Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 1928
Eingetragen
15.9.1976
Branche
ZahnarztpraxenHerstellung von orthopädischen ErzeugnissenZahntechnische Laboratorien
Gegenstand
Die Herstellung, die Reparatur und der Vertrieb von Zahnprothesen und Zahnersatz aller Art sowie von zahn- und kieferregulierenden Apparaten und ähnlicher zahntechnischer Vorrichtungen und Hilfsmittel sowie überhaupt von Geschäften, die gegenwärtig oder künftig zum Wirtschaftszweig des Zahntechniker-Gewerbes gehören. Die Gesellschaft darf auch den Handel in Dentalmaterialien und Geräten aufnehmen und diese selbst herstellen. Die Firma ist berechtigt, Patentund sonstige Schutzrechte sowie Lizenzen zu erwerben, veräußern, vergeben oder sonstwie zu verwerten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Koch
seit 17.12.2003
Geschäftsführer
Regina Koch
seit 17.12.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

90.00% identifiziert10.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
90.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Koch Zahntechnik GmbHEigenbeteiligung
10.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Krefeld
45000
90.00%
Germany
5000
10.00%

Beteiligungen

NameAnteil
10.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Koch Zahntechnik GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 331.566,85 313.379,35
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.650,50 6.467,50
II. Sachanlagen 26.518,00 7.513,50
III. Finanzanlagen 299.398,35 299.398,35
B. Umlaufvermögen 506.250,52 396.625,79
I. Vorräte 91.906,48 102.217,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 107.600,38 67.421,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 306.743,66 226.986,67
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.490,80 2.443,20
Aktiva 840.308,17 712.448,34

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 272.297,44 64.779,70
I. ausgegebenes Kapital 23.008,14 23.008,14
1. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
2. eigene Anteile -2.556,45 -2.556,45
II. Gewinnrücklagen 28.121,04 28.121,04
III. Gewinnvortrag 13.650,52 -17.866,74
IV. Jahresüberschuss 207.517,74 31.517,26
B. Rückstellungen 512.348,78 605.254,10
C. Verbindlichkeiten 55.661,95 42.414,54
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 55.661,95 42.414,54
Summe Passiva 840.308,17 712.448,34

Anhang

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Die Bilanz wurde als verkürzte Bilanz für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in der Gliederung gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der
Koch Zahntechnik GmbH
Bogenstraße 31
40227 Düsseldorf

wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§ 246 ff HGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB).

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung steuerrechtlich zugelassener Zeiträume. Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Alternativ, soweit sie einen Wert von 250,00 € - 1.000,00 € erreichen, wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet und über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tagewerten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 HGB erfüllen, werden Festwerte angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet soweit der abzugrenzende Einzelposten 500 € übersteigt.

Pensionsrückstellungen werden in Höhe der anerkannten, versicherungsmathematischen Grundsätze gebildet, steuerlich gem. § 6a EStG. Versicherungsmathematische Gutachten BVE und LONGIAL liegen vor.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Etwaiges Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens "Sonstige Verbindlichkeiten" wird gem. § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB ergeben sich unmittelbar aus dem Jahresabschluss, soweit sie nachfolgend nicht aufgeführt sind.

Der Jahresabschluss wurde festgestellt am 26.03.2025.

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:

- Herr Oliver Koch, Düsseldorf

 

Düsseldorf, den 26.03.2025

gez. Herr Oliver Koch

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2025 festgestellt.

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