CarPlus
Services GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
125.997,00 |
60.827,00 |
| I.
Sachanlagen |
125.997,00 |
60.827,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
175.660,22 |
166.200,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
173.716,86 |
159.581,84 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.943,36 |
6.618,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.306,87 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
305.964,09 |
227.027,22 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
86.921,77 |
113.893,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
40.483,05 |
86.003,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
21.438,72 |
2.890,55 |
| B.
Rückstellungen |
26.308,16 |
35.566,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
192.734,16 |
77.566,71 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
105.205,23 |
77.566,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
87.528,93 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
305.964,09 |
227.027,22 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
2018
der CarPlus GmbH
A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Registerdaten zum Unternehmen, Gliederung,
Vorjahresbeträge
Der Jahresabschluss der CarPlus GmbH, Freiburg
(Registergericht: Freiburg) wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Umsatzsteuer wird nach dem IST-Verfahren
(vereinnahmten Prinzip) bzw. umgestellt auf nun
Soll-Verfahren abgeführt.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3
HGB) bilanziert.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauern zwischen drei und 13 Jahren)
angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden
i. H. der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253
Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden i. H. des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen i. H. der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In
anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am
Bilanzstichtag berücksichtigt.
Latente Steuern gemäß § 274 HGB
werden nicht gebildet.
B. Weitere Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind durch ein Einzelkonto
belegt. Es wurde keine Pauschalwertberichtigung
vorgenommen.
2. Eigenkapital
Es wird auf die Eigenkapitalentwicklung verwiesen
C. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren sieben
Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Geschäftsführung
Geschäftsführer: Waldemar Pfeifer
Ort, ..................
Geschäftsführer Waldemar Pfeifer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2019 festgestellt.
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