Greenyi
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
54.959,00 |
65.390,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.129,00 |
1.329,00 |
| II.
Sachanlagen |
53.830,00 |
64.061,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
670.039,41 |
440.136,26 |
| I.
Vorräte |
72.796,50 |
67.013,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
290.417,04 |
253.528,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
306.825,87 |
119.594,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
187,90 |
207,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
725.186,31 |
505.734,21 |
Passiva
|
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31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
362.198,14 |
117.310,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
37.310,86 |
1.684,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
24.887,28 |
35.625,94 |
| B.
Rückstellungen |
27.099,77 |
15.369,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
335.888,40 |
373.054,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
725.186,31 |
505.734,21 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Greenyi GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH- Gesetzes
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275
Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert
worden.
Bei Wahlrechten wurden zur Wahrung der
Übersichtlichkeit die Angaben überwiegend im
Anhang gemacht.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB):
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten 294.053,46 EUR (Vorjahr 297.159,45
EUR). Die Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit zwischen 1
und 5 Jahren.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR
264.094,42 (Vorjahr: EUR 245.647,21). Die sonstigen
Vermögensgegenstände zwischen einem und fünf
Jahren beträgt EUR 5.395,57 (Vorjahr EUR 5.395,57).Die
übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 42.539,73
(Vorjahr: EUR 32.384,34).Alle anderen Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf
Jahren.
Das gezeichnete Kapital betrug ursprünglich
30.000 EUR im Jahr 2013 wurde das Kapital um 50.000 EUR und
im Jahr 2015 um 220.000 € erhöht. Das gezeichnete
Kapital zum 31.12.2015 beträgt 300.000 EUR)
Latente Steuern:
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen in der Handels- zur
Steuerbilanz. Zur Berechnung der latenten Steuern wurde in
der Gewerbesteuer ein Hebesatz von 460 % zugrunde gelegt in
der Körperschaftsteuer 15 % zzgl. 5,5 % Solizuschlag.
Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
Im Wirtschaftsjahr waren Frau Li ,
Büroangestellte, Leipzig und Herr Wu, Ingenieur,
Leipzig. Beide waren einzelvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Leipzig, den 21.12.2016 gez. Li
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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