Brandmüller GmbH
Berching,
Ortsteil Schweigersdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.806,00 |
13.950,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.806,00 |
13.950,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.109,81 |
34.758,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.303,18 |
5.393,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.806,63 |
29.365,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.915,81 |
48.708,81 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.729,34 |
15.904,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.404,61 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
175,27 |
-3.404,61 |
| B.
Rückstellungen |
7.808,53 |
8.347,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.377,94 |
24.457,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.915,81 |
48.708,81 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Brandmüller GmbH
für das Geschäftsjahr 2010 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt, ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbHG zu beachten. Für die
Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Nach den im § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 1 HGB
angewendet, dabei wurden die
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 276 HGB berücksichtigt.
Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich zum
1. Januar 2010 Veränderungen bei den Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden ergeben. Soweit bis zum 31. Dezember
2009 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach dem
Handelsgesetzbuch a.F. durchgeführt wurden, werden
diese gemäß Art. 67 Abs. 1-7 EGHGB
fortgeführt. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen
wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.
Erläuterungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Anschaffungskosten umfassen neben den
Aufwendungen für den Erwerb auch die
Anschaffungsnebenkosten; Anschaffungspreisminderungen
wurden abgesetzt.
Die planmäßige Abschreibung wurde nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend linear und
degressiv vorgenommen. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 (geringwertige
Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs aktiviert
und voll abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das vorangegangende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Informationen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagenspiegel.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde zum
Nennbetrag angesetzt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 3.377,94 Euro
(Vorjahr 4.457,14 Euro).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
- Brandmüller Matthias
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Berching, den 24.06.2011
Brandmüller GmbH
Matthias Brandmüller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2011 festgestellt.
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