Portfolios der
ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte
Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem
Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus
künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von
30.342 TEUR anzusparen. Zum 31. Dezember 2023 hat die
Sparkasse 6,3 Mio. EUR der Vorsorgereserven
gemäß § 340f HGB für die indirekte
Verlustausgleichspflicht gebunden. Im Januar 2021 hat das
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den
nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten
Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge
unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der
Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die
Sparkasse in entsprechender Höhe eine
Rückstellung bilden.
Mitglied des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe (SVWL)
Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes
Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am
Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag
1,41 %. Der Verband ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das
Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu
fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen
durchzuführen und die Aufsichtsbehörde
gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors
gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen
Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche
Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der
Satzung des Verbands eine Umlage von den
Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die
Geschäftskosten nicht decken.
Verbindliche
Abnahmeverpflichtungen
Die Herner Sparkasse hat verbindliche
Abnahmeverpflichtungen abgegeben, nach der sie sich
verpflichtet, innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf
Anforderung Fondsanteile mit einem Volumen von 2.390 TEUR
zu übernehmen.
Beteiligung
Die Sparkasse hat im Jahr 2021 einen Vertrag mit
einer Wohnungsbaugesellschaft zur Übernahme von
Geschäftsanteilen geschlossen. Die Kaufpreiszahlung
setzt sich aus dem am 01.01.2022 fälligen
Basiskaufpreis in Höhe von 15.350 TEUR und ggf. in den
Jahren 2023 bis 2025 zu zahlenden Besserungsbeträgen
zusammen. Diese nachträglichen Kaufpreiszahlungen sind
vom Eintritt bestimmter Bedingungen abhängig, die
allein von der Wohnungsbaugesellschaft zu vertreten sind.
Für das Jahr 2023 wurden diese Bedingungen
erfüllt, sodass sich der Kaufpreis nachträglich
um 450 TEUR erhöht hat.
Abschlussprüferhonorar
Im Geschäftsjahr wurden für den
Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
|
TEUR |
|
Abschlussprüferleistungen |
242 |
| Andere
Bestätigungsleistungen |
22 |
| Gesamtbetrag |
264 |
Berichterstattung über die
Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des
Vorstandes
Für die Verträge mit den Mitgliedern des
Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er
orientiert sich dabei an den Empfehlungen der
nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den
Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und
Stellvertreter.
Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf
fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die
Mitglieder des Vorstands erhalten feste Bezüge. Diese
setzen sich bei Herrn Blanquez aus dem Grundgehalt und
einer Vorstandszulage von 15 % zusammen. Herr Plötzke
erhält ausschließlich feste Bezüge in Form
des Grundgehalts. Neben den festen Bezügen kann den
Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine
Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts
gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich
durch den Verwaltungsrat festgelegt. Auf die festen
Gehaltsansprüche von Herrn Blanquez sowie von Herrn
Plötzke wird die Tarifentwicklung des
öffentlichen Dienstes angewendet.
|
Vorstandsbezüge 2023 |
|
|
|
Grundbetrag und
allgemeine
Zulage (erfolgsunabhängig) |
Leistungszulage
(erfolgsabhängig) |
Sonstige
Vergütung |
Gesamtvergütung |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Blanquez, Antonio
Vorsitzender |
399 |
0 |
7 |
406 |
| Plötzke, Dirk
Vorstandsmitglied |
328 |
0 |
84 |
413 |
| Summe |
727 |
0 |
92 |
819 |
Die sonstigen Vergütungen betreffen
Sachbezüge aus der privaten Nutzung von
Dienstfahrzeugen sowie bei Herrn Plötzke in Höhe
von 82 TEUR die Beiträge für ein
zusätzliches Alterseinkommen.
Im Falle der regulären Beendigung der
Tätigkeit hat Herr Blanquez Anspruch auf
Ruhegehaltszahlungen in Höhe von 55 % der festen
Bezüge.
Im Falle einer Nichtverlängerung des
Dienstvertrags hat Herr Blanquez Anspruch auf
Ruhegehaltszahlungen mit seinem Ausscheiden, sofern die
Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Der
Anspruch beträgt derzeit 50 % der festen Bezüge.
Sowohl für Herrn Blanquez als auch für
Herrn Plötzke besteht ein Anspruch auf Zahlung einer
Abfindung nicht.
Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der
Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des
öffentlichen Dienstes angewendet.
Auf dieser Basis und unter der Annahme eines
Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65.
Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
errechnet.
| Vorstand |
Im Jahr 2023 der
Pensionsrückstellung zugeführt |
Barwert der
Pensionsansprüche 31.12.2023 |
|
TEUR |
TEUR |
| Blanquez, Antonio
Vorsitzender |
1.272 |
6.873 |
Bezüge der Mitglieder der
Aufsichtsgremien
Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des
Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse
wird ein Sitzungsgeld von 180,00 EUR je Sitzung gezahlt.
Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des
Verwaltungsrats für ihre Tätigkeit im
Verwaltungsrat einen Pauschalbetrag von 1.840,00 EUR p. a.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, des Risikoausschusses
und des Hauptausschusses erhält je Gremium einen
Pauschalbetrag von 3.680,00 EUR p. a., die
stellvertretenden Vorsitzenden erhalten zusätzlich zur
Pauschalentschädigung für die ordentlichen
Mitglieder des Verwaltungsrats jeweils je Gremium einen
Pauschalbetrag von je 920,00 EUR p. a. Bei
unterjährigem Wechsel erfolgt eine zeitanteilige
Vergütung.
In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit
und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023
folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor
genannten Gremien:
| Name |
EUR |
Name |
EUR
|
| Bleck, Volker |
3.820,00 |
Radicke, Timon
Nikolaus |
2.601,37 |
| Dudda, Dr. Frank |
13.200,00 |
Reinke, Thomas |
2.920,00 |
| Ellermann, Andreas |
3.100,00 |
Richter, Benjamin |
3.100,00 |
| Gera, Kai Eric |
2.920,00 |
Rickert, Sven |
540,00 |
| Heinzel, Wolfgang
Bruno |
3.100,00 |
Rudolph, Thorsten
Carsten |
3.100,00 |
| Klute, Jürgen |
2.920,00 |
Sobieski, Udo |
6.940,00 |
| Liedtke, Karl Peter |
180,00 |
Szelag, Bettina |
1.432,27 |
| Meisolle, Bianca |
2.740,00 |
Taubenheim, Dennis |
4.180,00 |
| Oehler, Andrea |
3.280,00 |
Thunig, Jochen |
360,00 |
| Przybyl, Gabriele |
3.100,00 |
|
|
|
|
Insgesamt: |
63.533,64 |
Pensionsrückstellungen und
-Zahlungen sowie weitere Bezüge für bzw. an
frühere Mitglieder des Vorstands und deren
Hinterbliebene
An frühere Mitglieder des Vorstands und deren
Hinterbliebene wurden 565 TEUR gezahlt; die
Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis
betrugen am 31. Dezember 2023 11.449 TEUR.
Vorschüsse und
Kreditgewährungen an den Vorstand und den
Verwaltungsrat
Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31.
Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und
Avale in Höhe von zusammen 93 TEUR und Mitgliedern des
Verwaltungsrats in Höhe von 1.075 TEUR gewährt.
Mitarbeiter/innen
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
| Mitarbeiter/innen |
2023 |
2022 |
| Vollzeitkräfte |
169 |
171 |
| Teilzeit- und
Ultimokräfte |
116 |
113 |
|
285 |
284 |
| Auszubildende |
10 |
8 |
| Insgesamt |
295 |
292 |
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss
des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten.
Verwaltungsrat
|
Verwaltungsrat |
| Vorsitzender |
Stv. Vorsitzende |
Mitglieder |
Dr. Frank Dudda
Hauptamtlicher Oberbürgermeister |
1. Udo Sobieski
Disponent i. R. Entsorgung Herne |
Volker Bleck
Wirtschaftsinformatiker i. R. |
Andrea Oehler
Wirtschafts- und
Steuerfachangestellte i. R. |
|
|
Andreas Ellermann
Sparkassenangestellter |
Gabriele Przybyl
Industriekauffrau |
|
2. Timon Nikolaus
Radicke
(bis 13.08.2023)
Lehrer |
Kai Eric Gera
Versicherungsfachmann |
Thomas Reinke
Lehrer |
|
|
Wolfgang Bruno Heinzel
Selbstständiger Rechtsanwalt |
Benjamin Richter
Sparkassenangestellter |
|
2. Bettina Szelag
(ab 05.09.2023)
Referentin, Deutsche
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See |
Jürgen Klute
Theologe, Sozialpfarrer |
Thorsten Carsten Rudolph
Sparkassenangestellter |
|
|
Bianca Meisolle
Sparkassenangestellte |
Dennis Taubenheim
Sparkassenangestellter |
|
Stellvertretende Mitglieder |
Hendrik Bollmann
Lehrer |
Iris Gronert
Sparkassenangestellte |
Andreas Reifschneider
Geschäftsführer, Hilfs- und
Wohlfahrtsorganisation |
Jochen Thunig
Sparkassenangestellter |
Salvatore Bulla
Sparkassenangestellter |
Thomas Kaminski
Sparkassenangestellter |
Sven Rickert
Kundenbetreuer
Onlinehandel |
Heiko Welke
Sparkassenangestellter |
Veronika Buszewski
Lehrerin |
Michael Marcus Lewburg
Rechtsanwalt |
Olaf Semelka
Betriebswirt, Energieversorger |
|
Andrea Gerdemarie
Ellerbrock
Hausmeisterin |
Karl Peter Liedtke
Fotograf |
Natascha Stoye
Lehrerin |
|
|
Beanstandungsbeamter gem. § 11 Abs. 3 SpkG
NW |
Dr. Frank Dudda
Hauptamtlicher Oberbürgermeister |
Vertreter im
Verhinderungsfall:
Dr. Hans Werner Klee
Stadtkämmerer/Stadtdirektor |
Vorstand
|
Vorstand |
| Vorsitzender |
Mitglied |
| Antonio Blanquez |
Dirk Plötzke |
Herner Sparkasse
Der Vorstand
Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.
Dezember 2023 ("Länderspezifische
Berichterstattung")
Die Herner Sparkasse hat keine Niederlassungen im
Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich
ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit
als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik
Deutschland. Die Tätigkeit der Herner Sparkasse
besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere
rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden
entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu
gewähren.
Die Herner Sparkasse definiert den Umsatz als Saldo
aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge,
Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc.,
Erträge aus Gewinngemeinschaften etc.,
Provisionserträge, Provisionsaufwendungen,
Nettoertrag/ -aufwand des Handelsbestands (Erträge /
Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche
Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum
1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 65.382.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in
Vollzeitäquivalenten beträgt im
Jahresdurchschnitt 237.
Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 32.894.
Die Steuern auf den Gewinn betragen TEUR 10.615 und
betreffen laufende Steuern.
Die Herner Sparkasse hat im Geschäftsjahr keine
öffentlichen Beihilfen erhalten.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Herner Sparkasse
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Herner Sparkasse
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Herner
Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse
zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.
537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen
sowie den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse
unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte in der Prüfung des
Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind
solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in
unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und
bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht
besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung der Forderungen an Kunden
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen
Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Bewertung der Forderungen an
Kunden
a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.
Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten
Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 57,2 % der Bilanzsumme
ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat
daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss,
insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023
wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in
Form eines Anstiegs der Energiepreise, der
Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit,
von Lieferengpässen und einer hohen Inflation
geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes
Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und
Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder
nicht vollumfänglich nachkommen können
(Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt
daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse
im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von
Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.
b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen
Prüfung der organisatorischen Pflichten und der
Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der
Kreditprozesse, unter anderem die
Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die
Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten
Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des
Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der
Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf
Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.
Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft
prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des
Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen
Kreditengagements. Für diese Kreditfälle
untersuchten wir die ordnungsgemäße
handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im
Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße
Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den
Mindestanforderungen für das Risikomanagement
(MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen
Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen
bestimmt.
Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u.
a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang
nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile
(Blankokredite) oder Negativhinweise aus der
Kontoführung des Kreditnehmers
(Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben
wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit
eine Rückführung der Forderung durch den
Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener
Kreditsicherheiten zu erwarten ist.
Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen
eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert
und wurden wirksam durchgeführt.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und
der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4
(Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.)
enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die
Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht
(Abschnitte 2.4.2.2. und 4.2.1.1.).
Sonstige Informationen
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― |
die übrigen Teile des
Geschäftsberichts für das
Geschäftsjahr 2023, mit Ausnahme des
geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
sowie unseres Bestätigungsvermerks; der
Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr
2023 wird uns vereinbarungsgemäß nach dem
Datum dieses Bestätigungsvermerks zur
Verfügung gestellt
|
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der
Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
|
| ― |
anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
|
Falls wir auf Grundlage der von uns
durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine
wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen
Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über
diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem
Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans
(Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die
Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner
ist der Vorstand verantwortlich für die internen
Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich
für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten Internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der vom Vorstand angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des vom Vorstand
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Sparkasse ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Sparkasse vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Sparkasse.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom
Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.
Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu
den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den
zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es
besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
|
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter
anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der
Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
Internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
aus wirken, und sofern einschlägig, die zur
Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen
vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere
rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß
Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des
Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k
Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der
Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in
Einklang stehen.
Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, haben folgende
Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im
Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur
Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
| ― |
Prüfung nach § 89 Abs.
1 des WpHG
|
| ― |
Prüfung der Beträge
der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG
für die Bemessung der Umlage der Kosten für
die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel
|
Verantwortlicher
Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Arne Wagner.
Sparkassenverband Westfalen-Lippe
- Prüfungsstelle -
Antrag: Verwendung des
Jahresüberschusses 2023 (§ 24 Abs. 4, § 25
SpkG NW)
1. Sachverhalt:
Gemäß § 24 Abs. 4 SpkG NW legt der
Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit
Bestätigungsvermerk des Sparkassenverbandes sowie den
Lagebericht der Vertretung des Trägers vor. Diese
beschließt auf Vorschlag des Verwaltungsrates
über die Verwendung des Jahresüberschusses nach
§ 25 SpkG NW.
Bei ihrer Entscheidung hat die Vertretung des
Trägers die Angemessenheit der Ausschüttung im
Hinblick auf die künftige wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf
die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der
Sparkasse zu berücksichtigen (§ 25 Abs. 2 SpkG
NW).
Der Ausschüttungsbetrag ist zur Erfüllung
der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des
Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu
verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen,
bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen
Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung und
Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie
Umwelt zu beschränken (§ 25 Abs. 3 SpkG NW).
| Der
Jahresüberschuss der Sparkasse beträgt |
22.133.755,21 EUR. |
Ein ausschüttungsgesperrter Betrag, der
entsprechend der handelsrechtlichen Vorgaben in den letzten
Jahren nicht ausgeschüttet werden durfte, sondern den
Gewinnrücklagen (der Sicherheitsrücklage)
zuzuführen war, ist in diesem Jahr nicht zu
berücksichtigen.
2. Beschlussalternativen:
Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe
von 22.133.755,21 EUR kann
1) an den Träger ausgeschüttet werden, der
ihn nach den obigen Maßgaben verwenden muss (§
25 Abs. 1 lit. b) SpkG NW)
oder
2) der Sicherheitsrücklage oder einer freien
Rücklage zugeführt werden (§ 25 Abs. 1 lit.
c) SpkG NW)
oder
3) als Gewinnvortrag verwendet werden (§ 25 Abs.
1 lit. d) SpkG NW).
3. Antrag / Beschlussvorschlag:
Der Vorstand schlägt vor, einen Gesamtbetrag in
Höhe von 17.133.755,21 EUR der
Sicherheitsrücklage zuzuführen und den
Hauptausschuss in eigener Verantwortung unter
Berücksichtigung der Interessen der Sparkasse eine
Beschlussempfehlung über die Verwendung des
verbleibenden Jahresüberschusses in Höhe von
5.000.000 EUR an den Verwaltungsrat aussprechen zu lassen.
28. Mai 2024
110.1
Der Vorstand
| Blanquez |
Plötzke |
Schriftführer |
Beschlussvorschlag des
Hauptausschusses:
Der Hauptausschuss schlägt dem Verwaltungsrat
vor, dem Rat der Stadt Herne zu empfehlen, den
Jahresüberschuss der Sparkasse wie folgt zu verwenden:
| Der
Jahresüberschuss der Sparkasse beträgt |
22.133.755,21 EUR. |
| An den Träger
werden ausgeschüttet |
5.000.000,00 EUR. |
| Der
Sicherheitsrücklagen werden zugeführt |
17.133.755,21 EUR. |
| Der Gewinnvortrag
beträgt |
EUR. |
Einstimmig
| mit |
Stimmen |
| bei |
Gegenstimmen |
| bei |
Stimmenthaltungen |
Der Hauptausschuss
| Vorsitzender |
Mitglied |
Schriftführer |
Beschluss des Verwaltungsrates:
Der Verwaltungsrat beschließt, dem Rat der
Stadt Herne zu empfehlen, den Jahresüberschuss wie
folgt zu verwenden:
| Der
Jahresüberschuss der Sparkasse beträgt |
22.133.755,21 EUR. |
| An den Träger
werden ausgeschüttet |
5.000.000,00 EUR. |
| Der
Sicherheitsrücklagen werden zugeführt |
17.133.755,21 EUR. |
| Der Gewinnvortrag
beträgt |
EUR. |
Einstimmig
| mit |
Stimmen |
| bei |
Gegenstimmen |
| bei |
Stimmenthaltungen |
Der Verwaltungsrat
| Vorsitzender |
Mitglied |
Schriftführer |
Beschlussauszug
aus der Sitzung des Rates der Stadt vom 25.06.2024
Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2023
Vorlage: 2024/0508
Beschluss:
I. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis
von
1. dem Jahresabschluss 2023 mit dem Lagebericht der
Herner Sparkasse für das Geschäftsjahr 2023,
2. dem Bestätigungsvermerk der
Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe,
3. der Feststellung des Jahresabschlusses und
Billigung des Lageberichtes 2023 durch den Verwaltungsrat
der Herner Sparkasse,
4. der Beschlussempfehlung über die Verwendung
des Jahresüberschusses 2023 durch den Verwaltungsrat
der Herner Sparkasse sowie
5. der gemeinsamen Erklärung von Vorstand und
Verwaltungsrat über die Einhaltung der Empfehlungen
des Corporate Governance Kodex der Herner Sparkasse im
Geschäftsjahr 2023 (s. Anlage 2).
II. Der Rat der Stadt
beschließt:
1. Den Organen der Herner Sparkasse wird
gemäß § 8 Abs. 2 lit. f) des
Sparkassengesetzes für Nordrhein-Westfalen (SpkG NW)
aus der Führung der Jahresrechnung 2023 Entlastung
erteilt.
2. Vom Jahresüberschuss der Herner Sparkasse aus
dem Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 22.133.755,21
€ werden 5.000.000,00 € brutto an die Stadt Herne
ausgeschüttet und der verbliebene Betrag in Höhe
von 17.133.755,21 € der Sicherheitsrücklage
zugeführt. Eine Verwendung für den Gewinnvortrag
wird nicht vorgenommen.
Abstimmungsergebnis:
| dafür: |
57 |
| dagegen: |
0 |
| Enthaltung: |
0 |
Hiermit wird amtlich beglaubigt, dass der vorstehende
Auszug mit dem Entwurf der Niederschrift
übereinstimmt.
| Der
Oberbürgermeister im Auftrag |
| (Hartmann) |
|