Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 68461
Eingetragen
14.8.2012
Branche
Großhandel mit SanitärkeramikGroßhandel mit Roh- und SchnittholzEinzelhandel mit Wohnmöbeln
Gegenstand
Der Handel und Verkauf von Fliesen, Natursteinen, Möbeln, Holz und Sanitärartikel jeglicher Art, der Betrieb einer Handelsvertretung sowie die Erbringung von Beratungsleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ralf Simon Brockerhoff
41564 Kaarst
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Q2 concept GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 125.949,00 130.259,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 534,00 879,00
II. Sachanlagen 125.415,00 129.380,00
B. Umlaufvermögen 237.232,62 113.850,46
I. Vorräte 43.652,68 15.977,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.017,20 22.288,47
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 132.562,74 75.584,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.078,28 203,28
Bilanzsumme, Summe Aktiva 365.259,90 244.312,74

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 236.284,79 169.515,25
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 144.515,25 80.334,98
III. Jahresüberschuss 66.769,54 64.180,27
B. Rückstellungen 13.399,12 23.824,96
C. Verbindlichkeiten 115.575,99 50.972,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 365.259,90 244.312,74

Anhang


zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017

Der Jahresabschluss der Q2 concept GmbH ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17. Juli 2015 aufgestellt worden. Die Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgt erstmals für das Geschäftsjahr 2016. Ausweisänderungen ergeben sich hieraus nicht.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 (2) HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

I. Gliederung und Bewertung

Die Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 HGB.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten die nach handelsrechtlichen Vorschriften aktivierungspflichtigen Beträge, d.h. neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten wurden ggf. auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Die Abschreibung erfolgte pro rata temporis.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens von einem Wert von 150,00 bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind, ausgehend vom Nennwert, unter Beachtung eines evtl. Ausfallrisikos, bewertet worden. Dem Risiko des Forderungsausfalls bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch Einzelwertberichtigungen und zusätzlich mit der Pauschalwertberichtigung i.H.v. 1 % der Nettoforderungen Rechnung getragen. Die Forderungen haben eine Laufzeit von bis zu über einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Ablauf des Berichtsjahres noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

sonstige Berichtsbestandteile


Düsseldorf, 22.05.2018, gez. Nicolai Dirk Neumann


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2018 festgestellt.

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