itranspond
GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.512,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.512,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.194,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.930,55 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.264,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.706,68 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.159,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
4.840,32 |
| B.
Rückstellungen |
2.750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.797,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.797,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.706,68 |
Anhang
Der Jahresabschluss der itranspond GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Erstmalig wurden ergänzend die Regelungen
des Bilanzierungsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
handels- und steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter. Die sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
größer einem Jahr betragen Euro 0,00.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, bestehen nicht.
Inanspruchnahme von Haftungsverhältnisse
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen, da diese
zum Bilanzstichtag nicht bestehen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanzund Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Namen der Mitglieder der Geschäftsführer
Im laufenden Geschäftsjahr wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person
geführt:
Erster Geschäftsführer: Markus Kaupp,
Bochum (seit 28. September 2010)
Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder
der Unternehmensorgane
Vorschüsse an Mitglieder der
Geschäftsführung wurden im Berichtsjahr nicht
realisiert.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Verbindlichkeiten Euro 4.723,78
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Bochum, den 06.05.2011
Markus Kaupp (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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