Seger Datentechnik GmbHLiquidiert
77797 Ohlsbach, DEUStammdaten
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Seger Datentechnik GmbH Seger Datentechnik GmbHOhlsbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAnhang für das Geschäftsjahr 2010Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Ermittlung der Rückstellung erfolgt gemäß § 253 HGB. Die Berechnungssystematik folgt den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Rechnungsgrundlage für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Dieser beträgt für den 31.12.2010 5,25 % p.a. Auf die Einbeziehung von Fluktuationswahrscheinlichkeiten wird verzichtet. Es wird von einer Erfüllung des Dienstvertrags bis zur rechnerischen Altersgrenze ausgegangen. Die Rentenanpassungen werden mit einem Trend von 0% p.a. berücksichtigt. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" erfasst. Zum Bilanzstichtag beträgt der noch nicht erfasste Zuführungsbetrag (Unterdeckung) 10.488,00 €. Die Pensionsrückstellung wurde für die Handelsbilanz zum Erfüllungsbetrag bewertet und betrug zum 31.12.2010 132.435,00 €. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung betrug zum 31.12.2010 135.265,42 €. Da die Voraussetzungen für das Saldierungsgebot gem. § 246 (2) S.2 HGB vorlagen, ist der beizulegende Wert der Rückdeckungsversicherung mit der Pensionsrückstellung saldiert worden. Verbindlichkeiten Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und ihm nahestehende Personen von 114.931,32 € ausgewiesen. Der Gesellschafter Hans Seger und Frau Rosi Seger haben hinsichtlich Ihrer Forderung gegen die Seger Datentechnik GmbH in Höhe von 114.931,32 € den Rangrücktritt zugunsten aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Seger Datentechnik GmbH erklärt. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Hans Seger. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. In der Gesellschafterversammlung vom 25. August 2011 wurde der Jahresabschluss 2010 genehmigt und damit festgestellt. Ohlsbach, den 5. September 2011 Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.8.2011. |
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