ADNOVUM
GmbH
Lauingen
(Donau)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.178,00 |
761,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.178,00 |
761,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.084,76 |
14.374,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.216,12 |
8.039,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.400,00 |
2.400,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.868,64 |
6.334,83 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.246,35 |
6.309,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.509,11 |
21.445,41 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
31.309,93 |
21.074,07 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.063,58 |
-10.235,86 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
5.246,35 |
6.309,93 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.709,11 |
20.745,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.715,32 |
2.858,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.509,11 |
21.445,41 |
Anhang auf den 31.
Dezember 2009
1.
Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
des Dritten Buches des HGB (§ 242 ff HGB) und den
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§ 264 ff HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.
Im Rahmen der Offenlegung des Jahresabschlusses
gemäß § 325 HGB wurden die
Erleichterungsvorschriften für kleine Gesellschaften
gemäß §§ 326, 288, 274a HGB in
Anspruch genommen.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:
Die Bewertung wurde entsprechend § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde
auf der Grundlage der steuerlichen AfA-Tabellen bestimmt.
Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht beansprucht.
Die Finanzanlagen wurden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten, Ausleihungen zum Nennwert angesetzt.
Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
wurden durch Bestandsaufnahme ermittelt und mit den
Anschaffungskosten (§ 255 Absatz 1 HGB), halbfertige
Arbeiten mit den Herstellungskosten (§ 255 Absatz 2
HGB) bewertet.
Forderungen und Wertpapiere
wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Ausfall- und
Kreditrisiken wurden durch angemessene Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennbetrag, flüssige Mittel zu Nominalwerten
angesetzt.
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5
Jahren:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren bestehen nicht.
4.
Haftungsverhältnisse:
Am Abschlussstichtag bestanden keine aus der Bilanz
nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse
gemäß §§ 251, 268 Absatz 7 HGB.
5.
Geschäftsführer:
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch
Steffen Saretz geführt.
Lauingen, 19. April 2011
Steffen Saretz
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