Herner Sparkasse

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRA 5098
Eingetragen
18.3.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 1 der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebes der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen vom 15.12.1995.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Plötzke
seit 2.7.2018
Vorstandsmitglied
Antonio Blanquez
seit 2.7.2018
Vorsitzender des Vorstands

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Herner Sparkasse

Herne

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse


Die Sparkasse ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Bochum unter der Nummer A 5098 im Handelsregister eingetragen.


Träger der Sparkasse ist die Stadt Herne, eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Die Stadt Herne ist ebenfalls Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe. Satzungsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Städte und Kreise. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.


Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL) und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").


Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.


Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr leicht um knapp 1,0% auf 314 erhöht, von denen 180 vollzeitbeschäftigt, 121 teilzeitbeschäftigt sowie 13 in Ausbildung sind.


Die Gesamtzahl von sieben Geschäftsstellen hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Volkswirtschaftliches Umfeld


Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.


Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9%), wurde mit 3,1% leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.


Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7% bis +0,3% gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.


Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2%), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.


Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+ 3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.


Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.


Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4%. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017-2019: 10,9 %).


Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8%) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.


Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit + 0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.


In Nordrhein-Westfalen stieg die Arbeitslosenquote zum Jahresende von 6,9 % im Vorjahr auf 7,2 %. Auf dem Arbeitsmarkt in Herne war eine ähnliche Tendenz allerdings auf etwas höherem Niveau erkennbar. Hier stieg die Arbeitslosenquote zum Jahresende auf 11,1 % und lag damit ebenfalls um 0,3 Prozentpunkte oberhalb des Vorjahreswertes.


Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+ 3,8 %).


Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z. B. 2013: 26.120).


Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.


Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.


Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.


Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.


Die Baukonjunktur wurde eine Zeit lang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (- 2,7 %).


Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60% über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.


Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5% geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25% bis 5,50% zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5% zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.


Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20% im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.


Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3%. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.


Der Konjunkturklimaindikator, der als zusammengefasste Größe aus Geschäftslage und Geschäftserwartungen die Befragungen von 737 Unternehmen mit fast 110.000 Beschäftigten durch die IHKs im Ruhrgebiet zugrunde legt, fiel nach einem zwischenzeitigen Anstieg im Jahresverlauf um 6 auf 95 Punkte.


Auch im Geschäftsgebiet der Herner Sparkasse spiegelte sich diese Entwicklung im Jahre 2023 wider. Die Unternehmen in Herne und Wanne-Eickel standen weiterhin einer Reihe von Herausforderungen gegenüber, die ihre Geschäftstätigkeit und Wachstumsperspektiven beeinflussten. So führten eine nur langsam abflachende Inflation, eine rückläufige Nachfrage im In- und Ausland sowie die Risiken steigender Rohstoff- und Energiepreise zu anhaltenden Unsicherheiten. Gleichzeitig begannen die Unternehmen, sich an die volatilen Marktbedingungen anzupassen und einen zunehmenden Fokus auf den Fachkräftemangel und die Bedeutung des Humankapitals zu legen. Insgesamt beobachtete die Herner Sparkasse, dass nicht zuletzt auch wegen weiterhin bestehender Lieferkettenstörungen die Geschäftserwartungen der Herner Unternehmen eher gedämpft waren.

Branchenumfeld


Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.


Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1% über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.


Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60% im Jahresverlauf 2022 -weiterhin schwach.


Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9%). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+3,3%), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (- 0,6 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (- 41,2 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4 %).


Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.


In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1%). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6% zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4% gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+ 25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.


Auch die Entwicklung bei den westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.


Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich infolge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9 % über dem Vorjahreswert.


Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.


Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die westfälisch-lippischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023


Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.


Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75% der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0% der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.


Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.


Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren


Folgende Kennzahlen, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert:

Kennzahlen

Cost-Income-Ratio 1

Betriebsergebnis vor Bewertung 2

Zinsergebnis 3

Provisionsergebnis 4

Wachstum Forderungen an Kunden 5

Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 6

1 Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
3 Zinsergebnis = Differenz der Zinserträge und Zinsaufwendungen in einem Geschäftsjahr in Prozent der Bilanzsumme gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
4 Provisionsergebnis = Beinhaltet die Posten Provisionserträge sowie Provisionsaufwendungen und damit Provisionen und ähnliche Erträge aus Dienstleistungsgeschäften gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
5 Wachstum Forderungen an Kunden = Monatliche Bilanzstatistik (Bundesbank HV11 Pos. 070)
6 Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber Kunden = Bilanzposition Passiva 2

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen


Die Bilanzsumme verminderte sich im Jahr 2023 um 50,3 Mio. EUR bzw. 2,5 % auf 1.953,9 Mio. EUR. Das geplante Wachstum von 0,8% wurde damit nicht erreicht. Das aus Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten zzgl. Wertberichtigungen und Vorsorgereserven bestehende Geschäftsvolumen reduzierte sich um 76,9 Mio. EUR oder 3,6 % auf 2.068,6 Mio. EUR.


Die Gründe für den leichten Rückgang der Bilanzsumme resultieren insbesondere aus den abnehmenden Kundeneinlagen.


Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für den Geschäftsverlauf sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

2023 2022
Wachstum Forderungen an Kunden 1 7,6 % 7,2 %
Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1 -5,5 % 1,1 %

1 bezogen auf die Bilanzbestände

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Forderungen an Kreditinstitute


Die Forderungen an Kreditinstitute einschließlich Schuldscheine verminderten sich von 436,5 Mio. EUR auf 294,3 Mio. EUR. Dieser Rückgang liegt vor allem in bei der Bundesbank unterhaltenen Übernachtguthaben begründet.

2.4.2.2. Kundenkreditvolumen


Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und 9) erhöhten sich von 1.053,1 Mio. EUR auf 1.132,7 Mio. EUR. Das vor allem durch Unternehmenskunden und Selbstständige getragene Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich schwerpunktmäßig im mittel- und langfristigen Bereich. Unsere Privatkunden hingegen zeigten insbesondere im langfristigen Bereich ein geringeres Engagement bei der Inanspruchnahme von Kreditmitteln.


Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf 199,7 Mio. EUR und lagen damit deutlich unter dem Wert des Vorjahres. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus lagen mit 54,8 Mio. EUR um 73,6 Mio. EUR unter dem Niveau des Vorjahres.


Entgegen des im Vorjahr prognostizierten moderaten Wachstums der Kundenforderungen hatte dieses im Berichtsjahr insbesondere aufgrund der Ausweitung der Kreditnachfrage von Geschäftskunden deutlich um 7,6 % zugelegt.

2.4.2.3. Wertpapieranlagen


Zum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapiereigenanlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 19,7 Mio. EUR auf 419,9 Mio. EUR. Der Rückgang hatte sich im Wesentlichen dadurch ergeben, dass fällige Wertpapiere im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Zinsniveaus nicht neu angelegt wurden. Die Mittel aus fälligen Wertpapieren wurden im Wesentlichen zunächst als kurzfristige Anlagen bei Kreditinstituten unterhalten.

2.4.2.4. Beteiligungen/Anteilsbesitz


Der Anteilsbesitz der Sparkasse per 31.12.2023 von 46,5 Mio. EUR entfiel zu gut 56 % auf die Beteiligung am SVWL. Im Vergleich zum Vorjahr veränderte sich das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um + 5,0 Mio. EUR. In Höhe von 0,5 Mio. EUR erfolgte aufgrund des Erreichens festgelegter Ausschüttungsziele eine nachträgliche Kaufpreiszahlung für den Erwerb von Anteilen an der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH. Auf den Erwerb einer Kommanditeinlage von 49,0 % in das Gesellschaftskapital der neu gegründeten Immobiliengesellschaft Herne mbH & Co. KG wie auch eine Stammkapitaleinlage für die als Geschäftsführer fungierende Immobilienverwaltungsgesellschaft Herne mbH entfallen 4,5 Mio. EUR.

2.4.2.5. Sachanlagen


Die Sachanlagen verringerten sich von 7,8 Mio. EUR auf 7,5 Mio. EUR. Planmäßige Erneuerungen bzw. Ersatzbeschaffungen, die Neuanschaffung von Hard- und Software sowie der Austausch bzw. die Umrüstung diverser SB-Module bildeten einen Schwerpunkt der Investitionen.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden weiter abgebaut und verringerten sich von 108,1 Mio. EUR auf 95,7 Mio. EUR.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verringerten sich von 1.692,9 Mio. EUR auf 1.599,2 Mio. EUR. Die Abnahme des Mittelaufkommens von Kunden resultiert weitgehend aus der Entwicklung der täglich fälligen Gelder. Vor dem Hintergrund eines härteren kreditwirtschaftlichen Wettbewerbs um Einlagen, der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung, der vorherrschenden Inflation sowie verstärkten Investitionen in Wertpapiere verzeichneten die normalverzinslichen Sichteinlagen einen deutlichen Rückgang. Die Privatkunden verminderten ihre bilanziellen Einlagenbestände um 84,0 Mio. EUR, während sich die Bestände der Unternehmen und öffentlichen Haushalte insgesamt um 6,0 Mio. EUR verringerten.


Entgegen des prognostizierten leichten Wachstums für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 nahmen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 93,7 Mio. EUR bzw. 5,5 % im Vergleich zum Vorjahr ab. Dies ist darauf zurückzuführen, dass nach den Zinsschritten der EZB und im Hinblick auf alternative verzinste Anlagemöglichkeiten die Kunden Ihre Bestände reduzierten.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

2.4.4.1. Zahlungsverkehr


Der Bestand an Girokonten ist nahezu konstant geblieben. Die Nettobestandserhöhung an vermittelten Kreditkarten belief sich gegenüber dem Vorjahr auf 101 Karten.

2.4.4.2. Vermittlung von Wertpapieren


Das Wertpapiergeschäft war im Jahre 2023 von der Zins- und Geldpolitik der Zentralbanken, der Inflationsentwicklung, sich unterjährig wechselnden Zinserwartungen der Märkte sowie einer neuen Eskalationsstufe des Nahostkonflikts geprägt. In der Folge setzten Kundinnen und Kunden der Herner Sparkasse in großer Zahl auf ein Investment in Wertpapiere.


Der Absatzschwerpunkt der Herner Sparkasse lag vor allem bei den festverzinslichen Wertpapieren. Die Wertpapierumsätze lagen deutlich über dem Niveau des Vorjahres und erreichten einen Wert von 190,7 Mio. EUR (+ 24,9 %).

2.4.4.3. Immobilienvermittlung


Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf den Erwerb von Bestandsimmobilien. Es wurden insgesamt 34 Objekte vermittelt, was einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 79,0 % entspricht.

2.4.4.4. Vermittlung von Bausparverträgen


Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 331 Bausparverträge mit einem Vertragsvolumen von insgesamt 24,3 Mio. EUR vermittelt, was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 13,1% entspricht. Der Sparkasse erwachsen aus diesen Vermittlungsgeschäften Provisionsansprüche erst mit Einlösung der Verträge.

2.4.5. Derivate


Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht zu spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage


Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme in Höhe von 81,8 % (im Vorjahr: 84,5 %). Die Forderungen an Kunden erreichten im Berichtsjahr einen Anteil von 58,0 % an der Bilanzsumme (Vorjahr: 52,5 %). Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine bedeutsamen Veränderungen bei diesen Strukturanteilen.


Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Stille Lasten in Höhe von 12,8 Mio. EUR sind auf vermiedene Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips zurückzuführen.


Über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 3,94 Mio. EUR hatte der Träger am 13. Juni 2023 entschieden, dass dieser vollständig in die Sicherheitsrücklage eingestellt wird. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 107,5 Mio. EUR (Vorjahr 85,3 Mio. EUR) aus.


Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB weist einen Bestand von 119,2 Mio. EUR aus (Vorjahr 92,6 Mio. EUR). Hierin enthalten ist auch der Sonderposten nach § 340e HGB, der einen Anteil an Rücklagen i. H. v. 0,4 Mio. EUR ausweist. In weiteren Eigenkapitalbestandteilen nach § 340f HGB verfügt die Sparkasse über eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt.


Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote nach Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 16,84 % (Vorjahr: 16,74 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer. Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75% der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten.


Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 1.133,7 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 191,0 Mio. EUR.


Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 10,10 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.


Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine solide Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung (per 30. September 2023) bis zum Jahr 2028 ist eine gute Kapitalbasis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie vorhanden.

2.5.2. Finanzlage


Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 148,0 % bis 197,1 % oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100%. Die LCR lag zum 31. Dezember 2023 bei 164,0 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 124,9 % bis 126,9 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten.


Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht genutzt.


Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als günstig.

2.5.3. Ertragslage


Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023 2022 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 46,7 29,0 +17,7 61,0
Provisionsüberschuss 16,7 15,1 +1,6 10,6
Nettoergebnis des Handelsbestands 0,0 0,0 0,0 0,0
Sonstige betriebliche Erträge 2,0 1,7 +0,3 17,6
Personalaufwand -21,2 -18,4 -2,8 15,2
Anderer Verwaltungsaufwand -9,5 -9,6 +0,1 1,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2,7 -2,7 0,0 0,0
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 32,0 15,2 +16,8 110,5
Ertrag/Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 27,4 -11,4 +38,8
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken -26,6 0,0 -26,6
Ergebnis vor Steuern 32,9 3,8 +29,1
Steueraufwand /-erstattung -10,8 0,1 -10,9
Jahresüberschuss 22,1 3,9 +18,2
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 12
Ertrag bzw. Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16 und 18


Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.


Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

2023 2022
Cost-Income-Ratio 1 45,5 % 65,6 %
Betriebsergebnis vor Bewertung 1 1,71 % 0,72 %
Zinsergebnis 1 2,31 % 1,37 %
Provisionsergebnis 1 0,82 % 0,73 %

1 bezogen auf die durchschnittliche Bilanzsumme


Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,71% der DBS und lag damit deutlich verbessert oberhalb des Vorjahreswertes (0,72 %) und über dem im Vorjahreslagebericht prognostizierten Wert von 1,34 %.


Die als weiterer bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierte Größe Cost-Income-Ratio hatte sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt: Die Cost-Income-Ratio lag mit 45,5% deutlich unterhalb des Vorjahresniveaus. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 52,79 % wurde damit deutlich unterschritten.


Im Geschäftsjahr hatte sich die Steigerung des Zinsüberschusses stärker als erwartet eingestellt. Er erhöhte sich deutlich um 65,6 % auf 47,2 Mio. EUR. Die Zunahme der Zinserträge übertraf die Steigerung der Zinsaufwendungen deutlich. Erwartet worden war von uns eine Steigerung auf 42,4 Mio. EUR.


Der Provisionsüberschuss erhöhte sich um 1,6 Mio. EUR auf 16,7 Mio. EUR und übertraf damit die Erwartungen. Erwartet worden war von uns ein Wachstum auf 15,8 Mio. EUR.


Des Weiteren bewegten sich die Personalaufwendungen aufgrund der Zahlung der tariflichen Inflationsausgleichsprämie oberhalb des Vorjahreswertes und stiegen im Berichtsjahr leicht um 3,3 % auf 18,7 Mio. EUR, blieben damit jedoch unterhalb des Prognosewertes.


Der Sachaufwand lag mit 10,4 Mio. EUR leicht unterhalb des Vorjahresniveaus.


Aus dem Kreditgeschäft ergab sich ein negatives Bewertungsergebnis in Höhe von -1,3 Mio. EUR, das damit um 0,5 Mio. EUR oberhalb des Bewertungsergebnisses im Vorjahr von -0,8 Mio. EUR lag.


Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen stellte sich mit einem Wert von 2,1 Mio. EUR positiv dar (Vorjahr: -15,6 Mio. EUR aufgrund von zinsänderungsbedingten Abschreibungen). Darüber hinaus haben wir durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens i. H. v. 12,8 Mio. EUR vermieden (vergleiche Angaben im Anhang).


Der Sonderposten nach § 340g HGB umfasst zum Jahresultimo einen Bestand von 119,2 Mio. EUR, nach 92,6 Mio. EUR im Vorjahr.


Die Prognosen hinsichtlich der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wurden ganz überwiegend deutlich übertroffen.


Angesichts des intensiven Wettbewerbs, des politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten Zinssituation beurteilt die Sparkasse die Entwicklung der Ertragslage als zufriedenstellend.


Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 1,13 %.

2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage


Vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen, der ertrags- und risikoorientierten Wachstumspolitik des Instituts sowie der Zinsentwicklung ist die Sparkasse mit der Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 zufrieden.


Die rückläufige Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme ist vornehmlich auf den Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zurückzuführen.


Die Entwicklung von Cost-Income-Ratio und Betriebsergebnis vor Bewertung im Vergleich zum Vorjahr stellen die Herner Sparkasse aufgrund der positiven Ausprägung zufrieden. Der Zinsüberschuss konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlicher als erwartet gesteigert werden. Auch die Entwicklung des Provisionsergebnisses lag über dem erwarteten Prognosewert.


Insgesamt stellen die Ergebnisse des Berichtsjahres - unter Berücksichtigung der kreditwirtschaftlichen Rahmenbedingungen - die Sparkasse zufrieden.


Das vor allem im mittel- und langfristigen Bereich zu verzeichnende Wachstum der Forderungen an Kunden von 7,6 % lag deutlich über den Prognosen und war insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung bei den Unternehmenskunden und Selbstständigen erfreulich. Die Prognosen für das Berichtsjahr gingen von leichten Zuwächsen in Höhe von 1,5 % aus.


Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 5,5 % lag unterhalb des für das Berichtsjahr prognostizierten Wachstums von 1,0 %. Dieser Einlagenrückgang spiegelt vor allem einen ausgeprägteren Wettbewerb um Kundeneinlagen sowie verstärkte Investitionen der Kunden in Wertpapieranlagen wider.

3. Nachtragsbericht


Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gem. § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem


Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.


In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.


Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen.


Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko strategisches Beteiligungsrisiko
Kapitalbeteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko


Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 340,3 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 220,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit für Adressenrisiken aus dem Eigengeschäft an den Stichtagen 31. März 2023 und 30. Juni 2023 leicht überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das Portfolio um einzelne risikobehaftete Positionen bereinigt und Bestände umgeschichtet. Die übrigen bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.


Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte


Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Limit Limitauslastung
Risikoart Risikokategorie Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundengeschäft 33,0 26,0 79
Eigengeschäft 12,0 10,4 87
Marktpreisrisiko gesamt 125,0 87,9 70
davon Zinsänderungsrisiko 30,4
davon Spreadrisiko 31,0
davon Aktienrisiko 6,6
davon Immobilienrisiko 19,8
Beteiligungsrisiko gesamt 12,0 9,9 83
davon strategisches Beteiligungsrisiko 6,5
davon Kapitalbeteiligungsrisiko 3,4
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 10,0 6,9 69
Operationelles Risiko 20,0 9,7 49
Freier Risikopuffer 8,0
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 220,0 150,9 69


Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.


In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.


Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.


Die der Risikotragfähigkeit zugrunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).


Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.


Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwartet eintretenden Stressereignissen die Risikotragfähigkeit ohne Einschränkung gegeben ist. Der Stresstest "Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg" zeigt dabei den deutlichsten Verzehr des ökonomischen Risikodeckungspotenzials auf, ohne dass sich hieraus allerdings Einschränkungen für die Risikotragfähigkeit ergeben.


Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.


Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.


Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Risikomanagement wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung Risikomanagement. Unterstellt ist er dem Überwachungsvorstand.


Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.


Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.


Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenrisiko


Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.


Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.


Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.


Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft


Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).


Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).


Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting


Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Buchwerte*
Kreditgeschäft der Sparkasse 31.12.2023 31.12.2022
Mio. EUR Mio. EUR
Firmenkundenkredite 736 634
Privatkundenkredite 265 279
Weiterleitungsdarlehen 72 74
darunter für den Wohnungsbau (47) (42)
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 45 48
Gesamt 1.118 1.035

* nach Abzug von Einzelwertberichtigungen und Vorsorgereserven

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 70% der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel 1 an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 25 % an wirtschaftlich unselbstständige Personen und etwa 4% auf öffentliche Haushalte.


Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bei den Krediten an Unternehmen und Selbstständige bilden mit rund 41 % die Ausleihungen an Kreditnehmer aus dem Bereich "Grundstücks- und Wohnungswesen". Es folgt das "Kredit- und Versicherungswesen", auf das rund 10% der Unternehmenskredite entfallen, sowie der Bereich "Beratung, Planung und Sicherheit" mit einem Anteil von rund 7 %. Hinsichtlich des hohen Anteils des Bereichs "Grundstücks- und Wohnungswesen" kann an dieser Stelle auf die vorsichtige Bewertungspraxis sowie auf die dort enthaltenen örtlichen Wohnungsbaugesellschaften mit guten Bonitäten hingewiesen werden.


Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. Rund 45% des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 5 Mio. EUR. Rund 8 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen zwischen 2,5 Mio. EUR und 5 Mio. EUR. Weitere rund 15% des Gesamtkreditvolumens liegen zwischen 0,5 Mio. EUR und 2,5 Mio. EUR und etwa 32 % entfallen auf kleinere Engagements mit einem Volumen bis 0,5 Mio. EUR. Der Anteil der Engagements, die in die Größenklasse ab 5 Mio. EUR fallen, ist im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht gestiegen.


Die Adressenrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt.


Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in % Volumen in %
1 bis 9 89 93
10 bis 15 8 5
16 bis 18 3 2

1 In Anspruch genommene Kreditlinien und Darlehen (ohne Weiterleitungsdarlehen).


Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 32,6 Mio. EUR.


Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Bei den Kreditsicherheiten besteht eine Konzentration im Bereich der Grundschulden auf wohnwirtschaftlich genutzte Objekte im Ausleihbezirk. Diese Konzentration resultiert aus dem Regionalprinzip in Verbindung mit der örtlichen Wirtschaftsstruktur. Weiterhin besteht die zuvor genannte Branchenkonzentration im Bereich "Grundstücks- und Wohnungswesen". Eine risikoartenübergreifende Konzentration besteht hinsichtlich der vorgenannten Konzentrationen im Adressenrisiko in Verbindung mit der Beteiligung an einer örtlichen Wohnungsbaugesellschaft und der Investition in Immobilienfonds, bezogen auf die Land/ Nutzungsart "Deutschland/ Wohnen". Vor dem Hintergrund der vorsichtigen Bewertung der Kreditsicherheiten und mit Blick auf vorhandene stille Reserven werden die hieraus resultierenden Risiken als beherrschbar eingestuft. Davon abgesehen ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert.


Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand
01.01.2023
Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand
31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Einzelwertberichtigungen 7.159 1.063 433 480 7.309
Rückstellungen 1.600 95 12 0 1.683
Pauschalwertberichtigungen 3.087 605 0 0 3.692
Pauschale Rückstellungen 701 107 31 0 777
Gesamt 12.547 1.868 476 480 13.461


Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.


Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Steigerung aufgrund höherer Zuführungen zu Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, die nicht durch entsprechende Auflösungen und Verbrauch kompensiert werden konnten.

4.2.1.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft


Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.


Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.


Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.


Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.


Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Festlegung von Mindest-Ratings

Anlagerichtlinien für die Spezialfonds


Die Eigenanlagen umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 607 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (278 Mio. EUR) zuzüglich der Schuldscheine von Kreditinstituten (108 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (192 Mio. EUR) und sonstige Investmentfonds (30 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

Externes Rating
Moody's/
Standard & Poor's
Aaa bis Baa1/
AAA bis BBB+
Baa2 bis Baa3/
BBB bis BBB-
Ba1 bis Ba3/
BB+ bis BB-
B1 bis C/
B+ bis C
Ausfall ungeratet
31.12.2023 66 % 7 % 0 % 0 % 0 % 27 %
31.12.2022 62 % 8 % 0 % 0 % 0 % 30 %


Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen und die in den Spezialfonds befindlichen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei Anteilen an Investmentfonds (Publikumsfonds) vor. Bei den nicht gerateten Publikumsfonds handelt es sich um Immobilienfonds (66%), Rentenfonds (24 %) und Aktienfonds (10 %), wobei das Rentenfondsvolumen vollständig im Investmentgrade Bereich investiert wurde.


Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von Wertpapieren betrug am 31. Dezember 2023 151 Mio. EUR. Rund 50 % der Auslandsanlagen entfallen auf Länder mit exzellenter Bonität. Bei den verbleibenden Positionen handelt es sich um Wertpapiere von Emittenten aus Ländern, die ein Rating im Investmentgrade-Bereich aufweisen.


Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken (einschließlich DekaBank), die zum Jahresende rund 241 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt.

4.2.2. Marktpreisrisiko


Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.


Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Die Bereiche Depot-A / Treasury und Risikomanagement haben die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko


Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendungen SimCorp Dimension ("SCD") und "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen (u. a. durch Swapgeschäfte).

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip


Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).


Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -26.336 28.794
in % der Eigenmittel -13,79 15,08


Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in folgenden Bereichen:


Es besteht ein hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse. Das Depot-A der Sparkasse enthält überdies einen hohen Anteil an festverzinslichen Rentenpapieren. Die Zinsbuch-Cashflows insgesamt verteilen sich auf verschiedene Laufzeitbänder. Im Vergleich zur Benchmark ist die Sparkasse stärker in kürzeren bzw. mittleren und weniger stark in längeren Laufzeitbändern investiert, was sich tendenziell risikomindernd auswirkt. Der Zinsbuchhebel liegt unterhalb des Zielwertes und am unteren Ende der in der Strategie vorgegebenen Bandbreite.


Der Zinsrückgang im Kapitalmarktbereich im Jahr 2023 führte letztlich zu gestiegenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsrückgänge verringern das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen.

4.2.2.2. Spreadrisiko


Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h., ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendungen SimCorp Dimension ("SCD") und "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Anlagerichtlinien für die Spezialfonds


Es bestehen Konzentrationen bei den Spreadklassen "Financials, d. h. ungedeckte Bankschuldverschreibungen, Rating A und BBB" - im Wesentlichen Anleihen von Landesbanken - und "Sovereigns, d. h. Staatsanleihen, Rating BBB", welche im Risikomanagementprozess angemessen berücksichtigt werden.

4.2.2.3. Aktienrisiko


Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.


In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendungen SimCorp Dimension ("SCD") und "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Anlagerichtlinien für die Spezialfonds


Aktienfonds werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds gehalten. Bei den Aktienfonds handelt es sich um sogenannte Indexfonds, die einen Hauptindex abbilden und somit hinreichend diversifiziert sind. Die Steuerung der Spezialfonds erfolgt über dezidierte Anlagerichtlinien.

4.2.2.4. Immobilienrisiko


Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).


In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendungen SimCorp Dimension ("SCD") und "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"

Ermittlung des Marktpreisrisikos aus Beteiligungen an Immobiliengesellschaften anhand des betreffenden Bulwiengesa-Index für den Standort "Herne" analog zur Risikoberechnung für Immobilienfonds (Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito")


Neben der Investition in Höhe von rd. 100 Mio. EUR in Immobilienfonds mit dem Schwerpunkt auf der Land/Nutzungsart "Deutschland/Büro" hält die Sparkasse Anteile an einer örtlichen Wohnungsbaugesellschaft und hat im Jahr 2023 in Kooperation mit einer weiteren Sparkasse eine Immobiliengesellschaft zwecks Realisierung eines Neubauvorhabens im Satzungsgebiet gegründet.

4.2.2.5. Beteiligungsrisiko


Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Diese negative Abweichung setzt sich zusammen aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich sowie der negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung).


Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.


Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL) für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens


Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
(TEUR)
Strategische Beteiligungen 26.123
Funktionsbeteiligungen 26
Kapitalbeteiligungen 20.383


Das Beteiligungsportfolio besteht aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe (Beteiligung am Sparkassenverband Westfalen-Lippe), einer Kapitalbeteiligung an einer örtlichen Wohnungsbaugesellschaft, welche unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung des Portfolios eingegangen wurde, sowie einer Kapitalbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft, die zwecks Realisierung eines Neubauvorhabens im Satzungsgebiet in Kooperation mit einer weiteren Sparkasse eingegangen wurde. Unter den Funktionsbeteiligungen ist die Tochtergesellschaft der Sparkasse, die den Vertrieb von Versicherungsprodukten unterstützt, zu nennen. Hinsichtlich der Messung und Steuerung der Risiken aus Beteiligungen an Immobiliengesellschaften wird auf die Ausführungen zum Immobilienrisiko verwiesen.


Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in folgenden Bereichen:


Die strategische Beteiligung am SVWL stellt eine nicht vermeidbare Konzentration dar. Dieses Risiko ist immanent durch die Struktur der Sparkassenorganisation gegeben und für das Geschäftsmodell der Sparkasse zwingend erforderlich. Insofern wird die Risikokonzentration einerseits durch die Sparkasse grundsätzlich in Kauf genommen und andererseits durch die Gremien der Sparkassenorganisation überwacht und gesteuert. Die aus dem Anteil am Stammkapital des SVWL abgeleiteten Anteile an den einzelnen mittelbaren Beteiligungen innerhalb der Sparkassenorganisation stellen von ihrer Größenordnung her keine unangemessenen Risikokonzentrationen dar.


Innerhalb der Kapitalbeteiligungen ist geplant, die Anteile an der örtlichen Wohnungsbaugesellschaft nach Erreichen vertraglich definierter Ziele im geringen Umfang aufzustocken. Zudem wird bei der Beteiligung an der Immobiliengesellschaft der Beteiligungswert durch Grundstückserwerb und Bauphase noch steigen. Da beide Kapitalbeteiligungen das Grundstücks- und Wohnungswesen betreffen und regional auf den Standort Herne beschränkt sind, ist das Entstehen einer normativen Risikokonzentration wahrscheinlich. Die Auswirkungen von negativen Wertveränderungen von Immobilien werden im Risikomanagementprozess entsprechend angemessen berücksichtigt.

4.2.3. Liquiditätsrisiko


Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.


Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.


Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.


Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.


In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.


Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung


Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.


Die Survival Period der Sparkasse wird zum 31. Dezember 2023 dem Laufzeitband "länger als 60 Monate" zugeordnet.


Eine Konzentration besteht im Hinblick auf den hohen Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen als Hauptrefinanzierungsquelle. Die Entwicklung der Kundeneinlagen wird laufend beobachtet. Trotz der Normalisierung des Zinsniveaus und dem damit verbundenen Anstieg der Verzinsung der Kundeneinlagen fanden Umschichtungen aus täglich fälligen Einlagen in festverzinsliche Einlagen nur im moderaten Umfang statt. Insgesamt war das Geschäftsjahr durch deutliche Einlagenabflüsse bei Privatkunden geprägt, was nach den Zuflüssen in der Niedrigzinsphase (der letzten Jahre) durchaus zu erwarten war. Durch regelmäßige Wettbewerbsvergleiche, eine hierauf basierende Konditionierung der Einlagen und punktuelle Angebote wird dem Einlagenabfluss entgegengewirkt.


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.4. Operationelles Risiko


Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten.


Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

Systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Die Abbildung im Plan- und adversen Szenario erfolgt bezogen auf Eigenmittelanforderungen über die Veränderung der Bruttoerträge im Rahmen des Basisindikatoransatzes sowie im adversen Szenario über höhere Verluste aus schlagend werdenden operationellen Risiken

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Organisationsrichtlinien, Kontrollen und automatisierte Sicherheitsmaßnahmen

Prüfung der Vertragsgrundlagen und den Einsatz von Standardverträgen


Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:


Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Bei den in der Schadensfalldatenbank erfassten Schadensfällen zeigt sich eine Konzentration in den Schadenskategorien Mitarbeiter/Bearbeitungs-fehler, Externe Einflüsse/Kriminelle Handlungen und Externe Einflüsse/Gesetze, Rechtsprechung. Die Risiken hieraus werden durch regelmäßige Sensibilisierungen der Mitarbeiter und Kunden begrenzt. Schäden aus nachträglich geänderter Rechtsprechung lassen sich nur schwer begrenzen und sind originärer Bestandteil der operationellen Risiken einer Sparkasse.

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage


Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.


In 2023 bewegten sich die Risiken grundsätzlich innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Im Berichtszeitraum wurde lediglich das Limit für Adressenrisiken aus dem Eigengeschäft an den Stichtagen 31. März 2023 und 30. Juni 2023 überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das Portfolio um einzelne risikobehaftete Positionen bereinigt und Bestände umgeschichtet. Die übrigen bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Limitanpassungen ergaben sich zum 31. März 2023 aufgrund der Umstellung der Risikotragfähigkeitskonzeption auf die ökonomische Perspektive. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 69% ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar.


Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.


Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht


Unser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert. Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.


Positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge erwarten wir dabei auch durch den weiteren Ausbau des beratungsintensiven Geschäfts verbunden mit einer fortgesetzten Konzentration und Stärkung der Beratungskapazitäten. Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik die digitalen Vertriebskanäle weiter ausbauen. Zudem arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren.


Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

Ausblick 2024


Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.


Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2%-Punkte auf 3,1% angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.


Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.


Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.


Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF -prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.


Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.


Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).


Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.


Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.


Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1% bis +0,2 %).


Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9%) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3% wieder weitgehend der 2%-EZB-Ziel-marke entsprechen.


Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.


Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.


Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.


Im bisherigen Jahr 2024 war am Kapitalmarkt bei den zehnjährigen Bundesanleihen ein leichter Anstieg der Renditen festzustellen. Diese lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und bis zum Tag der Aufstellung dieses Lageberichts bei 2,37 %.


Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.


Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.


Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.


Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.


Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.


Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose-bzw. Zielabweichung führen können.


Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

5.2.2. Geschäftsentwicklung


Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen.


Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für das Jahr 2024 ein stagnierendes bis leichtes Wachstum der Kundeneinlagen.


Bei der durchschnittlichen Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten Anstieg.

5.2.3. Finanzlage


Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.


Für das Jahr 2024 sind planmäßige Erneuerungen und Ersatzbeschaffungen im Rahmen der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Investitionen in den Austausch bzw. die Umrüstung von Selbstbedienungstechnik wie auch die Neuanschaffung von Hard- und Software geplant.

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage


Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund der gestiegenen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem erhöhten Zinsniveau insbesondere aufgrund von erhöhten Konditionsbeiträgen aus dem Kundengeschäft für das Prognosejahr mit einem leicht steigenden Zinsüberschuss i. H. v. 47,9 Mio. EUR (2,40 % der DBS).


Wir gehen davon aus, dass im nächsten Jahr ein Provisionsüberschuss in Höhe von 16,3 Mio. EUR erreicht wird, wofür gesteigerte Vertriebsaktivitäten im Rahmen der ganzheitlichen Kundenberatung in Verbindung mit höheren Erträgen aus dem Wertpapiergeschäft verantwortlich sind. Überschüsse aus dem Vertrieb von Versicherungsprodukten sind in dieser Position nicht enthalten, da diese in der Tochtergesellschaft der Sparkasse entstehen und über die Erträge aus Gewinnabführungen im Zinsüberschuss dargestellt werden.


Die Verwaltungsaufwendungen auf Basis des Betriebsvergleichs werden trotz intensiver Maßnahmen zur Begrenzung von Kosten nach unseren derzeitigen Prognosen im Jahr 2024 im Vergleich zum Berichtsjahr um 13,2 % steigen. Die grundsätzlich tendenziell steigenden Personalkosten wollen wir durch ein stringentes Personalmanagement in Grenzen halten. Mittels anhaltender Anstrengungen zur Reduzierung des Sachkostenaufwandes soll die Ausweitung der Kosten auch weiterhin begrenzt werden. Einsparungen sind hierbei durch die fortgesetzte IT-gestützte Bereinigung des Kunden- und Kontenbestandes zu erwarten. Gleichwohl werden u. a. der Rollout der OSPlus-Telefonie sowie der Start der Detailplanung und Projektphasen für die neue Geschäftsstelle Wanne das Sachkostenbudget entsprechend belasten.


Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein Betriebsergebnis vor Bewertung von 1,56% der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 2,0 Mrd. EUR. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist trotz einer verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Lage rechnen wir im Jahr 2024 für die Sparkasse mit einem deutlich negativen Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft.


Für das Jahr 2024 ist die Prognose für das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft mit großen Unsicherheiten behaftet. Dies liegt insbesondere in den kriegerischen Ereignissen in der Ukraine, dem Fortgang des Nahostkonflikts sowie den mit den eingetrübten Wachstumsaussichten zusammenhängenden Unsicherheiten im Hinblick auf den Zeitpunkt und die Ausprägung von Leitzinsanpassungen begründet.


In den Planungen für 2024 gehen wir von einem leicht positiven Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft aus. Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.


Bei der Cost-Income-Ratio erwarten wir für 2024 ein Verhältnis von Aufwand zu Ertrag von 51,55 % und damit einen gegenüber dem Berichtsjahr deutlich nachteiligeren Wert.


Ohne Berücksichtigung der noch nicht planbaren weiteren Auswirkungen von Ukraine- und Nahostkrise und der aufgrund von Inflation und Wachstumsaussichten ungewissen Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Situation ermöglicht die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage im Jahre 2024 eine Stärkung der Eigenmittel.


Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.


Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel-III-Regelung, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

5.3. Gesamtaussage


Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass die Entwicklung der Zinslandschaft weiterhin nennenswert zur positiven Gestaltung der Ertragslage beitragen wird.


Ohne Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Situation in der Ukraine und des Nahostkonflikts gehen wir davon aus, dass bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein sollte. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als zufriedenstellend.


Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.


Die Auswirkungen der Ukraine-Krise wie auch die Lage im Nahen Osten können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen ggf. über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen. Da sich die Auswirkungen aus der derzeitigen Situation in der Ukraine wie auch der Konflikt zwischen Israel und palästinensischen Gruppen gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilen lassen, können diese zu einer abweichenden Einschätzung führen. Weitere Unsicherheiten ergeben sich hieraus für die Zinsentwicklung und Inflation.

Bericht des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2023


Der Verwaltungsrat hat sich in sieben Sitzungen mit der geschäftlichen Lage, der Zahlungsbereitschaft sowie der Rentabilität und Zinspolitik der Sparkasse, grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik, mit Personalangelegenheiten und sonstigen wichtigen Geschäftsvorfällen befasst und damit die ihm übertragenen Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Über die Entwicklung des Budgets wurde der Verwaltungsrat vom Vorstand regelmäßig unterrichtet.


Von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Westfalen-Lippe erhielten Jahresabschluss und Lagebericht 2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.


Gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d) des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen stellt der Verwaltungsrat den Jahresabschluss fest und billigt den Lagebericht des Vorstandes.


Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Berichtsjahr geleistete erfolgreiche Arbeit.

 

Herne, 3. Juni 2024


Herner Sparkasse

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
Dr. Frank Dudda

Jahresabschluss

zum 31. Dezember 2023
der Herner Sparkasse
Sitz Herne
eingetragen beim Amtsgericht Bochum
Handelsregister-Nr. A 5098

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 10.597.837,90 10.984
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 39.206.821,62 12.164
49.804.659,52 23.149
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen -,-- -
b) Wechsel -,-- -
-,-- -
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 132.618.213,15 328.141
b) andere Forderungen 161.662.415,49 108.389
294.280.628,64 436.530
4. Forderungen an Kunden 1.118.184.723,53 1.036.393
darunter:
durch
Grundpfandrechte
gesichert
362.566.777,00 EUR (351.760)
Kommunalkredite 44.693.270,56 EUR (48.293)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten -,-- -
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
-,-- EUR (-)
ab) von anderen Emittenten -,-- -
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
-,-- EUR (-)
-,-- -
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 75.259.935,94 67.781
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
75.259.935,94 EUR (67.781)
bb) von anderen Emittenten 122.994.172,71 142.125
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
44.135.099,76 EUR (60.862)
198.254.108,65 209.906
c) eigene Schuldverschreibungen -,-- -
Nennbetrag -,-- EUR (-)
198.254.108,65 209.906
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 221.618.164,65 229.670
6a. Handelsbestand -,-- -
7. Beteiligungen 46.505.803,20 41.545
darunter:
an Kreditinstituten -,-- EUR (-)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
-,-- EUR (-)
an Wertpapierinstituten -,-- EUR (-)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.564,59 26
darunter:
an Kreditinstituten -,-- EUR (-)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
-,-- EUR (-)
an Wertpapierinstituten -,-- EUR (-)
9. Treuhandvermögen 14.497.114,52 16.728
darunter:
Treuhandkredite 14.497.114,52 EUR (16.728)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch -,-- -
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte -,-- -
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 18.692,00 13
c) Geschäfts- oder Firmenwert -,-- -
d) geleistete Anzahlungen -,-- -
18.692,00 13
12. Sachanlagen 7.456.658,60 7.782
13. Sonstige Vermögensgegenstände 3.173.744,57 2.417
14. Rechnungsabgrenzungsposten 88.199,19 72
Summe der Aktiva 1.953.908.061,66 2.004.229

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 25.276,03 16
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 81.176.465,11 91.388
81.201.741,14 91.403
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 162.983.054,25 205.889
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 16.194.486,55 16.986
179.177.540,80 222.876
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.371.859.097,69 1.464.776
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 48.119.137,80 5.288
1.419.978.235,49 1.470.064
1.599.155.776,29 1.692.939
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen -,-- -
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten -,-- -
darunter:
Geldmarktpapiere -,-- EUR (-)
-,-- -
3a. Handelsbestand -,-- -
4. Treuhandverbindlichkeiten 14.497.114,52 16.728
darunter:
Treuhandkredite 14.497.114,52 EUR (16.728)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.311.837,47 938
6. Rechnungsabgrenzungsposten 154.539,40 197
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 17.026.585,00 14.773
b) Steuerrückstellungen 3.722.000,00 -
c) andere Rückstellungen 9.205.585,46 9.300
29.954.170,46 24.074
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten -,-- -
10. Genussrechtskapital -,-- -
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
-,-- EUR (-)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 119.150.000,00 92.600
darunter:
Sonderposten nach
§ 340e Abs. 4 HGB
366.269,57 EUR (366)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital -,-- -
b) Kapitalrücklage -,-- -
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 80.222.448,22 76.282
cb) andere Rücklagen 5.126.678,95 5.127
85.349.127,17 81.409
d) Bilanzgewinn 22.133.755,21 3.940
107.482.882,38 85.349
Summe der Passiva 1.953.908.061,66 2.004.229
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln -,-- -
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 21.066.133,82 21.407
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten -,-- -
21.066.133,82 21.407
2. Andere Verpflichtungen a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften -,-- -
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen -,-- -
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 71.708.155,71 102.885
71.708.155,71 102.885

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

01.01. - 31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 40.092.136,21 21.827
darunter:
abgesetzte
negative Zinsen
-,-- EUR (115)
aus der Abzinsung
von Rückstellungen
10.898,99 EUR (3)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 5.522.042,23 4.608
darunter:
abgesetzte negative Zinsen -,-- EUR (-)
45.614.178,44 26.436
2. Zinsaufwendungen 5.516.798,89 1.386
darunter:
abgesetzte
positive Zinsen
120,69 EUR (675)
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
12.201,90 EUR (9)
40.097.379,55 25.050
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 5.261.860,62 3.477
b) Beteiligungen 977.349,48 354
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen -,-- -
6.239.210,10 3.831
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 400.709,49 166
5. Provisionserträge 17.438.857,94 16.182
6. Provisionsaufwendungen 763.892,24 1.047
16.674.965,70 15.135
7. Nettoertrag des Handelsbestands -,-- -
8. Sonstige betriebliche Erträge 1.970.488,29 1.663
darunter:
aus der Abzinsung
von Rückstellungen
668,80 EUR (-)
9. (weggefallen)
65.382.753,13 45.845
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 15.011.952,12 14.290
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 6.170.062,54 4.064
darunter:
für Altersversorgung 3.394.757,32 EUR (1.353)
21.182.014,66 18.355
b) andere Verwaltungsaufwendungen 9.485.976,75 9.595
30.667.991,41 27.950
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 774.218,52 889
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.891.724,65 1.828
darunter:
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
178.560,75 EUR (451)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft -,-- 6.399
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 27.395.320,81 -
27.395.320,81 6.399
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere -,-- 4.985
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren -,-- -
-,-- 4.985
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme -,-- -
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 26.550.000,00 -
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 32.894.139,36 3.795
20. Außerordentliche Erträge -,-- -
21. Außerordentliche Aufwendungen -,-- -
22. Außerordentliches Ergebnis -,-- -
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10.614.558,61 277
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 145.825,54 132
10.760.384,15 145
25. Jahresüberschuss 22.133.755,21 3.940
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr -,-- -
22.133.755,21 3.940
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage -,-- -
b) aus anderen Rücklagen -,-- -
-,-- -
22.133.755,21 3.940
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage -,-- -
b) in andere Rücklagen -,-- -
-,-- -
29. Bilanzgewinn 22.133.755,21 3.940

Anhang zum 31.12.2023

A. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

1. Forderungen


Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.


Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen und Schuldscheinen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.


Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeit-raum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.


Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft.


Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.


Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).


Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute.

2. Wertpapiere


Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.


Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.


Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip).


Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind.


Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor.


In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.


Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahme- bzw. Börsenpreis angesetzt.

3. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen


Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.


Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

4. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen


Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.


Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.


Die Gebäude werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Soweit steuerrechtlich höhere degressive Abschreibungssätze zugelassen sind, werden diese angewandt.


Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die für Gebäude geltende Abschreibungsdauer.


Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.


Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.

5. Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

6. Rückstellungen


Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.


Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).


Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den Abzinsungszeitraum anhand von Expertenschätzungen bestimmt.


Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden für Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen im Sonstigen betrieblichen Ergebnis und für alle übrigen Rückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen.


Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,00 % (Vorjahr 2,00 %) sowie Rentensteigerungen von 3,00 % (Vorjahr 2,00 %) unterstellt.


Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.


Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,00 % (Vorjahr 2,00 %) angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 4 Jahre. Die Abzinsung erfolgt aus Vereinfachungsgründen mit dem Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,72 %.


Der BGH hat mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des aktuellen Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der typischerweise längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche Regelungen mit dem Kunden, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig. Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung streben wir mit unseren Kunden spätestens bei Vertragsbeendigung die Erfüllung eventuell bestehender Ansprüche im Wege eines Vergleichs an.


Die bilanziellen Folgen des Urteils haben wir bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt und bis zum heutigen Bilanzstichtag fortgeschrieben. Dabei wurde der für die Berechnung zugrunde gelegte Referenzzins aufgrund der aktuellsten Rechtsprechung angepasst.

7. Bilanzierung und Bewertung von Derivaten


Die Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.


Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands sind, halten wir nicht.


Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

8. Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)


Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, sowie die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Methode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt.


Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss, sodass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.

C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute


In diesem Posten sind enthalten:

Bilanzposten 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 36.755 42.288

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden


In diesem Posten sind Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 28.421 TEUR (Vorjahr: 30.429 TEUR) enthalten.

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere


Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
Börsennotiert 175.098
Nicht börsennotiert 23.156


Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden:

31.12.2023
TEUR
Buchwert (ohne anteilige Zinsen) 183.050
Beizulegender Wert 170.290


Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich überwiegend um Financials und EU-Staatsanleihen, bei denen die niedrigeren beizulegenden Werte ausschließlich auf marktbedingte Wertminderungen zurückzuführen sind und die wir in Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit der Anleihen erworben haben.


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel in Kapitel E. dargestellt.

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere


Die Sparkasse hält mehr als 10% der Anteile an Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), die nachfolgend dargestellt sind:

Investmentfonds (in TEUR) Buchwert Marktwert Differenz Marktwert zu Buchwert Ausschüttungen in 2023 Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen
A-DAIR-FONDS 141.392 152.543 11.151 3.490 Ja ---
Haranni-Fonds 50.364 53.307 2.942 1.018 Ja ---
HI-DIVA 2025 9.434 9.434 0 100 Ja ---
HI-DIVA 2026 8.918 8.918 0 100 Ja ---
BayernInvest Euro Corp. Non-Fin. 2.735 2.735 0 26 Ja ---


Die Anteile an Investmentvermögen sind der Liquiditätsreserve zugeordnet.


Zweck der Anlage in Investmentfonds ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen Performance bei gleichzeitiger Risikostreuung. Die Investmentfonds investieren überwiegend in europäische Renten bzw. inländische Immobilien.


Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapiere sind 8.776 TEUR börsennotiert und 18.352 TEUR nicht börsennotiert.


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel in Kapitel E. dargestellt.

Aktiva 7 - Beteiligungen


Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB, soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Mio. Euro
Jahresergebnis
TEUR
Sparkassenverband Westfalen-Lippe, Münster 1,41 1.174,4 0,0
(31.12.2022) (31.12.2022)
Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH, Herne 15,59 33,5 2.062,8
(31.12.2022) (31.12.2022)
Immobiliengesellschaft Herne mbH & Co. KG, Herne 49,00 9,0 17,1
(30.09.2023) (30.09.2023)


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel in Kapitel E. dargestellt.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen


Der Posten Anteile an verbundenen Unternehmen entfällt vollständig auf die Versicherungsdienst der Herner Sparkasse GmbH Finanz- und Versicherungsvermittlung, Herne. An dieser Gesellschaft hält die Sparkasse 100 % der Kapitalanteile (26 TEUR). Das Jahresergebnis von 401 TEUR wurde aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages vollständig an die Sparkasse abgeführt.


Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung des Tochterunternehmens für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel in Kapitel E. dargestellt.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen


Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 11 - Immaterielle Anlagewerte


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel in Kapitel E. dargestellt.

Aktiva 12 - Sachanlagen


In diesem Posten sind enthalten:

Bilanzposten 31.12.2023
TEUR
Im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 6.065
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.391


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel in Kapitel E. dargestellt.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände


In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:

Bilanzposten 31.12.2023
TEUR
Gewinnausschüttung Versicherungsdienst der Herner Sparkasse GmbH Finanz- und Versicherungsvermittlung 401
Steuererstattungsansprüche 632
Provisionsansprüche an Verbundpartner 1.061

Aktiva 14- Rechnungsabgrenzungsposten


In den Rechnungsabgrenzungsposten sind mit 1 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR) Disagien aus Verbindlichkeiten und mit 6 TEUR Agien (Vorjahr: 9 TEUR) aus Forderungen enthalten.

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 81.176 TEUR (Vorjahr: 85.753 TEUR) als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 373 140
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 10.035 1.377

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten


Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Passiva 5 - Sonstige Verbindlichkeiten


Die Sonstigen Verbindlichkeiten entfallen mit 466 TEUR auf Verbindlichkeiten für erhaltene Leistungen und mit 1.721 TEUR auf Verbindlichkeiten aus noch abzuführenden Steuern.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten


In den Rechnungsabgrenzungsposten sind mit 32 TEUR (Vorjahr: 47 TEUR) Disagien aus Forderungen enthalten.

Passiva 7 - Rückstellungen


Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31.12.2023 195 TEUR.


Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-) Rücklage dotiert wurde.

Eventualverbindlichkeiten


In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst.


Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen


Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt.


Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen.

D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung 2 - Zinsaufwendungen


In diesem Posten sind Aufwendungen in Höhe von 660 TEUR enthalten, die auf die Zuführung zur Rückstellung zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entfallen.

Gewinn- und Verlustrechnung 3 - Laufende Erträge


Im laufenden Jahr 2023 wurde ein bestehender Wertpapier-Spezialfonds mit einem Volumen von 1,8 Mio. EUR aufgestockt. Die Erträge aus der Aufstockung des Wertpapier-Spezialfonds fließen der Sparkasse erst nach Ablauf des Fondsgeschäftsjahres im Februar 2024 zu.

Gewinn- und Verlustrechnung 5 - Provisionserträge


Von den Provisionserträgen entfallen 3.055 TEUR (Vorjahr: 2.769 TEUR) auf für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, insbesondere die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate und Konsumentenkredite).

Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche Erträge


In den Sonstigen betrieblichen Erträgen sind 885 TEUR Erstattungszinsen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie 348 TEUR aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten.

Gewinn- und Verlustrechnung 10 - Allgemeine Verwaltungsaufwendungen


In diesem Posten sind Aufwendungen in Höhe von 2.094 TEUR enthalten, die aus Effekten aus der Änderung der Trendannahmen bei den Pensionsrückstellungen resultieren.

Gewinn- und Verlustrechnung 12 - Sonstige betriebliche Aufwendungen


Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen mit 644 TEUR auf Nachzahlungszinsen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag.

Gewinn- und Verlustrechnung 23 - Steuern vom Einkommen und Ertrag


Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 betrug der Aufwand 10.615 TEUR, während sich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 ein Ertrag von 277 TEUR ergab.

E. Sonstige Angaben

Fristengliederung (in TEUR)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2024 fällig
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 3.662 --- 37.000 121.000 --- ---
4. Forderungen an Kunden 58.850 109.633 320.596 597.684 31.422 ---
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere --- --- --- --- --- 61.701
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.574 7.441 20.860 51.302 --- ---
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 852 13.699 1.461 182 --- ---
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3.009 18.183 24.980 1.947 --- ---

Anlagespiegel (in TEUR)

Entwicklung des Finanzanlagevermögens
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 189.781 --- 54.756 26
Zugänge --- --- 4.961 ---
Abgänge --- --- --- ---
Umbuchungen --- --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 189.781 --- 59.717 26
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 6.732 --- 13.211 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr --- --- --- ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen --- --- --- ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 6.732 --- 13.211 ---
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 183.049 --- 41.545 26
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 183.049 --- 46.506 26
Entwicklung des Sachanlagevermögens
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 339 36.288
Zugänge 14 442
Abgänge 69 503
Umbuchungen --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 284 36.227
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 327 28.507
Abschreibungen im Geschäftsjahr 8 766
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen 69 501
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 266 28.772
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 12 7.781
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 18 7.455

Latente Steuern


Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 17,50 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.


Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:

Positionen Erläuterung der Differenz
Aktive latente Steuern
Forderungen an Kunden Unterschiedliche Bewertung der Pauschalwertberichtigung in der Steuer- und Handelsbilanz
Festverzinsliche Wertpapiere Vorsorgereserven gem. § 340f HGB / § 26a KWG a. F.
Beteiligungen Steuerlich nicht zu berücksichtigende Abschreibungen
Rückstellungen Steuerlich nicht oder nur in geringerer Höhe gebildete Rückstellungen
Passive latente Steuern
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Kumulierte) negative Aktiengewinne aus Spezialfonds


Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.


Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf steuerliche Korrekturen für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die steuerlich nicht oder nur in geringerer Höhe gebildeten Rückstellungen sowie die unterschiedliche Bewertung der Pauschalwertberichtigung zurückzuführen.

Derivative Finanzinstrumente


Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Zinsswaps als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Im Berichtszeitraum wurden keine Handelsbuchgeschäfte in derivativen Finanzinstrumenten getätigt.


Die am Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente. Bei den Deckungsgeschäften handelt es sich um in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogene schwebende Geschäfte.

beizulegende Zeitwerte (in TEUR)
Marktpreis Preis nach Bewertungsmethode Rückstellung (P7)
negativ positiv negativ positiv
Zinsbezogene Geschäfte
Zinsswap 9.456
Summe 9.456
davon: Deckungsgeschäfte 9.456
Nominalbeträge (in TEUR)
nach Restlaufzeiten
bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre Insgesamt
Zinsbezogene Geschäfte
Zinsswap --- 5.000 170.000 175.000
Summe --- 5.000 170.000 175.000
davon: Deckungsgeschäfte --- 5.000 170.000 175.000


Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten entspricht der beizulegende Zeitwert bei einem aktiven Markt dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, wurde der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt.


Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet.


Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

VBL-Zusatzversorgung


Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag-ATV)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse beteiligt bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).


Die VBL finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittsdeckungsverfahrens mit einem zehnjährigen Deckungsabschnitt ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Ein Sanierungsgeld zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche wird nicht mehr erhoben. Der Umlagesatz beträgt insgesamt 7,30 % der zusatzversorgungspflichtigen Gehälter (einschließlich insgesamt 1,81 % Eigenanteil der Pflichtversicherten an der Umlage). Der Umlagesatz einschließlich des Eigenanteils der Pflichtversicherten an der Umlage bleibt im Jahr 2024 unverändert.


Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die VBL, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der VBL im Rahmen des mit ihr begründeten Beteiligungsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 13.776 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 739 TEUR.


Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der VBL handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 47.244 TEUR.


Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der VBL unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen VBL 2010 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.


Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der VBL in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die Sicherstellung der laufenden Finanzierbarkeit der Verpflichtung der VBL.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation


Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.


Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung


Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung


Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.


Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.


Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 6.399 TEUR. Bis zum 31.12.2023 wurden 3.853 TEUR eingezahlt.


Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 1.335 TEUR Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)


Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.


Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 30.342 TEUR anzusparen. Zum 31. Dezember 2023 hat die Sparkasse 6,3 Mio. EUR der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB für die indirekte Verlustausgleichspflicht gebunden. Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)


Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 1,41 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Verbindliche Abnahmeverpflichtungen


Die Herner Sparkasse hat verbindliche Abnahmeverpflichtungen abgegeben, nach der sie sich verpflichtet, innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf Anforderung Fondsanteile mit einem Volumen von 2.390 TEUR zu übernehmen.

Beteiligung


Die Sparkasse hat im Jahr 2021 einen Vertrag mit einer Wohnungsbaugesellschaft zur Übernahme von Geschäftsanteilen geschlossen. Die Kaufpreiszahlung setzt sich aus dem am 01.01.2022 fälligen Basiskaufpreis in Höhe von 15.350 TEUR und ggf. in den Jahren 2023 bis 2025 zu zahlenden Besserungsbeträgen zusammen. Diese nachträglichen Kaufpreiszahlungen sind vom Eintritt bestimmter Bedingungen abhängig, die allein von der Wohnungsbaugesellschaft zu vertreten sind. Für das Jahr 2023 wurden diese Bedingungen erfüllt, sodass sich der Kaufpreis nachträglich um 450 TEUR erhöht hat.

Abschlussprüferhonorar


Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 242
Andere Bestätigungsleistungen 22
Gesamtbetrag 264

Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des Vorstandes


Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.


Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstands erhalten feste Bezüge. Diese setzen sich bei Herrn Blanquez aus dem Grundgehalt und einer Vorstandszulage von 15 % zusammen. Herr Plötzke erhält ausschließlich feste Bezüge in Form des Grundgehalts. Neben den festen Bezügen kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat festgelegt. Auf die festen Gehaltsansprüche von Herrn Blanquez sowie von Herrn Plötzke wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Vorstandsbezüge 2023
Grundbetrag und allgemeine
Zulage (erfolgsunabhängig)
Leistungszulage
(erfolgsabhängig)
Sonstige Vergütung Gesamtvergütung
TEUR TEUR TEUR TEUR
Blanquez, Antonio Vorsitzender 399 0 7 406
Plötzke, Dirk Vorstandsmitglied 328 0 84 413
Summe 727 0 92 819


Die sonstigen Vergütungen betreffen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen sowie bei Herrn Plötzke in Höhe von 82 TEUR die Beiträge für ein zusätzliches Alterseinkommen.


Im Falle der regulären Beendigung der Tätigkeit hat Herr Blanquez Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen in Höhe von 55 % der festen Bezüge.


Im Falle einer Nichtverlängerung des Dienstvertrags hat Herr Blanquez Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen mit seinem Ausscheiden, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Der Anspruch beträgt derzeit 50 % der festen Bezüge.


Sowohl für Herrn Blanquez als auch für Herrn Plötzke besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nicht.


Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.


Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.

Vorstand Im Jahr 2023 der Pensionsrückstellung zugeführt Barwert der Pensionsansprüche 31.12.2023
TEUR TEUR
Blanquez, Antonio Vorsitzender 1.272 6.873

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien


Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse wird ein Sitzungsgeld von 180,00 EUR je Sitzung gezahlt. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrats für ihre Tätigkeit im Verwaltungsrat einen Pauschalbetrag von 1.840,00 EUR p. a. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, des Risikoausschusses und des Hauptausschusses erhält je Gremium einen Pauschalbetrag von 3.680,00 EUR p. a., die stellvertretenden Vorsitzenden erhalten zusätzlich zur Pauschalentschädigung für die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrats jeweils je Gremium einen Pauschalbetrag von je 920,00 EUR p. a. Bei unterjährigem Wechsel erfolgt eine zeitanteilige Vergütung.


In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name EUR Name EUR
Bleck, Volker 3.820,00 Radicke, Timon Nikolaus 2.601,37
Dudda, Dr. Frank 13.200,00 Reinke, Thomas 2.920,00
Ellermann, Andreas 3.100,00 Richter, Benjamin 3.100,00
Gera, Kai Eric 2.920,00 Rickert, Sven 540,00
Heinzel, Wolfgang Bruno 3.100,00 Rudolph, Thorsten Carsten 3.100,00
Klute, Jürgen 2.920,00 Sobieski, Udo 6.940,00
Liedtke, Karl Peter 180,00 Szelag, Bettina 1.432,27
Meisolle, Bianca 2.740,00 Taubenheim, Dennis 4.180,00
Oehler, Andrea 3.280,00 Thunig, Jochen 360,00
Przybyl, Gabriele 3.100,00
Insgesamt: 63.533,64

Pensionsrückstellungen und -Zahlungen sowie weitere Bezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene


An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 565 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 11.449 TEUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat


Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 93 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 1.075 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/innen


Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Mitarbeiter/innen 2023 2022
Vollzeitkräfte 169 171
Teilzeit- und Ultimokräfte 116 113
285 284
Auszubildende 10 8
Insgesamt 295 292

Nachtragsbericht


Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten.

Verwaltungsrat

Verwaltungsrat
Vorsitzender Stv. Vorsitzende Mitglieder
Dr. Frank Dudda
Hauptamtlicher Oberbürgermeister
1. Udo Sobieski
Disponent i. R. Entsorgung Herne
Volker Bleck
Wirtschaftsinformatiker i. R.
Andrea Oehler
Wirtschafts- und
Steuerfachangestellte i. R.
Andreas Ellermann
Sparkassenangestellter
Gabriele Przybyl
Industriekauffrau
2. Timon Nikolaus Radicke
(bis 13.08.2023)
Lehrer
Kai Eric Gera
Versicherungsfachmann
Thomas Reinke
Lehrer
Wolfgang Bruno Heinzel
Selbstständiger Rechtsanwalt
Benjamin Richter
Sparkassenangestellter
2. Bettina Szelag
(ab 05.09.2023)
Referentin, Deutsche
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Jürgen Klute
Theologe, Sozialpfarrer
Thorsten Carsten Rudolph
Sparkassenangestellter
Bianca Meisolle
Sparkassenangestellte
Dennis Taubenheim
Sparkassenangestellter
Stellvertretende Mitglieder
Hendrik Bollmann
Lehrer
Iris Gronert
Sparkassenangestellte
Andreas Reifschneider
Geschäftsführer, Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation
Jochen Thunig
Sparkassenangestellter
Salvatore Bulla
Sparkassenangestellter
Thomas Kaminski
Sparkassenangestellter
Sven Rickert
Kundenbetreuer
Onlinehandel
Heiko Welke
Sparkassenangestellter
Veronika Buszewski
Lehrerin
Michael Marcus Lewburg
Rechtsanwalt
Olaf Semelka
Betriebswirt, Energieversorger
Andrea Gerdemarie Ellerbrock
Hausmeisterin
Karl Peter Liedtke
Fotograf
Natascha Stoye
Lehrerin
Beanstandungsbeamter gem. § 11 Abs. 3 SpkG NW
Dr. Frank Dudda
Hauptamtlicher Oberbürgermeister
Vertreter im Verhinderungsfall:
Dr. Hans Werner Klee
Stadtkämmerer/Stadtdirektor

Vorstand

Vorstand
Vorsitzender Mitglied
Antonio Blanquez Dirk Plötzke

 

Herne, 29. April 2024


Herner Sparkasse


Der Vorstand

Blanquez Plötzke

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")


Die Herner Sparkasse hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Herner Sparkasse besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.


Die Herner Sparkasse definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/ -aufwand des Handelsbestands (Erträge / Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 65.382.


Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 237.


Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 32.894.


Die Steuern auf den Gewinn betragen TEUR 10.615 und betreffen laufende Steuern.


Die Herner Sparkasse hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Herner Sparkasse

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Herner Sparkasse bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Herner Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.


Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses


Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.


Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:


Bewertung der Forderungen an Kunden


Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:


a) Sachverhalt und Problemstellung


b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse


c) Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden


a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 57,2 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.


b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.


Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt.


Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.


Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.


c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.2. und 4.2.1.1.).

Sonstige Informationen


Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2023, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks; der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt


Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.


Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.


Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.

Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit aus wirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.


Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO


Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.


Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.


Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung nach § 89 Abs. 1 des WpHG

Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer


Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Arne Wagner.

 

Münster, 6. Mai 2024


Sparkassenverband Westfalen-Lippe


- Prüfungsstelle -

Wagner
Wirtschaftsprüfer

Antrag: Verwendung des Jahresüberschusses 2023 (§ 24 Abs. 4, § 25 SpkG NW)

1. Sachverhalt:


Gemäß § 24 Abs. 4 SpkG NW legt der Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Sparkassenverbandes sowie den Lagebericht der Vertretung des Trägers vor. Diese beschließt auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG NW.


Bei ihrer Entscheidung hat die Vertretung des Trägers die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen (§ 25 Abs. 2 SpkG NW).


Der Ausschüttungsbetrag ist zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken (§ 25 Abs. 3 SpkG NW).

Der Jahresüberschuss der Sparkasse beträgt 22.133.755,21 EUR.


Ein ausschüttungsgesperrter Betrag, der entsprechend der handelsrechtlichen Vorgaben in den letzten Jahren nicht ausgeschüttet werden durfte, sondern den Gewinnrücklagen (der Sicherheitsrücklage) zuzuführen war, ist in diesem Jahr nicht zu berücksichtigen.

2. Beschlussalternativen:


Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 22.133.755,21 EUR kann


1) an den Träger ausgeschüttet werden, der ihn nach den obigen Maßgaben verwenden muss (§ 25 Abs. 1 lit. b) SpkG NW)


oder


2) der Sicherheitsrücklage oder einer freien Rücklage zugeführt werden (§ 25 Abs. 1 lit. c) SpkG NW)


oder


3) als Gewinnvortrag verwendet werden (§ 25 Abs. 1 lit. d) SpkG NW).

3. Antrag / Beschlussvorschlag:


Der Vorstand schlägt vor, einen Gesamtbetrag in Höhe von 17.133.755,21 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen und den Hauptausschuss in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der Interessen der Sparkasse eine Beschlussempfehlung über die Verwendung des verbleibenden Jahresüberschusses in Höhe von 5.000.000 EUR an den Verwaltungsrat aussprechen zu lassen.


28. Mai 2024


110.1


Der Vorstand

Blanquez Plötzke Schriftführer

Beschlussvorschlag des Hauptausschusses:


Der Hauptausschuss schlägt dem Verwaltungsrat vor, dem Rat der Stadt Herne zu empfehlen, den Jahresüberschuss der Sparkasse wie folgt zu verwenden:

Der Jahresüberschuss der Sparkasse beträgt 22.133.755,21 EUR.
An den Träger werden ausgeschüttet 5.000.000,00 EUR.
Der Sicherheitsrücklagen werden zugeführt 17.133.755,21 EUR.
Der Gewinnvortrag beträgt EUR.

Einstimmig

mit Stimmen
bei Gegenstimmen
bei Stimmenthaltungen

Der Hauptausschuss

Vorsitzender Mitglied Schriftführer

Beschluss des Verwaltungsrates:


Der Verwaltungsrat beschließt, dem Rat der Stadt Herne zu empfehlen, den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:

Der Jahresüberschuss der Sparkasse beträgt 22.133.755,21 EUR.
An den Träger werden ausgeschüttet 5.000.000,00 EUR.
Der Sicherheitsrücklagen werden zugeführt 17.133.755,21 EUR.
Der Gewinnvortrag beträgt EUR.

Einstimmig

mit Stimmen
bei Gegenstimmen
bei Stimmenthaltungen

Der Verwaltungsrat

Vorsitzender Mitglied Schriftführer

Beschlussauszug aus der Sitzung des Rates der Stadt vom 25.06.2024

Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2023 Vorlage: 2024/0508

Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von


1. dem Jahresabschluss 2023 mit dem Lagebericht der Herner Sparkasse für das Geschäftsjahr 2023,


2. dem Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe,


3. der Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes 2023 durch den Verwaltungsrat der Herner Sparkasse,


4. der Beschlussempfehlung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2023 durch den Verwaltungsrat der Herner Sparkasse sowie


5. der gemeinsamen Erklärung von Vorstand und Verwaltungsrat über die Einhaltung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex der Herner Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 (s. Anlage 2).

II. Der Rat der Stadt beschließt:


1. Den Organen der Herner Sparkasse wird gemäß § 8 Abs. 2 lit. f) des Sparkassengesetzes für Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) aus der Führung der Jahresrechnung 2023 Entlastung erteilt.


2. Vom Jahresüberschuss der Herner Sparkasse aus dem Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 22.133.755,21 € werden 5.000.000,00 € brutto an die Stadt Herne ausgeschüttet und der verbliebene Betrag in Höhe von 17.133.755,21 € der Sicherheitsrücklage zugeführt. Eine Verwendung für den Gewinnvortrag wird nicht vorgenommen.

Abstimmungsergebnis:

dafür: 57
dagegen: 0
Enthaltung: 0


Hiermit wird amtlich beglaubigt, dass der vorstehende Auszug mit dem Entwurf der Niederschrift übereinstimmt.

 

Herne, 25.06.2024

Der Oberbürgermeister im Auftrag
(Hartmann)

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