Gebhard
Meier GmbH
Velburg,
Ortsteil Deusmauer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.296,00 |
2.308,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.294,00 |
2.306,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
62.400,01 |
94.302,21 |
| I.
Vorräte |
42.600,00 |
54.631,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.621,08 |
33.683,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.785,65 |
9.592,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
178,93 |
5.988,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
666,35 |
407,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.362,36 |
97.017,83 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.495,18 |
927,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
24.636,81 |
35.133,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.567,40 |
10.496,58 |
| B.
Rückstellungen |
4.161,00 |
3.704,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.706,18 |
92.386,05 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
37.658,52 |
68.582,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.362,36 |
97.017,83 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Grundsätzliches
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
Going-Concern-Prämisse
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde zu
Fortführungswerten aufgestellt. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gründe entgegen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma Gebhard Meier GmbH mit Sitz in Velburg
handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d.
§ 267 HGB. Bei Aufstellung der Bilanz und des Anhangs
wurde von den Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Die Bilanz wurde
nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in
Kontenform aufgestellt. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein. Die Erstellung einer
Anpassungsbilanz auf den 01.01.2010 aufgrund des
BilMOG-Gesetzes war nicht erforderlich. Bei der erstmaligen
Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMOG wurden
die Vorjahreszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Art. 67
Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Die im Vorjahr
angewandten Darstellungsgrundsätze und
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Soweit zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses notwendig wurden, sind diese im Anhang
erläutert. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Erträge nicht mit
Aufwendungen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem
Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet,
die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet
und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind im Anhang
vollständig dargelegt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag
realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Gebhard Meier GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des
Jahresabschlusses waren die gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend. Die Bilanzierungsverbote nach § 248
Abs. 1 HGB und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.
1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen
erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr linear
vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert
von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 wurden im Zugangsjahr 2010
in einen steuerlichen Sammelposten eingestellt und
einheitlich auf 5 Jahre abgeschrieben. Dieser Sammelposten
ist insgesamt von untergeordneter Bedeutung.
Die Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die teilfertigen
Arbeiten wurden mit den Material- und
Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener
Gemeinkosten bewertet. Sofern Verluste erkennbar waren,
wurden sie unter strenger Beachtung des
Imparitätsprinzips berücksichtigt. Forderungen
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Von der Möglichkeit einen
Aktivposten nach § 274 Abs. 2 HGB für latente
Steuererträge zu bilden, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragsteuern
des laufenden Jahres. Die sonstigen Rückstellungen
wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wurde nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt. Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr beträgt EUR 8.586,03 (VJ: EUR
22.309,99)
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beträgt EUR
28.611,64 (VJ: EUR 68.582,41), mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren EUR 19.047,66 (VJ: EUR
22.007,72).
Die Bankverbindlichkeiten sind durch Grundschulden,
eingetragen im Grundbuch Deusmauer des AG Neumarkt
i.d.OPf., Band 9 Blatt 534 auf dem FlSt. Nr. 35/2
besichert.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285
Nr. 9c HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen per
31.12.2010 Forderungen in Höhe von insgesamt EUR
9.785,65 (VJ: EUR 9.592,81) sowie Verbindlichkeiten in
Höhe von insgesamt EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00). Die
Forderungen gegenüber den Gesellschaftern stellen
gleichzeitig Forderungen gegenüber dem
Geschäftsführer dar. Sie betreffen einen Anspruch
aus einem Verrechnungskonto, welches mit 6% p.a. verzinst
wird.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer,
Herrn Gebhard Meier vertreten.
Gez. Gebhard Meier, Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 9.785,65 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 9.592,81 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2012 festgestellt.
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