Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 130081
Vorher
WunderCar Mobility Solutions GmbH
Eingetragen
20.12.2013
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingHerstellung von Fahrrädern sowie von BehindertenfahrzeugenVermietung von Schienenfahrzeugen
Gegenstand
Die Entwicklung und Vermarktung von Software- und Hardwarelösungen im Bereich der Mobilität.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gunnar Froh
seit 20.12.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

32 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 32 angezeigt

KCK Ltd.
VGB
63.561 €
25.16%
Germany
43.963 €
17.40%
Blumberg Capital III LP
United States
29.664 €
11.74%
Kingsway Frontier Consumer Internet (FCI) Fund LP
CYM
24.744 €
9.80%
Lightning Field LLC
United States
21.980 €
8.70%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%
4.05%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wunder Mobility GmbH (vormals: WunderCar Mobility Solutions GmbH)

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Prüfungsauftrag

I. Prüfungsauftrag

II. Bestätigung der Unabhängigkeit

B. Grundsätzliche Feststellungen

I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

II. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen

III. Sonstige Gesetzesverstöße

IV. Wesentliche Geschäftsvorfälle

V. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

I. Gegenstand der Prüfung

II. Art und Umfang der Prüfung

D. Feststellungen zur Rechnungslegung

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

2. Jahresabschluss

3. Lagebericht

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

E. Schlussbemerkung

Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von + einer Einheit (€, % usw.) auftreten.

Abkürzungsverzeichnis

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
HR A bzw. B Handelsregister Abteilung A bzw. B
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
ISA International Standards on Auditing
i.S.d. im Sinne des
n.F. neue Fassung
ppa. per procura
PS Prüfungsstandard des IDW
Wunder Mobility Wunder Mobility GmbH, Hamburg
Wunder Fleet Wunder Fleet GmbH, Hamburg

A. Prüfungsauftrag

I. Prüfungsauftrag

1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch Gesellschafterbeschluss vom 21. März 2024 erteilte uns die Geschäftsführung der Wunder Mobility GmbH (vormals: Wunder Car Mobility Solutions GmbH), Hamburg, (im Folgenden kurz "Wunder Mobility" oder "Gesellschaft" genannt)

den Auftrag, den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Geschäftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen.

2. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 vereinbart.

3. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F. (10.2021), dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an das geprüfte Unternehmen gerichtet.

II. Bestätigung der Unabhängigkeit

4. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

B. Grundsätzliche Feststellungen

I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

5. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage der Wunder Mobility durch die gesetzlichen Vertreter (siehe Anlage I) dar:

6. Zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft werden folgende Feststellungen getroffen:

Im Berichtsjahr kam es zu einer Verschmelzung von der Wunder Fleet auf die Wunder Mobility. Dadurch bedingt steigt der Umsatz der Wunder Mobility im Geschäftsjahr 2023 um 236 % im Vergleich zum Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind faktisch gestiegen, aber bereinigt um den Verschmelzungsverlust um -32 % geringer als im Vorjahr. Der Jahresfehlbetrag konnte, bereinigt um den Verschmelzungsverlust, gegenüber dem Vorjahr um ca. 73% vermindert und somit merklich auf € -1,6 Mio reduziert werden. Bezieht man den Verschmelzungsverlust mit ein, verschlechtert sich das Ergebnis auf € -7,3 Mio.

Die Gesellschaft weist im Berichtsjahr erstmalig einen Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von € 3,8 Mio auf. Dies ist im Wesentlichen auf die Verschmelzung zurückzuführen.

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit gegeben.

Die Vermögenslage hat sich bei einem Rückgang der Bilanzsumme um 24 % gegenüber dem Vorjahr verändert, diese Veränderung ist im Wesentlich auf die Verschmelzung zurückzuführen.

Der Lagebericht enthält zur künftigen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken unseres Erachtens folgende Kernaussagen:

Durch die fortlaufende Entwicklung der Softwareprodukte und der Aufnahme weiterer Anwendungsbereiche im Sharing-Bereich sieht die Gesellschaft für 2024 weitere Wachstumsmöglichkeiten. In der Preispolitik werden Maßnahmen ergriffen, um höhere Margen durchzusetzen. Weiterhin ist geplant, eine erweiterte Produktpalette einzuführen, um den Markt vollumfänglicher zu befriedigen.

Risiken sieht die Gesellschaft vor allem in den konjunkturellen Einflüssen, in dem politisch geprägten rechtlichen Rahmenwerk für Mobilitätsanbieter sowie in den sich ändernden aktiven Preisgestaltungen des Wettbewerbs.

Im Prognosebericht erläutert die Gesellschaft, dass der Umsatz im Jahr 2024 voraussichtlich leicht steigen wird, da das operative Software-Geschäft vollumfänglich über das gesamte Geschäftsjahr hinweg über die Wunder Mobility abgewickelt wird. Hinsichtlich des Jahresfehlbetrags der Wunder Mobility wird weiterhin von einer leichten Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr ausgegangen.

7. Die Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

II. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen

8. Im Wesentlichen bedingt durch die im Geschäftsjahr 2023 vorgenommene Aufwärtsverschmelzung des Tochterunternehmens Wunder Fleet ist die Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 überschuldet. Wir haben die integrierte Unternehmensplanung für das aktuelle sowie das kommende Geschäftsjahr gewürdigt. Nach dieser ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten der Unternehmensfortführung entgegenstehen. Die gesetzlichen Vertreter haben den Abschluss zutreffend unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Wir verweisen ergänzend auf die Darstellungen der gesetzlichen Vertreter im Lagebericht.

III. Sonstige Gesetzesverstöße

9. Wir weisen darauf hin, dass die Gesellschaft ihrer Verpflichtung zur Offenlegung des Vorjahresabschlusses gemäß § 325 HGB nicht nachgekommen ist.

10. Der vorliegende Jahresabschluss und Lagebericht wurden nicht innerhalb der Fristen gemäß § 264 Abs. 1 HGB aufgestellt.

IV. Wesentliche Geschäftsvorfälle

11. Mit Verschmelzungsvertrag vom 20. November 2023 wurde die Tochtergesellschaft Wunder Fleet rückwirkend zum 31. März 2023 auf die Wunder Mobility verschmolzen. Mit der Eintragung in das Handelsregister am 30. November 2023 gehen damit alle Vermögensgegenstände und Schulden gemäß § 24 UmwG zu Buchwerten auf die Gesellschaft über. Zwischen dem abgehenden Beteiligungsbuchwert und dem übernommenen Reinvermögen ergab sich eine Differenz von T€ 5.751, die als Verschmelzungsverlust in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurde.

12. Im Zusammenhang der Verschmelzung wurde die Geselschaft umfirmiert in die Wunder Mobility GmbH (vormals: WunderCar Mobility Solutions GmbH).

V. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

13. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 21. Juni 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Wunder Mobility GmbH (vormals: Wunder Car Mobility Solutions GmbH), Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Wunder Mobility GmbH (vormals: Wunder Car Mobility Solutions GmbH), Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Dar- über hinaus haben wir den Lagebericht der Wunder Mobility GmbH (vormals: Wunder Car Mobility Solutions GmbH) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

I. Gegenstand der Prüfung

14. Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) sowie den weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften (§ 42 GmbHG) aufgestellte Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023, bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang und der Lagebericht für dieses Geschäftsjahr. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind.

15. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes der Gesellschaft, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war gleichfalls nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.

II. Art und Umfang der Prüfung

16. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022.

17. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Die Abschlussprüfung erstreckt sich nach § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.

18. Hinsichtlich der wesentlichen Elemente unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes verweisen wir auf den Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" in unserem Bestätigungsvermerk (vgl. Abschnitt B "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks").

19. Ergänzend geben wir folgende Erläuterungen zu unserem Prüfungsvorgehen: Ausgehend von der Identifikation und Beurteilung der inhärenten Risiken für den Jahresabschluss und Lagebericht haben wir uns zunächst ein Verständnis vom rechnungslegungsrelevanten internen Kontrollsystem der Wunder Mobility verschafft.

Auf dieser Basis haben wir die Risiken festgestellt, die zu wesentlichen Falschdarstellungen in der Rechnungslegung führen können und dies bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. Im Prüfungsprogramm wurden die Schwerpunkte sowie der zeitliche Ablauf unserer Prüfung und die Zusammensetzung des Prüfungsteams inklusive des Einsatzes von Spezialisten festgelegt.

20. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten Prüfungsschwerpunkten:

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Realisierung der Umsatzerlöse

Beurteilung der Anwendung der Going Concern Prämisse

21. Ausgehend von unserem Verständnis des rechnungslegungsrelevanten Kontrollsystems haben wir in den Bereichen, in denen die Unternehmensleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen eingerichtet hat, Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen.

Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei der Gesellschaft eingerichteten internen Kontrollen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials und der zusätzlichen Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht ausgehen konnten, haben wir anschließend aussagebezogene Prüfungshandlungen, d.h. analytische Prüfungshandlungen, Einzelfallprüfungen oder eine Kombination von beidem vorgenommen. Einzelfallprüfungen wurden bei wirksamen Kontrollen auf ein nach prüferischem Ermessen notwendiges Maß reduziert.

Der überwiegende Teil der Abschlussposten wurde mit einer Kombination aus Funktionsprüfungen und aussagebezogenen Prüfungshandlungen geprüft.

Sofern wir keine Funktionsprüfungen vorgesehen haben oder nicht von wirksamen Kontrollen ausgehen konnten, haben wir im Wesentlichen aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt.

22. Im Rahmen der Einzelfallprüfungen von Abschlussposten der Gesellschaft haben wir folgende Unterlagen eingesehen:

Handelsregisterauszüge,

Liefer- und Leistungsverträge,

Darlehensverträge,

Jahresabschlüsse von verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen,

sonstige Geschäftsunterlagen.

23. Weiterhin haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

Einholung und Auswertung von Rechtsanwaltsbestätigungen im Hinblick auf die Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden oder schwebenden Rechtsstreitigkeiten.

Einholung von Steuerberaterbestätigungen für die Prüfung der steuerlichen Verhältnisse und Risiken.

Zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen mit Kreditinstituten haben wir uns zum 31. Dezember 2023 Bankbestätigungen zukommen lassen.

24. Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden.

Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erteilt.

D. Feststellungen zur Rechnungslegung

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

25. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.

2. Jahresabschluss

26. Im Jahresabschluss der Wunder Mobility bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurden die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsformspezifischen Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in allen wesentlichen Belangen beachtet. Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages waren nicht zu beachten.

27. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

28. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend.

29. Von den Aufstellungserleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276 und 288 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde zulässigerweise durch den Verzicht auf bestimmte Angaben im Anhang Gebrauch gemacht.

30. Bei der Berichterstattung im Anhang wurde von der Schutzklausel des § 286 HGB Gebrauch gemacht und Angaben zu der Geschäftsführervergütung unterlassen. Die Inanspruchnahme der Schutzklausel ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung nicht zu beanstanden.

3. Lagebericht

31. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den deutschen gesetzlichen Vorschriften.

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

32. Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

33. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein (§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB).

Wesentliche Bewertungsgrundlagen

34. Zur Angabe der Bewertungsmethoden der Abschlussposten verweisen wir auf den Anhang. Nach unseren Feststellungen sind die angewandten Bewertungsmethoden sachgerecht und erfüllen die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze.

E. Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Wunder Mobility GmbH (vormals: Wunder Car Mobility Solutions GmbH), Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und des Lageberichts für dieses Geschäftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)).

Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B unter "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks" enthalten.

 

Hamburg, den 21. Juni 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Niklas Wilke, Wirtschaftsprüfer

ppa. Stefanie Bubbers, Wirtschaftsprüferin

Anlagenverzeichnis

I Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023.

II Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 ..

1. Bilanz zum 31. Dezember 2023

2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

der Wunder Mobility GmbH

(vormals: WunderCar Mobility Solutions GmbH)

mit Sitz in Hamburg, Deutschland

1. Grundlagen des Unternehmens

Die Wunder Mobility GmbH ist im Handelsregister unter HRB 130081, Amtsgericht Hamburg eingetragen und der Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Vermarktung von Software- und Hardwarelösungen im Bereich der Mobilität. Sie unterhält an Ihrem Firmensitz in der Hongkongstraße 2-4, 20457 Hamburg den Hauptstandort und eine Tochtergesellschaft mit Sitz an dem gleichen Standort. Das Unternehmen besteht seit 2013 und hat im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 45 Angestellte beschäftigt.

2. Darstellung des Geschäftsverlaufs und Rahmenbedingungen

2.1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft in Deutschland im Jahr 2023

Das Geschäftsjahr 2023 verdeutlichte erneut, dass Deutschland vor einem Strukturwandel steht. Im Fokus steht die Modernisierung der Wirtschaft und der öffentlichen Infrastruktur, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und den bestehenden Wohlstand zu sichern. Die Preisanstiege der letzten Jahre, insbesondere bei Energie und Lebensmitteln, und die daraus resultierende Inflation sind leicht rückläufig. Dennoch steht die deutsche Wirtschaft deutlichen Unsicherheiten gegenüber, bedingt durch weltweite Krisenherde wie den Konflikt in der Ukraine und im Nahen Osten.

Die anhaltenden Unsicherheiten und hohen Zinsen sorgen weiterhin für eine gedämpfte Investitionsstimmung. Dies spiegelt sich auch im gesunkenen deutschen Bruttoinlandsprodukt (BIP) wider, welches gegenüber zum Vorjahr um 0,3% gesunken ist.

In den Dienstleistungsbereichen zeichnete sich ein ähnliches Bild ab. Im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe, konnte ein Rückgang um -1,0% gegenüber dem Vorjahr beobachtet werden.

2.2. Entwicklung der Branche im abgelaufenen Geschäftsjahr

Eine abschließende Einschätzung der globalen Branche im abgelaufenen Geschäftsjahr kann nur vage getroffen werden. Die Wunder-Organisation agiert in einem jungen, stark fragmentierten Wirtschaftszweig, bei welchem nur im eingeschränkten Umfang Statistiken vorliegen. Die Entwicklung der Branche kennzeichnete sich durch eine allgemeine Zurückhaltung bei größeren Investitionen in neue Mobilitätsdienstleister und Flottenerweiterungen. Dennoch bestand im Jahr 2023 ein Wachstum des globalen Shared Mobility Marketes in Bezug auf den Umsatz.

2.3 Entwicklung der Wunder Mobility GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr

Die in 2023 weiterhin schwierigen konjunkturellen und globalen Rahmenbedingungen, die im Wesentlichen getrieben sind durch politische und wirtschaftliche Unsicherheiten wie der Ukraine- und Nahost-Konflikt, sorgen für weiterhin bestehende Marktunsicherheit.

Wie in den vergangenen Jahren, hat sich die Gesellschaft unter anderem auf Kostenoptimierung und organisationale Effizienzsteigerungen fokussiert, im vergangenen Geschäftsjahr wurde zusätzlich der Markt wieder intensiver und erfolgreich bearbeitet.

In diesem Zusammenhang kam es im Geschäftsjahre 2023 zur Verschmelzung der 100% Tochtergesellschaft Wunder Fleet GmbH auf die Mutter Wunder Mobility GmbH rückwirkend zum 01.04.2023. Hintergrund ist die Hebung von Effizienzen.

Die Gesamtleistung bzw. Ertragslage der Wunder Mobility hat sich im Jahr 2023 durch die Verschmelzung durch Aufnahme der operativen tätigen Tochter deutlich verändert. Dies hat zur Konsequenz, dass das operative Software- Geschäft nun primär durch die Wunder Mobility abgewickelt wird. Das operative Hardware-Geschäft obliegt weiterhin der Tochtergesellschaft Wunder Vehicles GmbH. Durch die getätigten Maßnahmen konnte das Ergebnis der Wunder Mobility unter Eliminierung des Verschmelzungsverlusts deutlich verbessert werden, von einem Jahresfehlbetrag im Jahr 2022 von 5,7 Mio. EUR auf einen Jahresfehlbetrag von 1,6 Mio. EUR im Jahr 2023.

Durch die interne Verschmelzung hat sich die Finanzlage deutlich stabilisiert, da das operative Software-Geschäft fortlaufend in der Wunder Mobility abgewickelt wird, der für einen kontinuierlichen Cashflow sorgt. Der offensichtliche Rückgang des Vermögens ist auf die interne Verschmelzung zurückzuführen, da in diesem Zusammenhang eine Konsolidierung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Vermögenswerten stattgefunden hat. Des Weiteren kam es zur Rückzahlung von offenen Forderungen der Tochtergesellschaften und planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Entgegen der im Vorjahr prognostizierten rückläufigen Umsatzentwicklung stieg der Umsatz durch die Verschmelzung und somit die Übernahme des operativen Geschäfts. Wie prognostiziert konnte das operative Jahresergebnis verbessert werden. Unter Berücksichtigung des Verschmelzungsverlustes zeigt sich jedoch eine Verschlechterung des Gesamtergebnisses im Vergleich zum Vorjahr.

Die Gesellschaft wird auf Basis ihrer wesentlichen finanziellen Kennzahlen Umsatz und Ergebnis (Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag) gesteuert.

3. Lage des Unternehmens

3.1. Entwicklung der Wunder Mobility GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr

Das operative Software-Geschäft wird seit dem 01.04.2023 in der Wunder Mobility abgewickelt, während das Hardware-Geschäft weiterhin von dem Tochterunternehmen Wunder Vehicles GmbH abgewickelt wird. Dadurch bedingt steigt der Umsatz der Wunder Mobility GmbH im Geschäftsjahr 2023 um 236% im Vergleich zum Vorjahr. Durch die Rechtsnachfolge der Wunder Mobility wurden die Mitarbeiter der Wunder Fleet vollumfänglich übernommen. Dies spiegelt sich in den Personalaufwendungen wider, welches zur Konsequenz hat, dass der Personalaufwand auf dem gleichen Niveau, wie im Vorjahr verbleibt. Es bestanden wie im Vorjahr Restrukturierungs- und Effizienzmaßnahmen, die zu geringeren Aufwendungen führten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind faktisch gestiegen, aber bereinigt um die Verschmelzungsverlust von 5,8 Mio. EUR um -32% geringer als im Vorjahr. Diese Entwicklung spiegelt die gesetzten Ziele wider. Der Jahresfehlbetrag, bereinigt um den Verschmelzungsverlust, verbessert sich deutlich gegenüber dem Vorjahr um ca. 73 % auf -1,6 Mio. EUR. Wird der Verschmelzungsverlust mit einbezogen, verschlechtert sich das Ergebnis auf -7,3 Mio. EUR.

3.2.Ertragslage

Der Anstieg der Gesamtleistung ist maßgeblich auf die Verschmelzung und die damit einhergehende Abwicklung des Software-Geschäfts zurückzuführen. Die Erträge setzen sich daher im Wesentlichen aus den Software-Erträgen und sonstigen betrieblichen Erträgen zusammen und bemessen sich in Summe auf 4,6 Mio. EUR. Diesen steht ein Materialaufwand von 1,2 Mio. EUR gegenüber. Es bestehen keine Lagerbestände. Das Jahresergebnis unterliegt zwei zentralen Effekten, die sich begünstigend und nachteilig auswirken. Das Einstellen des Rent-Produkts und der damit einhergehende Abgang der aktivierten Software sowie des Kundenstamms aus dem Anlagevermögen, bei gleichzeitiger Auflösung der daraus resultierenden Verbindlichkeit gegenüber dem Verkäufer, hat einen positiven Effekt von 0,6 Mio. EUR. Gleichzeitig wirkte sich der Verschmelzungsverlust negativ mit einem Betrag von 5,8 Mio. EUR aus. Die Ertragslage hat sich somit im Geschäftsjahr 2023 günstig entwickelt.

3.3. Finanzlage

Die Wunder Mobility weist im Geschäftsjahr erstmalig ein nicht durch das Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 3,8 Mio. EUR auf. Dies ist im Wesentlichen auf die Verschmelzung zurückzuführen, die unter anderem zu einem höheren Bilanzverlust geführt hat (7,3 Mio. EUR) und einem Rückgang der Bilanzsumme um 24%. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben, Bankverbindlichkeiten im klassischen Sinne bestehen nicht.

Der Gesamt-Cashflow betrug -2,4 Mio. EUR. Der Cashflow aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 5,1 Mio. EUR resultierend aus der Verschmelzung und der Anlage von freien liquiden Mitteln. Es gab im Geschäftsjahr 2023 keine Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen.

3.4.Vermögenslage

Gegenüber dem Vorjahr ist die Bilanzsumme um 4,1 Mio. EUR gesunken, was einen Rückgang von ca. 24% ausmacht. Diese Veränderung geht im Wesentlichen auf die Veränderung der Vermögensstruktur zurück. Durch den Abgang der Rent-Software und die Verschmelzung macht das Anlagevermögen nur noch ca. 1% der Bilanzsumme aus. Das Umlaufvermögen ist um ca. 8% gesunken und bemisst sich auf 8,9 Mio. EUR, der wesentliche Teil entfällt auf Forderungen gegenüber verbunden Unternehmen in Höhe von 5,4 Mio. EUR und liquiden Mitteln von 3,1 Mio. EUR. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich aus der Ausstattung der Tochtergesellschaft Wunder Vehicles GmbH mit Umlaufvermögen zur Finanzierung vom Hardwaregeschäft. Der Rest entfällt auf den nicht durch das Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag.

4. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit Ihren wesentlichen Chancen und Risiken

4.1. Voraussichtliche Entwicklung

Die geschäftlichen Entwicklungen im 4. Quartal 2023, der zufriedenstellende Auftragsbestand zum 31.12.2023 und die weiterhin positiven Auftragseingänge zu Beginn des neuen Geschäftsjahres 2024 weisen auf eine leichte Umsatzsteigerung im Folgejahr 2024 für die Unternehmensgruppe hin. Für die Wunder Mobility GmbH wird in 2024 ein leicht steigender Umsatz prognostiziert, da das operative Software-Geschäft vollumfänglich über das gesamte Geschäftsjahr hinweg über die Wunder Mobility abgewickelt wird. Hinsichtlich des Jahresfehlbetrags der Wunder Mobility GmbH wird weiterhin von einer leichten Verbesserung ausgegangen.

Die Wunder Mobility GmbH profitiert als 100%-ige Gesellschafterin der Wunder Vehicles GmbH durch geschlossene Intercompany-Dienstleistungsverträge mittelfristig von der dynamischen Wachstumsplanung der Tochterfirma. Die Wunder Mobility rechnet mittelfristig mit steigenden Margen in allen Produktbereichen, insbesondere im Softwarebereich. Hier wird mit Preissteigerungen bei Vertragsabschlüssen und -verlängerungen geplant, da die Organisation seit Produkteinführung keine nennenswerte Preisanpassung vorgenommen hat. Die Preiserhöhungen lassen sich mit dem hohen Entwicklungsfortschritt der Softwareplattform im Hinblick auf Anwendungsmöglichkeiten für die Kunden inkl. neuer Funktionalitäten begründen. Die Unternehmensführung geht zudem von einer weiteren Konsolidierung auf dem Wettbewerbsmarkt aus, die sowohl die direkte Übernahme von Kunden als auch anorganisches Wachstum ermöglichen soll.

Das Hardwaregeschäft im Bereich der LEVs (Light Electric Vehicles), das durch die Wunder Vehicles GmbH durchgeführt wird, war in den letzten beiden Jahren durch Investitionszurückhaltung und durch Engpässe bei den Lieferketten beeinflusst. Vor diesem Hintergrund prognostizieren wir für 2024 einen sinkenden Hardwareumsatz. Dennoch wird davon ausgegangen, dass die Wunder Vehicles durch sein co-developed eBike und die damit einhergehende Erweiterung des Angebots, den Markt positiv beeinflussen kann, da hier eine deutlichere Nachfrage zu erwarten ist.

4.2. Chancen

Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Softwareprodukte und die Erschließung neuer Anwendungsbereiche im Bereich Sharing erwarten wir auch im Jahr 2024 eine signifikante Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit, die sich in Wachstumschancen niederschlägt. Besonders in der Preispolitik werden Maßnahmen ergriffen, um höhere Margen zu erzielen, und es wird eine erweiterte Produktpalette eingeführt, um den Markt umfassender zu bedienen. Wir gehen davon aus, dass Wunder Mobility seine Marktposition weiter ausbauen und festigen kann. Um dies zu gewährleisten, setzen wir weiterhin auf Investitionen in unsere Produkte. Für das Hardware-Geschäft unserer Tochtergesellschaft ist für 2024 ein Ausbau unseres eBike-Geschäfts geplant, da hier das größte Potenzial zu erkennen ist.

4.3. Risiken

Wir sind gesetzlich verpflichtet, auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung, die bestandsgefährdende oder wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, hinzuweisen.

Grundsätzliche Ertragsrisiken sehen wir in konjunkturellen Einflüssen und im politisch geprägten rechtlichen Rahmenwerk für Mobilitätsanbieter und -dienste, sowie in einer sich ändernden aktiven Preisgestaltung des Wettbewerbs. Angesichts dessen lässt sich eine künftige Beeinträchtigung der operativen Ergebnissituation, insbesondere in unseren Entwicklungsbereichen, nicht ausschließen. Das Risiko schätzen wir als gering ein. Aufgrund unserer vorhandenen Eigenkapital-Finanzierungsstruktur und zinsloser Wandeldarlehen mit Rangrücktritt, sehen wir derzeit keine Zinsänderungsrisiken. Möglichen Währungsrisiken durch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird gegebenenfalls mit Währungssicherungsgeschäften entgegnet. Andere Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten sowie rein spekulative Geschäfte gehen wir nicht ein.

Die Entwicklung der Gesellschaft hängt zum anderen auch von dem Erfolg der operativen Tochtergesellschaft ab und deren positiven Cashflows.

Alle uns bekannten Risiken sind nach derzeitigem Erkenntnisstand durch entsprechende Rückstellungen ausreichend abgedeckt. Im Übrigen lässt sich der Einfluss der genannten Risiken auf unsere wirtschaftliche Lage nicht hinreichend quantifizieren.

 

Hamburg, den 31. Mai 2024

Gunnar Froh

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.466,00 195.972,00
2. Kundenstamm 0,00 3.728,00
4.466,00 199.700,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 54.068,00 74.073,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 29.800,00 6.950.209,01
88.334,00 7.223.982,01
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 182.682,73 4.337,27
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 3.296,00 (Vorjahr: EUR 79,00)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.442.451,85 5.872.450,89
3. sonstige Vermögensgegenstände 244.191,44 174.642,57
5.869.326,02 6.051.430,73
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.055.498,68 3.698.742,44
8.924.824,70 9.750.173,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 37.899,70 29.486,69
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.848.902,53 0,00
12.899.960,93 17.003.641,87

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 252.603,00 252.603,00
eigene Anteile -10.227,00 -10.227,00
eingefordertes Kapital 242.376,00 242.376,00
II. Kapitalrücklage 57.903.472,84 57.903.472,84
III. Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen 10.227,00 10.227,00
IV. Bilanzverlust -62.004.978,37 -54.695.079,86
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.848.902,53 0,00
0,00 3.460.995,98
B. Rückstellungen
sonstige Rückstellungen 375.601,32 314.115,04
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.245,77 2.162,40
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 2.245,77 (EUR 2.162,40)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 186.803,55 198.819,08
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 186.803,55 (EUR 198.819,08)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,01
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 0,00 (EUR 0,01)
4. sonstige Verbindlichkeiten 12.332.388,74 13.025.015,88
- davon aus Steuern EUR 64.320,58 (EUR 65.201,76)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 13.964,98 (EUR 6.089,63)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 12.332.388,74 (EUR 13.025.015,88)
12.521.438,06 13.225.997,37
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.921,55 2.533,48
12.899.960,93 17.003.641,87

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 01. Jan. - 31. Dez. 2022 01. Jan. - 31. Dez.
1. Umsatzerlöse 3.725.273,06 1.110.073,66
2. sonstige betriebliche Erträge 843.557,38 428.354,96
- davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 1.965,61 (Vorjahr: EUR 12.833,48)
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 181,41 568.038,79
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.152.627,44 531.784,32
1.152.808,85 1.099.823,11
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.135.615,73 3.166.560,83
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 608.740,17 545.111,31
- davon für Altersversorgung: EUR 1.725,00 (Vorjahr: EUR 2.304,00)
3.744.355,90 3.711.672,14
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 95.624,91 711.724,13
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 7.112.092,16 2.007.630,80
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 8.040,16 (Vorjahr: EUR 12.297,54)
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 290.932,56 301.687,80
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 282.998,97 (Vorjahr: EUR 301.687,80)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 6.289,17
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5,63 0,00
10. Ergebnis nach Steuern -7.245.124,45 -5.697.022,93
11. Sonstige Steuern (Aufwand) 64.774,06 0,00
12. Jahresfehlbetrag -7.309.898,51 -5.697.022,93
13. Verlustvortrag -54.695.079,86 -48.998.056,93
14. Bilanzverlust -62.004.978,37 -54.695.079,86

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Die Wunder Mobility GmbH (vormals: WunderCar Mobility Solutions GmbH) mit Sitz in Hamburg ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 130081 im Handelsregister eingetragen.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist nach § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Es wurden größenabhängige Erleichterungen nach § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach der Going-Concern-Prämisse.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde die 100% Tochtergesellschaft Wunder Fleet GmbH (folgend WF) mit dem Verschmelzungsvertrag vom 20.11.2023 rückwirkend zum 01.04.2023 auf die Mutter WunderCar Mobility Solutions GmbH durch Aufnahme verschmolzen (§2 Abs. 1. UmwG), in diesem Zusammenhang wurde die Gesellschaft in Wunder Mobility GmbH umbenannt. Mit der Eintragung in das Handelsregister am 30.11.2023 gehen damit alle Vermögensgegenstände und Schulden gemäß § 24 UmwG zu Buchwerten auf die Gesellschaft über. Zwischen dem abgehenden Beteiligungsbuchwert und dem übernommenen Reinvermögen ergab sich eine Differenz von 5.750.665,51 EUR, die als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst wurde. In diesem Zusammenhang wurde die Mutter umfirmiert in die Wunder Mobility GmbH (folgend WM).

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Das Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter gemäß § 248 Abs. 2 HGB wurde nicht ausgeübt.

Planmäßige Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer bemessen.

Die Abschreibung erfolgt linear.

Geringwertige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten von über EUR 250 bis EUR 800 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Bis 2017 wurde für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über EUR 150 bis EUR 1.000 jeweils ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden in erforderlichem Umfang gebildet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen den Nennwerten.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Kurzfristige Fremdwährungsforderungen werden mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet.

Das eingezahlte Stammkapital wird zum Nennwert angesetzt.

Die Kapitalrücklage weist Einzahlungen der Gesellschafter bei der Ausgabe von Anteilen aus, die über dem Nennwert lagen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB).

Rückstellungen werden in der Höhe des Erfüllungsbetrags bilanziert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit dieser einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Jegliche Werte im Rahmen der Verschmelzung wurden zu Buchwerten übernommen (Buchwertfortführung).

3. Angaben zu einzelnen Bilanz- und GuV-Posten

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch die Verschmelzung der Wunder Fleet GmbH auf die Wunder Mobility GmbH, dadurch kam es zur Konsolidierung der entsprechenden Anteile an verbundenen Unternehmen, welches einen Abgang darstellt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind deutlich gestiegen von EUR 4.337,27 im Vorjahr auf EUR 182.682,73. Hintergrund ist die Konsolidierung der Wunder Fleet GmbH.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus der Gewährung von Intercompany Darlehen die mit einem Rangrücktritt versehen sind, sowie Intercompany Fees und bemessen sich auf EUR 5.442.451,85 (i.Vj. EUR 5.872.450,89).

Die sonstigen Vermögensgegenstände in 2023 beziehen sich im Wesentlichen auf Kautionen.

Das Stammkapital beträgt zum 31.12.2023 EUR 252.603,00 (i.Vj. EUR 252.603,00). Im Bilanzverlust bemisst sich auf EUR 62.004.978,37, in diesem ist ein Verlustvortrag von EUR 54.695.079,86 enthalten.

Die Rückstellungen wurden insbesondere für zukünftige Verpflichtungen aus nicht genommenen Urlaubstagen des Geschäftsjahres 2023, Bonuszahlungen an Mitarbeiter und Jahresabschlusskosten gebildet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen EUR 0,00 (i.Vj. EUR 0,01).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern verbleiben unverändert zum Vorjahr und beinhalten ausschließlich Wandeldarlehen in Höhe von EUR 12.250.603,80 (i.Vj. EUR 12.250.603,80), diese werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die restlichen sonstigen Verbindlichkeiten beziffern sich auf EUR 81.784,94 und enthalten im Wesentlichen stichtagsbedinge offene Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt. Insgesamt weist der Posten einen Saldo von EUR 12.332.388,74 (i.Vj. EUR 13.025.015,88) auf, der Rückgang geht auf das Erlöschen der Verbindlichkeit aus der Akquisition einer Software und eines dazugehörigem Kundenstamms zurück.

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf EUR 842.418,03 (i.Vj. EUR 428.354,96) und beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Vermietung und Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind deutlich gestiegen, der wesentliche Effekt geht auf den Verlust aus der Verschmelzung zurück in der Höhe von EUR 5.750.665,51.

Das Ergebnis für das abgelaufene Geschäftsjahr fällt negativ aus mit einem Jahresfehlbetrag von EUR -7.309.898,51 (i.Vj. ein Fehlbetrag in Höhe von EUR 5.697.022,93).

4. Ergänzende Angaben

4.1. Verbundene Unternehmen

Die Gesellschaft ist zum Jahresende mit 100% an der Wunder Vehicles GmbH, Hamburg, beteiligt. Die Wunder Vehicles GmbH hat wie im Vorjahr ein Eigenkapital von EUR 0,00 (zuzüglich eines nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag für das Geschäftsjahr in Höhe von EUR 2.161.701,78) und einen Jahresfehlbetrag von EUR 532.862,86 (i.Vj. EUR 1.020.206,95).

4.2. Personal

Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich 45 (i.Vj. 40) Mitarbeiter.

2023 2022
Kaufmännische Angestellte (Vollzeitmitarbeiter) 40 36
Kaufmännische Angestellte (Studenten) 1 1
Kaufmännische Angestellte (Teilzeitmitarbeiter) 4 3
45 40

4.3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus den Mietverträgen für Büroräume bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 243.891,12 für 2024, EUR 243.891,12 für 2025 und EUR 243.891,12 für 2026. Die Gesamthöhe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich EUR 243.891,12 für 2024, EUR 243.891,12 für 2025 und EUR 243.891,12 für 2026.

Die Gesellschaft hat finanzielle Verpflichtungen aus virtuellen Unternehmensbeteiligungen gegenüber Mitarbeitern und externen Beratern. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um ungewisse Verbindlichkeiten. Der Umfang dieser Verpflichtung ist zum Bilanzstichtag nicht quantifizierbar. Da die Bedingungen für eine Inanspruchnahme bisher nicht eingetreten sind, erfolgt ebenfalls kein Ansatz einer Rückstellung.

4.4. Geschäftsführung

Geschäftsführer ist Herr Gunnar Froh (Berufsbezeichnung: Chief Executive Officer der Wunder Mobility GmbH)

 

Hamburg, den 31. Mai 2024

Gunnar Froh

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 948.666,77 0,00 900.000,00 48.666,77
2. Kundenstamm 360.928,01 0,00 360.928,01 0,00
1.309.594,78 0,00 1.260.928,01 48.666,77
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 475.983,83 8.576,70 1.735,78 482.824,75
475.983,83 8.576,70 1.735,78 482.824,75
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 6.950.209,01 0,00 6.920.409,01 29.800,00
6.950.209,01 0,00 6.920.409,01 29.800,00
8.735.787,62 8.576,70 8.183.072,80 561.291,52
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 751.510,59 56.039,18 763.349,00 44.200,77
2. Kundenstamm 357.200,01 967,00 358.167,01 0,00
1.108.710,60 57.006,18 1.121.516,01 44.200,77
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 390.138,02 38.618,73 0,00 428.756,75
390.138,02 38.618,73 0,00 428.756,75
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
1.498.848,62 95.624,91 1.121.516,01 472.957,52
Buchwerte
Stand am 31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.466,00 195.972,00
2. Kundenstamm 0,00 3.728,00
4.466,00 199.700,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 54.068,00 74.073,00
54.068,00 74.073,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 29.800,00 6.950.209,01
29.800,00 6.950.209,01
88.334,00 7.223.982,01

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