Windpark Bermaringen GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Gummersbach seit 27.1.2022 | Geschäftsführer |
Markus Dr. Hofbauer seit 17.8.2018 | Prokura |
Werner Ziegelmeier seit 17.8.2018 | Geschäftsführer |
Josef Wackerl seit 17.8.2018 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 48.83% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.17% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWU mobil GmbHUlmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht 2023 mit Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersBilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023A. ANGABEN ZUR FORM UND DARSTELLUNG VON BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGDie SWU mobil GmbH mit Sitz in Ulm ist im Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichtes Ulm unter der Nummer HRB 737136 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss der SWU mobil GmbH, Ulm wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der GliederungsVO Verkehrsunternehmen aufgestellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses ist um verkehrsspezifische Posten erweitert. Es gelten lt. Gesellschaftsvertrag die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. B. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSSI. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauern liegen zwischen 2 und 5 Jahren. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten und angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Für das bewegliche Anlagevermögen, das bis 2007 zugegangen ist, wird überwiegend die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Zur linearen Methode wird in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Abschreibungsbeträgen führt, übergegangen. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Ab dem Jahre 2008 werden die Zugänge beim Sachanlagevermögen generell nur noch linear abgeschrieben. Öffentlich-rechtliche Zuschüsse werden von den betreffenden Anschaffungskosten abgesetzt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 250,00 (bis zum 31. Dezember 2017 € 150,00) sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 (bis zum 31.12.2017 € 150,00 bis € 1.000,00), die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wurde der jährlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und pauschalierend jeweils 20 % p. a. im Zugangsjahr und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage A zu diesem Anhang dargestellt. 2. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Forderungen an die Gesellschafter in Höhe von T€ 190 (Vj.: Verbindlichkeiten T€ 462) betreffen in Höhe von T€ 233 (Vj.: T€ 0) Sonstige Vermögensgegenstände und in Höhe von T€ 43 (Vj.: T€ 462) Sonstige Verbindlichkeiten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind vor Ablauf eines Jahres, d. h. vor dem 31. Dezember 2024 fällig. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. 3. EigenkapitalDie Stammeinlage beträgt € 280.000,00. 4. RückstellungenRückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode, unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Klaus Heubeck ermittelt. Nach § 253 Absatz 2 des Handelsgesetzbuches sind Pensionsrückstellungen mit einem von der Deutschen Bundesbank ermittelten Rechnungszinssatzes abzuzinsen. Als Rechnungszinssatz wird der Durchschnittszinssatz der letzten zehn Jahre (bis 31.12.2015 sieben Jahre) für Altersversorgungsverpflichtungen herangezogen. Der Rechnungszinssatz nach der PUC-Methode beträgt zum 31.12.2023 1,83 % (Vorjahr: 1,78 %). Der zum Bilanzstichtag ermittelte Unterschiedsbetrag nach alter und neuer Regelung beträgt T€ 6. Der Rententrend wurde mit 1,00 % p. a. und der Gehaltstrend mit 0,00 % p. a. berücksichtigt. Die Fluktuation bleibt unberücksichtigt. Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert, die bei der Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin, im Rahmen einer Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wurden. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im Geschäftsjahr mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände setzt sich zusammen aus den Einzahlungen zuzüglich Überschussbeteiligungen. Entsprechend dem IDW RH FAB 1.021 wurde hinsichtlich der finanzierten Versicherungsleistungen und der erdienten Versorgungsleistungen am Abschlussstichtag, soweit Leistungskongruenz besteht, die Bewertung der Zusage durch einen Ansatz der Pensionsrückstellung in Höhe des Buchwertes des korrespondierenden Rückdeckungsversicherungsanspruchs gewählt (Aktivprimat). Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung unter Anwendung des IDW RH FAB 1.021 beläuft sich demnach auf € 713.103,00. Der Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherung) unter Anwendung des IDW RH FAB 1.021 beträgt € 616.491,00. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Negative Erträge aus der Verminderung des Aktivwertes des Deckungsvermögens in Höhe von -T€ 5 wurden entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 9 saldiert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. In den sonstigen Rückstellungen sind die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen T€ 50 (Vj.: T€ 49), nicht genommene Überstunden T€ 595 (Vj.: T€ 474), nicht genommener Urlaub T€ 172 (Vj.: T€ 213), ergebnisabhängige Vergütung T€ 66 (Vj.: T€ 66), Prämie für den Fahrdienst T€ 90 (Vj.: T€ 73), Beiträge zur Berufsgenossenschaft T€ 34 (Vj.: T€ 29), Prüfungskosten T€ 21 (Vj.: T€ 17), Arbeitgeberaufwand lt. Vertrag T€ 240 (Vj.: T€ 0) und ausstehende Fremdrechnungen T€ 7 (Vj.: T€ 10), ausgewiesen. Verbindlichkeiten:Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel (Anlage B) im Einzelnen dargestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 9 (Vj.: T€ 91) betreffen Verbindlichkeiten aufgrund umsatzsteuerlicher Organschaft i. H. von T€ 9 (Vj.: T€ 91). II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Erlöse aus erbrachten Nahverkehrsleistungen für Gesellschafter in Höhe von T€ 11.842 (Vj.: T€ 11.238). Ferner wurden Erlöse aus Reklameflächenvermietung Bus in Höhe von T€ 113 (Vj.: T€ 139), Erlöse aus Einbehalt Mitarbeiter für JobRad T€ 21 (Vj.: T€ 27) und Erlöse aus Dienstleistungen T€ 0 (Vj.: T€ 2) erzielt. (1) Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe T€ 17 (Vj.: T€ 13) und Erlöse aus Abgängen von Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 75 (Vj.: T€ 0) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 92 (Vj.: € 21), davon Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 17 (Vj.: T€ 13) und Erlöse aus Abgängen von Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 75 (Vj.: T€ 0). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Konzernerlöse in Höhe von T€ 291 (Vj.: T€ 187) enthalten. (2) MaterialaufwandIm Materialaufwand sind Material-Direktverbrauch in Höhe von T€ 26 (Vj.: T€ 5), Fremdleistungen in Höhe von T€ 10 (Vj.: T€ 3) und Konzernaufwendungen in Höhe von T€ 3.188 (Vj.: T€ 3.061) enthalten. Des Weiteren sind Erträge aus Energiesteuerentlastungen in Höhe von T€ 46 (Vj.: T€ 34) enthalten. Im Materialaufwand sind periodenfremde Erträge aus Energiesteuerentlastung des Vorjahres in Höhe von T€ 9 enthalten. (3) Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Miet- und Leasingkosten in Höhe von T€ 92 (Vj.: T€ 61), davon an verbundene Unternehmen T€ 68 (Vj.: T€ 33), Prüfungs- und Beratungskosten in Höhe von T€ 20 (Vj.: T€ 13), übrige Dienst- und Fremdleistungen T€ 77 (Vj.: T€ 27), davon an verbundene Unternehmen T€ 9 (Vj.: T€ 9), Mitglieds- und Verbandsbeiträge T€ 7 (Vj.: T€ 7), Abgaben und Gebühren T€ 6 (Vj.: T€ 12), Sonstige betriebliche Aufwendungen T€ 10 (Vj.: T€ 11), Versicherungen T€ 4 (Vj.: 5 T€), Rechtsanwaltskosten T€ 1 (Vj.: T€ 8), Reise- und Fahrtkosten T€ 9 (Vj.: T€ 5), Spenden T€ 69 (Vj.: T€ 0) und Marketing und Kommunikation in Höhe von T€ 1 (Vj.: T€ 1) enthalten. C. ERGÄNZENDE ANGABEN(1) HaftungsverhältnisseGemäß § 73 AO haftet die Gesellschaft als Organgesellschaft für die im Rahmen ihrer Organschaft bestehenden Umsatz-, Gewerbe und Körperschaftsteuer des Organträgers. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering betrachtet. (2) Sonstige finanzielle VerpflichtungenDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasing-Verhältnissen beträgt im Berichtsjahr T€ 81 (Vj.: T€ 116). Davon sind zum 31. Dezember 2024 T€ 78 (Vj.: T€ 61) fällig, davon an verbundene Unternehmen T€ 68 (Vj.: T€ 33). Ausgewiesen werden Leasingraten für Job-Rad und Mieten. Die Leasing- bzw. Mietverträge enden zwischen 2024 und 2025. (3) Konzern- und BeteiligungsverhältnisMutterunternehmen für die Gesellschaft ist die SWU Verkehr GmbH, Ulm (Donau). Die SWU mobil GmbH ist Tochterunternehmen i. S. d. § 290 HGB und damit verbundenes Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB zur SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, Ulm (Donau), (oberstes Mutterunternehmen) und deren mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen. Die SWU mobil GmbH wird in den Konzernabschluss der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, Ulm (Donau), (oberstes Mutterunternehmen) einbezogen. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht. (4) Außerbilanzielle GeschäfteFür das Jahr 2023 wurden keine außerbilanziellen Geschäfte getätigt. (5) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenMit der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH und der SWU Verkehr GmbH bestehen Dienstleistungs-, Miet-, Instandhaltungs- und Fahrdienstleistungsverträge zu marktüblichen Bedingungen. (6) AufsichtsratDie aufgeführten Aufsichtsräte sind zugleich Aufsichtsräte in der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, Ulm (Donau), der SWU Energie GmbH, Ulm (Donau), der SWU Verkehr GmbH, Ulm (Donau) und der SWU mobil GmbH, Ulm (Donau).
(7) GeschäftsführungWerner Ziegelmeier, Kaufmann, Bobingen Ralf Gummersbach, Dipl. Ing. Fachrichtung Bauingenieurwesen, Wain (8) Sonstige AngabenDie Bezüge an die Mitglieder des Aufsichtsrats in 2023 belaufen sich auf T€ 1 (Vj.: T€ 2). Die Bezüge der Geschäftsführer werden unter Berufung auf § 286 Abs. 4 HGB nicht genannt. Die Abschlussprüferhonorare nach § 285 Nr. 17 HGB werden im Konzernanhang des Konzernabschlusses der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH angegeben. (9) BelegschaftBis zum 31. Dezember 2023 waren durchschnittlich 170 (Vj.: 160) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren:
(10) ErgebnisverwendungsvorschlagAufgrund des abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird der entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 233 (Vj.: Jahresüberschuss T€ 9) von der SWU Verkehr GmbH, Ulm (Donau), ausgeglichen. (11) NachtragsberichtNach dem Stichtag 31.12.2023 sind keine wesentlichen Ereignisse mehr eingetreten, die für die Geschäftstätigkeit von Relevanz sind.
Ulm, 26. März 2024 SWU mobil GmbH Die Geschäftsführung Werner Ziegelmeier Ralf Gummersbach Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Verbindlichkeitenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Als Sicherheiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Lagebericht 2023I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS1. Geschäftsmodell des UnternehmensDie Geschäftstätigkeit der SWU mobil GmbH umfasst die Erbringung von Leistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie die Erbringung von jeglichen Mobilitätsdienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr im Raum Ulm und Neu-Ulm sowie artverwandte Dienstleistungen. 2. Ziele und StrategienDas Ziel der SWU mobil GmbH ist, einen positiven Deckungsbeitrag bzw. zumindest ein ausgeglichenes Ergebnis durch die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen zu erzielen. Dies vorausgesetzt, kann die Unternehmensstrategie der SWU mobil GmbH folgendermaßen zusammengefasst werden:
3. Forschung und EntwicklungDie Entwicklungen im Bereich der Elektro- und Wasserstoffmobilität für Linienomnibusse werden intensiv beobachtet. Ein Förderantrag für 14 Elektrobusse sowie ein weiterer Förderantrag für die notwendige Ladeinfrastruktur und die Anpassung der Betriebswerkstätten wurde durch die SWU Verkehr GmbH gestellt und positiv beschieden. Mit einem ersten Einsatz von Elektrobussen ist voraussichtlich ab Mitte 2024 zu rechnen. II. WIRTSCHAFTSBERICHT1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenNach wie vor befinden sich Russland und die Ukraine im Krieg. Hinzu kommen kriegerische Auseinandersetzungen im Nahen Osten zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich gegenüber der Konjunkturprognose des Sachverständigenrates vom November 2022 geringfügig verbessert. Die kurzfristigen Abwärtsrisiken für das Wachstum haben sich reduziert. Vor allem ist die Unsicherheit über die Energieversorgungslage vorerst gesunken, was zu einem Rückgang der Großhandelspreise für Energie geführt hat. Nachdem die Inflationsrate gemessen am deutschen Verbraucherpreisindex (VPI) im Dezember 2022 von 8,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat auf 8,1 % abgesunken war, lag sie im Januar und Februar 2023 wieder bei jeweils 8,7 %. Die Kernrate des VPI ist im Januar und Februar 2023 mit 5,6 % und 5,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat weiter angestiegen. In den Folgemonaten hin bis zum Jahresende ist die Inflationsrate gesunken. Der Vorkriegsstand aus dem März 2022 ist jedoch noch nicht erreicht. Der damit einhergehende Kaufkraftverlust belastet die privaten Konsumausgaben. Die fortgesetzte geldpolitische Straffung mit steigenden Zinsen verschärft diese Entwicklung und dämpft zusammen mit der weiterhin hohen wirtschaftlichen Unsicherheit die Investitionen der Unternehmen. Obwohl sich die Energieversorgungslage vorerst entspannt hat, ist die Energiekrise noch nicht überwunden. Im Winter 2022/23 konnte eine Gasmangellage abgewendet werden, die eine staatlich angeordnete Rationierung erforderlich gemacht hätte. Die weggefallenen russischen Erdgaslieferungen konnten zum Teil durch höhere Erdgasimporte aus anderen europäischen Ländern ersetzt werden. Außerdem wurden die Exporte in die Nachbarländer reduziert. Gleichzeitig konnte der Erdgasverbrauch im Jahr 2023 durch Einsparungen bei privaten Haushalten und in der Industrie reduziert werden. Dies wurde durch die vergleichsweise milden Temperaturen im Winter begünstigt. Da die Großhandelspreise für Energie gemäß den Terminpreisen dauerhaft über dem Niveau der Jahre 2010 bis 2019 liegen dürften, zeichnet sich eine vollständige Erholung der Produktion in energieintensiven Industrien nicht ab. Für den Winter 2023/24 besteht für die deutsche Volkswirtschaft zudem nach wie vor das Abwärtsrisiko einer Gasmangellage. Branchenspezifische RahmenbedingungenRohstoffpreiseDie wirtschaftlichen Aussichten sind nach wie vor mit einem außergewöhnlichen Maß an Unsicherheit behaftet, da Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine anhält und das Potenzial für weitere wirtschaftliche Störungen noch lange nicht ausgeschöpft ist. Die größte Bedrohung geht von ungünstigen Entwicklungen auf dem Gasmarkt und möglichen weiteren Engpässen, insbesondere in den Wintermonaten, aus. Neben der Gasversorgung bleibt die EU direkt und indirekt weiteren, durch geopolitische Spannungen ausgelösten Schwankungen auf anderen Rohstoffmärkten ausgesetzt. Auch eine länger anhaltende Inflation und mögliche ungeordnete Anpassungen der globalen Finanzmärkte an das neue Hochzinsumfeld bleiben wichtige Risikofaktoren. Beide werden durch die mögliche Inkonsistenz zwischen finanz- und geldpolitischen Zielen noch verstärkt. Für 2024 wird ebenfalls mit steigenden Rohstoffpreisen gerechnet. Zudem tritt in Deutschland die 4. Stufe der nationalen CO 2-Bepreisung in Kraft. UmweltDie SWU mobil GmbH beschafft seit 2012 Busse mit dem Abgasstandard Euro VI und ist damit auf dem Stand der Technik. Neben der erheblichen Reduzierung von Luftschadstoffen, wie Feinstaub und Stickoxiden, konnte auch eine Verringerung des Kraftstoffverbrauchs gemessen werden, was zur Kostensenkung und zur Verringerung des C02-Ausstoßes beiträgt. Nachdem man auf den Fuhrpark der SWU Verkehr GmbH zurückgreifen kann werden unter anderem auch Hybridbusse mit Abgasnorm Euro VI eingesetzt. Die Entwicklungen im Bereich der Elektro- und Wasserstoffbusse wurden im Jahr 2023 weiter beobachtet und Testfahrzeuge unter Augenschein genommen. Die zukünftige Antriebs- und Fuhrparkstrategie erfolgt in Abstimmung mit der SWU Verkehr GmbH und vor dem Aspekt zur Einhaltung der Clean Vehicle Directive (CVD). Anpassung öffentlicher ZuschüsseDie Förderung von Bussen wird auf minimalem Niveau fortgesetzt. In dem neuen Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Baden-Württemberg (L-GVFG BW) ist die Fördermöglichkeit von neuen Schienenfahrzeugen enthalten. Ende 2023 wurde die entsprechende Richtlinie veröffentlicht und es konnten dann im Anschluss Anträge bei der L-Bank eingereicht werden. Die SWU hat für die 6 Optionsfahrzeuge, für die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlag, und für die projektierte Verlängerung der 18 Avenio-Straßenbahnen jeweils einen Förderantrag eingereicht und Ende Dezember eine vorläufige Förderzusage erhalten, d.h., dass entsprechende Mittel hierfür im Landeshaushalt bereitgestellt wurden. Die ÖPNV-Aufgabenträger erhalten vom Land Baden-Württemberg ab dem Jahr 2022 eine jährliche Zuweisung zur Finanzierung von Verkehrs- und Tarifleistungen im öffentlichen Personennahverkehr. Die Grundfinanzierung des ÖPNV wird dabei unabhängig vom demografischen Wandel und damit unabhängig von einem Rückgang der Schülerzahlen gesichert. Das Land und die kommunalen Landesverbände haben sich darauf geeinigt, hierzu jeweils die Hälfte der Aufstockung beizutragen. Die SWU mobil GmbH beantragt keine eigenen Finanzmittel. Dies erfolgt über die SWU Verkehr GmbH als Konzessionsinhaberin. Die SWU mobil GmbH wiederum erhält Finanzierungsmittel über die Vergütung der SWU Verkehr GmbH. Ungeachtet der Finanzierungsmittel versucht die SWU mobil GmbH weiterhin Maßnahmen zur Senkung der Kosten und Steigerung der Erträge umzusetzen, um wegfallende Fördermittel kompensieren zu können und das Wirtschaftsergebnis zu verbessern. 2. GeschäftsverlaufSeit dem 01.01.2020 erbringt die SWU mobil GmbH zusammen mit der SWU Verkehr GmbH gemeinschaftlich die Verkehrsleistung im Stadtgebiet Ulm. Beide Unternehmen wurden hierfür durch die Stadt Ulm für 22,5 Jahre betraut. Alle hierfür notwendigen Linienkonzessionen hält die SWU Verkehr GmbH. Die Fahrbetriebsorganisation erfolgt für beide Unternehmen gemeinschaftlich. Der operative Geschäftsverlauf und der Fahrbetrieb sind von steigenden Fahrgastzahlen gekennzeichnet. Der anhaltende Fachkräftemangel hat auch das Berufsbild des "Kraftfahrers * /Busfahrers * " erfasst. Anfang 2023 war absehbar, dass bei der SWU und am Markt nicht genug Personal zur Verfügung steht, um die Fahrleistung zuverlässig und ohne erhebliche Ausfälle, insbesondere in den Sommermonaten, zu erbringen. Daher wurde in Abstimmung mit den Stadtverwaltungen Ulm und Neu-Ulm ein Notfallfahrplan entwickelt, bei dem auf mehreren Linien schwach nachgefragte Fahrten ab dem 27. Mai 2023 bis vsl. Dezember 2023 entfallen sollten. Der zuständige Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt der Stadt Ulm hat in seiner Sitzung vom 28. März 2023 (GD 049/23) die Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Der Notfallfahrplan ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten. Mit einem "Karrierebus" als Personal-Werbeaktion konnten am 09. Mai 2023 auf den Münsterplatz 50 Bewerbungen eingeholt werden, von denen am Ende 18 verwertbare Bewerbungen verblieben. Damit konnte bis zum Jahresende 2023 die Lücke in der Fahrpersonaldecke im Wesentlichen geschlossen werden. Aufgrund der aktuellen Tarifabschlüsse ist zumindest für 2024 mit einer stabilen Fahrpersonalgewinnung auszugehen. In den Folgejahren ist aber weiterhin eine sehr angespannte Personalgewinnung anzunehmen, da vor allem der Eintritt der "Baby-Boomer" in den Ruhestand und die fehlende Bereitschaft für Schichtarbeitstätigkeiten für eine entsprechende Verknappung sorgen wird. Wirtschaftlich haben die Kriegsgeschehnisse in der Ukraine und in Israel für die SWU mobil GmbH nur indirekte Auswirkungen. Die interne Leistungsvergütung mit der SWU Verkehr GmbH erfolgte ungeachtet der abgesenkten Verkehrsleistung. Die SWU Verkehr GmbH hat für Corona-Billigkeitsleistungen und für Rettungsschirmmaßnahmen aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets entsprechende Anträge zur Kompensation von Fahrgeldeinnahmeverlusten gestellt, aus denen dann die Vergütung an die SWU mobil GmbH erfolgt. Die Geschäftsführung ist mit dem Geschäftsverlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres trotz eines negativen Ergebnisses von T€ 233 vor Ergebnisabführung zufrieden, obwohl dieses unter dem geplanten Ergebnis von 8 T€ liegt. III. LAGE DER GESELLSCHAFTDurch die Betrauung der Stadt Ulm ab 01.01.2020 wird die SWU mobil GmbH zusammen mit der SWU Verkehr GmbH mit der Erbringung aller Verkehrsdienstleistungen im Stadtgebiet Ulm für die Dauer von 22,5 Jahre beauftragt. Die Auftragslage kann demnach als gesichert angesehen werden. Die SWU mobil GmbH erhält ihre Betrauungsvergütung über eine interne Erlös- und Leistungsverrechnung von der SWU Verkehr GmbH. Die SWU Verkehr GmbH wiederrum rechnet für beide Verkehrsgesellschaften mit der Stadt Ulm und dem DING-Verbund die entsprechenden Verkehrsleistungen ab. Im Frühjahr 2023 hat die Gewerkschaft ver.di die SWU mobil GmbH zu Tarifverhandlungen aufgefordert. In mehreren Verhandlungsrunden konnte dann im Oktober 2023 ein positiver Abschluss erzielt werden. Die Mehrkosten werden über die Vergütung der SWU Verkehr GmbH kompensiert. A. Darstellung der VermögenslageIn der folgenden Übersicht sind die Bilanzpositionen zum 31.12.2023 den Vorjahreswerten gegenübergestellt. Die wesentlichen Veränderungen der einzelnen Bilanzpositionen sind nachfolgend erläutert. AKTIVA
Das Gesamtvermögen verminderte sich gegenüber dem Vorjahr um 224 T€ auf 1.787 T€. Hauptgrund hierfür liegt in der Rückführung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter. Neue Busse wurden nicht beschafft, dies erfolgt im Mutterunternehmen SWU Verkehr GmbH. B. Darstellung der Finanzlage
Zukünftigen Zahlungsverpflichtungen können insbesondere durch Mittelzuflüsse aus Abschreibungen und ggf. der Verschiebung von Investitionen gewährleistet werden. Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 in der Lage, ihre finanziellen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. C. Darstellung der Ertragslage und des GeschäftsergebnissesIn der folgenden Übersicht sind die Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres aufbereitet und den Vorjahreswerten gegenübergestellt. Die wesentlichen Veränderungen der einzelnen GuV-Posten sind nachfolgend erläutert.
Das abgelaufene Geschäftsjahr war das vierte Jahr der SWU mobil GmbH, in welchem Leistungen zusammen mit der SWU Verkehr GmbH im Rahmen des neuen Nahverkehrsplanes erbracht wurden. In 2023 wurden Fahrleistungen an die SWU Verkehr GmbH erbracht und über den Partnerschaftsvertrag abgerechnet. 11.842 T€ resultieren aus diesen Leistungen. IV. PROGNOSEBERICHTNeben einem zumindest ausgeglichenen Ergebnis im operativen Geschäft ist das wichtigste Ziel der SWU mobil GmbH die öffentlichen Nahverkehrsleistungen möglichst kosteneffizient und wirtschaftlich zu erbringen. Nachdem die SWU mobil GmbH ab 01.01.2020 mit der Erbringung von öffentlichen Nahverkehrsleistungen für die Dauer von 22,5 Jahren durch die Stadt Ulm betraut wird, sieht die Geschäftsführung derzeit keinerlei bestandsgefährdende Risiken. Die SWU mobil GmbH geht von einem Jahresüberschuss in 2024 in Höhe von 9 T€ und in 2025 in Höhe von 8 T€ aus. Der Jahresüberschuss wird auf Grundlage eines Ergebnisabführungsvertrages der SWU Verkehr GmbH positiv zu Buche gerechnet. V. RISIKO- UND CHANCENBERICHTDurch die steigenden Anforderungen eines attraktiven Nahverkehrsangebotes und gleichzeitig sinkenden Erlösen durch Senkung der Ticketkosten (z.B. Deutschlandticket) besteht zukünftig das Risiko, dass einhergehende steigende Kosten zunehmend weniger durch Fahrgeldeinnahmen kompensiert werden können und dieser Umstand dann zu einer zusätzlichen Belastung des SWU-Konzernquerverbundes führen kann. Ziel muss es demnach sein, Verkehrsangebots- und Kostenseite soweit möglich in Einklang zu bringen. Ein weiteres Risiko stellt der zunehmende Fachkräftemangel im ÖPNV-Gewerbe dar. Das Fahrpersonal des Unternehmens wird zunehmend älter und Fachkräfte können nicht ohne größere Anstrengungen gefunden wird. Vermehrt zeichnet sich auch eine Abwanderung von Fahrpersonal in andere Branchen und ein Wegzug zurück in die Heimatländer ab, da die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges für viele Fahrpersonale im privaten Bereich kaum noch zu stemmen sind. Hier muss es Ziel sein, sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder zu verbessern, als auch vermehrt auf die Ausbildung eigener Fahrer zu setzen, um frühzeitig Personalengpässen entgegen wirken zu können. Die fehlenden Fahrgelderlöse durch das Deutschlandticket werden über die derzeit bestehenden Rettungsschirme auf Bundes- und Landesebene gegebenenfalls nicht vollständig ausgeglichen bzw. kompensiert. Es bestehen vor allem keine langfristigen Finanzierungszusagen von Bund und Ländern. In der Folge wird der Preis für das Deutschlandticket sich mittelfristig erhöhen müssen, wenn Bund und Länder ihre Zuschüsse nicht erhöhen, da die fehlende Deckungslücke weder von den Kommunen, noch von den Verkehrsunternehmen getragen werden kann. Weitere Risiken bestehen bezüglich der Kreditbeschaffung für Finanzierungen, insbesondere durch die erheblich gestiegenen Kapitalkosten, und einer überproportionalen Steigerungsrate der Beschaffungs- und Unterhaltskosten. Eine Chance der SWU mobil GmbH besteht darin, durch konsequentes Kostenmanagement die Aufwendungen entsprechend zu senken und somit noch wirtschaftlicher zu werden. Die besicherte Auftragslage bis 2042 muss zudem als Chance genutzt werden die SWU mobil GmbH als sicheren Arbeitgeber wahrzunehmen und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es bestehen derzeit keine erkennbaren bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft. VI. RISIKOMANAGEMENT UND FINANZINSTRUMENTEDie SWU mobil GmbH ist in das Risikomanagement der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH integriert. Wesentliche Risiken der Gesellschaft werden bewertet und der verantwortlichen Stabstelle im Konzern mitgeteilt. Mit Hilfe des monatlichen Berichtswesens wird sichergestellt, dass Abweichungen und Risiken bei den Finanzzielen rechtzeitig erkannt und damit eine rechtzeitige Gegensteuerung seitens der Geschäftsleitung möglich ist. Wesentliche Ziele des Risikomanagements der SWU mobil GmbH sind:
Die Geschäftsleitung ist zuversichtlich, die gesteckten Ziele zu erreichen und das Jahr 2024 erfolgreich zu gestalten und abzuschließen.
Ulm, 26. März 2024 SWU mobil GmbH Die Geschäftsführung Ralf Gummersbach Werner Ziegelmeier BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SWU mobil GmbHPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der SWU mobil GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWU mobil GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Unterföhring, 26. März 2024 IWSB
- Innovative Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH
Wolfgang Görg, Wirtschaftsprüfer Walter Bechny, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates an die GesellschafterversammlungDie Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte sowie durch ausführliche Erläuterungen in den Aufsichtsratssitzungen über die Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet. Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht wurden von der durch die Gesellschafterversammlung am 09.05.2023 zum Abschlussprüfer bestellten IWSB Innovative Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatung GmbH geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkungen erteilt. Der Prüfungsbericht hat dem Aufsichtsrat vorgelegen. Dieser hat von dem Ergebnis der Prüfung Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss geprüft. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeitern für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit.
Ulm, 16. Mai 2024 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Oberbürgermeister Martin Ansbacher Niederschrift über die Verhandlung der Gesellschafterversammlungvom 16. Mai 2024nicht öffentlich§5Jahresabschluss 2023 - SWU mobil GmbH- Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung -Beratungsgrundlage ist die Beschlussvorlage der Geschäftsführung vom 25. März 2024 (Anlage zu dieser Niederschrift). Ohne Diskussion wird von der Gesellschafterversammlung in offener Abstimmung, Widerspruch wird nicht erhoben, nach dem Antrag des Aufsichtsrates einstimmig beschlossen: Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der SWU mobil GmbH wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2023 der SWU mobil GmbH, wird in der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Fassung mit einem Verlust von 232.602,28 € und einer Bilanzsumme von 1.786.895,06 € festgestellt. Das Ergebnis wird laut bestehendem Ergebnisabführungsvertrag an die SWU Verkehr GmbH abgeführt. Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt. Der Beschluss wird vorbehaltlich der Zustimmung der kommunalen Gremien der Gesellschafter gefasst. |
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