Syna Management GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martina Leismann seit 28.1.2026 | Prokura |
Edwin Schick seit 18.6.2025 | Geschäftsführer |
Tobias Schackenberg seit 22.4.2025 | Prokura |
Gordon Pickford seit 7.5.2024 | Prokura |
Johannes Vey seit 25.7.2023 | Prokura |
Sebastian Hermann Jelkmann seit 26.6.2023 | Prokura |
Ahmad-Rami Dr. Al-Awaad seit 26.6.2023 | Prokura |
Daniela Dr. Simic seit 10.2.2023 | Prokura |
Florian Kliemt seit 10.2.2023 | Prokura |
Marcel Rohrbach seit 9.1.2023 | Geschäftsführer |
Dennis Christof Theis seit 8.7.2021 | Prokura |
Thomas Christ seit 22.4.2021 | Prokura |
Sven Oliver Wagner seit 30.1.2020 | Prokura |
Thomas Friedrich Fösel seit 3.9.2019 | Prokura |
Philipp Erich Peters seit 5.6.2019 | Prokura |
Suresh Murugathasan seit 22.2.2016 | Prokura |
Johannes Schardt seit 13.1.2016 | Prokura |
Bernd Michael Vergin seit 10.8.2015 | Prokura |
Andreas Paul Haus seit 10.8.2015 | Prokura |
Michael Meyle seit 10.8.2015 | Prokura |
Jouke Landman seit 11.1.2012 | Prokura |
Thorsten Hoffmann seit 11.1.2012 | Prokura |
Thorsten Perwitzschky seit 11.1.2012 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Syna GmbHFrankfurt am MainJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen Gesellschafterin der Syna GmbH ist zu 100 % die Süwag Energie AG, Frankfurt am Main, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Wartung, der Ausbau, der Erwerb, die Vermarktung und die Nutzung von Netzanlagen und sonstigen Transport-, Speicherungs- und Verteilungssystemen für Energie (insbesondere Strom und Gas), Wärme und Wasser, sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen (einschließlich Abwasserbeseitigung) und Anlagen der Telekommunikations- und Informationsübertragung und -verarbeitung sowie die Erbringung und Vermarktung von Dienstleistungen auf diesen Gebieten. Im Hinblick auf § 6b Abs. 3 EnWG führt die Syna GmbH als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für jeden der nachfolgend aufgeführten Tätigkeitsbereiche:
Wirtschaftliches Umfeld und Marktentwicklung Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Stagnation. So ist die gesamtwirtschaftliche Leistung in Deutschland im Geschäftsjahr 2023 insgesamt leicht zurückgegangen. Hierzu haben maßgeblich die schwache außenwirtschaftliche Nachfrage infolge der anhaltenden weltwirtschaftlichen Schwäche und geopolitischen Ereignisse sowie der rückläufige private Konsum aufgrund von inflationsbedingten Kaufkraftverlusten beigetragen. Neben der Industrie ist auch die Wertschöpfung im Bau und im Handel weiter rückläufig. Die wirtschaftliche Schwächephase macht sich weiter auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Der Beschäftigungsaufbau ist zu einem Stillstand gekommen und die Arbeitslosigkeit ist in saisonbereinigter Rechnung leicht angestiegen. In diesem Umfeld ist der Energieverbrauch in Deutschland im Geschäftsjahr 2023 insgesamt gesunken. Der Stromverbrauch ist insbesondere infolge der konjunkturellen Eintrübung, vor allem in den stromintensiven Industriebranchen, um rund 4 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Der Erdgasverbrauch liegt ebenfalls um rund 4 % unter dem Vorjahr. Hierzu haben neben den Rückgängen bei der industriellen Nachfrage unter anderem preisbedingte Einsparungen und das geänderte Verbrauchsverhalten beigetragen. Die weiterhin volatilen Großhandelspreise für Strom sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken. Hier haben sich insbesondere die geringeren Preise für die Brennstoffe wie Gas und Kohle sowie ein höherer Anteil Erneuerbarer Energien ausgewirkt. Dementsprechend hat sich der durchschnittliche Strompreis für kleinere und mittlere Industriebetriebe im Vergleich zum Vorjahr annähernd halbiert. Hingegen haben die zeitversetzt wirkenden höheren Strom-Großhandelspreise der Vorjahre bei höheren Netznutzungsentgelten zu rund 19 % höheren Strompreisen für Privatkunden geführt. Auch die weiterhin volatilen Großhandelspreise für Erdgas sind im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gefallen. Dies ist im Wesentlichen auf gut gefüllte Erdgasspeicher, höhere Importe auch von Flüssiggas und eine witterungsbedingt geringere Nachfrage zurückzuführen. Hinzu kommen Einsparungen vor allem in der Industrie, die teilweise auf andere Energieformen umgestellt oder etwas weniger produziert hat. Dementsprechend haben sich die Preise für Industriekunden gegenüber dem Vorjahr in etwa halbiert und die Preise für Privatkunden bei leicht höheren Netznutzungsentgelten durchschnittlich um rund 21 % verringert. Allerdings sind die Preise immer noch ein Vielfaches höher als vor Beginn der Energiepreiskrise. Um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten, sind Privathaushalte und Unternehmen mit Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme entlastet worden. Bis zum 31. Dezember 2023 haben insbesondere private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Mio. kWh Gasverbrauch im Jahr eine Entlastung mittels eines garantierten Gas-Bruttopreises von 12 ct/kWh für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs erhalten; bei Fernwärme 9,5 ct/kWh. Industriekunden mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh haben netto 7 ct/kWh für Gas und 7,5 ct/kWh für Fernwärme für 70 % des Verbrauchs gezahlt. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen ist für den Basisbedarf von 80 % bei 40 ct/kWh inklusive aller Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte gedeckelt worden. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch hat der Deckel bei 13 ct/kWh zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 % des historischen Verbrauchs gelegen. Im Jahr 2023, dem heißesten seit Beginn der Wetteraufzeichnung, ist der Einfluss des Klimawandels spürbar geworden. Die Energiekrise hat die Dringlichkeit des Ersatzes fossiler Energieträger weiter verdeutlicht. Dabei treibt die Nachfrage nach grüner Energie den Ausbau einer unabhängigen, bezahlbaren und sicheren Energieversorgung voran. Mit dem Abschluss des Osterpakets als eine der größten energiepolitischen Gesetzesnovellen der vergangenen Jahrzehnte wurden dafür unter anderem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Wind-an-Land-Gesetz, im Wind-auf-See-Gesetz, im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im Bundesnaturschutzgesetz wichtige Weichen gestellt, insbesondere für die Ausbauziele, die Bereitstellung von Flächen und die Beschleunigung von Planung und Genehmigung. Die Energieverteilnetze als Rückgrat der Energiewende spielen dabei eine Schlüsselrolle. Mit der Verabschiedung des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) hat der Gesetzgeber die Grundlage für die Wärmewende geschaffen. Es verpflichtet die Bundesländer, dafür zu sorgen, dass Städte und Gemeinden Wärmepläne erstellen und bildet damit eine wesentliche Grundlage für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland. Nach dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäude-Energie-Gesetz - GEG) dürfen bestehende Öl- und Gasheizungen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden. Bei neuen Heizungen muss die Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien stammen. Dazu zählen beispielsweise Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie. Außerdem zählen auch Umweltwärme, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen, oder sogenannter grüner Wasserstoff dazu. Dieser Transformationsprozess bietet Chancen für Investitionen und Wachstum in Energieinfrastruktur und grüne Energielösungen. Im Jahr 2023 hat die Energiewirtschaft ihre Investitionen erheblich ausgeweitet, insbesondere in den Ausbau und die Digitalisierung der Netzinfrastruktur sowie in Energielösungen für die Dekarbonisierung von Kommunen und Unternehmen. Der steigende Bedarf an Netzanschlüssen, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und der Neubau von Rechenzentren infolge der fortschreitenden Digitalisierung prägen diese Dynamik. In diesem Kontext werden die Energiesysteme zunehmend von digitalen und vernetzten Anwendungen und Lösungen geprägt. Netze, Produkte und Kundenschnittstellen, aber auch interne Prozesse in den Energieunternehmen werden digitalisiert. Damit können die Energienetze sicher geführt und der Netzausbau optimiert werden. Die Digitalisierung ermöglicht, den weiteren Ausbau der Netze und gestiegene Kundenanfragen effizient umzusetzen. Gleichzeitig befindet sich das Netzgeschäft in einem herausfordernden regulatorischen Umfeld mit niedrigen Renditen sowie in einem weiterhin intensiven Wettbewerb um Konzessionen für das Betreiben der regionalen Verteilnetze. Geschäftsverlauf Die Geschäftstätigkeit der Syna GmbH als Eigentümerin und Betreiberin der Strom- und Erdgasverteilnetze in der Süwag-Gruppe ist schwerpunktmäßig durch die regulatorischen Rahmenbedingungen des EnWG und der Anreizregulierungsverordnung geprägt. Insbesondere Energieeinsparungen der Netznutzer haben im Geschäftsjahr 2023 insgesamt zu geringeren Netznutzungsmengen Strom und Gas geführt. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Syna GmbH die Mitteilung der Überleitungsrechnung im Rahmen der Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die 4. Regulierungsperiode Strom erhalten. Diese bestimmt maßgeblich das Niveau der Erlösobergrenzen Strom der Jahre 2024 bis 2028. Die Verfahren zur Effizienzwertberechnung im Rahmen der Bestimmung der Erlösobergrenzen für die 4. Regulierungsperiode Strom bzw. Gas sind noch nicht abgeschlossen. Um die Versorgungssicherheit auf gewohnt hohem Niveau zu halten und auch künftig einen effizienten und sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten, sind im Geschäftsjahr 2023 eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten angestoßen bzw. umgesetzt worden. Aufgrund des steigenden Bedarfs an elektrischer Leistung, insbesondere für Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur und Rechenzentren, wurde auch im Geschäftsjahr 2023 wiederum verstärkt in den Ausbau und die Erneuerung der Stromnetze investiert. Insgesamt hat die Syna GmbH Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Umfang von rund 221,8 Mio. € (Vj. 162,2 Mio. €) getätigt. Um das Wachstum nachhaltig und profitabel umzusetzen und gleichzeitig den gestiegenen Kundenbedürfnissen Rechnung zu tragen, hat die Syna GmbH insbesondere den Netzanschlussprozess sowie die Planungs-, Bau- und Instandhaltungsprozesse weiter optimiert und digitalisiert. Mit dem Ziel der nachhaltigen Sicherung von Tiefbaukapazitäten hat die Syna GmbH im Geschäftsjahr 2023 100 % der Geschäftsanteile am Tiefbauunternehmen Manfred Müller GmbH, Kördorf (Rhein-Lahn-Kreis), erworben. Die Syna GmbH blickt dabei bereits auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Tiefbauunternehmen in den vergangenen Jahrzehnten zurück. Neben den gestiegenen Lastbedarfen im Stromnetz haben die Anfragen für den Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit mehr als 28.000 Anfragen im Jahr 2023 ein Rekordniveau erreicht. Inzwischen werden mehr als 90 % aller Einspeisebegehren bis 30 kW über das digitale Antragsportal für Einspeiseanlagen abgewickelt. Auch im Geschäftsjahr 2023 ist es der Syna GmbH gelungen, renommierte Kunden von ihren Netzdienstleistungen zu überzeugen. So wird die Gesellschaft beispielsweise die kundeneigene Umspannanlage mit einer installierten Trafoleistung von mehr als 350 MW zur Versorgung eines Rechenzentrums und des Campus Westside in Frankfurt-Griesheim errichten. Insbesondere die zahlreichen Wachstumsprojekte in der Süwag-Gruppe haben die Personal- und Organisationsarbeit im Geschäftsjahr 2023 geprägt. In Anbetracht des hohen Personalbedarfs, vor allem in den Wachstumsfeldern bei gleichzeitig verschärftem Arbeits- und Fachkräftemangel, nimmt die wirksame Entwicklung und Positionierung der Süwag-Gruppe als attraktiver Arbeitgeber (Employer Branding) weiterhin einen personalwirtschaftlichen Schwerpunkt ein. So wurden die Personalmarketing-Aktivitäten weiterentwickelt und unter anderem folgende Maßnahmen intensiviert: • Schnuppertage nach Erstgespräch in fast allen Unternehmensbereichen • Ausbau des Hochschulmarketings, insbesondere Exkursionen, Kooperationen und Teilnahme an 32 Messen für Schüler, Studierende und Professionals • Erschließung neuer Kanäle für die Ausbildung und das Traineeprogramm: Twitch, TikTok, Spielerplus, Jodel etc. • Zusammenarbeit mit Influencern, beispielsweise Live-Events via Twitch mit Adam Wolke von SkylineTVlive in unserer Ausbildungswerkstatt in Flörsheim • Aktive Förderung der Du-Kultur in Vorstellungsgesprächen Dass die Süwag-Gruppe als sehr guter Arbeitgeber wahrgenommen wird, zeigen nicht nur die Zertifizierungen bzw. die Auszeichnungen "Faires Traineeprogramm", "Faire Ausbildung" oder "kununu TOP Company", sondern viele Mitarbeiter, die aus eigener Motivation im Rahmen der Kampagne " DasGewisseEtwas" die Arbeitskultur der Süwag-Gruppe nach außen repräsentieren. Mit dem Ziel, neue Wege zu gehen und neue Zielgruppen neben den bisher bekannten Recruiting-Kanälen anzusprechen, hat die Süwag-Gruppe gemeinsam mit PVM-Consulting aus München und zwei Jobcentern "MEiJob - mit Energie im Job" ins Leben gerufen. Es handelt sich um eine Weiterbildungsmaßnahme zum Erwerb von energiewirtschaftlichem Basiswissen für Quereinsteiger, die aus unterschiedlichen beruflichen oder privaten Gründen in ihrem ursprünglichen Berufsfeld keinen Anschluss finden konnten. Einige Teilnehmer konnten bereits ihre Tätigkeit bei der Süwag-Gruppe aufnehmen. Die berufliche Ausbildung sowie die Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter stellen wichtige Erfolgsfaktoren für die Süwag-Gruppe dar. Mit gezielten Lern- und Weiterbildungsformaten haben wir daher die Mitarbeiter unterstützt, notwendige Kompetenzen zur Aufgabenerfüllung aufzubauen oder zu erweitern. So stehen beispielsweise aktuell 140 Ausbildungsbeauftragte den rund 117 Auszubildenden in der Süwag-Gruppe mit Rat und Tat zur Seite und unser interner Trainerstamm mit rund 70 Mitarbeitern fördert den Wissenstransfer und eine Lernkultur für Kollegen von Kollegen. Um speziell den Aufbau digitaler Kompetenzen zu fördern, bietet die Süwag-Gruppe allen Mitarbeitern die digitale Lernplattform MyGenius an, die durch digitale Lernreisen entsprechende Fähigkeiten vermittelt. Sie ermöglicht vor allem das selbstgesteuerte Lernen und bildet damit neben der Teilnahme an Schulungen und Workshops, dem Coaching bzw. Mentoring oder der Job Rotation einen wichtigen Baustein unserer Lernstrategie. Strukturierte Angebote zur Weiterentwicklung der Führungskompetenz unserer Führungskräfte sowie das Onboarding von 15 neuen Trainees für unser 18-monatiges Traineeprogramm runden die Personalaktivitäten im Geschäftsjahr 2023 ab. Um frühzeitig eigene Potenzialträger für Besetzungs- und Nachfolgeprozesse zu erkennen und gezielt zu fördern, haben wir im Geschäftsjahr 2023 gemeinsam mit Führungskräften eine Vielzahl von Talent-Reviews durchgeführt. Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die Syna GmbH 1.456 (Vj. 1.362) Angestellte einschließlich 117 (Vj. 113) Auszubildender. Ertragslage Das Betriebsergebnis ist die wesentliche Steuerungsgröße dieser Gesellschaft. Das Betriebsergebnis 2023 hat sich entsprechend der im Vorjahr prognostizierten Erwartung deutlich positiver entwickelt:
Die Erlössituation der Gesellschaft wird mit 634,2 (Vj. 536,7) Mio. € maßgeblich durch die preisbedingt höheren Netznutzungserlöse Strom und Gas geprägt. Die Erlöse aus dem Verkauf des im eigenen Netzgebiet erzeugten EEG-Stroms belaufen sich auf 105,0 (Vj. 114,5) Mio. €. Die Erträge aus der EEG-Marktprämie betragen preisbedingt 22,3 (Vj. 8,1) Mio. €. Insgesamt sind die Umsatzerlöse um 97,4 Mio. € auf 1.016,7 (Vj. 919,3) Mio. € angestiegen.Ursächlich für diesen Anstieg sind im Wesentlichen die höheren Netznutzungsentgelte Strom und Gas inklusive der Erträge aus der Abrechnung von Mehr- bzw. Mindermengen. Für das Geschäftsjahr ergibt sich eine Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen in Höhe von 16,2 (Vj. 8,3) Mio. €. Hier wirkt sich im Wesentlichen der gestiegene Auftragsumfang bei Bauleistungen aus. Die anderen aktivierten Eigenleistungen betreffen im Wesentlichen aktivierte Leistungen für selbst erstellte Strom- und Gasverteilnetze und sind investitionsbedingt von 48,7 Mio. € auf 60,8 Mio. € angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 10,7 (Vj. 14,7) Mio. €. Hier wirkten sich im Vorjahr insbesondere Erträge aus dem Abgang eines Netzes in eine Netzgesellschaft aus. Der Materialaufwand beträgt im Geschäftsjahr -801,7 (Vj. -708,2) Mio. €. Dieser umfasst hauptsächlich Netznutzungsentgelte für das vorgelagerte Netz, gesetzliche Umlagen, Unterhaltsaufwendungen für Strom- und Gasnetze, Strom- und Gasbezüge (einschließlich Abrechnung von Mehr- bzw. Mindermengen), Netzpachten sowie Leistungen von anderen Unternehmen der Süwag-Gruppe. Die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem durch preisbedingt höhere Aufwendungen für Verlustenergie sowie durch Aufwendungen aus dem KWKG- bzw. EEG-Ausgleichsmechanismus und aus der Abrechnung von Mehr- bzw. Mindermengen geprägt. Insbesondere bedingt durch den durchschnittlich höheren Mitarbeiterbestand ist der Personalaufwand von -159,7 Mio. € auf -164,5 Mio. € angestiegen. Die Abschreibungen haben sich investitionsbedingt von -49,5 Mio. € auf -54,9 Mio. € erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf -36,6 (Vj. -42,0) Mio. €. Hier wirken sich im Wesentlichen vertrags- bzw. mengenbedingt geringere Aufwendungen aus Konzessionsabgaben aus. Die Entwicklung des Zinsergebnisses der Syna GmbH von -77,8 Mio. € auf 24,4 Mio. € ist im Wesentlichen auf Erträge (Vj. Aufwendungen) aus der gesetzlich vorgeschriebenen Zeitbewertung des Deckungsvermögens für Pensionsrückstellungen infolge der Kursentwicklungen an den Kapitalmärkten zurückzuführen. Die Syna GmbH weist für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von 72,4 Mio. € (Vj. Jahresergebnis vor Ergebnisübernahme in Höhe von -43,0 Mio. €) aus, welches an die Süwag Energie AG abzuführen ist. Vermögenslage
Vor allem die investitionsbedingt höheren Immateriellen Vermögensgegenstände (+10,5 Mio. €) und Sachanlagen (+153,3 Mio. €) sowie die höheren Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (+42,0 Mio. €) haben zur Erhöhung der Aktiva um 209,7 Mio. € auf 1.447,3 (Vj. 1.237,6) Mio. € beigetragen. Die höheren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen korrespondieren zur Entwicklung der Erträge aus Netznutzungsentgelten und Ansprüchen aus dem EEG-Ausgleichsmechanismus. Dem wachstumsbedingten Aufbau der Vorräte (+18,2 Mio. €) steht der Rückgang des Aktiven Unterschiedsbetrags aus der Vermögensverrechnung (-17,4 Mio. €) aufgrund des Abbaus von Deckungsvermögen infolge auslaufender Altersteilzeitverpflichtungen gegenüber. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt bei einer gestiegenen Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 39,6 (Vj. 46,3) %. Die höheren Verbindlichkeiten (+177,9 Mio. €), basierend auf der Ergebnisabführung, Guthaben aus Netznutzungsabrechnung und erhaltenen Anzahlungen auf Baumaßnahmen, sowie die höheren Rückstellungen (+29,5 Mio. €) führen zu einem Anstieg der Passiva von 1.237,6 Mio. € auf 1.447,3 Mio. €. Die höheren Rückstellungen resultieren zum einen aus höheren Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen unter anderem infolge einer Anpassung versicherungsmathematischer Bewertungsparameter (+15,3 Mio. €) und zum anderen aus höheren Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Regulierungskonto Strom (+14,4 Mio. €). Finanzlage Die Syna GmbH ist in das Cash-Pooling der Süwag Energie AG eingebunden. Diese stellt, wie vertraglich vereinbart, die erforderlichen Finanzmittel für die Abwicklung des Geschäftsverkehrs zur Verfügung. Hierdurch ist die Liquiditätsversorgung der Gesellschaft gewährleistet. Bei Mittelzuflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 212,7 (Vj. 242,7) Mio. € und aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 43,0 (Vj. -4,1) Mio. € sowie Mittelabflüssen aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -221,2 (Vj. -150,4) Mio. € erhöht sich der Finanzmittelfonds um 34,5 Mio. € auf 155,1 Mio. €. Dieser umfasst primär Cash-Pooling-Forderungen gegen die Süwag Energie AG sowie ein verfügungsbeschränktes Bankguthaben im Zusammenhang mit Abwicklung der Übererlösabschöpfung. Nach unserer Beurteilung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts ist die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 trotz der zahlreichen Herausforderungen insgesamt sehr zufriedenstellend verlaufen. Erklärung zur Unternehmensführung Der Aufsichtsrat der Syna GmbH hat in seiner Aufsichtsratssitzung vom 16. Februar 2022 für den am 1. Juli 2022 beginnenden Erfüllungszeitraum nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst eine Zielquote von Frauen in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat von 30 % sowie eine Erfüllungsdauer von 5 Jahren beschlossen. Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung hat die Geschäftsführung eine Zielgröße von 16 % für die erste Führungsebene und von 16 % für die zweite Führungsebene beschlossen. Chancen und Risiken Jedes unternehmerische Handeln birgt neben Chancen auch Risiken. Unser Ziel ist es, Chancen erfolgsorientiert zu nutzen und möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die daraus resultierenden Auswirkungen zu gewinnen, um mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern zu können. Bei der Syna GmbH sorgt ein Risikomanagementsystem dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt, standardisiert erfasst, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Die Richtlinie "Risikomanagementhandbuch Süwag-Gruppe" stellt sowohl den erforderlichen Handlungsrahmen als auch den Auftrag für ein Integrales Risikomanagement dar. Diese umfasst auch die Vorgaben zum Risikomanagement des Konzerns. Über ein standardisiertes regelmäßiges Reporting ist die Syna GmbH sowohl in das Risikomanagementsystem der Süwag-Gruppe als auch des E.ON-Konzerns eingebunden. Die Syna GmbH ist in den Risikomanagementausschuss der Süwag-Gruppe integriert. Systematische Risikoidentifikationen und -analysen werden durch den Risikoverantwortlichen durchgeführt. Daraus werden zur Risikobewältigung und -steuerung Handlungsoptionen und Maßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -minimierung abgeleitet. Das Risikomanagement ist in den Strategie-, Planungs- und Controllingprozess der gesamten Süwag-Gruppe integriert. In der Syna GmbH werden einheitliche Standards zur Risikoerfassung und -bewertung angewandt. Die Funktionalität der Prozesse wird durch den Risikomanagementbeauftragten für die Gesellschaften der Süwag-Gruppe überwacht. In der Süwag-Gruppe wird nach den folgenden konzerneinheitlich festgelegten Risikokategorien differenziert: Markt Ergebnisrisiken können sich durch Konzessionsverluste und damit zusammenhängende Netzverkäufe ergeben, da sich dadurch unmittelbar die Zahl der durch die Syna GmbH zu betreibenden Netze reduziert. Geschäftstätigkeit und IT Die Betriebsrisiken erfassen negative Effekte aus der spezifischen inhaltlichen und prozessualen Geschäftstätigkeit. Beispiele hierfür sind ungeplante Versorgungsunterbrechungen im Anlagen-, IT-technischen oder administrativen Bereich. Cyberrisiken sind ebenfalls ein Schwerpunkt, da die Cyberbedrohung stetig zunimmt. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Risikomanagement und Konzernexperten werden Cyberrisiken identifiziert, quantifiziert und entsprechende Minderungsmaßnahmen angewendet. Rechtlich und regulatorisch Die rechtlichen und regulatorischen Risiken umfassen negative Auswirkungen aus der Änderung energiepolitischer, steuerrechtlicher, regulierungsrechtlicher und kartellrechtlicher Regelungen und Gesetze. Hierzu zählen für die Süwag-Gruppe insbesondere die Festlegung der Erlösobergrenze im regulierten Netzgeschäft, die Höhe der gesetzlichen Umlagen und die Höhe der Energiesteuern. Die damit verbundenen Ergebnisrisiken unterliegen unserer besonderen Beobachtung. Strategie Die strategischen Risiken umfassen Unsicherheiten in Bezug auf die zukünftige Geschäftsentwicklung, welche sich u. a. aus Investitionen und strategischen Projekten ergeben. Arbeitssicherheit, Personal & Sonstige Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind wichtige Aspekte des täglichen Geschäfts. Die Geschäftstätigkeit der Süwag-Gruppe birgt in allen Bereichen Risiken. Darüber hinaus sind menschliches Versagen und Mitarbeiterfluktuation weitere Risikoquellen. Des Weiteren werden alle Risiken in dieser Kategorie erfasst, die nicht einer der vorgenannten Risikokategorien zuzuordnen sind. Hierzu zählen auch die allgemeinen unternehmerischen Risiken sowie solche aus der Corona-Pandemie. Jedes Risiko wird dabei einem Risikotyp (einer Verteilungsfunktion, z. B. Normalverteilung, PERT-Verteilung etc.) zugeordnet, und entsprechende Parameter werden abgefragt. Es wird die Netto-Schadenshöhe ermittelt, d. h. das Bruttorisiko abzüglich Gegenmaßnahmen, wie zum Beispiel Rückstellungen, und es werden deren Auswirkungen auf die Ergebnisgrößen dargestellt. Ein Risiko, das nicht genau quantifiziert werden kann, wird als qualitatives Risiko ausgewiesen. Die Bewertung des Risikos, sowohl bei der Schadenswirkung als auch bei der Eintrittswahrscheinlichkeit, erfolgt über Spannbreiten. Für die Süwag-Gruppe gelten die 10 größten Risiken der Süwag-Gruppe als wesentlich. Die Berechnungsgrundlage bildet dabei die maximale Schadenshöhe (netto) aus dem einmaligen Schaden und den Schäden des Betrachtungszeitraumes (Mittelfristplanung). Im Einzelnen sind dies mit Relevanz für die Syna GmbH: - Netznutzungsbezogene Risiken mit einem Risiko bzw. einer Chance in Höhe von 38 Mio. € bzw. 32 Mio. € - Regulierungsbezogene Risiken mit einem Risiko bzw. einer Chance in Höhe von 37 Mio. € bzw. 35 Mio. € - Mengen- und Kostenrisiken mit einem Risiko bzw. einer Chance in Höhe von jeweils 22 Mio. € - Rechtliche Risiken mit einem Risiko in Höhe von 15 Mio. € - Netzbezogene Preisrisiken mit einem Risiko in Höhe von 6 Mio. € Die kritische Prüfung des Risikoportfolios zum 31. Dezember 2023 führte zu dem Ergebnis, dass keine den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken bestehen und nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch nicht erkennbar sind. Soweit eine hinreichende Konkretisierung von Risiken vorliegt, wird hierfür unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften eine bilanzielle Vorsorge getroffen. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit unserer Alleingesellschafterin, der Süwag Energie AG, und unserer Einbindung in die Süwag-Gruppe ist der Fortbestand der Gesellschaft gesichert. Chancen Als Chancen sind mögliche Entwicklungen oder Ereignisse zu qualifizieren, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Chancen für die Syna GmbH liegen insbesondere in Kostenvorteilen im regulatorischen Umfeld aufgrund der von der Bundesnetzagentur genehmigten Erlösobergrenzen. Die Syna GmbH wird sich auch weiterhin konsequent an den regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf Effizienzsteigerung und Kostensenkung ausrichten. Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umwelt (Health, Safety & Environment) Gemeinsam bauen wir in unseren Regionen die Energiewelt von morgen - und als Betreiber von Energieinfrastruktur gehört Klimaschutz zu unseren Anliegen. Für unseren Erfolg ist die Gesundheit und die Sicherheit unserer Mitarbeitenden die Grundlage. Die Grundsätze zu Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltschutz stehen somit im Einklang mit unseren wirtschaftlichen Zielen und stärken diese. Die hieraus abgeleiteten Grundsätze sind Bestandteil der HSE-Politik der Süwag-Gruppe. • Wir leisten alle unseren Beitrag zum Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz durch ein verantwortungsvolles und gestaltendes Miteinander • Wir lassen keine unsicheren Arbeiten zu • Wir bleiben gesund und fördern das physische und mentale Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden • Wir verbessern unsere Umweltleistung kontinuierlich, indem wir unsere Prozesse und Tätigkeiten energieeffizient und ressourcenschonend gestalten • Wir dekarbonisieren die Energiewelt, indem wir unsere direkt beeinflussbaren Treibhausgasemissionen reduzieren und unsere Kunden dabei unterstützen, ihre Energiebedarfe klimaneutral zu decken • Wir achten auf andere, indem wir unsere HSE-Maßstäbe nicht nur bei unseren eigenen Mitarbeitenden, sondern auch bei der Auswahl, Zusammenarbeit und Prüfung unserer Partnerfirmen ansetzen Basierend auf der im Vorjahr durchgeführten Reifegradmessung (DuPont HSE-Quick-Check), die der Süwag-Gruppe ein hohes Niveau in Bezug auf die gelebte Arbeitssicherheitskultur attestierte, haben wir im Geschäftsjahr 2023 mit dem Ziel einer Unternehmenskultur der gegenseitigen Verantwortung (Caring Culture) in vier Teilprojekten insbesondere daran gearbeitet, die Risikowahrnehmung zu schärfen (Gefährdungsbeurteilung, Schulung, Digitalisierung) sowie unseren Partnerfirmenstandard insgesamt zu heben. Im Geschäftsjahr 2023 ist die Süwag-Gruppe erneut für ihre herausragenden Leistungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) mit dem Qualitätssiegel des Corporate Health Award in der Exzellenzklasse ausgezeichnet worden. Die von EuPD Research Sustainable Management und Handelsblatt verliehene Auszeichnung gehört zu den renommiertesten in Deutschland und würdigt professionelle Strategien, Strukturen und Maßnahmen des BGM. Mit dem Ziel der Stärkung der mentalen Gesundheit ihrer Mitarbeiter und ihrer Führungskräfte hat die Süwag-Gruppe im Geschäftsjahr 2023 das Thema "Mentale Gesundheit" zum Fokusthema des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) gemacht. In diesem Zusammenhang konnten die Mitarbeiter aus einer Vielzahl themenspezifischer Angebote wählen, beispielsweise eine Podcastreihe "Mentale Gesundheit" mit Expertentalks und Entspannungsübungen, spezielle Vorträge, Seminare und Workshops zum Umgang mit mentalen Problemen und Belastungen, Entspannungstrainings sowie Stresstests mit persönlicher Auswertung. Zudem sind mehrere Mitarbeiter zu sogenannten "Mental Health First Aidern", also Ersthelfern für psychische Gesundheit, als Multiplikatoren und mögliche Vertrauenspersonen zur Erstansprache ausgebildet worden. Die bereits zum dritten Mal ausgerichtete Süwag-Gesundheitswoche mit einer Vielzahl unterschiedlicher Online- und Präsenzveranstaltungen, beispielsweise Gesundheitschecks und Vor-Ort-Parcours, hat das inzwischen sehr umfangreiche BGM-Angebot im Geschäftsjahr 2023 abgerundet. Im Geschäftsjahr 2023 ist es gelungen, die Zahl der Arbeitsunfälle eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Süwag-Gruppe sowie der von Partnerunternehmen wiederum auf einem niedrigen Stand zu begrenzen: 1,7 Unfälle pro eine Million Arbeitsstunden. Dabei sind wir beeindruckt von der Leistung unserer Auszubildenen und deren Ausbilder. Der letzte Arbeitsunfall liegt hier über 11 Jahre zurück. Anlässlich von 96 unfallfreien Tagen wurden im Rahmen der Aktion "Unfallfrei" drei regionale Projekte ausgewählt und jeweils für ein Sponsoringpaket bzw. eine Spende im Wert von insgesamt 4.800 € vorgesehen. Auf diese Weise verknüpfen wir erfolgreich Arbeitsschutz mit sozialem Engagement. Darüber hinaus haben wir Beschäftigte von drei unserer Partnerunternehmen für ihr vorbildliches Verhalten im Arbeitsschutz auf unseren Baustellen prämiert. Die drei Monteure durften sich zusammen mit ihren Führungskräften jeweils über eine Urkunde und einen Geldpreis freuen. Als Energieversorgungsunternehmen trägt die Süwag-Gruppe eine besondere Verantwortung auch für die Umwelt. Nachhaltigkeit ist ein Kernelement der Unternehmensstrategie und bei sämtlichen Investitionen in eine moderne Netzinfrastruktur sowie Anlagen stehen ressourcen- und umweltschonende Aspekte im Mittelpunkt der Entscheidungen. Zentrales Element des Umweltschutzes ist das interne Umweltmanagementsystem. Dieses wurde erneut durch die erfolgreiche EMAS-Revalidierung (Eco-Management and Audit Scheme) im Geschäftsjahr 2023 bestätigt. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung bleiben insbesondere angesichts der Auswirkungen der geopolitischen Spannungen und Konflikte mit Unsicherheit behaftet. In ihrem im Oktober 2023 veröffentlichten Herbstgutachten geht die Bundesregierung für das Jahr 2024 von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland um voraussichtlich 1,3 % aus. Zurückgehende Inflation, Lohnzuwächse und eine stabilere Nachfrage werden zu Wachstum führen und Unternehmen verstärkt in Maschinen und Anlagen investieren. Allerdings stellen die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 ergebenden fiskalischen Implikationen und die Unsicherheiten über die Ausgestaltung der öffentlichen Haushalte eine Belastung für die wirtschaftlichen Perspektiven dar. Bei den Netznutzungsentgelten ist zwischen den einzelnen Netzbetreibern und den unterschiedlichen Kundengruppen je nach Spannungsebene zu differenzieren, wobei sich im Strom unter anderem aufgrund der hohen Investitionen in den Ausbau der deutschen Energienetze insgesamt höhere Netzentgelte und im Gas insgesamt geringere Netzentgelte ergeben. Wesentlicher Preisbestandteil sind jedoch die Großhandelspreise für Strom und Gas. Hierbei zeichnet sich die Marktlage weiterhin durch tendenziell volatile Preise aus. Insgesamt hält der Trend zur Digitalisierung über alle Wertschöpfungsstufen in der Energiewirtschaft an. Die Digitalisierung wirkt als Innovationstreiber für neue Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere intelligente Kundenlösungen, die über eine reine Energiebelieferung hinausgehen, wie beispielsweise Angebote zur Eigenerzeugung, zur Energieeffizienz und zur Mobilität. Eine moderne, zuverlässige Netzinfrastruktur, Breitbandversorgung sowie eine intelligente Steuerung von Erzeugung und Verbrauch sind dafür essenziell. Zudem sorgt der Digitalisierungstrend für eine zunehmende Automatisierung von Geschäftsprozessen und Infrastrukturen sowie die Schaffung moderner Arbeitswelten und bietet damit Potenzial, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Im regulierten Geschäft mit Stromverteilnetzen und Konzessionen wird insbesondere wegen der Laufzeitabhängigkeit der Konzessionsverträge sowie Sonderkündigungsoptionen ein erhöhter Wettbewerbsdruck erwartet. Nach Einschätzung der deutschen Übertragungsnetzbetreiber wird sich der Bruttostromverbrauch bis 2045 gegenüber heute voraussichtlich auf bis zu 1.300 TWh verdoppeln. Hervorgerufen wird dieser Anstieg durch die Dekarbonisierungsziele für energieintensive Sektoren wie zum Beispiel Verkehr, Industrie und Gebäude. Die Süwag-Gruppe steht mit ihren Dekarbonisierungszielen und dem Lösungsangebot für die genannten Sektoren im Mittelpunkt dieser Herausforderung und begreift diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe als Wachstumschance. Den Anspruch an sich selbst verdeutlicht die Süwag-Gruppe mit ihrer neuen Vision: Energie.Besser.Machen., die fortan im Mittelpunkt ihrer Strategie steht. Die Reduzierung der CO 2 -Emissionen in den genannten Sektoren wird mit einer starken Elektrifizierung einhergehen. In den Stromnetzen ist bereits jetzt ein Anschlussboom wahrnehmbar, der sowohl auf Verbrauchs- als auch auf Erzeugungsseite ausgelöst wird. Mit der Entwicklung digitaler Kundenschnittstellen, wie z.B. dem Netzanschlussportal, bewältigen wir die damit einhergehenden quantitativen, aber auch qualitativen Anforderungen. Die außergewöhnlich hohe Anzahl von Rechenzentren im Rhein-Main-Gebiet, ebenfalls mit eindeutiger Wachstumstendenz, stellt zusätzliche Ansprüche an die Leistungsfähigkeit unserer Stromverteilnetze. Den Anforderungen an unsere Energienetze in den kommenden Jahren werden wir mit Investitionen für Ausbau, Digitalisierung und Smartifizierung begegnen. Als eines der größten Projekte im Netzgeschäft wird der Smart Meter Rollout auch das kommende Geschäftsjahr prägen. Die stufenweise Umrüstung von insgesamt rund einer Million Zählern im Netzgebiet auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme soll voraussichtlich bis zum Jahr 2032 abgeschlossen sein. Mit unseren Energienetzen ermöglichen wir somit die Energiewende und gestalten die Transformation in eine neue, nachhaltige Energiewelt. Das Wachstum in den Energienetzen basiert auf der erfolgreichen Bewältigung einer gemeinsamen Herausforderung: Dem zielgerichteten Recruiting von fachlich qualifiziertem Personal. In einem Arbeitsmarkt, der von demografischem Wandel und Bedürfniswandel der nachwachsenden Generationen geprägt ist, bietet die Süwag-Gruppe attraktive, sinnstiftende Tätigkeiten mit Karrierechancen innerhalb eines starken Konzernverbunds. In der Mittelfristplanung, die auf Annahmen zu den von der Syna GmbH erwarteten Markt-, Wettbewerbs- und Umfeldentwicklungen (im Wesentlichen Regulierung, Konzessionsverhandlungen) sowie dem Umsetzungserfolg von geplanten Maßnahmen basiert, werden für das Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse auf dem Niveau des Vorjahres im Rahmen einer Schwankungsbreite von +/-20 % sowie ein deutlich positiveres Betriebsergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 erwartet. Die im Ausblick getroffenen Aussagen beziehen sich auf die zukünftige Entwicklung der Syna GmbH. Diese Aussagen sind Erwartungen, die wir ausschließlich auf Basis unseres aktuellen Informationsstandes formulieren. Sollten sich die zugrunde gelegten Prämissen ändern oder weitere Chancen und Risiken eintreten, so sind Ergebnisabweichungen möglich. Bilanz zum 31. Dezember 2023Frankfurt am Main, im Februar 2024
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Grundlagen Die Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 74234 beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Die Syna GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (Tsd. €) oder Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Ebenso werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Das Gliederungsschema der Bilanz ist gemäß § 265 Abs. 5 und 6 HGB um Besonderheiten in der Versorgungswirtschaft erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die unmittelbar geschuldete Stromsteuer sowie die unmittelbar geschuldete Energiesteuer werden in einem gesonderten Posten von den Umsatzerlösen abgesetzt. Die Syna GmbH betreibt Energieversorgungsnetze gemäß § 3 Nr. 16 EnWG und fällt damit unter § 6b EnWG. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, da sie nur ein Tochterunternehmen hat, das gemäß § 296 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden muss. Die E.ON SE, Essen (HRB 28196), ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die E.ON SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Zwischen der Syna GmbH und der Süwag Energie AG als Alleingesellschafterin besteht, wie im Vorjahr, ein Gewinnabführungsvertrag. Zudem besteht eine ertragsteuerliche Organschaft. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear entsprechend ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen sind zum Nennbetrag angesetzt. Sachanlagen (einschließlich der Anlagen im Bau) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten sowie anteilige angemessene Gemeinkosten. Die Gemeinkosten umfassen angemessene Anteile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die geleisteten Anzahlungen sind zum Nennbetrag angesetzt. Den planmäßigen Abschreibungen der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sachanlagen werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Zähler und Messgeräte werden unabhängig von der Höhe ihrer Anschaffungskosten aktiviert und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Zähler und Messgeräte sind als wesentliche betriebliche Vermögensgegenstände anzusehen. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den Börsen- oder Marktpreisen bzw. den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihren Nennwerten bilanziert. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt im Einklang mit § 240 Abs. 4 HGB mittels des Durchschnittskostenverfahrens. Die Herstellungskosten unfertiger Leistungen enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wird berücksichtigt. Allen erkennbaren Lagerrisiken wird durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind sorgfältig ermittelte Schätzungsbeträge für die erst bei der Durchführung der Jahresabrechnung abrechnungsfähigen Netznutzungsbeträge erfasst. Die Netznutzung von Netznutzern mit fernauslesbaren Zählern wird monatlich abgerechnet, während die Netznutzung der übrigen Kunden lediglich einmal jährlich (rollierende Jahresverbrauchsablesung) ermittelt und anschließend unter Anrechnung der unterjährig vereinnahmten Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Aufgrund der rollierenden Ablesung liegen für diesen Teil der Netznutzer keine aktuellen Ablesedaten zum Bilanzstichtag vor. Dies führt zu der Notwendigkeit der Durchführung einer Jahresverbrauchsabgrenzung zum Bilanzstichtag auf der Grundlage der aktuellen Tarife und eines angenommenen Nutzungsverhaltens. Erhaltene Abschlagszahlungen von unseren Kunden sind zum Nennwert bilanziert und werden mit den Forderungen saldiert. Die verfügungsbeschränkten Flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bewertet. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (einschließlich Übertragungen gem. § 6b EStG), die vor dem 1. Januar 2010 gebildet wurden, sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen und werden im Verhältnis zu den planmäßigen Abschreibungen aufgelöst. Zuschüsse für Investitionen sind als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert und werden abschreibungskonform verrechnet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen. Bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren beträgt dieser im aktuellen Geschäftsjahr 1,82 (Vj. 1,79) %. Im Rahmen weiterer Berechnungsannahmen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,95 (Vj. 2,75) % und jährliche Rentensteigerungen von 2,20 (Vj. 2,00) % unterstellt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 6,7 (Vj. 28,8) Mio. €, der ausschüttungs-, aber nicht ergebnisabführungsgesperrt ist. Die Verpflichtungen aus Pensionen bzw. Altersteilzeitverträgen sowie aus der Betriebsvereinbarung Vorruhestandsmodelle für Geburtsjahrgänge ab 1961 bis 1965 werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert aufgrund der jeweiligen Marktwerte. Die nach Verrechnung verbleibenden Unterschiedsbeträge werden unter den Bilanzposten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bzw. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. In die Bewertung der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Stromdeputaten ist die Berücksichtigung einer Renten- und Anwartschaftsdynamik von 2,20 (Vj. 2,00) % p. a. eingeflossen. Die wirtschaftlichen Belastungen durch zukünftige Anpassungen bei den laufenden Renten sind angemessen berücksichtigt. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte unter Anwendung der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH und eines Zinssatzes auf Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze in Höhe von 1,08 (Vj. 0,59) % p. a. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,95 (Vj. 2,75) % unterstellt. Die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die Ermittlung erfolgte mit einem Rechnungszinssatz von 1,76 (Vj. 1,45) % p. a., einem Gehaltstrend von 2,95 (Vj. 2,75) % p. a. sowie auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH. Die Rückstellungen für Vorruhestandsleistungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die Bewertung der Verpflichtung erfolgt zum Barwert. Es wurden ein Rechnungszinssatz von 1,08 (Vj. 0,59) % sowie die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde gelegt. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen. Sie sind mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung angemessener Preis- und Kostensteigerungen berechnet. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Aufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen werden wie im Vorjahr unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, um den Verpflichtungscharakter der hinter diesen Verbindlichkeiten stehenden Sachverhalte zutreffender abzubilden. Erhaltene Anzahlungen werden separat zum Nennwert ausgewiesen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die von den Netzkunden vereinnahmten Baukostenzuschüsse werden linear über eine Gesamtdauer von 20 Jahren zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft zur Süwag Energie AG werden latente Steuern auf Ebene der Syna GmbH nicht bilanziert. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen des Geschäftsjahres ist dem nachfolgenden Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Angaben sind in T€ ausgewiesen. 2. Finanzanlagen
Im Geschäftsjahr 2023 hat die Syna GmbH 100 % der Geschäftsanteile an der Manfred Müller GmbH, Kördorf, erworben sowie Ausleihungen an diese gewährt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Tiefbau-Unternehmens, der Verleih von Maschinen sowie der Handel mit Baustoffen. Nachdem im Vorjahr die größte Gasnetzgesellschaft im Netzgebiet, die KAWAG Gas GmbH & Co. KG, Pleidelsheim, mit den Gasverteilnetzen im Gebiet der Gemeinde Abstatt und der Stadt Beilstein erfolgreich an den Start gegangen ist, sind im Geschäftsjahr 2023 die Gasverteilnetze im Gebiet der Gemeinden Affalterbach, Benningen, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Untereisesheim und der Stadt Bad Wimpfen von der Syna GmbH an die Gesellschaft verkauft und anschließend zurückgepachtet worden. Zur Finanzierung des Erwerbs hat die Syna GmbH 4,4 Mio. € in das Eigenkapital der KAWAG Gas GmbH & Co. KG eingezahlt. Bei den sonstigen Ausleihungen handelt es sich im Wesentlichen um Wohnungsbaudarlehen an Mitarbeiter. Die Zinserträge werden unter dem Posten "Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens" ausgewiesen. Anteilsbesitz
1 Die Syna GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin. Für das Geschäftsjahr 2023 liegen noch keine Jahresabschlüsse der in der obigen Tabelle genannten Gesellschaften vor. Die Beteiligungen an der KAWAG AG & Co. KG, der Murrhardt Netz AG & Co. KG, der Untermain EnergieProjekt AG & Co. KG, der Stromnetz Neckargemünd GmbH sowie der KEVAG Telekom GmbH sind rechtlich der Süwag Energie AG zuzurechnen. Allerdings ist das wirtschaftliche Eigentum bzw. die wirtschaftliche Position an diesen Beteiligungen der Syna GmbH zuzuordnen. Dementsprechend erfolgt die Bilanzierung der Beteiligungsbuchwerte bei der Syna GmbH. Dies gilt gleichermaßen für etwaige Ausleihungen an diese Gesellschaften. Bei der KAWAG Gas GmbH & Co. KG, Pleidelsheim, erfolgte aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise eine Verrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten. 3. Vorräte
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen handelt es sich um Lagermaterial. Die unfertigen Leistungen beinhalten noch nicht abgerechnete Aufträge, insbesondere aus Netzbaumaßnahmen. 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Finanzforderungen (einschließlich Forderungen aus Verlustübernahme) gegen unsere Gesellschafterin Süwag Energie AG in Höhe von 154.591 (Vj. 164.125) Tsd. € sowie in Höhe von 45.971 (Vj. 36.727) Tsd. € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen weitere verbundene Unternehmen. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um geleistete Anzahlungen. 5. Flüssige Mittel Unter den Flüssigen Mitteln sind ausschließlich verfügungsbeschränkte Gelder im Zusammenhang mit der Abschöpfung von Überschusserlösen im Sinne des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) enthalten. Darüber hinaus nimmt die Syna GmbH an dem Cash-Pooling-Verfahren der Süwag Energie AG teil. Der gesamte Zahlungsverkehr wird über ein Verrechnungskonto abgewickelt. Der Ausweis erfolgt bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen. 6. Rechnungsabgrenzungsposten Es handelt sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Netzpachtentgelte an Netzeigentumsgesellschaften. 7. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Die Verrechnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere, soweit diese der Absicherung von Wertguthaben aus dem Blockmodell Altersteilzeit gemäß § 8a AltTZG sowie Ansprüchen auf Zahlung von Aufstockungsbeträgen dienen, mit den Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen ergibt sich aus folgender Übersicht:
Die historischen Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 1.167 Tsd. €. Der beizulegende Zeitwert der Festgelder bzw. liquiden Mittel stimmt mit den Anschaffungskosten überein. 8. Eigenkapital Die Struktur des Eigenkapitals ist nachfolgender Übersicht zu entnehmen.
Das Stammkapital ist voll eingezahlt und wird vollständig von der Süwag Energie AG gehalten. Da ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren besteht (§ 253 Abs. 6 HGB), ergibt sich in diesem Jahr ein ausschüttungsgesperrter Betrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
Die Syna GmbH verfügt über ausreichend frei verfügbare Rücklagen. Das Jahresergebnis entwickelte sich wie folgt:
9. Sonderposten
Von der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht, sodass Sonderposten mit Rücklageanteil, unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung des HGB, beibehalten werden. Die Sonderposten mit Rücklageanteil für die steuerrechtlichen Sonderabschreibungen resultieren aus Maßnahmen gemäß § 6b EStG. Wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben sich hieraus nicht. Bei den Zuschüssen handelt es sich im Wesentlichen um Baukostenzuschüsse zur Erweiterung der Netzanlagen, die die Süwag Energie AG vor der Ausgliederung des Teilbetriebs Netzverpachtung im Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. März 2005 direkt von Kunden erhalten hat. 10. Rückstellungen
Die Verrechnung von Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens und Schulden aus Pensionsverpflichtungen ist wie folgt dargestellt:
Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 245.966 T€. Der beizulegende Zeitwert der Festgelder bzw. liquiden Mitteln stimmt mit den Anschaffungskosten überein. Das Deckungsvermögen besteht hauptsächlich aus Anteilen an Investmentvermögen. Als beizulegender Zeitwert wurde der Rücknahmepreis per 29. Dezember 2023 verwendet. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder in an anderen organisierten Märkten zugelassenen oder in diese einbezogenen Wertpapiere investiert. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Die Verrechnung von Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens und Schulden der Betriebsvereinbarung Vorruhestandsmodelle für Geburtsjahrgänge ab 1961 bis 1965 ist wie folgt dargestellt:
Das Deckungsvermögen besteht ausschließlich aus einem Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut; die Kategorisierung als sonstiger Vermögensgegenstand erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsverpflichtungen, Erlösminderungen, gesetzliche Verpflichtungen, Rechtsstreitigkeiten sowie Abrechnungsverpflichtungen. 11. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen auch die Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen in Höhe von 55.826 (Vj. 30.752) Tsd. € den Liefer- und Leistungsverkehr und in Höhe von 72.389 (Vj. 0) Tsd. € den Finanzverkehr bzw. die Ergebnisabführung an die Süwag Energie AG. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Verteilnetzverkäufen an Netzeigentumsgesellschaften. Die Steuerverbindlichkeiten umfassen neben der Umsatzsteuer die noch abzuführenden Lohn- und Kirchensteuern, Solidaritätszuschlag sowie Strom- und Energiesteuer. Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Die Bilanz der Syna GmbH beinhaltet Vermögensgegenstände bzw. korrespondierende Verbindlichkeiten als Folge von Veräußerungen von Netzvermögen, die aufgrund der Zurückbehaltung des wirtschaftlichen Eigentums nicht zu einem Abgang bzw. noch nicht zu einer Gewinnrealisierung führen. 12. Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält ausschließlich vereinnahmte Baukostenzuschüsse und Anschlusskostenbeiträge. 13. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs bestehen Eigentumsvorbehalte an bezogenen Materialien und Waren. Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA) wurden Vermögenswerte auf einen Treuhänder (E.ON Pension Trust e. V., Essen) zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Darüber hinaus erfolgte im Geschäftsjahr 2022 eine Übertragung von Vermögenswerten zur Absicherung von Verpflichtungen aus der Betriebsvereinbarung Vorruhestandsmodelle für Geburtsjahrgänge ab 1961 bis 1965 auf einen weiteren Treuhänder (CommerzTrust GmbH, Frankfurt am Main). Ferner erfolgte in der Vergangenheit eine Übertragung von Vermögenswerten auf einen Treuhänder (CommerzTrust GmbH, Frankfurt am Main) zur Absicherung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen. Der Buchwert der treuhänderisch gebundenen Vermögen der Syna GmbH am Bilanzstichtag beträgt 264.752,4 (Vj. 263.496,8) Tsd. € (davon Finanzanlagen 260.975,4 (Vj. 262.258,9) Tsd. €; sonstige Vermögensgegenstände 3.777,0 (Vj. 1.237,9) Tsd. €). Es besteht bei der Syna GmbH in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber wegen der erfolgten Übertragung von Altersteilzeitverpflichtungen und Verpflichtungen aus der Betriebsvereinbarung Vorruhestandsmodelle für Geburtsjahrgänge ab 1961 bis 1965 auf die CommerzTrust GmbH für den Fall einer möglichen zukünftigen Unterdeckung der Sicherungsfonds eine gesetzliche Nachschussverpflichtung. Diese Nachschusspflicht betrifft ausschließlich die Anteile der Wertguthaben der Begünstigten einschließlich der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Im Berichtsjahr ergibt sich dafür keine Unterdeckung. Durch die Ausgliederung des Teilbetriebs Netzverpachtung haften die Süwag Energie AG als übertragende Rechtsträgerin und die Syna GmbH als übernehmende Rechtsträgerin im Sinne des § 133 Abs. 1 und 3 UmwG gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Süwag Energie AG, die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründet worden sind, wenn diese innerhalb von fünf Jahren nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung fällig und gerichtlich oder in einer anderen in § 133 UmwG genannten Weise geltend gemacht werden. Für vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründete Versorgungsverpflichtungen aufgrund des Betriebsrentengesetzes beträgt die Frist 10 Jahre. Aus Wegenutzungsverträgen bestehen indirekt finanzielle Verpflichtungen zur Zahlung von Konzessionsabgaben. Des Weiteren besteht eine gesetzliche Verpflichtung aus der Beschaffung der benötigten Energie zur Deckung von Netzverlusten, für die die Gesellschaft als Betreiberin von Elektrizitätsversorgungsnetzen verantwortlich ist. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 582.421 (Vj. 455.671) Tsd. €, davon entfallen 345.938 (Vj. 278.917) Tsd. € auf verbundene oder assoziierte Unternehmen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Verpflichtungen aus offenen Bestellungen sowie Dienstleistungs-, Miet- und Netzpachtverträgen. Es besteht ein Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme aus dem Jahr 2020 im Zusammenhang mit Entfernungsverpflichtungen aus Gestattungsverträgen. Hieraus resultiert eine Mithaftung der Syna GmbH für die von der Süwag Energie AG übernommenen Verpflichtungen in Höhe von rund 23,6 Mio. €. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird aufgrund der guten Bonität der Süwag Energie AG als gering eingeschätzt. Im Jahresabschluss 2023 sind verfügungsbeschränkte Flüssige Mittel bzw. korrespondierende Sonstige Verbindlichkeiten aus der Abschöpfung von Überschusserlösen im Sinne des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) in Höhe von 826 T€ enthalten. Aufgrund des in gleicher Höhe bestehenden Vermögens besteht kein Risiko der einseitigen Inanspruchnahme aus den Verbindlichkeiten. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 14. Umsatzerlöse Die ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Die übrigen Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus dem EEG-Ausgleichsmechanismus in Höhe von 22,3 (Vj. 8,1) Mio. €. Darüber hinaus werden im Wesentlichen Erträge aus Weiterverrechnungen an Gesellschaften der Süwag-Gruppe ausgewiesen. 15. Andere aktivierte Eigenleistungen Die anderen aktivierten Eigenleistungen umfassen im Wesentlichen Verteilnetze. 16. Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen Erträge beruhen unter anderem auf Schadenersatzleistungen, Erträgen aus dem Abgang von Sachanlagen und Erträgen aus der Versteuerung von Sachbezügen. Die Erträge aus der Zuschreibung von Forderungen und der Auflösung von Rückstellungen stellen periodenfremde Erträge dar. 17. Materialaufwand
Der Anteil des Materialaufwands an der Gesamtleistung beträgt rund 73 % (Vj. 73 %). 18. Personalaufwand
Durchschnittlich beschäftigte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 1.303 (Vj. 1.203) Arbeitnehmer und 105 (Vj. 102) Auszubildende. Von den Beschäftigten sind 13 (Vj. 10) Mitarbeiter in leitender Position. 19. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind im Einzelnen im Anlagenspiegel dargestellt. 20. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für sonstige Lieferungen und Leistungen, Zuführungsbeträge zu personalbezogenen Rückstellungen sowie Beratungsaufwendungen. 21. Erträge aus Beteiligungen Das rechtliche Eigentum an den Geschäftsanteilen der Stromnetz Neckargemünd GmbH und der KEVAG Telekom GmbH sowie an den Gesellschaftsanteilen der Netzeigentumsgesellschaften KAWAG AG & Co. KG, Murrhardt Netz AG & Co. KG sowie Untermain EnergieProjekt AG & Co. KG ist im Zuge der Ausgliederung des Teilbetriebs Netzverpachtung im Geschäftsjahr 2020 bei der Süwag Energie AG zurückgeblieben. Insoweit ist die Süwag Energie AG Gesellschafterin geblieben. Vielmehr sind die Beteiligungen zur Begründung wirtschaftlichen Eigentums durch Abschluss von separaten Einlageverträgen rechtlich zum 6. Oktober 2020 und im Innenverhältnis mit Wirkung ab 1. Januar 2020 dem Werte nach ("quoad sortem") auf die Syna GmbH übertragen und als andere Zuzahlung im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die freie Kapitalrücklage der Syna GmbH eingelegt worden. Sämtliche mit den Beteiligungen verbundenen Nutzen und Lasten, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, alle Wertsteigerungen bzw. Wertverluste sowie alle Dividenden und sonstigen Erträge daraus und alle diesbezüglichen Aufwendungen stehen der Syna GmbH zu bzw. werden von ihr getragen. Dementsprechend erfolgt der Ausweis dieser Dividenden bzw. Ausschüttungen unter den Erträgen aus Beteiligungen. In den Erträgen aus Beteiligungen sind Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen in Höhe von 0,0 (Vj. 2,0) Mio. € enthalten. 22. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Bei den Erträgen aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens handelt es sich neben Erträgen aus Ausleihungen an ein verbundenes Unternehmen in Höhe von 21 (Vj. 0) Tsd. € um Erträge aus Ausleihungen an eine Netzeigentumsgesellschaft in Höhe von 17 (Vj. 17) Tsd. €, bei der die Darlehensgewährung rechtlich durch die Süwag Energie AG erfolgt ist, das wirtschaftliche Eigentum bzw. die wirtschaftliche Position allerdings der Syna GmbH zuzurechnen ist. Darüber hinaus handelt es sich um Erträge aus Wohnungsbaudarlehen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Syna GmbH. 23. Zinsergebnis
Erträge (Vj. Aufwendungen) aus Deckungsvermögen für Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von per saldo 23,9 (Vj. -61,1) Mio. € (Zeitbewertung und laufende Erträge Deckungsvermögen) und Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von -3,8 (Vj. -13,7) Mio. € sind im Zinsergebnis unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" (Vj. "Zinsen und ähnliche Aufwendungen") enthalten. Erträge (Vj. Aufwendungen) aus Deckungsvermögen für Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von per saldo 0,4 (Vj. -2,3) Mio. € und Aufwendungen aus der Aufzinsung der sonstigen Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 0,0 (Vj. -0,0) Mio. € sind im Zinsergebnis unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (Vj. "Zinsen und ähnliche Aufwendungen") enthalten. Unter "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sind Erträge aus der Diskontierung von langfristigen sonstigen Rückstellungen in Höhe von 0,3 Mio. € ausgewiesen. Im Vorjahr sind die Aufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von -0,6 Mio. € unter den "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Aufwendungen aus der Diskontierung von Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen (Deputat) sind in Höhe von -0,1 Mio. € (Vj. -0,5) Mio. € wie im Vorjahr unter den "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sind branchenübliche periodenfremde Aufwendungen und Erträge enthalten. Diese gleichen sich weitestgehend aus. Nachtragsbericht Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 hat die Syna GmbH das Gasverteilnetz im Gebiet der Gemeinde Murr (Landkreis Ludwigsburg) an die KAWAG Gas GmbH & Co. KG, Pleidelsheim, veräußert und zurückgepachtet. Zur Finanzierung des Netzkaufs hat die Syna GmbH rund 0,8 Mio. € in das Eigenkapital der Netzeigentumsgesellschaft eingezahlt. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der E.ON SE getätigt:
Sonstige Angaben Geschäftsführer der Syna GmbH: Dr. Andreas Berg, Geschäftsführer Technisches Ressort Marcel Rohrbach, Geschäftsführer Kaufmännisches Ressort Auf die Angabe gemäß § 285 Nr. 9a und b HGB wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Dr. Markus Coenen Vorsitzender Vorstand der Süwag Energie AG Simone Albrecht * stellvertretende Vorsitzende Kaufmännische Angestellte, Süwag Energie AG Rolf Deininger * Technischer Angestellter, Syna GmbH Marco Ditscheid Leiter Business Controlling Customer Solutions & Risikocontrolling Manuela Emmel * Kaufmännische Angestellte, Syna GmbH Sebastian Kerger (seit 1. Januar 2024) Head of Höchst Digital/Digital Strategist, Süwag Energie AG Katja Fönders Referentin Immobilien und Einkauf, Süwag Energie AG Olesja Lesin Referentin Gremienbetreuung, Süwag Energie AG Hans-Walter Lutsch * Technischer Angestellter, Syna GmbH Jens Ommer Leiter Immobilien und Einkauf, Süwag Energie AG Dr. Hagen Peschke Leiter Accounting & Business Services, Süwag Energie AG Stephan Planz * Technischer Angestellter, Syna GmbH Simone Schlöder (bis 31. Dezember 2023) Leiterin Kundenzentrierung und operative Exzellenz, Syna GmbH Dipl.-Ing. (FH) Thomas Schüttler * Technischer Angestellter, Syna GmbH Dr. Heike Stintzing Leiterin Recht, Süwag Energie AG Axel Winterwerber * Technischer Angestellter, Syna GmbH * Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Eine Vergütung wurde für das Geschäftsjahr 2023 nicht gezahlt. Wir verzichten aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB.
Frankfurt am Main, den 27. Februar 2024 Syna GmbH Die Geschäftsführung Dr. Andreas Berg Marcel Rohrbach Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023Bilanz Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023 (in €)Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung Elektrizitätsverteilung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (in €)
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 - Elektrizitätsverteilung
Bilanz Gasverteilung zum 31. Dezember 2023 (in €)Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung Gasverteilung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (in €)
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 - Gasverteilung
Bilanz Messstellenbetrieb und Messung (§ 3 MsbG) zum 31. Dezember 2023 (in €)Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung Messstellenbetrieb und Messung (§ 3 MsbG) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (in €)
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 - Messstellenbetrieb und Messung (§ 3 MsbG)
Bilanz andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors zum 31. Dezember 2023 (in €)Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (in €)
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 - Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors
Bilanz Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors zum 31. Dezember 2023 (in €)Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (in €)
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 - Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors
Bilanz Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2 EnWG zum 31. Dezember 2023 (in €)Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2 EnWG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (in €)
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 - Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2 EnWG
Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen der Syna GmbH gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zum 31. Dezember 2023Bilanz Alle Bilanzwerte werden soweit möglich direkt den entsprechenden Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Ist eine unmittelbar direkte Zuordnung nicht möglich oder mit unangemessen hohem Aufwand verbunden, erfolgt die Zuordnung über Verteilungsschlüssel. Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde auf Basis des Anlagenspiegels nach Aktivitäten direkt den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Die Zuordnung des Finanzanlagevermögens erfolgte nach einem begründeten Verteilungsschlüssel. Im Übrigen wird auf die Angaben im Anhang der Syna GmbH verwiesen. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnungen der einzelnen Tätigkeitsbereiche basieren auf Auswertungen des internen Rechnungswesens. Für die Zuordnung zu den Aktivitäten wurde ein Bericht erstellt, der mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss übereinstimmt. Sowohl die Umsatzerlöse und sonstigen Erträge als auch der Materialaufwand und die sonstigen Aufwendungen werden durch Direktzuordnung und Umlageschlüssel auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche umgelegt. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen betreffen die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie andere Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Es wird auf die Ausführungen im Anhang der Syna GmbH verwiesen.
Frankfurt am Main, den 27. Februar 2024 Syna GmbH Geschäftsführung Dr. Andreas Berg Marcel Rohrbach Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Syna GmbH, Frankfurt am Main Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Syna GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Syna GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die im Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die im Lagebericht enthalten ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus •identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. •gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. •beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. •ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. •beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. •beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. •führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung", "Messstellenbetrieb und Messung (§ 3 MsbG)", "Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors", "Tätigkeit außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" sowie "Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs, 2 EnWG" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. •Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. •Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, •ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und •ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können. Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er ist von der Geschäftsführung umfassend und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik und die bedeutsamen Geschäftsvorfälle unterrichtet worden. Der Aufsichtsrat hat hierüber mit der Geschäftsführung beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft anhand der Berichte der Geschäftsführung überwacht. Im Berichtsjahr kam der Aufsichtsrat zu zwei ordentlichen Sitzungen zusammen. Ein Beschluss wurde im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Im Mittelpunkt der Beratungen des Aufsichtsrats standen die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat befasste sich schwerpunktmäßig mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022, mit der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024, mit der Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre bis 2028, mit geplanten Netzausbaumaßnahmen, mit dem Kauf eines Tiefbau-Unternehmens sowie der Kapitalerhöhung in einer Netzgesellschaft. Letztlich berichtete die Geschäftsführung über die Entwicklung des Netzgeschäfts und des nichtregulierten Geschäfts. Darüber hinaus hat der Aufsichtsratsvorsitzende auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats bedeutsame Einzelvorgänge und Fragen der Unternehmensstrategie mit der Geschäftsführung besprochen. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mainz, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Abschlussprüfer war am 15. März 2023 durch die Gesellschafterversammlung gewählt und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt worden. Die Jahresabschlussunterlagen sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht sind den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 28. Februar 2024 zugeleitet worden. Die Vorlagen wurden in der Sitzung von der Geschäftsführung zusätzlich mündlich erläutert und eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer hat an diesen Beratungen teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet sowie für weitere Auskünfte zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen. Er hat seinerseits den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt. Zum 1. Januar 2023 hat Herr Timm Dolezych sein Amt als Geschäftsführer niedergelegt und ist aus der Geschäftsführung der Syna GmbH ausgeschieden. Der Aufsichtsrat dankt ihm für seine Tätigkeit in den vergangenen Jahren. Zum 1. Januar 2023 wurde Herr Marcel Rohrbach von der Gesellschafterversammlung in die Geschäftsführung der Syna GmbH bestellt. Der Aufsichtsrat spricht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitgliedern der Geschäftsführung der Syna GmbH für ihre im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit seinen Dank und seine Anerkennung aus.
Frankfurt am Main, den 28. Februar 2024 DER AUFSICHTSRAT Dr. Markus Coenen, Vorsitzender Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Syna GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde am 28. Februar 2024 festgestellt. |
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