Beteiligungsgesellschaften
Hein Marketing GmbH
Pfarrer-Kraus-Straße 2, 56077 Koblenz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Natascha Hütter seit 28.4.2014 | Prokura |
Christoph Dr. Hein seit 12.10.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Christoph Hein | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hein Marketing GmbHKoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG 2010I. Bilanzierung und Bewertung 1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss der Hein Marketing GmbH zum 31. Dezember 2010 ist erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft hat gem. §§ 264, 266, 274a und 288 HGB teilweise von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Die Vorjahreszahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend ausgewiesen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes war gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vorzunehmen. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, Rückstellungen/Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 3. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden beachtet. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden grundsätzlich beibehalten. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: - Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen auf das bewegliche Anlagevermögen werden sowohl nach der linearen als auch nach der degressiven Methode ermittelt. Die planmäßigen Abschreibungen basieren grundsätzlich auf betriebsindividuellen Nutzungsdauern. Selbständig nutzungsfähige und bewegliche Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis 410,00 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) einschließlich Umsatzsteuer angesetzt, sofern den Vermögenswerten am Abschlussstichtag kein niedrigerer Wert beizulegen ist. Allgemeine Wertberichtigungen/ pauschale Wertberichtigungen werden für das allgemeine Kreditrisiko, für Skonti sowie Zinsverluste gebildet. Einzelwertberichtigungen werden in Höhe des voraussichtlichen Forderungsausfalls gebildet. - Die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten, sofern am Abschlussstichtag kein niedrigerer Wert beizulegen ist. - Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert. -
Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Die Höhe der Rückstellung entspricht dem
Betrag, der zur Abdeckung des Risikos benötigt wird
oder der voraussichtlich zu leisten ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden entsprechend
- Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihren Erfüllungsbeträgen. II. Informationen zum Jahresabschluss Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In den Forderungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 5,3 TEUR enthalten. Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig und nicht besichert. III. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Die Geschäftsführung erfolgt durch den Gesellschafter/Geschäftsführer Herrn Christoph Hein, Koblenz. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs bestehen Eigentumsvorbehalte an den bezogenen Waren. Darüber hinaus wurden keine weiteren Sicherheiten gestellt. 3. Ergebnisverwendung Der Gesellschafterversammlung wurde vorgeschlagen, den Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 97,9 TEUR zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 310,7 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Offenlegung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde
gemäß § 325 ff. HGB am
Koblenz,16. Dezember 2011
Christoph Hein Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2011 |
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