MP -
Tiefbau GmbH
Dorf
Mecklenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.741,00 |
9.190,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.741,00 |
9.190,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.625,63 |
33.378,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.838,88 |
22.802,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.786,75 |
10.575,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
33,09 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
2.457,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.366,63 |
45.058,77 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.204,09 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
27.457,66 |
18.816,91 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.661,75 |
-8.640,75 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
2.457,66 |
| B.
Rückstellungen |
5.593,53 |
8.342,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.569,01 |
36.716,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.009,01 |
20.116,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.366,63 |
45.058,77 |
Anhang
Allgemein
Der Anhang erfolgt in verkürzter Form
gemäß § 288 Satz 1 HGB, da es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB handelt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2010 sind die Vorschriften der §§ 266 und
275 HGB über die gliederung und den Ausweis der Posten
in der Gewinn- und Verlustrechnung beachtet worden.
Vermögenswerte und Schulden fallen nicht unter
mehrere Posten der Bilanz. Insoweit entfallen entsprechende
Angaben ( $ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB )
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Jahreszahlen
Der Jahresabschluss 2010 wurde erstmalig nach BilMoG
erstellt. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund
des Wahlrechts des Art. 67 Abs.2 EGHGB nicht angepasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der MP-Tiefbau GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern eine dauernde
Wertminderung vorlag, wurde der niedrigere Teilwert
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Geschäftsführung
Geschäftsführung: Wolfgang
Podlesch
Dorf Mecklenburg
, 29.03.2011
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