BENDEN GmbH
42mErbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henryk Kolodziej seit 29.1.2024 | Liquidator |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HEKO Automobil GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023HEKO Automobil GmbH i.L. Kfz-Instandsetzungen, An- und VerkaufFrankfurt am MainAKTIVA
PASSIVA
Handelsrecht ANHANG zum 31. Dezember 2023HEKO Automobil GmbH i.L.Frankfurt/M.I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Firma HEKO Automobil GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Sofern nicht Angaben bereits in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung gemacht werden, sind diese im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2023 wurde die Gesellschaft mit Wirkung zum 31.12.2023 aufgelöst. Zum Liquidator wurde Herr Henryk Kolodziej bestellt. Die Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 37837 erfolgte am 29.01.2024. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rückstellungen Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und Vorjahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben nach § 42 Abs.3 GmbHG Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten in Höhe von € 4.833,83 (Davon mit einer Restlaufzeit bis 1-5 Jahren € 4.833,83) III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Angaben zum Anlagevermögen Brutto-Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Sonstige Pflichtangaben Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss wird nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Namen der Geschäftsführer
Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024 festgestellt.
27.11.2024, Frankfurt am Main Gezeichnet Henryk Kolodziej |
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