Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
RWE Wind Services GmbHLiquidiert
23992 Neukloster, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Flaig seit 2.3.2020 | Geschäftsführer |
Thomas Kellermann seit 14.11.2019 | Prokura |
Klara Petra Denise Koch seit 14.11.2019 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RWE Wind Services GmbHNeuklosterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ zum 31. Dezember 2019RWE Wind Services GmbH, NeuklosterAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019RWE Wind Services GmbH, Neukloster
ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019RWE Wind Services GmbH, NeuklosterAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der RWE Wind Services GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts-und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wird kein Lagebericht erstellt. Größenabhängige Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften werden bei der Abschlusserstellung nur teilweise in Anspruch genommen. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die Umfirmierung in RWE Wind Services GmbH (vormals E.ON Wind Service GmbH) wurde am 14. November 2019 in das Handelsregister eingetragen. Ferner wurde der Sitz von Neubukow nach Neukloster verlegt. Durch den Wechsel des Firmensitzes wurde auch die Zuständigkeit des Registergerichtes von Amtsgericht Rostock zum Amtsgericht Schwerin verlegt. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Zwischen der Gesellschafterin RWE Renewables International GmbH, Essen (vormals E.ON Climate & Renewables GmbH) und der RWE Wind Services GmbH besteht seit 2017 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde linear über eine Abschreibungsdauer von 5 Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die für die anderen Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung verwendeten Abschreibungsdauern liegen überwiegend zwischen 3 und 8 Jahren. Aufgrund untergeordneter Bedeutung wurden abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten ab EUR 250,00 bis EUR 800,00 in einem gesonderten Verzeichnis geführt und im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt anhand des Durchschnittverfahrens. Soweit notwendig wurden Wertberichtigungen vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nennbeträgen erfasst. Die flüssigen Mittel werden zu den Nennbeträgen angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung einzelner Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen sowie in Festgeldern bzw. liquiden Mitteln angelegt. Die Fondsanteile werden vom Helaba Pension Trust e.V., Frankfurt am Main treuhänderisch für die RWE Wind Services GmbH verwaltet. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen bezieht sich ausschließlich auf am aktiven Markt gelistetes Vermögen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Die angelegten Vermögensgegenstände sind mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalwert des Stammkapitals angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden wie im Vorjahr die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck verwendet. Als Bewertungsendalter werden in der Regel die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten werden berücksichtigt. Der verwendete Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf 2,71 Prozent p. a. (Vorjahr 3,21 Prozent p. a.). Von der Vereinfachungsregel des § 253 Absatz 2 Satz 2 HGB zur Bestimmung der maßgeblichen Restlaufzeit wurde Gebrauch gemacht. Der Gehaltstrend wurde mit 2,35 Prozent p. a. (Vorjahr 2,50 Prozent p.a.) und der Rententrend mit 1,60 Prozent p. a. (Vorjahr 1,75 Prozent p.a.) bzw. der gesetzlichen Garantieanpassung von unverändert 1,0 Prozent p. a. angesetzt. Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (2,71 Prozent) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden Zinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,97 Prozent) insgesamt 144.867 EUR (Angabe gemäß § 253 Absatz 6 HGB). Dieser Betrag unterliegt nach dem BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2016 keiner Abführungssperre. Die Berechnung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Für die Abzinsung der Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie für Sterbegeld-Verpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Die sonstigen Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind darin auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Soweit erforderlich, wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen eine Diskontierung unter Berücksichtigung der Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgenommen. Erhaltene Anzahlungen wurden zum Nennbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Jahr 2019 ist in der Anlage zum Anhang dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe umfassen vor allem Material für die Wartung und die Instandhaltung von Windenergieanlagen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, ohne die gegen Gesellschafter, betreffen den Liefer- und Leistungsverkehr. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen den Anspruch auf Ausgleich des in 2019 ausgewiesenen negativen Ergebnisses in Höhe von EUR 738.678,68 (Vorjahr: EUR 314.455,69), die Weiterberechnung von Dienstleistungen aus 2018 und 2019 in Höhe von insgesamt EUR 19.132,60 (Vorjahr: EUR 14.000,00) sowie die USt-Forderungen November und Dezember 2019 gegenüber dem Organträger (Gesellschafter) in Höhe von EUR 40.490,07 (Vorjahr: EUR 0,00). Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind vor allem Forderungen für Boni-Zahlungen betreffend der Verfügbarkeitsgarantie aus Vollwartungsverträgen sowie eine Forderung aus einbehaltener Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von EUR 93,70 (Vorjahr: EUR 19,03) aus Treugeberreport (Heleba Pension Trust e.V.) gegen Gesellschafter ausgewiesen. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten beträgt insgesamt EUR 231,60. Dieser besteht im laufenden Jahr ausschließlich aus der Abgrenzung von Aufwendungen für die Überlassung von Lizenzen. Im Vorjahr betrug der Rechnungsabgrenzungsposten EUR 9.459,90 und bestand aus Abgrenzungen von EUR 6.483,78 für Fortbildungskosten und EUR 2.976,12 für Implementierungskosten eines Softwareprogramms. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel bestehen ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten und belaufen sich auf EUR 1.292.172,08 (Vorjahr: EUR 1.460.720,83). Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der aktive Unterschiedsbetrag gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB betrifft den Überschuss des Deckungsvermögens über die korrespondierenden Pensionsverpflichtungen aus der Zusatzsicherung.
Die beizulegenden Zeitwerte der verpfändeten Forderungen werden zum niedrigeren Marktwert bilanziert. Die Anschaffungskosten betragen EUR 27.227,07. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird ausschließlich von der RWE Renewables International GmbH (vormals E.ON Climate & Renewables GmbH) gehalten und ist vollständig eingezahlt. Der bestehende Verlustvortrag in Höhe von insgesamt EUR 4.197.915,28 wurde unverändert auf neue Rechnung vorgetragen. Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt sowohl durch den Arbeitgeber sowie im Rahmen von Gehaltsumwandlungen auch durch die Arbeitnehmer. Die Verpflichtungen aus der arbeiternehmerfinanzierten Zusatzsicherung sind rückgedeckt und werden unter dem Bilanzposten aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung erläutert. Die weiteren Pensionsverpflichtungen sind nicht rückgedeckt und werden als Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen passiviert. Die sonstigen Rückstellungen entfallen insbesondere auf Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie auf Personalaufwendungen. Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Im Vorjahr hatten die Verbindlichkeiten ebenfalls alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und betrugen EUR 216.725,82. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen den Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von EUR 71.670,00 (Vorjahr: EUR 19.269,96). Im laufenden Jahr gibt es keine Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Im Vorjahr betrugen diese EUR 54.975,00. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind vor allem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 27.242,84 (Vorjahr: EUR 18.215,39), Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens EUR 4.579,00 (Vorjahr: EUR 0,00) sowie Erträge aus Sachbezügen in Höhe von EUR 18.188,21 (Vorjahr: EUR 3.229,20) enthalten. Die Erträge aus der Auflösung der Mehrerstattung aus Pensionsverpflichtungen im Vorjahr in Höhe von EUR 23.732,00 resultierten aus der Übertragung der Pensionsrückstellung per 01.02.2017 an die e.disnatur GmbH. Im Jahr 2018 erfolgte die letztmalige Auflösung über den passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Materialaufwand
Der Materialaufwand betrifft die Windserviceaktivitäten. Personalaufwand
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Abschreibungen Die Abschreibungen enthalten planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen vor allem die Kosten für Dienstleistungsverträge, Reisekosten, Kfz-Kosten sowie Mietaufwendungen und allgemeine Verwaltungsausgaben. Finanzergebnis
Der unter sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesene Betrag beinhaltet den Nettoertrag gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB werden die Vermögenserträge mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung (betriebliche Zusatzsicherung) wie folgt verrechnet:
Sonstige Angaben Name des Geschäftsführers Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Martin Amelang geführt. Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Geschäfte größeren Umfangs gemäß 6b Abs. 2 EnWG Es bestehen folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen, welche nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung sind: Bis zum 31.08.2019 wurden Umsätze in Höhe von insgesamt EUR 1.927.925,69 (im Vorjahr bis zum 31.12.2018: EUR 3.088.258,22) mit der e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH aus Wartungs- und Instandhaltungsdienstleistungen für Windenergieanlagen erzielt. Ab dem 01.09.2019 ist die e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH infolge des Carve-outs kein verbundenes Unternehmen mehr. Ferner belaufen sich die Umsätze aus Wartungs- und Instandhaltungsdienstleistungen mit sonstigen verbundenen Unternehmen auf insgesamt EUR 23.872,60 (Vorjahr: EUR 42.402,50). Im Geschäftsjahr 2019 wurden bis zum 31.08.2019 Verwaltungsdienstleistungen im Umfang von EUR 35.737,05 (im Vorjahr bis zum 31.12.2018: EUR 81.646,16) von der E.DIS Netz GmbH und IT-Dienstleistungen im Umfang von EUR 157.082,51 (Vorjahr: EUR 95.471,17) von der RWE Renewables International GmbH bezogen. Im Vorjahr wurden die IT-Dienstleistungen ausschließlich von der E.ON Business Services GmbH bezogen, welche im Rahmen einer Konzernumstrukturierung in 2018 anschließend über die E.ON Climate & Renewables GmbH abgerechnet wurden. Ferner betragen die weiteren Leistungen, die von sonstigen verbundenen Unternehmen bezogen wurden insgesamt EUR 72.544,44 (Vorjahr: EUR 115.138,70). Darin enthalten ist ein Betrag in Höhe von EUR 34.954,44, der auf verbundene Unternehmen bis einschließlich 31.08.2019 entfällt Darüber hinaus hat die RWE Renewables International GmbH in 2019 Einkaufsfunktionen für die RWE Wind Services GmbH wahrgenommen und die bezogenen Materialien in Höhe von EUR 5.686,23 weiterberechnet Im Vorjahr wurden die bezogenen Materialien in Höhe von EUR 28.318,94 von der E.DIS Netz GmbH weiterberechnet. Die vorgenannten Geschäfte sind zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt worden. Sonstige finanziellen Verpflichtungen Aus Dienstleistungsverträgen für kaufmännische Unterstützungsfunktionen, Datenverarbeitung sowie technische Betreuungsleistungen bestehen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Wertumfang von EUR 237.000,00 (Vorjahr: EUR 186.000,00) bzw. gegenüber Dritten in Höhe von EUR 292.100,00 (Vorjahr: EUR 192.000,00) jährlich. Fernerhin ergeben sich aus Mietverträgen jährliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von etwa EUR 85.000,00 (Vorjahr: EUR 55.000,00). Diese beziehen sich im Geschäftsjahr 2019 ausschließlich gegenüber Dritten (Vorjahr: EUR 19.000,00). Im Vorjahr betrugen die Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen in etwa EUR 36.000,00. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt somit EUR 614.100,00. Hiervon bestehen EUR 237.000,00 gegenüber verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen nur im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit. Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestehen nicht. Konzernzugehörigkeit Die RWE Wind Services GmbH (vormals E.ON Wind Service GmbH) ist eine 100%ige Tochter der RWE Renewables International GmbH (vormals E.ON Climate & Renewables GmbH). Die RWE Wind Services GmbH gehörte bis 31.08.2019 zum E.ON-Konzern und sodann vom 01.09. bis 30.09.2019 zum E.ON Climate & Renewables-Konzern. Am 01.10.2019 erfolgte der Transfer der Muttergesellschaft RWE Renewables International GmbH (vormals E.ON Climate & Renewables GmbH) in den RWE-Konzern. Infolge des Carve-outs zu RWE wurde die RWE Renewables International GmbH (vormals E.ON Climate & Renewables GmbH) und ihre Tochterunternehmen im E.ON Konzernabschluss entkonsolidiert. Dementsprechend werden die zum 31.12.2019 gegenüber E.ON-Unternehmen bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten von Forderungen/ Verbindlichkeiten gegenüber verbundene(n) Unternehmen in andere Bilanzposten umgegliedert. Über die RWE Renewables International GmbH wird die RWE Wind Services GmbH nunmehr in den befreienden Konzernabschluss der RWE AG, Essen, einbezogen. Die RWE AG ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind im Internet unter www.bundesanzeiger.de oder unter www.rwe.com zugänglich. Die RWE AG stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Nachtragsbericht Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten bzw. die wesentlichen Einfluss auf die laufenden oder zukünftigen Geschäftstätigkeiten oder das Ergebnis der Gesellschaft haben. Unterschrift der Geschäftsführung
Neukloster, 14.02.2020 Martin Amelang Schriftliche BeschlussfassungDie von uns vertretene RWE Renewables International GmbH (ehem. E.ON Climate & Renewables GmbH), Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24489, ist alleinige Gesellschafterin der RWE Wind Services GmbH, Neukloster (ehem. E.ON Wind Service GmbH, Neubukow), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter HRB 13488 (nachfolgend "Gesellschaft"). Unter Verzicht auf alle durch Gesetz und/oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen beschließen wir gemäß § 48 Abs. 2 GmbHG ohne Abhaltung einer Gesellschafterversammlung hiermit das Folgende: 1. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 (Bilanz zum 31. Dezember 2019, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und Anhang) wird genehmigt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. Den Geschäftsführern im Geschäftsjahr 2019 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 3. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 wird die
gewählt. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Essen, 15.04.2020 Anja-Isabel Dotzenrath Tom Glover |
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