Q2 concept
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
125.949,00 |
130.259,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
534,00 |
879,00 |
| II.
Sachanlagen |
125.415,00 |
129.380,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
237.232,62 |
113.850,46 |
| I.
Vorräte |
43.652,68 |
15.977,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.017,20 |
22.288,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
132.562,74 |
75.584,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.078,28 |
203,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
365.259,90 |
244.312,74 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
236.284,79 |
169.515,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
144.515,25 |
80.334,98 |
| III.
Jahresüberschuss |
66.769,54 |
64.180,27 |
| B.
Rückstellungen |
13.399,12 |
23.824,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
115.575,99 |
50.972,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
365.259,90 |
244.312,74 |
Anhang
zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2017
Der Jahresabschluss der Q2 concept GmbH ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist nach den deutschen
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der
Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
vom 17. Juli 2015 aufgestellt worden. Die Anwendung der
geänderten Vorschriften erfolgt erstmals für das
Geschäftsjahr 2016. Ausweisänderungen ergeben
sich hieraus nicht.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 (2) HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
I.
Gliederung und Bewertung
Die Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2017 erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches. Es handelt sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten
die nach handelsrechtlichen Vorschriften
aktivierungspflichtigen Beträge, d.h. neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten wurden ggf. auch
notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Die Abschreibung erfolgte pro rata temporis.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
von einem Wert von 150,00 bis zu einem Wert von Euro 410,00
wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind, ausgehend vom
Nennwert, unter Beachtung eines evtl. Ausfallrisikos,
bewertet worden. Dem Risiko des Forderungsausfalls bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch
Einzelwertberichtigungen und zusätzlich mit der
Pauschalwertberichtigung i.H.v. 1 % der Nettoforderungen
Rechnung getragen. Die Forderungen haben eine Laufzeit von
bis zu über einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet worden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Ablauf des Berichtsjahres noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
sonstige Berichtsbestandteile
Düsseldorf, 22.05.2018, gez. Nicolai Dirk
Neumann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2018 festgestellt.
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