Afnan
GmbH
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
246.810,29 |
177.893,27 |
| I.
Sachanlagen |
246.810,29 |
177.893,27 |
| B.
Umlaufvermögen |
244.010,05 |
140.143,38 |
| I.
Vorräte |
240.088,48 |
117.429,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.826,55 |
4.759,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.095,02 |
17.954,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
588,15 |
226,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
48.591,23 |
10.307,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
539.999,72 |
328.570,48 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
35.307,83 |
8.235,19 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
38.283,40 |
27.072,64 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
48.591,23 |
10.307,83 |
| B.
Rückstellungen |
1.750,00 |
850,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
538.249,72 |
327.720,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
158.465,23 |
47.623,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
539.999,72 |
328.570,48 |
Anhang
Mühlenbruchstrasse 20a
45879 Gelsenkirchen
1. Anhang für das Geschäftsjahr 2014
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Afnan GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter der angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§ 265 I 2 HGB).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der § 264 II 2 HGB auf.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis
€ 1.000 mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Die Berechnung der
latenten Steuern gem. § 274 HGB entfällt,
da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine GmbH handelt
(gem. § 274 a 5. HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist
nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II
HGB).
Brutto‑Anlagenspiegel zum 31.12.2014
|
AHK
|
Zugänge
|
Kum. Abschreib.
|
Buchwert
|
|
01.01.2014
|
Abgänge
|
Zuschreibungen
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sachanlagen
|
3.000,00
|
0
|
2.334,00
|
666
|
Fuhrpark
|
|
|
|
|
Sachanlagen
|
|
|
|
|
Wirtschaftsgüter
Sammelposten
|
546,21
|
0
|
220,21
|
336
|
Sachanlagen
|
|
|
|
|
Grundstücke
|
163.844,00
|
0
|
0
|
163.844,00
|
Sachanlagen
|
|
|
|
|
Wohnbauten im Bau
|
175.791,27
|
70.027,02
|
0
|
245.818,29
|
eigenen
Grundstücken
|
|
|
|
|
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 2).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag keine.
|
€
|
Die
Rückstellungen betragen
|
1.750
|
davon
entfallen auf:
|
|
|
Körperschaftsteuer
2014
|
0
|
|
Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen
|
0
|
|
Jahresabschluss- und
Prüfungskosten
|
1.750
|
|
Sonstige
Rückstellungen
|
0
|
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285
Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
|
Restlaufzeit
|
Summe
|
|
bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
|
€
|
€
|
€
|
€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
528,57
|
0,00
|
0,00
|
528,57
|
gegenüber
Gesellschafter
|
0,00
|
366.800,15
|
163.461,21
|
530.261,36
|
Sonstige
|
5.784,94
|
1.674,85
|
0,00
|
7.459,79
|
Summe
|
6.313,51
|
368.475,00
|
163.461,21
|
538.249,72
|
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB
Es wurden keine Abschlussposten der Gewinn- und
Verlustrechnung aus Gründen der Klarheit
zusammengefasst. Zu jeder Position in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist ein Kontennachweis beigefügt
(§265 Abs. 7 Nr.2 HGB)
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch
Herrn Basem Al-Nasirrawi
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Gelsenkirchen, den 15. Apri 2016
Afnan GmbH
Basem Al-Nasirrawi
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.04.2016 festgestellt.
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