Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 560197
Vorher
bitexma, Maschinen- und Anlagenbau GmbH
Eingetragen
16.10.1975
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von Maschinen und Anlagen jeder Art. Gegenstand der Gesellschaft ist weiter die Vergabe von Lizenzen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, insbesondere kann die Gesellschaft die Stellung eines persönlich haftenden Geselischafters einer anderen Firma übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Biesinger
seit 7.1.2020
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bitexma GmbH

Herbertingen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

BILANZ PER 31. DEZEMBER 2010

AKTIVA

2010 2009
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 244,00 150,50
II. Sachanlagen 13.276,00 66. 777,92
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 37.173,00 28.542,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.757,47 15.762,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 260,61 255,12
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 227,20 480,14
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 1.883.177,65 1.809.402,92
SUMME DER AKTIVA 1.942.115,93 1.921.372,15

PASSIVA

2010 2009
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Verlustvortrag -1.860.532,11 -1.572.166,34
III. Jahresfehlbetrag -73.774,73 -288.365,77
nicht gedeckter Fehlbetrag 1.883.177,65 0,00 1.809.402,92
B. RÜCKSTELLUNGEN 68.795,00 65.995,00
C. VERBINDLICHKEITEN 1.873.320,93 1.855.377,15
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 1.942.115,93 1.921.372,15

Anhang gem. §§ 284 - 288 HGB

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte wurden durch Erstellung einer BilMoG¬Eröffnungsbilanz dokumentiert, so weit solche entstanden sind.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

II.1 Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

II.2 Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt warden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

II.2.1 ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens liegen nicht vor.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben; solche mit einem Wert von 150,01 Euro bis einschl. 1.000,00 Euro werden in den Sammelposten i. S. § 6a (2a) EStG eingestellt und jährlich zu einem Fünftel abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

II.2.2 UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

II.2.3 AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Die Umsatzsteuer aus erhaltenen Anzahlungen ist, insoweit eine solche bei den einzelnen Anzahlungen angefallen ist, in dieser Position aus Gründen der Ausweisstetigkeit mit enthalten.

II.2.4 RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

Pensionsrückstellungen liegen nicht vor.

II.2.5 VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

II.2.6 WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.

III. Angaben gem. § 42 (3) GmbHG

Die Forderungen gegen Gesellschafter (und Gesellschafter-Geschäftsführer) betragen € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (und Gesellschafter-Geschäftsführer) liegen am Abschlussstichtag in Höhe von € 1.689.061,08 vor, für die eine Rangrücktrittserklärung abgegeben ist (Vorjahr: € 1.559.680,84).

IV. Verschiedene Angaben und Erläuterungen gem. §§ 284, 268 HGB

Forderungen in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) hatten eine Restlaufzeit von über einem Jahr (§ 268 (4) HGB).

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit

bis zu einem Jahr beläuft sich auf € 157.817,70 (Vorjahr: € 192.015,97)

über fünf Jahre beträgt € 1.715.503,23 (Vorjahr: € 1.585.861,18).

Zum Bilanzstichtag liegen keine Sachverhalte vor, die zu einer Ausschüttungssperre i. S. § 268 (8) HGB führen würden.

V. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB

Nr. 1a: € 1.715.503,23; davon entfallen auf Gesellschafterdarlehen 1.689.061,08 €, für die eine Rangrücktrittserklärung abgegeben ist.
Nr. 1 b: b 1) Grundpfandrechte: 17.500,00 (Buchgrundschulden)
b 2) Sicherungsübereignung: keine
Nr. 8b: entfällt, weil Gesamtkostenverfahren angewendet
Nr. 9c: keine
Nr. 10: Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
a) Geschäftsführer: Herr Peter J. Biesinger, Dipling. (FH)
b) Aufsichtsrat: keiner vorhanden.
Nr. 11: entfällt
Nr. 11a: entfällt
Nr. 13: entfällt
Nr. 14: entfällt
Nr. 15: entfällt
Nr. 16: entfällt
Nr. 18: entfällt
Nr. 20: entfällt
Nr. 23: entfällt
Nr. 24: entfällt
Nr. 25: entfällt
Nr. 26: entfällt
Nr. 27: entfällt
Nr. 28: entfällt

VI. Sonstige Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Gem. der Größenklassen des § 267 HGB handelt es sich um eine sog. Kleine Kapitalgesellschaft. Vorn den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht. Auf die Vorschriften der §§ 325 und 326 HGB wird ergänzend hingewiesen.

 

Herbertingen, 21.12.2011 (Offenlegungsdatum)

Der Geschäftsführer

gez. Peter J. Biesinger

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