Architekturbüros für Hochbau
RST Rail Systems and Technologies GmbH
Bessemerstraße 42B, 12103 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Till Lorenz Kampmann seit 21.3.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RST Rail Systems and Technologies GmbHBarlebenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20101. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbHG erstellt. Einzelne Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Die Gesellschaft nimmt bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a und 288 Satz 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren angewandt wurde. Mutterunternehmen im Sinne des § 285 HGB ist die STRABAG AG, Köln. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Konzernobergesellschaft ist die STRABAG SE, Villach. Der Konzernabschluss wird beim Landesgericht Klagenfurt, Österreich, Firmenbuch FN 88983h, offen gelegt. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wendet die Gesellschaft erstmals die durch die Artikel 1 bis 11 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 (BGBl. S. 1102) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften an. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte entsprechend Art. 67 Abs. 8, S. 2 EGHGB nicht. Dadurch ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr eingeschränkt. Im Folgenden werden die wesentlichen Effekte der Umstellung auf das BilMoG im Zeitpunkt der Erstanwendung (01. Januar 2010) dargestellt. Sonstige Rückstellungen Mit der Neufassung des § 253 HGB sind Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag unter Einbeziehung von Preis- und Kostensteigerungen zu bewerten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Der Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bereitgestellt. Aus der Umstellung der übrigen Rückstellungen auf die neuen Bilanzierungsvorschriften zum 01. Januar 2010 resultiert eine Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 52,25. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie die Gliederung sind im Geschäftsjahr grundsätzlich unverändert beibehalten worden, sofern nicht durch die erstmalige Anwendung der Vorschriften des BilMoG Anpassungen erforderlich waren. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und -soweit unverzinslich- bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos erfolgt ein pauschaler Abschlag. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt und -soweit die Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen- gemäß § 253 Abs 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Bei der Aufstellung des Abschlusses muss die Gesellschaft Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, welche die Ansätze der Vermögensgegenstände und Schulden, die Angaben von Risiken und Unsicherheiten bezüglich der angesetzten Vermögensgegenstände und Schulden zum Stichtag des Abschlusses sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Einschätzungen abweichen. 3. Erläuterungen zu den Posten der BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesene Stammkapital beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahr DM 300.000,00 (entspricht EUR 153.387.56). Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet und weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von TEUR 738 aus. Zur Beseitigung der Überschuldung hat die Gebr. von der Wettern Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, und Herr Dr. Gärlich einen Rangrücktritt für ihre Forderungen gegen die Gesellschaft erklärt Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen TEUR 908 (i.Vj. TEUR 908) gegenüber Gesellschaftern. 5. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne § 251 HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Organe der Gesellschaft Zum Geschäftsführer war in 2010 bestellt:
Barleben, 31.03.2011 Die Geschäftsführung Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 20.05.2011 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt |
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