WSF
Kunststofftechnik GmbH
Eppingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.977.028,27 |
1.280.019,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
14.032,06 |
14.032,56 |
| II.
Sachanlagen |
1.962.736,21 |
1.265.726,69 |
| III.
Finanzanlagen |
260,00 |
260,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.060.325,88 |
5.295.646,60 |
| I.
Vorräte |
3.603.526,36 |
3.383.429,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.251.314,07 |
1.331.771,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
205.485,45 |
580.445,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.376,80 |
12.148,00 |
| Aktiva |
7.050.730,95 |
6.587.813,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.609.179,88 |
4.570.040,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.540.040,65 |
4.652.796,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
39.139,23 |
-112.755,82 |
| B.
Rückstellungen |
106.367,38 |
123.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.335.183,69 |
1.894.773,20 |
| Passiva |
7.050.730,95 |
6.587.813,85 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma WSF Kunststofftechnik
GmbH, Im Wiesental 6, Eppingen-Rohrbach, eingetragen im
Handelsregister Stuttgart (HRB 107285) wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Normen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
waren anzuwenden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma WSF Kunststofftechnik GmbH weist zum
Abschlussstichtag erstmals die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 HGB auf. Vom Wahlrecht die ab 2024 geltenden neuen
Schwellenwerte bereits für das Jahr 2023 anzuwenden
wurde gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss umfasst neben
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den
nach § 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein
Lagebericht war gemäß § 264 Abs. 1 HGB
nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear bzw. geometrisch degressiv
vorgenommen.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 250,00 wurden sofort als
Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 250,01 bis Euro 800,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Das allgemeine Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% der Netto-Forderungen ausreichend
berücksichtigt.
Rechnungsabgrenzungen wurden gebildet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Umrechnung von Beträgen in fremder
Währung in Euro erfolgte mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber den
Gesellschafter-Geschäftsführern in Höhe von
Euro 28.175,00 (Vorjahr: TEuro 0,0).
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr: TEuro
0,0).
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten
gegenüber den Gesellschaftern (Vorjahr: TEuro 0,0).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren betragen Euro 1.015.390,00 (Vorjahr: TEuro
181,6).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 867.848,70
(Vorjahr: TEuro 1.443,2).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen insgesamt Euro 1.467.334,99
(Vorjahr: TEuro 270,0)
Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
sind insgesamt Euro 2.151.850,40 (Vorjahr: TEuro 1.694,8).
Bei den Sicherheiten handelt es sich um
Sicherungsübereignungen und Bürgschaften der
Geschäftsführer. Darüber hinaus bestehen die
üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestanden
Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften
(Avalkonten) durch ein Kreditinstitut in Höhe von Euro
64.919,44 (Vorjahr: TEuro 64,9).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben gem. § 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Nr. 2
HGB
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Mitarbeiter (§ 267 Abs. 5 HGB) beträgt im
Berichtsjahr 80.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Marco Wezstein, Geschäftsführer
Micha Siewert, Geschäftsführer
Uwe Frey, Geschäftsführer
Unterschrift der Geschäftsgührung
Eppingen, im August 2024
gez. Marco Wezstein
gez. Micha Siewert
gez. Uwe Frey
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2024
festgestellt.
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