Meissner
Consulting GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.860,00 |
1.688,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.859,00 |
1.687,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
95.428,83 |
123.691,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.197,48 |
57.099,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
73.231,35 |
66.592,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.385,81 |
399,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
98.674,64 |
125.779,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.393,93 |
51.910,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
26.910,49 |
17.502,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.483,44 |
9.407,87 |
| B.
Rückstellungen |
26.855,58 |
45.944,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.425,13 |
27.924,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.425,13 |
27.924,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
98.674,64 |
125.779,79 |
Anhang
Inhaltsverzeichnis Anhang
I. Rechnungslegungsgrundsätze
1. Anwendung des
Bilanzrichtliniengesetzes
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
II. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
III. Sonstige Angaben
I.
Rechnungslegungsgrundsätze
1.
Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
dieser Vorschrift waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Das Geschäftsjahr umfasst das
Kalenderjahr.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
"kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne von
§ 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe von
§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB von der Aufstellung eines
Lageberichtes befreit.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
2.1 Immaterielle
Vermögensgegenstände/Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, vermindert um die
planmäßige Abschreibung, bewertet. Die
Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear.
Bei Neuzugängen von beweglichen
Wirtschaftsgütern wird die Abschreibung anteilig auf
die Monate verteilt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis €
410,00 werden 2010 gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Positionen des
Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen
(Anlage 3).
2.2 Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind zu Nennwerten bilanziert, allen erkennbaren
Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch
angemessene Abwertungen Rechnung getragen.
Die übrigen Posten des
Umlaufvermögens sind zu Nennwerten bilanziert.
2.3 Rechnungsabgrenzungsposten
Die Position enthält Ausgaben, die
Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem
Bilanzstichtag sind.
2.4 Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
2.5 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen bilanziert.
2.6 Angaben zu Abweichungen
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergeben sich nicht.
II.
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1. Forderungen und Fristigkeiten
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestanden nicht.
2. Verbindlichkeiten und Fristigkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt €
10.299,08.
Die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern belaufen sich zum Bilanzstichtag auf
€ 2.353,45
3. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Wegen Inanspruchnahme der
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften ergeben sich aus §§ 284 und
285 HGB keine sonstigen Pflichtangaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung.
III.
Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im
Sinne von § 251 in Verbindung mit § 268 Abs. 7
HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
2. Organe der Gesellschaft
Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Dr.
Jörn Meissner.
Neubiberg, den 07. November 2011
Meissner
Consulting GmbH
........................................................
Dr. Jörn Meissner
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2011 festgestellt.
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