EEW Energy from Waste GmbH
Selbe AdresseEnergetische Verwertung von Abfällen
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E.ON Energy from Waste AGHelmstedtJahresabschluss zum 31. Dezember 2011BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Grundlagen des JahresabschlussesAllgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss der E.ON Energy from Waste AG, Helmstedt, (EEW) wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für mittelgroße Kapitalgesellschaften und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 276 HGB sowie § 288 HGB haben wir Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr; die Angaben zu den Bilanzzahlen, Haftungsverhältnissen sowie sonstigen finanziellen Verpflichtungen beziehen sich jeweils auf den 31. Dezember. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit einzelne Posten in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst werden, erfolgt eine Aufgliederung im Anhang. Ferner werden die sonstigen Steuern unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Erstattungen aus sonstigen Steuern werden im Rohergebnis ausgewiesen. Konzernzugehörigkeit Alleinige Aktionärin ist die E.ON Energie AG, München (E.ON Energie). Die EEW ist gemäß § 291 HGB von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß §§ 290 ff. HGB aufzustellen, befreit. Die EEW wird mit ihren Tochterunternehmen in den befreienden Konzernabschluss der E.ON AG, Düsseldorf, (HRB 22315) einbezogen. Die E.ON AG ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind im Internet unter www.ebundesanzeiger.de oder www.eon.com zugänglich. Die E.ON AG stellt den Konzernabschluss nach den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Als alleinige Gesellschafterin der E.ON Energy from Waste Göppingen GmbH, Göppingen (EEW Göppingen), E.ON Energy from Waste Großräschen GmbH, Großräschen (EEW Großräschen), E.ON Energy from Waste Helmstedt GmbH, Helmstedt (EEW Helmstedt), E.ON Energy from Waste Heringen GmbH, Heringen (EEW Heringen), E.ON Energy from Waste Premnitz GmbH, Premnitz (EEW Premnitz) und E.ON Energy from Waste Saarbrücken GmbH, Saarbrücken (EEW Saarbrücken) erklärte die EEW mit Datum vom 15. November 2011 ihre Zustimmung, die Gesellschaften gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht der Aufstellung und Offenlegung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 zu befreien. Der Beschluss wurde am 17. November 2011 zur Veröffentlichung beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und am 29. November 2011 veröffentlicht. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Für Sachanlagen, die bereits zum 1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wird die degressive Abschreibung fortgeführt. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
In den Herstellungskosten sind neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialkosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens enthalten. Aufgrund untergeordneter Bedeutung werden abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € in einen Sammelposten gebucht und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 150 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten bilanziert. Erkennbare Ausfallrisiken werden, soweit erforderlich, durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko der Forderungen wird durch pauschalierte Wertberichtigungen berücksichtigt, welche auf Erfahrungswerten der Vorjahre basieren. Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitguthaben der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Festgeldern angelegt; ferner bestehen Ansprüche aus rückgedeckten Pensionsverpflichtungen gegen die Versorgungskasse Energie VVaG, Hannover (VKE). Die Festgelder bezüglich Altersteilzeitguthaben werden von der Energie-Sicherungstreuhand e.V., Hannover, (Energie-Sicherungstreuhand) treuhänderisch für die EEW verwaltet. Die betreffenden Vermögensgegenstände sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser wird mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Sonderposten mit Rücklageanteil Die Neubildung von Sonderposten mit Rücklageanteil ist ab dem 1. Januar 2010 nicht mehr zulässig. Für die vor diesem Zeitpunkt ausgewiesenen Sonderposten wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB unter Anwendung der Vorschriften der §§ 247 Abs. 3 und 273 HGB a.F. ausgeübt. Aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften in Vorjahren vorgenommene zusätzliche Abschreibungen nach § 3 Zonenrandförderungsgesetz sowie Abschreibungen gemäß § 6b EStG werden - soweit sie die planmäßigen handelsrechtlichen Abschreibungen übersteigen - als steuerliche Wertberichtigungen auf Sachanlagen unter dem Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen. Mit der Auflösung dieses Sonderpostens wird begonnen, sobald die planmäßigen handelsrechtlichen Abschreibungen höher als die steuerlichen Abschreibungen sind. Aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil sind keine wesentlichen Belastungen im Sinne des § 285 Nr. 5 HGB a.F. in Verbindung mit §§ 254 HGB und 280 Abs. 2 HGB a.F. zu erwarten. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung künftiger Gehaltssteigerungen. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin sind ein Gehaltstrend und eine Rentendynamik berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die "Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck" zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2006 ist die MEON Pensions GmbH & Co KG, Grünwald, (MEON) durch einen Vertrag über einen Schuldbeitritt nebst Erfüllungsübernahme Versorgungsverpflichtungen der Gesellschaft gegenüber aktiven Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen als Schuldnerin beigetreten (Schuldmitübernahme). MEON stellt die Gesellschaft im Innenverhältnis von den in diesem Vertrag genannten Versorgungsverpflichtungen frei. Als Gegenleistung für die Freistellung wurden von der Gesellschaft entsprechend werthaltige Vermögenswerte auf MEON übertragen. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung. Die Freistellungsforderung wird offen mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Sonstige Rückstellungen Die Berechnung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Analog zu den Pensionsverpflichtungen wird für Jubiläumsverpflichtungen sowie für Deputatsverpflichtungen der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren herangezogen. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die "Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck" zugrunde. Für Altersteilzeitverpflichtungen wird von einer Duration von 2,2 Jahren ausgegangen. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die "Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck" zugrunde. Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Erträge und Aufwendungen aus der Auf- und Abzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter dem Posten Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Währungsumrechnungen Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls gültigen Brief- bzw. Geldkurs umgerechnet. Für die Folgebewertung erfolgt eine Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs. Soweit sich hieraus bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr unrealisierte Gewinne ergeben, werden diese erfolgswirksam erfasst. II. Erläuterungen zur Bilanz1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in 2011 ist aus dem Anlagengitter ersichtlich, das als Anlage 1 Bestandteil des Anhangs ist. In den sonstigen Ausleihungen werden ausschließlich Darlehen an Belegschaftsmitglieder ausgewiesen. Aufstellung des Anteilsbesitzes
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten 310,1 Mio. € aus dem Cash-Pooling mit Tochterunternehmen. 3. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung der Deckungsvermögen im Zusammenhang mit rückgedeckten Pensionsverpflichtungen sowie dem Erfüllungsrückstand aus Altersteilzeitverträgen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
Im Vorjahr ergab sich bei den rückgedeckten Versorgungsverpflichtungen ein Verpflichtungsüberhang in Höhe von 0,1 Mio. €, der unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen auszuweisen war. Die beizulegenden Zeitwerte des Deckungsvermögens stimmen mit den Anschaffungskosten überein. 4. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital ist in 3.011.854 Stückaktien eingeteilt. Sämtliche Aktien lauten auf den Inhaber. 5. Kapitalrücklage Die EEW weist zum Bilanzstichtag eine Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 48,6 Mio. € und nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von 1,4 Mio. € aus. 6. Gewinnrücklagen
8. Rückstellungen
Die Pensionsverpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer. Die Ende 2006 bestehenden Versorgungsverpflichtungen gegenüber Rentnern, ausgeschiedenen Anwärtern und ihren Hinterbliebenen wurden zum 31. Dezember 2006 auf die MEON ausgegliedert. Von den verbleibenden Pensionsverpflichtungen sind die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen wie folgt verrechnet:
Im Berichtsjahr ergab sich bei den rückgedeckten Versorgungsverpflichtungen ein Vermögensüberhang in Höhe von 0,7 Mio. €, der als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen wird. Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen stimmt mit den Anschaffungskosten überein. Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen sowie die Rückstellungen für Stromdeputate werden mit dem Freistellungsanspruch gegen der MEON in Höhe von 7,7 Mio. € (Vorjahr: 8,3 Mio. €) offen verrechnet. Der Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2011 beläuft sich auf 5,13 % p.a. (Vorjahr: 5,17 % p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 2,50 % p.a. (Vorjahr: 2,75 % p.a.) und eine Rentendynamik von 2,00 % p.a. (Vorjahr: 2,00 % p.a.) zugrunde gelegt. Darüber hinaus werden die Rückstellungen für Stromdeputate und Weihnachtsgeld für Rentner nach der Projected Unit Credit Methode mit einen Rechnungszinssatz von 5,13 % p.a. (Vorjahr: 5,17 % p.a.) bewertet. Soweit die durch BilMoG geänderten Bewertungsregeln nach § 253 HGB im Umstellungsjahr 2010 zu einer Auflösung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen führten und mit einer Zuführung bis spätestens zum 31. Dezember 2024 zu rechnen ist, wurde der höhere Wertansatz beibehalten. Der Betrag der Überdeckung beläuft sich zum 31. Dezember 2011 auf 0,3 Mio. €. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen vertragliche Verpflichtungen, Verpflichtungen aus dem Personalbereich, noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen sowie verschiedene betriebliche Risiken (z.B. Verarbeitungsrückstellungen). Analog zu den Pensionsverpflichtungen wird für Jubiläumsverpflichtungen sowie für Deputatsverpflichtungen ein Rechnungszinssatz von 5,13 % p.a. (Vorjahr: 5,17 % p.a.) herangezogen. Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 2,50 % p.a. (Vorjahr: 2,75 % p.a.) zugrunde gelegt. Für Altersteilzeitverpflichtungen ergibt sich bei einer Duration von 2,2 Jahren (Vorjahr: 3,6 Jahre) ein Rechnungszins von 3,96 % p.a. (Vorjahr: 4,18 % p.a.) sowie ein Gehaltstrend von 2,50 % p.a. (Vorjahr: 2,75 % p.a.). 9. Verbindlichkeiten
Die Liquiditätsversorgung erfolgt durch die E.ON AG. Von dem gewährten Liquiditätsrahmen in Höhe von 900,0 Mio. € wurde zum 31. Dezember 2011 ein Betrag in Höhe von 807,8 Mio. € in Anspruch genommen und unter den Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Für verbundene Unternehmen wurden Bürgschaften und Patronatserklärungen gegenüber Banken und externen Begünstigten in Höhe von 79,8 Mio. € (Vorjahr: 127,3 Mio. €) gegeben. Die finanziellen Garantien der Gesellschaft beinhalten die Liquiditätshilfegarantie gegenüber der MEON (verbundenes Unternehmen) sowie eine gesetzliche Nachhaftungspflicht für einen Zeitraum von 5 Jahren aus der Ausgliederung bestimmter Pensionsverpflichtungen aus der Umsetzung des CTA-Modells. Der Gesamtbetrag dieser Verpflichtungen beträgt 59,5 Mio. €. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen (davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 66,4 Mio. €) belaufen sich auf 70,1 Mio. €, die überwiegend aus Liquiditäts- und Kreditzusagen resultieren. Ferner wird das Bestellobligo aus Investitionen in Höhe von 38 T€ ausgewiesen. Daneben bestehen in geringem Umfang Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen und laufend vergebenen Aufträgen. Versorgungskassen als Versicherungsunternehmen sind durch Auflage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichtet, einen so genannten "Stress-Test" durchzuführen. EEW hat sich gegenüber der VKE zu einem Nachschuss verpflichtet, wenn im Falle einer tatsächlichen Vermögensunterdeckung kurzfristig entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten sind. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird jeweils als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf der Bonitätsbeurteilung der Primärverpflichteten sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung10. Rohergebnis Das Rohergebnis beinhaltet unter anderem Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Hierbei handelt es sich um Auflösungen von Rücklagen für Wertberichtigungen zum Anlagevermögen gemäß § 3 ZonenRFG und § 6b EStG. Das Rohergebnis beinhaltet ferner Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €). Periodenfremde Erträge werden in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) ausgewiesen. Des Weiteren sind Erträge aus Währungsumrechnungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 39 T€) enthalten. 11. Personalaufwand
Mitarbeiter
Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen ergeben; sie sind im Zinsergebnis ausgewiesen. 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten neben allgemeinen Betriebs- und Geschäftsaufwendungen die Aufwendungen für IT-Dienstleistungen, Leihpersonal, Beratungsaufwendungen und Instandhaltungsaufwendungen. Aufwendungen aus Währungsumrechnungen werden in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 24 T€) ausgewiesen. Des Weiteren sind 0,4 Mio. € (Vorjahr 7 T€) periodenfremde Aufwendungen enthalten. 13. Beteiligungsergebnis
14. Zinsergebnis
Im Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen ist auch der Nettoaufwand in Höhe von 200 T€ aus der Aufzinsung (einschließlich Zinssatzänderung) von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen (203 T€) nach Verrechnung mit den Erträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen (3 T€) enthalten. 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Im Gegensatz zum Vorjahr wird im Rahmen der Organschaft von der E.ON Energie keine Ertragsteuerumlage mehr erhoben. Der unter Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesene Betrag wird im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bei der Gewinnabführung an die E.ON Energie berücksichtigt. 16. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrag abgeführter Gewinn Das positive Jahresergebnis der EEW wird im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit E.ON Energie unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag an die E.ON Energie abgeführt. Außerbilanzielle Geschäfte Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB wurden im Geschäftsjahr 2011 nicht getätigt. IV. Sonstige AngabenAufsichtsrat Bernd Romeike,Olching Ehemaliges Mitglied des Vorstands der E.ON Energie AG Vorsitzender Jörg Liebermann, Wolfenbüttel Stellvertretender Vorsitzender Bezirksleiter der IG Bergbau, Chemie, Energie Martin Bentz, Pirmasens Vorsitzender des Betriebsrates der E.ON Energy from Waste Saarbrücken GmbH, Betriebs-stätte MHKW Pirmasens Christoph Dänzer-Vanotti , Essen Ehemaliges Mitglied des Vorstands der E.ON AG Kurt Hillmann, Helmstedt Vorsitzender des gemeinsamen Betriebsrates der E.ON Energy from Waste AG und E.ON Energy from Waste Helmstedt GmbH Reinhard Lehniger, Göppingen Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der E.ON Energy from Waste AG Vorsitzender des Betriebsrates der E.ON Energy from Waste Göppingen GmbH Dr. Ingo Luge, München Mitglied des Aufsichtsrates ab 9. Februar 2011 Vorsitzender des Vorstandes der E.ON Energie AG Jörg Rüdiger, Hannover Geschäftsführer der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH Dr. Erich Schmitz , Hamburg Geschäftsführer des Vereins der Kohlenimporteure e.V. Vorstand Carsten Stäblein, Helmstedt Vorsitzender Detlef Hartmann, Helmstedt ab 1. Januar 2012 Dr. Jörg Zunft, Helmstedt Markt und Technik Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen 0,1 Mio. €. EEW macht von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Angabe der Vorstandsbezüge, da sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Vorstandsmitgliedes feststellen lassen. Verpflichtungen aus Versorgungszusagen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern der EEW und ihren Hinterbliebenen sowie das notwendige Deckungsvermögen wurden zum 31. Dezember 2006 auf die MEON ausgegliedert. Die bei der MEON gebildete Rückstellung für die übernommenen Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern der EEW beläuft sich auf 6,4 Mio. €; die laufenden Bezüge dieser Personengruppe betragen 0,6 Mio. €.
Helmstedt, den 10. Januar 2012 E.ON Energy from Waste AG Der Vorstand Stäblein Hartmann Dr. Zunft Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2011Anlage 1 zum Anhang
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der E.ON Energy from Waste AG, Helmstedt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie die Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Zum Zeitpunkt der Beendigung unserer Prüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen der Nr. 3 (Einbeziehung in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens) und Nr. 4 (Angabe der Befreiung im Anhang des vom Mutterunternehmen aufgestellten und offen gelegten Konzernabschlusses sowie Mitteilung der Befreiung im elektronischen Bundesanzeiger) ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können.
Hannover, den 20. Januar 2012 PricewaterhouseCoopers
Wolfgang Treffler, Wirtschaftsprüfer ppa. Jörg Gropengießer, Wirtschaftsprüfer Datum der Feststellung des Jahresabschlusses: 06.02.2012 |
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